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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal.

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hinaus. Alls ganz Deutschland ergingen Einsendungen an das Gericht, mit dem
Ersuchen, solche öffentlich abzuurtheilen. Vor dieser Narrenkritik, die gewiß oft eine
ungerechte und falsche war, schützte weder Ansehen der Person noch der Ort, wo
die Handlung begangen worden war. Gar oft behandelte sie Gegenstände, die sie
nicht verstand, und beschmutzte Personen, an denen der plumpe Spott abglitt, und
die ein feiner Witz besser gegeißelt hätte.

Ueber alles, was gesprochen, wurden Protokolle geführt, die in das große
Narrenbuch eingetragen wurden. Das Stockacher Narrenbuch gestaltete sich hierdurch
zu einer Art Witzblatt des Mittelalters, und zu vielen Tausenden strömte das Volk
am Faschingstage nach Stockach, um dem Vorlesen dieser Protokolle und den sich
hieranschließenden Lustbarkeiten beizuwohnen. In wie weiten Kreisen die Narren¬
zunft zu Stockach damals bekannt sein mußte, zeigen die oft von Schriftstellern des
Mittelalters angewandten sprichwörtlichen Redensarten wie: zu Stockach im Narren¬
buche stehen, -- zu Stockach in der Narrenresidenz, -- man muß ihn ins Narren¬
buch von Stockach schreiben :c.

Leider ist von diesen ältesten Narrenbüchern nichts mehr erhalten; sie sind
sämmtlich in den schweren Schicksalsstürmen von Belagerung, Brand und Plünderung,
welche die Stadt durchgemacht, zu Grunde gegangen. Das älteste der jetzt noch
im Gebrauch befindlichen datirt aus dem vorigen Jahrhundert. Die wirkliche
Narrenkritik wird darin nicht mehr gebucht, dagegen werden immer noch die jähr¬
lichen Protokolle und die Narrenchronik weiter geführt.

Der allgemeine Verlauf der Narrentage, der sich, mit Ausnahme des öffentlichen
Gerichtshalteus, gegen früher kaum verändert haben wird, ist heute noch folgender:
Am Dreikönigstage versammelt sich zuerst das Narrcngcricht im Zunftwirths¬
hause (letzteres wechselt jedes Jahr), und die ersten Berathungen sür den Fasching
werden gepflogen. Das Narrenrecht hat, treu den Privilegien, von Mariä Lichtmeß
bis Sonntag Lütare, ungefähr sieben Wochen, seine Giltigkeit. Der Leser wird sagen:
Ein Recht ohne Folgen ist kein Recht mehr. Doch trifft dies nur in einer
Hinsicht hier zu. Vor dem Gesetze wird freilich das Narrenrecht nie Stand halten,
dagegen haben sich seine Normen von Generation zu Generation vererbt; der
Stockacher läßt sie ruhig über sich hingehen, und die hohe Obrigkeit macht es
nicht anders.

Die genannten sieben Wochen werden hauptsächlich dazu benutzt, der Zunft
neue Mitglieder zuzuführen, sowohl geborne Stockacher, wie auch Fremde, die sich
vorübergehend in der Stadt aufhalten. Wie der Raubritter auf seine Beute lauerte,
so wegelagert der Narrcnprcisident mit dem Schreiber auf jeden Nichtnarren, der
ein Wirthshaus betritt. Oft sind die Herren Gerichtsnarren thätige Kundschafter
und bringen getreuen Rapport, wo die Gelegenheit günstig ist. Nichts Böses
ahnend sitzt der Reisende bei seinem Schoppen und denkt an nichts weniger als
an das Narrenrecht. Da naht sich ihm harmlos der Präsident, und im nächsten
Augenblick hat er ihm auch schon die rothweiße Narrenkappe von dickem Filz über¬
gestülpt, und drei Britschcnschläge machen ihn zum Narren von Stockach. Der
Narrenschreiber mit dem großen Narrenbuche steht bereit. Dem neuen Zunftmit¬
gliede wird eine Feder in die Hand gedrückt, er muß das auf der ersten Seite des
Buches befindliche Bild Hans Kuony's küssen und seinen Namen in das Buch ein¬
tragen. Zu seinein Ausweis erhält er ein in alter Form geschmackvoll ausgestattetes
Diplom, das durch ein großes Narrensiegel vom Jahre 1672 beglaubigt wird.
Es braucht sich übrigens Niemand zu schämen, im Narrenbuche von Stockach zu
stehen, er findet darin Commilitonen bis in die höchsten Kreise hinauf, selbst eine


hinaus. Alls ganz Deutschland ergingen Einsendungen an das Gericht, mit dem
Ersuchen, solche öffentlich abzuurtheilen. Vor dieser Narrenkritik, die gewiß oft eine
ungerechte und falsche war, schützte weder Ansehen der Person noch der Ort, wo
die Handlung begangen worden war. Gar oft behandelte sie Gegenstände, die sie
nicht verstand, und beschmutzte Personen, an denen der plumpe Spott abglitt, und
die ein feiner Witz besser gegeißelt hätte.

Ueber alles, was gesprochen, wurden Protokolle geführt, die in das große
Narrenbuch eingetragen wurden. Das Stockacher Narrenbuch gestaltete sich hierdurch
zu einer Art Witzblatt des Mittelalters, und zu vielen Tausenden strömte das Volk
am Faschingstage nach Stockach, um dem Vorlesen dieser Protokolle und den sich
hieranschließenden Lustbarkeiten beizuwohnen. In wie weiten Kreisen die Narren¬
zunft zu Stockach damals bekannt sein mußte, zeigen die oft von Schriftstellern des
Mittelalters angewandten sprichwörtlichen Redensarten wie: zu Stockach im Narren¬
buche stehen, — zu Stockach in der Narrenresidenz, — man muß ihn ins Narren¬
buch von Stockach schreiben :c.

Leider ist von diesen ältesten Narrenbüchern nichts mehr erhalten; sie sind
sämmtlich in den schweren Schicksalsstürmen von Belagerung, Brand und Plünderung,
welche die Stadt durchgemacht, zu Grunde gegangen. Das älteste der jetzt noch
im Gebrauch befindlichen datirt aus dem vorigen Jahrhundert. Die wirkliche
Narrenkritik wird darin nicht mehr gebucht, dagegen werden immer noch die jähr¬
lichen Protokolle und die Narrenchronik weiter geführt.

Der allgemeine Verlauf der Narrentage, der sich, mit Ausnahme des öffentlichen
Gerichtshalteus, gegen früher kaum verändert haben wird, ist heute noch folgender:
Am Dreikönigstage versammelt sich zuerst das Narrcngcricht im Zunftwirths¬
hause (letzteres wechselt jedes Jahr), und die ersten Berathungen sür den Fasching
werden gepflogen. Das Narrenrecht hat, treu den Privilegien, von Mariä Lichtmeß
bis Sonntag Lütare, ungefähr sieben Wochen, seine Giltigkeit. Der Leser wird sagen:
Ein Recht ohne Folgen ist kein Recht mehr. Doch trifft dies nur in einer
Hinsicht hier zu. Vor dem Gesetze wird freilich das Narrenrecht nie Stand halten,
dagegen haben sich seine Normen von Generation zu Generation vererbt; der
Stockacher läßt sie ruhig über sich hingehen, und die hohe Obrigkeit macht es
nicht anders.

Die genannten sieben Wochen werden hauptsächlich dazu benutzt, der Zunft
neue Mitglieder zuzuführen, sowohl geborne Stockacher, wie auch Fremde, die sich
vorübergehend in der Stadt aufhalten. Wie der Raubritter auf seine Beute lauerte,
so wegelagert der Narrcnprcisident mit dem Schreiber auf jeden Nichtnarren, der
ein Wirthshaus betritt. Oft sind die Herren Gerichtsnarren thätige Kundschafter
und bringen getreuen Rapport, wo die Gelegenheit günstig ist. Nichts Böses
ahnend sitzt der Reisende bei seinem Schoppen und denkt an nichts weniger als
an das Narrenrecht. Da naht sich ihm harmlos der Präsident, und im nächsten
Augenblick hat er ihm auch schon die rothweiße Narrenkappe von dickem Filz über¬
gestülpt, und drei Britschcnschläge machen ihn zum Narren von Stockach. Der
Narrenschreiber mit dem großen Narrenbuche steht bereit. Dem neuen Zunftmit¬
gliede wird eine Feder in die Hand gedrückt, er muß das auf der ersten Seite des
Buches befindliche Bild Hans Kuony's küssen und seinen Namen in das Buch ein¬
tragen. Zu seinein Ausweis erhält er ein in alter Form geschmackvoll ausgestattetes
Diplom, das durch ein großes Narrensiegel vom Jahre 1672 beglaubigt wird.
Es braucht sich übrigens Niemand zu schämen, im Narrenbuche von Stockach zu
stehen, er findet darin Commilitonen bis in die höchsten Kreise hinauf, selbst eine


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157681/446>, abgerufen am 25.08.2024.