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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal.

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Skizzen ans unserm heutigen Volksleben.

"Schwamm, Neumann, Zeidler? Wie heißt er eigentlich, er kann doch nicht
drei Namen haben."

"Warum denn nicht? Diese Sorte hat meistens zwei oder drei Namen. Wir
kennen ihn schon. Komm nur herein, mein Freund."

Kurze Zeit darauf erscholl ein furchtbares Geschrei ans der fünften gemischten
Klasse, und der Herr Assessor wandte sich mit dem erhebenden Bewußtsein zum
Frühschoppen, daß es seiner Energie und Sachkenntniß gelungen sei, eine so ver¬
worrene Sache in Ordnung zu bringen. Er verfehlte denn auch nicht, gegen den
Herrn Bürgermeister die entsprechenden Andeutungen zu macheu. Der Herr Bürger¬
meister aber nahm eine Prise, lächelte freundlich und schwieg.

Am audern Tage zeigte sichs, daß Gustav Schwamm, alias Neumann, alias
Zeidler abermals echappirt war, nachdem er kaum anderthalb Stunden in der Schule
gehalten worden war. Nachts hatte er irgendwo im Korn gelegen, und früh war
er betrunken in der Nähe der Hnsarenschmiede gesehen worden."

"Das ist denn doch horrend! Wer ist der Junge eigentlich?
"

"Ein städtisches Ziehkind.

"Was? Hackebeil, holen Sie einmal die Acten."

Aus deu Acten ging folgendes hervor. Gustav Neumann ist das Kind der
unverehelichten Friederike Neumann, nachmals verehelichten Zeidler. Er ist geboren
den 24. April 18.. zu Quenstedt. Zeidler, genannt Schwamm, ist vor etwa vier
Jahren hier Handarbeiter gewesen, dann nach Bienchen gezogen und soll jetzt Schacht¬
arbeiter in Rippschütz sein. Die Friederike Neumann ist vor zwei Jahren ver¬
storben. Seitdem ist Schwamm, alias Nenmnnn, alias Zeidler, städtisches Ziehkind
und bei Schuhmacher Voigt in der schmalen Gasse als dem mindestfordernden für
48 Mark Ziehgeld untergebracht. Eine Vormundschaft ist, da der Stiefvater des
Knaben lebt, nicht eingesetzt worden.

"Aber wie kommen wir dazu, diesen Jungen, der uns absolut nichts angeht,
zu füttern?"

"Hin!" sagte der Herr Bürgermeister, "scheu Sie doch zu, ob Sie ihn los
werden."

"Natürlich werde ich das. Es ist ja ein gesetzliches Unding, den Knaben hier
als heimatsberechtigt zu betrachten, da weder der Vater noch die Mutter mit uus
das geringste zu thun haben."

selbigen Tages ging ein Schreiben an den Ortsvorstand zu Quenstedt ab,
des Inhalts, daß Quenstedt für die Verpflegung des xp. Neumann, Sohnes der
unverehelichten, in Quenstedt heimatsbcrechtigten Friederike Neumann auszukommen
habe, da nach 8 21 des Gesetzes Vom 6. Juni 1870 das uneheliche Kind deu
Unterstützungswohnsitz der Mutter theile. Hierauf erfolgte uach gemessner Zeit die
Antwort, daß die Gemeinde Quenstedt die Verpflichtung zur Uebernahme des Neu¬
mann nicht anerkennen könne, da nach Z 15 des Gesetzes vom . . . . n. s. w. die
Ehefrau vom Zeitpunkte ihrer Verehelichung an den Untersttttzuugswohnsitz des
Mannes theile. Hiermit habe auch der uneheliche Sohn den neuen Unterstützungs-
wohnsitz der Mutter erworben. Es werde daher anheim gegeben, sich an den Stief¬
vater des Neumann zu halten.

Der Herr Assessor ärgerte sich weidlich über diesen Brief, erstens über die
Quenstcdter -- Unverschämtheit mit ihrem "Anheimgeben," als ob man das nicht
selber wisse, zweitens über diesen Zeidler, der zwei Jahre sür einen Maurermeister
Sand karrt, dann davongeht und der Stadt einen wildfremden Jungen auf den
Hals heiratet, den man um gefälligst ans der Stadtkasse erzieht.


Skizzen ans unserm heutigen Volksleben.

„Schwamm, Neumann, Zeidler? Wie heißt er eigentlich, er kann doch nicht
drei Namen haben."

„Warum denn nicht? Diese Sorte hat meistens zwei oder drei Namen. Wir
kennen ihn schon. Komm nur herein, mein Freund."

Kurze Zeit darauf erscholl ein furchtbares Geschrei ans der fünften gemischten
Klasse, und der Herr Assessor wandte sich mit dem erhebenden Bewußtsein zum
Frühschoppen, daß es seiner Energie und Sachkenntniß gelungen sei, eine so ver¬
worrene Sache in Ordnung zu bringen. Er verfehlte denn auch nicht, gegen den
Herrn Bürgermeister die entsprechenden Andeutungen zu macheu. Der Herr Bürger¬
meister aber nahm eine Prise, lächelte freundlich und schwieg.

Am audern Tage zeigte sichs, daß Gustav Schwamm, alias Neumann, alias
Zeidler abermals echappirt war, nachdem er kaum anderthalb Stunden in der Schule
gehalten worden war. Nachts hatte er irgendwo im Korn gelegen, und früh war
er betrunken in der Nähe der Hnsarenschmiede gesehen worden."

„Das ist denn doch horrend! Wer ist der Junge eigentlich?
"

„Ein städtisches Ziehkind.

„Was? Hackebeil, holen Sie einmal die Acten."

Aus deu Acten ging folgendes hervor. Gustav Neumann ist das Kind der
unverehelichten Friederike Neumann, nachmals verehelichten Zeidler. Er ist geboren
den 24. April 18.. zu Quenstedt. Zeidler, genannt Schwamm, ist vor etwa vier
Jahren hier Handarbeiter gewesen, dann nach Bienchen gezogen und soll jetzt Schacht¬
arbeiter in Rippschütz sein. Die Friederike Neumann ist vor zwei Jahren ver¬
storben. Seitdem ist Schwamm, alias Nenmnnn, alias Zeidler, städtisches Ziehkind
und bei Schuhmacher Voigt in der schmalen Gasse als dem mindestfordernden für
48 Mark Ziehgeld untergebracht. Eine Vormundschaft ist, da der Stiefvater des
Knaben lebt, nicht eingesetzt worden.

„Aber wie kommen wir dazu, diesen Jungen, der uns absolut nichts angeht,
zu füttern?"

„Hin!" sagte der Herr Bürgermeister, „scheu Sie doch zu, ob Sie ihn los
werden."

„Natürlich werde ich das. Es ist ja ein gesetzliches Unding, den Knaben hier
als heimatsberechtigt zu betrachten, da weder der Vater noch die Mutter mit uus
das geringste zu thun haben."

selbigen Tages ging ein Schreiben an den Ortsvorstand zu Quenstedt ab,
des Inhalts, daß Quenstedt für die Verpflegung des xp. Neumann, Sohnes der
unverehelichten, in Quenstedt heimatsbcrechtigten Friederike Neumann auszukommen
habe, da nach 8 21 des Gesetzes Vom 6. Juni 1870 das uneheliche Kind deu
Unterstützungswohnsitz der Mutter theile. Hierauf erfolgte uach gemessner Zeit die
Antwort, daß die Gemeinde Quenstedt die Verpflichtung zur Uebernahme des Neu¬
mann nicht anerkennen könne, da nach Z 15 des Gesetzes vom . . . . n. s. w. die
Ehefrau vom Zeitpunkte ihrer Verehelichung an den Untersttttzuugswohnsitz des
Mannes theile. Hiermit habe auch der uneheliche Sohn den neuen Unterstützungs-
wohnsitz der Mutter erworben. Es werde daher anheim gegeben, sich an den Stief¬
vater des Neumann zu halten.

Der Herr Assessor ärgerte sich weidlich über diesen Brief, erstens über die
Quenstcdter — Unverschämtheit mit ihrem „Anheimgeben," als ob man das nicht
selber wisse, zweitens über diesen Zeidler, der zwei Jahre sür einen Maurermeister
Sand karrt, dann davongeht und der Stadt einen wildfremden Jungen auf den
Hals heiratet, den man um gefälligst ans der Stadtkasse erzieht.


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[0467] Skizzen ans unserm heutigen Volksleben. „Schwamm, Neumann, Zeidler? Wie heißt er eigentlich, er kann doch nicht drei Namen haben." „Warum denn nicht? Diese Sorte hat meistens zwei oder drei Namen. Wir kennen ihn schon. Komm nur herein, mein Freund." Kurze Zeit darauf erscholl ein furchtbares Geschrei ans der fünften gemischten Klasse, und der Herr Assessor wandte sich mit dem erhebenden Bewußtsein zum Frühschoppen, daß es seiner Energie und Sachkenntniß gelungen sei, eine so ver¬ worrene Sache in Ordnung zu bringen. Er verfehlte denn auch nicht, gegen den Herrn Bürgermeister die entsprechenden Andeutungen zu macheu. Der Herr Bürger¬ meister aber nahm eine Prise, lächelte freundlich und schwieg. Am audern Tage zeigte sichs, daß Gustav Schwamm, alias Neumann, alias Zeidler abermals echappirt war, nachdem er kaum anderthalb Stunden in der Schule gehalten worden war. Nachts hatte er irgendwo im Korn gelegen, und früh war er betrunken in der Nähe der Hnsarenschmiede gesehen worden." „Das ist denn doch horrend! Wer ist der Junge eigentlich? " „Ein städtisches Ziehkind. „Was? Hackebeil, holen Sie einmal die Acten." Aus deu Acten ging folgendes hervor. Gustav Neumann ist das Kind der unverehelichten Friederike Neumann, nachmals verehelichten Zeidler. Er ist geboren den 24. April 18.. zu Quenstedt. Zeidler, genannt Schwamm, ist vor etwa vier Jahren hier Handarbeiter gewesen, dann nach Bienchen gezogen und soll jetzt Schacht¬ arbeiter in Rippschütz sein. Die Friederike Neumann ist vor zwei Jahren ver¬ storben. Seitdem ist Schwamm, alias Nenmnnn, alias Zeidler, städtisches Ziehkind und bei Schuhmacher Voigt in der schmalen Gasse als dem mindestfordernden für 48 Mark Ziehgeld untergebracht. Eine Vormundschaft ist, da der Stiefvater des Knaben lebt, nicht eingesetzt worden. „Aber wie kommen wir dazu, diesen Jungen, der uns absolut nichts angeht, zu füttern?" „Hin!" sagte der Herr Bürgermeister, „scheu Sie doch zu, ob Sie ihn los werden." „Natürlich werde ich das. Es ist ja ein gesetzliches Unding, den Knaben hier als heimatsberechtigt zu betrachten, da weder der Vater noch die Mutter mit uus das geringste zu thun haben." selbigen Tages ging ein Schreiben an den Ortsvorstand zu Quenstedt ab, des Inhalts, daß Quenstedt für die Verpflegung des xp. Neumann, Sohnes der unverehelichten, in Quenstedt heimatsbcrechtigten Friederike Neumann auszukommen habe, da nach 8 21 des Gesetzes Vom 6. Juni 1870 das uneheliche Kind deu Unterstützungswohnsitz der Mutter theile. Hierauf erfolgte uach gemessner Zeit die Antwort, daß die Gemeinde Quenstedt die Verpflichtung zur Uebernahme des Neu¬ mann nicht anerkennen könne, da nach Z 15 des Gesetzes vom . . . . n. s. w. die Ehefrau vom Zeitpunkte ihrer Verehelichung an den Untersttttzuugswohnsitz des Mannes theile. Hiermit habe auch der uneheliche Sohn den neuen Unterstützungs- wohnsitz der Mutter erworben. Es werde daher anheim gegeben, sich an den Stief¬ vater des Neumann zu halten. Der Herr Assessor ärgerte sich weidlich über diesen Brief, erstens über die Quenstcdter — Unverschämtheit mit ihrem „Anheimgeben," als ob man das nicht selber wisse, zweitens über diesen Zeidler, der zwei Jahre sür einen Maurermeister Sand karrt, dann davongeht und der Stadt einen wildfremden Jungen auf den Hals heiratet, den man um gefälligst ans der Stadtkasse erzieht.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157699/467>, abgerufen am 23.07.2024.