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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal.

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und von verschiedenen Handelsbeschränkungen befreit, die ihnen eingeräumten
Rechte galten aber nnr für ihre Person.

Etwas günstiger war das semitische Element in anderen deutschen Staaten,
z. B. in Hessen-Darmstadt, gestellt, wo die Juden uach Lösung eines "Schutz¬
briefes" im Lande ansässig werden durften; doch mußten sie vor der Aufnahme
ein gewisses Vermögen nachweisen, auch wurden sie ausdrücklich verpflichtet,
nicht über sechs Procent Zinsen zu nehmen und sich aller Lästerung Christi zu
enthalten. In Oesterreich war Kaiser Karl IV. ihnen nicht gewogen. Er unter¬
sagte ihnen unter anderen die Pachtung von Zöllen und andern Regalien, stellte
sie in Ungarn unter polizeiliche Aufsicht und verschloß ihnen Kroatien, Slavo¬
nien und Dalmatien, wofür ihm die Stände ihren Dank aussprachen. Maria
Theresia war den Kindern Israels gleichfalls abgeneigt. Sie duldete sie in
Ungarn nur gegen Erlegung einer "Toleranzsteuer", befahl ihre Entfernung aus
Böhmen und wollte die Deputation derselben, welche ihr dagegen Vorstellungen
zu machen kam, nur hinter einer spanischen Wand anhören, um die verhaßten
Hebräer nicht sehen zu müssen, machen aber doch zuletzt den Ausweisungsbefehl
zurück.

Im Brandenburgischen hatte, wie bemerkt, der große Kurfürst die Juden
zugelassen und ihnen bestimmte Rechte verliehen, sie auch von dem sogenannten
"Leibzolle" befreit, den sie in andern Staaten beim Durchzuge von Ort zu Ort
zu erlegen hatten. Indeß waren sie auch unter dessen nächsten beiden Nach¬
folgern noch immer genügend beschränkt, und ihre Schutzprivilegien mußten aller
zwanzig Jahre vou neuen: durch beträchtliche Geldzahlungen erkauft werden.
1713 und 1730 wurden ihnen wichtige Berechtigungen, die ihnen im siebzehnten
Jahrhundert ertheilt worden waren, wieder entzogen, und im letztgenannten
Jahre legte ihnen der damalige König die sogenannte "Sausteuer" auf, welche
die ihnen obliegende Verpflichtung, ihm einen Theil der bei seinen Jagden er¬
legten Wildschweine abzukaufen, in eine feste Abgabe verwandelte. Unter
Friedrich dem Großen fiel diese Abgabe weg, und die Stellung der Juden
wurde neu bestimmt. Der König erwies sich dabei tolerant, aber er dachte bei
Anordnung der Befugnisse und Verpflichtungen feiner israelitischen Unterthauen
mit Recht vor allen Dingen an den Nutzen und an den Nachtheil seines Staates,
und so fiel das General-Judenprivilegium von 1750 in der Weise ans, daß es
noch eine große Anzahl von Beschränkungen enthielt. Man ersah daraus
deutlich, daß der Verleiher desselben das Anwachsen der Zahl und des Besitzes
der jüdische" Bevölkerung in Preußen mit Mißtrauen betrachtete und durchaus
nicht geneigt war, ein Wohlbefinden derselben zu fördern, welches weiteren
Zufluß von Juden ans dem Osten hervorrufen mußte. Er fand in ihren
Geistesanlagen und ihrem Bildungszustände keine genügende Gewähr dafür, daß
eine Vermehrung derselben in Preußen nützlich sein werde, und die Klügeren
und Besseren unter den Juden konnten sich der Ueberzeugung nicht ganz ent¬
ziehen, daß der König zu dieser Anschauung Ursache habe.

So war der Grund und Boden vorbereitet, auf dem Moses Mendelssohn
im Jahre 1752 mit dem Versuche eiuer Umgestaltung des Judenthums im
Sinne einer Annäherung der bisher im wesentlichen orientalisch gebliebenen
Sitte und Bildung dieser großen Coloniengruppe an den europäischen und
speciell an den deutschen Genius begann. Daß diese Umwandlung vollständig
habe gelingen können, wird man im voraus bezweifeln dürfen; denn die Rassen¬
anlage, der moralische Jnstinct, das innerste geistige Wesen der Menschen läßt
sich nicht ändern. Dagegen kann nicht geleugnet werden, daß die äußere Mi-


und von verschiedenen Handelsbeschränkungen befreit, die ihnen eingeräumten
Rechte galten aber nnr für ihre Person.

Etwas günstiger war das semitische Element in anderen deutschen Staaten,
z. B. in Hessen-Darmstadt, gestellt, wo die Juden uach Lösung eines „Schutz¬
briefes" im Lande ansässig werden durften; doch mußten sie vor der Aufnahme
ein gewisses Vermögen nachweisen, auch wurden sie ausdrücklich verpflichtet,
nicht über sechs Procent Zinsen zu nehmen und sich aller Lästerung Christi zu
enthalten. In Oesterreich war Kaiser Karl IV. ihnen nicht gewogen. Er unter¬
sagte ihnen unter anderen die Pachtung von Zöllen und andern Regalien, stellte
sie in Ungarn unter polizeiliche Aufsicht und verschloß ihnen Kroatien, Slavo¬
nien und Dalmatien, wofür ihm die Stände ihren Dank aussprachen. Maria
Theresia war den Kindern Israels gleichfalls abgeneigt. Sie duldete sie in
Ungarn nur gegen Erlegung einer „Toleranzsteuer", befahl ihre Entfernung aus
Böhmen und wollte die Deputation derselben, welche ihr dagegen Vorstellungen
zu machen kam, nur hinter einer spanischen Wand anhören, um die verhaßten
Hebräer nicht sehen zu müssen, machen aber doch zuletzt den Ausweisungsbefehl
zurück.

Im Brandenburgischen hatte, wie bemerkt, der große Kurfürst die Juden
zugelassen und ihnen bestimmte Rechte verliehen, sie auch von dem sogenannten
„Leibzolle" befreit, den sie in andern Staaten beim Durchzuge von Ort zu Ort
zu erlegen hatten. Indeß waren sie auch unter dessen nächsten beiden Nach¬
folgern noch immer genügend beschränkt, und ihre Schutzprivilegien mußten aller
zwanzig Jahre vou neuen: durch beträchtliche Geldzahlungen erkauft werden.
1713 und 1730 wurden ihnen wichtige Berechtigungen, die ihnen im siebzehnten
Jahrhundert ertheilt worden waren, wieder entzogen, und im letztgenannten
Jahre legte ihnen der damalige König die sogenannte „Sausteuer" auf, welche
die ihnen obliegende Verpflichtung, ihm einen Theil der bei seinen Jagden er¬
legten Wildschweine abzukaufen, in eine feste Abgabe verwandelte. Unter
Friedrich dem Großen fiel diese Abgabe weg, und die Stellung der Juden
wurde neu bestimmt. Der König erwies sich dabei tolerant, aber er dachte bei
Anordnung der Befugnisse und Verpflichtungen feiner israelitischen Unterthauen
mit Recht vor allen Dingen an den Nutzen und an den Nachtheil seines Staates,
und so fiel das General-Judenprivilegium von 1750 in der Weise ans, daß es
noch eine große Anzahl von Beschränkungen enthielt. Man ersah daraus
deutlich, daß der Verleiher desselben das Anwachsen der Zahl und des Besitzes
der jüdische» Bevölkerung in Preußen mit Mißtrauen betrachtete und durchaus
nicht geneigt war, ein Wohlbefinden derselben zu fördern, welches weiteren
Zufluß von Juden ans dem Osten hervorrufen mußte. Er fand in ihren
Geistesanlagen und ihrem Bildungszustände keine genügende Gewähr dafür, daß
eine Vermehrung derselben in Preußen nützlich sein werde, und die Klügeren
und Besseren unter den Juden konnten sich der Ueberzeugung nicht ganz ent¬
ziehen, daß der König zu dieser Anschauung Ursache habe.

So war der Grund und Boden vorbereitet, auf dem Moses Mendelssohn
im Jahre 1752 mit dem Versuche eiuer Umgestaltung des Judenthums im
Sinne einer Annäherung der bisher im wesentlichen orientalisch gebliebenen
Sitte und Bildung dieser großen Coloniengruppe an den europäischen und
speciell an den deutschen Genius begann. Daß diese Umwandlung vollständig
habe gelingen können, wird man im voraus bezweifeln dürfen; denn die Rassen¬
anlage, der moralische Jnstinct, das innerste geistige Wesen der Menschen läßt
sich nicht ändern. Dagegen kann nicht geleugnet werden, daß die äußere Mi-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157681/442>, abgerufen am 23.07.2024.