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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Drittes Quartal.

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finden. Aber auch studentische Korporationen betrachten zuweilen bestimmte
Ghmnasial-Verbindungen als ihre Pflmizschuleu, denen sie in der Gefahr mit
Rath und That beistehen. Endlich klagt Pilger nicht uur über käufliche Nach¬
sicht von Nachtwandlern und Polizisten, sondern auch über Fälle leichtfertigster
Milde von Seiten Beamter gegenüber rohen Ausschreitungen angezechter Ver¬
bindungsschüler. Bei so vielseitiger Gönnerschaft schwillt natürlich auch dem
Schützling der Kamm immer mehr, und es werden Aeußerungen der Frechheit
gegenüber deu untersuchenden und richtenden Lehrern begreiflich, wie sie vor
kurzem auf einem pommerschen Gymnasium vorgekommen sind.

Je schlimmer nun die Folgen des Verbindnngsleben in so vielen Bezie¬
hungen und Fällen sind und je schwerer und seltener die Entdeckung ist, desto
nöthiger ist es, wenn einmal eine solche gelungen ist, mit energischster Strenge
dagegen vorzugehen. Pilger verlangt, daß nicht bloß durch Einzelbeschlüsse von
Fall zu Fall, sondern ein für allemal kraft gesetzlicher Verordnung als Strafe
für die Betheiligung an einer verbotenen Schüler-Verbindung die Relegation
zu bestimmen und nur ausnahmsweise eine mildere Behandlung zuzulassen sei.
Einen solchen Ausnahmefall aus Mitteldeutschland sei es gestattet, hier, mehr
scherzweise, anzuführen. Ein Lehrer hatte das Statut einer Sevtimaner - Ver¬
bindung (!) gefunden, in welchem ein Paragraph lautete: "Gepatzt*) wird
nicht". Er gab es lächelnd mit eben diesen Worten den kleinen Missethätern
zurück. So harmlos kindisch nun dieser Fall an sich betrachtet ist, so ist
doch gerade er ein deutliches Zeugniß, wie weit verbreitet das Verbindungs¬
wesen' und der Trieb zu demselben in der Ghmnasialjugend ist. Daher können
wir anch die weitere Ansicht Pilgers nur als gerechtfertigt ansehen, daß ein
Schüler, der schon einmal als Mitglied einer Verbindung betroffen und rele-
girt worden ist, im Wiederholungsfalle vou jeder höheren Lehranstalt ausge¬
schlossen werden sollte. Nur darüber ließe sich streiten, ob einem solchen
wegen constatirten Mangels an sittlicher Reife anch für immer zu verweigern
sei, sich als Extraner an einer Maturitätsprüfung zu betheiligen.

Doch nicht uur um nachfolgende Strafen handelt es sich, sondern "der
kluge Mann baut vor". Aber diese vorbeugenden Maßregeln liegen weit weniger
in den Händen der Schule, deren Lehrern kein fruchtloser und unwürdiger
Gendarmendienst zuzumuthen ist, als in denen der Familie. Zu deren Erzie¬
hungsarbeit gehört freilich die gemeinsame, consequente und concentrirte Wirk¬
samkeit beider Eltern. Von dieser Concentration des Geistes und Gemüthes
aber zieht leider heutzutage namentlich den auf Bildung Anspruch erhebenden
Mann außerordentlich vieles und relativ berechtigtes ab: theils die nothwendige
Theilnahme am öffentlichen Leben, theils die Forderung der Vielseitigkeit und
Allgemeinheit der Bildung. "Wer hätte heute uicht den an sich sehr begreif¬
lichen Wunsch, über Spectralanalhse und Pfahlbauten, über Spiritismus und
du- Forschungen in Centralafrika, über Socialdemokratie und Verstaatlichung
der Eisenbahnen orientirt zu sein? Und so opfert man denn oft die wenigen
vom Amt und Geschäft gegönnten Mußestunden dem gefährlichen Drange, in
unmer weiteren Regionen sich tummeln zu können, statt den kleinen Kreis, dessen
wirklicher Mittelpunkt man ist, voll und ganz auszugestalten." So führt uns
Pilger von einem sehr speciellen Ausgangspunkte und Gegenstande schließlich
auf einen gefährlichen Grundzug unserer ganzen Zeit hin, mit dem auch jener



*) d. h, beim Lehrer angeklagt.

finden. Aber auch studentische Korporationen betrachten zuweilen bestimmte
Ghmnasial-Verbindungen als ihre Pflmizschuleu, denen sie in der Gefahr mit
Rath und That beistehen. Endlich klagt Pilger nicht uur über käufliche Nach¬
sicht von Nachtwandlern und Polizisten, sondern auch über Fälle leichtfertigster
Milde von Seiten Beamter gegenüber rohen Ausschreitungen angezechter Ver¬
bindungsschüler. Bei so vielseitiger Gönnerschaft schwillt natürlich auch dem
Schützling der Kamm immer mehr, und es werden Aeußerungen der Frechheit
gegenüber deu untersuchenden und richtenden Lehrern begreiflich, wie sie vor
kurzem auf einem pommerschen Gymnasium vorgekommen sind.

Je schlimmer nun die Folgen des Verbindnngsleben in so vielen Bezie¬
hungen und Fällen sind und je schwerer und seltener die Entdeckung ist, desto
nöthiger ist es, wenn einmal eine solche gelungen ist, mit energischster Strenge
dagegen vorzugehen. Pilger verlangt, daß nicht bloß durch Einzelbeschlüsse von
Fall zu Fall, sondern ein für allemal kraft gesetzlicher Verordnung als Strafe
für die Betheiligung an einer verbotenen Schüler-Verbindung die Relegation
zu bestimmen und nur ausnahmsweise eine mildere Behandlung zuzulassen sei.
Einen solchen Ausnahmefall aus Mitteldeutschland sei es gestattet, hier, mehr
scherzweise, anzuführen. Ein Lehrer hatte das Statut einer Sevtimaner - Ver¬
bindung (!) gefunden, in welchem ein Paragraph lautete: „Gepatzt*) wird
nicht". Er gab es lächelnd mit eben diesen Worten den kleinen Missethätern
zurück. So harmlos kindisch nun dieser Fall an sich betrachtet ist, so ist
doch gerade er ein deutliches Zeugniß, wie weit verbreitet das Verbindungs¬
wesen' und der Trieb zu demselben in der Ghmnasialjugend ist. Daher können
wir anch die weitere Ansicht Pilgers nur als gerechtfertigt ansehen, daß ein
Schüler, der schon einmal als Mitglied einer Verbindung betroffen und rele-
girt worden ist, im Wiederholungsfalle vou jeder höheren Lehranstalt ausge¬
schlossen werden sollte. Nur darüber ließe sich streiten, ob einem solchen
wegen constatirten Mangels an sittlicher Reife anch für immer zu verweigern
sei, sich als Extraner an einer Maturitätsprüfung zu betheiligen.

Doch nicht uur um nachfolgende Strafen handelt es sich, sondern „der
kluge Mann baut vor". Aber diese vorbeugenden Maßregeln liegen weit weniger
in den Händen der Schule, deren Lehrern kein fruchtloser und unwürdiger
Gendarmendienst zuzumuthen ist, als in denen der Familie. Zu deren Erzie¬
hungsarbeit gehört freilich die gemeinsame, consequente und concentrirte Wirk¬
samkeit beider Eltern. Von dieser Concentration des Geistes und Gemüthes
aber zieht leider heutzutage namentlich den auf Bildung Anspruch erhebenden
Mann außerordentlich vieles und relativ berechtigtes ab: theils die nothwendige
Theilnahme am öffentlichen Leben, theils die Forderung der Vielseitigkeit und
Allgemeinheit der Bildung. „Wer hätte heute uicht den an sich sehr begreif¬
lichen Wunsch, über Spectralanalhse und Pfahlbauten, über Spiritismus und
du- Forschungen in Centralafrika, über Socialdemokratie und Verstaatlichung
der Eisenbahnen orientirt zu sein? Und so opfert man denn oft die wenigen
vom Amt und Geschäft gegönnten Mußestunden dem gefährlichen Drange, in
unmer weiteren Regionen sich tummeln zu können, statt den kleinen Kreis, dessen
wirklicher Mittelpunkt man ist, voll und ganz auszugestalten." So führt uns
Pilger von einem sehr speciellen Ausgangspunkte und Gegenstande schließlich
auf einen gefährlichen Grundzug unserer ganzen Zeit hin, mit dem auch jener



*) d. h, beim Lehrer angeklagt.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157693/466>, abgerufen am 23.07.2024.