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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal.

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Literatur.

Josephs II. und des Code Napolöon berührt hat, spricht er sich über die historisch
in der an letzter Stelle erwähnten Gesetzgebung wurzelnde moderne obligatorische
Civilehe folgendermaßen ans: "Weit entfernt, in der obligatorischen Civilehe eine
Alterirung oder Beeinträchtigung des Wesens der christlichen Ehe zu sehen, be¬
trachtet der Protestantismus nach dem Vorgänge Luthers die obligatorische Civilehe
als die Consequenz des christlichen Grundsatzes: Gebet dem Kaiser, was des Kaisers
ist und Gott, was Gottes ist."

Neben der rein juridischen und politischen Ehelehrc, die in der obligatorischen
Civilehe gipfelt, läuft seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts parallel die senti¬
mentale Ehelehre, welche die Ehe in vager und phrasenhafter Weise als Liebes¬
verhältniß ausmalt, das durch freie Liebeswahl sich schließe und löse.

Gegenüber diesen beiden das Wesen der christlichen Ehe ignorirenden An¬
sichten forderte die religiös-moralische Bedeutung der Ehe, welche durch die Zeit-
strömung ganz in den Hintergrund gedrängt war, gebieterisch ihr gutes, wohl¬
begründetes Recht. Fichte, Hegel, Schleiermacher, Nitzsch, Rothe gaben der pro¬
testantischen Ehclchre eine neue Wendung. Vor allem aber griff Hegel aufs schärfste
die rein juridische Auffassung der Ehe an, indem er die Ehe als ein wesentlich
sittliches Verhältniß definirt.

Nachdem er so die Vorstufen, das Wesen, die Merkmale und die geschichtliche
Entwicklung des christliche" Ehebegriffs dargelegt hat, faßt Glock die modernen
Gegner der christlichen Ehe ins Auge. Zuerst bekämpft er die Pessimisten. Gegen¬
über Schopenhauer, der "die königliche Tugend der Liebe von Mann und Weib
herabgewürdigt hat zu einem ekelhaften Instinct, zu einem lächerlichen Wahn," er¬
klärt er die Eheflncht und Ehefeindlichkeit als eine Consequenz von dessen sittlich
trägem und schlaffen buddhistischen Quietismus. Gegenüber E. von Hnrtmann, bei
welchem Liebe und Ehe in blinde Instincte, thörichte Illusionen und unbewußte
Zweckvorstellungen sich auflösen, legt er dar, daß wohl einige Unlustgefühle in der
Ehe überwiegen, aber die Gesammtwillensbesriedigung, welche aus der sittlichen
Führung des Ehestandes, aus der sittlichen Uebung der Ehetngenden und Ehe-
pslichteu, der Eltcrntngenden und Elternpflichten allenthalben und allüberall hervor¬
wächst, doch weitaus die einzelnen atomartig aneinander gereihten Unlustgefühle
Hartmanns überwiegt.

Zum Schluß wendet sich der Verfasser gegen die optimistischen Materialisten
Feuerbach, Strauß, gegen Darwin und seinen unbedeutenden Nachtreter Ludwig
Büchner, der "mit viel Unverfrorenheit und Mnthwilligkeit" die Ehe für ein Er¬
zeugnis; menschlicher Bildung, das mit der steigenden Bildung sich ändern und fort¬
bilden muß, ein auf der sexuellen Zuchtwahl beruhendes Geschlechts- und Rechts¬
verhältniß von Mann und Weib erklärt und geradezu zur Abschaffung oder wenigstens
Umänderung der heutigen in Kirche und Staat herrschenden Zwnngsehe und Ge-
wnltehe auffordert und damit die Grundlagen und Grundpfeiler des Staates, der
Gesellschaft, der Familie erschüttert.

Wir können die Lectüre vorliegender Schrift, für welche dem Verfasser von
der "Haager Gesellschaft zur Vertheidigung der christlichen Religion" die große
silberne Medaille znerknnnt wurde, warm anempfehlen. Vollständige Beherrschung
des Stoffes, klare und übersichtliche Anordnung, endlich ein warmer christlicher Sinn,
entfernt von religiöser Unduldsamkeit, werden sie hoffentlich in allen den Kreisen,
welche noch die christliche Ehe hochhalten, weite Verbreitung finden lassen.




Für die Redaction verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.
Verlag von F. L. Hering in Leipzig. -- Druck von Carl Marquart in Nenduitz-Leipzig.
Literatur.

Josephs II. und des Code Napolöon berührt hat, spricht er sich über die historisch
in der an letzter Stelle erwähnten Gesetzgebung wurzelnde moderne obligatorische
Civilehe folgendermaßen ans: „Weit entfernt, in der obligatorischen Civilehe eine
Alterirung oder Beeinträchtigung des Wesens der christlichen Ehe zu sehen, be¬
trachtet der Protestantismus nach dem Vorgänge Luthers die obligatorische Civilehe
als die Consequenz des christlichen Grundsatzes: Gebet dem Kaiser, was des Kaisers
ist und Gott, was Gottes ist."

Neben der rein juridischen und politischen Ehelehrc, die in der obligatorischen
Civilehe gipfelt, läuft seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts parallel die senti¬
mentale Ehelehre, welche die Ehe in vager und phrasenhafter Weise als Liebes¬
verhältniß ausmalt, das durch freie Liebeswahl sich schließe und löse.

Gegenüber diesen beiden das Wesen der christlichen Ehe ignorirenden An¬
sichten forderte die religiös-moralische Bedeutung der Ehe, welche durch die Zeit-
strömung ganz in den Hintergrund gedrängt war, gebieterisch ihr gutes, wohl¬
begründetes Recht. Fichte, Hegel, Schleiermacher, Nitzsch, Rothe gaben der pro¬
testantischen Ehclchre eine neue Wendung. Vor allem aber griff Hegel aufs schärfste
die rein juridische Auffassung der Ehe an, indem er die Ehe als ein wesentlich
sittliches Verhältniß definirt.

Nachdem er so die Vorstufen, das Wesen, die Merkmale und die geschichtliche
Entwicklung des christliche» Ehebegriffs dargelegt hat, faßt Glock die modernen
Gegner der christlichen Ehe ins Auge. Zuerst bekämpft er die Pessimisten. Gegen¬
über Schopenhauer, der „die königliche Tugend der Liebe von Mann und Weib
herabgewürdigt hat zu einem ekelhaften Instinct, zu einem lächerlichen Wahn," er¬
klärt er die Eheflncht und Ehefeindlichkeit als eine Consequenz von dessen sittlich
trägem und schlaffen buddhistischen Quietismus. Gegenüber E. von Hnrtmann, bei
welchem Liebe und Ehe in blinde Instincte, thörichte Illusionen und unbewußte
Zweckvorstellungen sich auflösen, legt er dar, daß wohl einige Unlustgefühle in der
Ehe überwiegen, aber die Gesammtwillensbesriedigung, welche aus der sittlichen
Führung des Ehestandes, aus der sittlichen Uebung der Ehetngenden und Ehe-
pslichteu, der Eltcrntngenden und Elternpflichten allenthalben und allüberall hervor¬
wächst, doch weitaus die einzelnen atomartig aneinander gereihten Unlustgefühle
Hartmanns überwiegt.

Zum Schluß wendet sich der Verfasser gegen die optimistischen Materialisten
Feuerbach, Strauß, gegen Darwin und seinen unbedeutenden Nachtreter Ludwig
Büchner, der „mit viel Unverfrorenheit und Mnthwilligkeit" die Ehe für ein Er¬
zeugnis; menschlicher Bildung, das mit der steigenden Bildung sich ändern und fort¬
bilden muß, ein auf der sexuellen Zuchtwahl beruhendes Geschlechts- und Rechts¬
verhältniß von Mann und Weib erklärt und geradezu zur Abschaffung oder wenigstens
Umänderung der heutigen in Kirche und Staat herrschenden Zwnngsehe und Ge-
wnltehe auffordert und damit die Grundlagen und Grundpfeiler des Staates, der
Gesellschaft, der Familie erschüttert.

Wir können die Lectüre vorliegender Schrift, für welche dem Verfasser von
der „Haager Gesellschaft zur Vertheidigung der christlichen Religion" die große
silberne Medaille znerknnnt wurde, warm anempfehlen. Vollständige Beherrschung
des Stoffes, klare und übersichtliche Anordnung, endlich ein warmer christlicher Sinn,
entfernt von religiöser Unduldsamkeit, werden sie hoffentlich in allen den Kreisen,
welche noch die christliche Ehe hochhalten, weite Verbreitung finden lassen.




Für die Redaction verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.
Verlag von F. L. Hering in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Nenduitz-Leipzig.
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[0212] Literatur. Josephs II. und des Code Napolöon berührt hat, spricht er sich über die historisch in der an letzter Stelle erwähnten Gesetzgebung wurzelnde moderne obligatorische Civilehe folgendermaßen ans: „Weit entfernt, in der obligatorischen Civilehe eine Alterirung oder Beeinträchtigung des Wesens der christlichen Ehe zu sehen, be¬ trachtet der Protestantismus nach dem Vorgänge Luthers die obligatorische Civilehe als die Consequenz des christlichen Grundsatzes: Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist." Neben der rein juridischen und politischen Ehelehrc, die in der obligatorischen Civilehe gipfelt, läuft seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts parallel die senti¬ mentale Ehelehre, welche die Ehe in vager und phrasenhafter Weise als Liebes¬ verhältniß ausmalt, das durch freie Liebeswahl sich schließe und löse. Gegenüber diesen beiden das Wesen der christlichen Ehe ignorirenden An¬ sichten forderte die religiös-moralische Bedeutung der Ehe, welche durch die Zeit- strömung ganz in den Hintergrund gedrängt war, gebieterisch ihr gutes, wohl¬ begründetes Recht. Fichte, Hegel, Schleiermacher, Nitzsch, Rothe gaben der pro¬ testantischen Ehclchre eine neue Wendung. Vor allem aber griff Hegel aufs schärfste die rein juridische Auffassung der Ehe an, indem er die Ehe als ein wesentlich sittliches Verhältniß definirt. Nachdem er so die Vorstufen, das Wesen, die Merkmale und die geschichtliche Entwicklung des christliche» Ehebegriffs dargelegt hat, faßt Glock die modernen Gegner der christlichen Ehe ins Auge. Zuerst bekämpft er die Pessimisten. Gegen¬ über Schopenhauer, der „die königliche Tugend der Liebe von Mann und Weib herabgewürdigt hat zu einem ekelhaften Instinct, zu einem lächerlichen Wahn," er¬ klärt er die Eheflncht und Ehefeindlichkeit als eine Consequenz von dessen sittlich trägem und schlaffen buddhistischen Quietismus. Gegenüber E. von Hnrtmann, bei welchem Liebe und Ehe in blinde Instincte, thörichte Illusionen und unbewußte Zweckvorstellungen sich auflösen, legt er dar, daß wohl einige Unlustgefühle in der Ehe überwiegen, aber die Gesammtwillensbesriedigung, welche aus der sittlichen Führung des Ehestandes, aus der sittlichen Uebung der Ehetngenden und Ehe- pslichteu, der Eltcrntngenden und Elternpflichten allenthalben und allüberall hervor¬ wächst, doch weitaus die einzelnen atomartig aneinander gereihten Unlustgefühle Hartmanns überwiegt. Zum Schluß wendet sich der Verfasser gegen die optimistischen Materialisten Feuerbach, Strauß, gegen Darwin und seinen unbedeutenden Nachtreter Ludwig Büchner, der „mit viel Unverfrorenheit und Mnthwilligkeit" die Ehe für ein Er¬ zeugnis; menschlicher Bildung, das mit der steigenden Bildung sich ändern und fort¬ bilden muß, ein auf der sexuellen Zuchtwahl beruhendes Geschlechts- und Rechts¬ verhältniß von Mann und Weib erklärt und geradezu zur Abschaffung oder wenigstens Umänderung der heutigen in Kirche und Staat herrschenden Zwnngsehe und Ge- wnltehe auffordert und damit die Grundlagen und Grundpfeiler des Staates, der Gesellschaft, der Familie erschüttert. Wir können die Lectüre vorliegender Schrift, für welche dem Verfasser von der „Haager Gesellschaft zur Vertheidigung der christlichen Religion" die große silberne Medaille znerknnnt wurde, warm anempfehlen. Vollständige Beherrschung des Stoffes, klare und übersichtliche Anordnung, endlich ein warmer christlicher Sinn, entfernt von religiöser Unduldsamkeit, werden sie hoffentlich in allen den Kreisen, welche noch die christliche Ehe hochhalten, weite Verbreitung finden lassen. Für die Redaction verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig. Verlag von F. L. Hering in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Nenduitz-Leipzig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157699/212>, abgerufen am 23.07.2024.