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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Viertes Quartal.

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Blicke auf die politische Lage in auswärtigen Fragen.
5. England und Irland. 2.

Zuerst Gerechtigkeit, dann aber auch Billigkeit üben, sollte der Wahlspruch
der Regierung bei dem ihr jetzt obliegenden Verfahren sein, welches wir als
Pacification Irlands bezeichnen dürfen.

So ungefähr sagten wir gegen den Schluß unseres vorigen Artikels. Beides
aber wird auf Schwierigkeiten stoßen, die groß, wenn auch sicher nicht unüber¬
windlich sind, wenn die öffentliche Meinung in England und Schottland die
Action der Minister gehörig unterstützt. In Irland hat ein rechtlich und un¬
parteiisch denkender Staatsmann hierbei nicht viel Ermuthigung zu erwarten.
"Loyale Politiker von liberaler Farbe," äußert sich der toryistische vailv ^sls-
L^M, "stehen schüchtern der organisierten Demokratie gegenüber, weil sie fühlen,
daß zukünftige Erfolge auf der politischen Laufbahn unmöglich werden können,
wenn sie die Demokraten vor den Kopf stoßen. So würde z. B. ein strebsamer
Advocat von der Volkspartei, welcher aufträte, um gegen Reden, die zu Ge¬
waltthaten anregen, und gegen agrarische Verbrechen die Anklage zu erheben,
keine Hoffnung auf den Eintritt in das Parlament mehr hegen dürfen, welcher
fast den alleinigen Weg zur irischen Richterbank bildet. Andrerseits aber wird
Herr Forster (der Staatssecretär Gladstones für Irland) von den Versamm¬
lungen der Orangemänner im Norden, welche die alten feindseligen Schlacht¬
rufe erheben und die Erinnerungen an die einstige Obmacht wieder aufleben
lassen, mehr in Verlegenheit gesetzt als unterstützt werden. Jeder Engländer
hat daher die Pflicht, der Regierung bei dem Entschlüsse, den sie mannhaft ge¬
saßt hat, erst das Gesetz zu Geltung zu bringen, dann die bessernde Hand an
unnatürliche Zustände zu legen, seine Hilfe zu leihen. Lord Salisbury bestand
neulich auf der Nothwendigkeit sehr energischen Handelns auf Seiten der Exe¬
cutive und bewies dies damit, daß das Begehen von Gcsetzverletzungen durch


Grenzboten IV. 1830. 38
Blicke auf die politische Lage in auswärtigen Fragen.
5. England und Irland. 2.

Zuerst Gerechtigkeit, dann aber auch Billigkeit üben, sollte der Wahlspruch
der Regierung bei dem ihr jetzt obliegenden Verfahren sein, welches wir als
Pacification Irlands bezeichnen dürfen.

So ungefähr sagten wir gegen den Schluß unseres vorigen Artikels. Beides
aber wird auf Schwierigkeiten stoßen, die groß, wenn auch sicher nicht unüber¬
windlich sind, wenn die öffentliche Meinung in England und Schottland die
Action der Minister gehörig unterstützt. In Irland hat ein rechtlich und un¬
parteiisch denkender Staatsmann hierbei nicht viel Ermuthigung zu erwarten.
"Loyale Politiker von liberaler Farbe," äußert sich der toryistische vailv ^sls-
L^M, „stehen schüchtern der organisierten Demokratie gegenüber, weil sie fühlen,
daß zukünftige Erfolge auf der politischen Laufbahn unmöglich werden können,
wenn sie die Demokraten vor den Kopf stoßen. So würde z. B. ein strebsamer
Advocat von der Volkspartei, welcher aufträte, um gegen Reden, die zu Ge¬
waltthaten anregen, und gegen agrarische Verbrechen die Anklage zu erheben,
keine Hoffnung auf den Eintritt in das Parlament mehr hegen dürfen, welcher
fast den alleinigen Weg zur irischen Richterbank bildet. Andrerseits aber wird
Herr Forster (der Staatssecretär Gladstones für Irland) von den Versamm¬
lungen der Orangemänner im Norden, welche die alten feindseligen Schlacht¬
rufe erheben und die Erinnerungen an die einstige Obmacht wieder aufleben
lassen, mehr in Verlegenheit gesetzt als unterstützt werden. Jeder Engländer
hat daher die Pflicht, der Regierung bei dem Entschlüsse, den sie mannhaft ge¬
saßt hat, erst das Gesetz zu Geltung zu bringen, dann die bessernde Hand an
unnatürliche Zustände zu legen, seine Hilfe zu leihen. Lord Salisbury bestand
neulich auf der Nothwendigkeit sehr energischen Handelns auf Seiten der Exe¬
cutive und bewies dies damit, daß das Begehen von Gcsetzverletzungen durch


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[0293] Blicke auf die politische Lage in auswärtigen Fragen. 5. England und Irland. 2. Zuerst Gerechtigkeit, dann aber auch Billigkeit üben, sollte der Wahlspruch der Regierung bei dem ihr jetzt obliegenden Verfahren sein, welches wir als Pacification Irlands bezeichnen dürfen. So ungefähr sagten wir gegen den Schluß unseres vorigen Artikels. Beides aber wird auf Schwierigkeiten stoßen, die groß, wenn auch sicher nicht unüber¬ windlich sind, wenn die öffentliche Meinung in England und Schottland die Action der Minister gehörig unterstützt. In Irland hat ein rechtlich und un¬ parteiisch denkender Staatsmann hierbei nicht viel Ermuthigung zu erwarten. "Loyale Politiker von liberaler Farbe," äußert sich der toryistische vailv ^sls- L^M, „stehen schüchtern der organisierten Demokratie gegenüber, weil sie fühlen, daß zukünftige Erfolge auf der politischen Laufbahn unmöglich werden können, wenn sie die Demokraten vor den Kopf stoßen. So würde z. B. ein strebsamer Advocat von der Volkspartei, welcher aufträte, um gegen Reden, die zu Ge¬ waltthaten anregen, und gegen agrarische Verbrechen die Anklage zu erheben, keine Hoffnung auf den Eintritt in das Parlament mehr hegen dürfen, welcher fast den alleinigen Weg zur irischen Richterbank bildet. Andrerseits aber wird Herr Forster (der Staatssecretär Gladstones für Irland) von den Versamm¬ lungen der Orangemänner im Norden, welche die alten feindseligen Schlacht¬ rufe erheben und die Erinnerungen an die einstige Obmacht wieder aufleben lassen, mehr in Verlegenheit gesetzt als unterstützt werden. Jeder Engländer hat daher die Pflicht, der Regierung bei dem Entschlüsse, den sie mannhaft ge¬ saßt hat, erst das Gesetz zu Geltung zu bringen, dann die bessernde Hand an unnatürliche Zustände zu legen, seine Hilfe zu leihen. Lord Salisbury bestand neulich auf der Nothwendigkeit sehr energischen Handelns auf Seiten der Exe¬ cutive und bewies dies damit, daß das Begehen von Gcsetzverletzungen durch Grenzboten IV. 1830. 38

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157695/293>, abgerufen am 29.12.2024.