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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal.

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Nase rümpften und das Institut spottend als sui^rit mouriurt bezeichneten
Dennoch wurde nicht bloß dieser Uebelstand, sondern auch die finanziellen Nöthe,
welche durch das unpünktliche Eingehen der Beiträge entstanden, überwunden.
Mit lobenswertester Uneigennützigkeit opferten die beiden Secretäre Gerhard
und Panofka nicht bloß ihre Zeit und Kraft unentgeltlich, sondern deckten auch
noch ein Deficit von 526 Scudi.

Bisher beruhte das Bestehen des Instituts wesentlich auf der Thätigkeit
Gerhards als seinem Ausgangs- und Centralpunkt. Als dieser aber im
Sommer 1832 für längere Zeit nach Deutschland zurückkehren mußte, drängte
sich die Frage aus, wie für die Zukunft eine von den Persönlichkeiten unab¬
hängige sichere Grundlage für das Fortbestehen des Unternehmens zu gewinnen
sei. Bunsen war es, der, indem er als Generalsecretär zunächst in die Lücke
trat, zur Bedingung dafür die Aufstellung einer neuen Organisation machte,
welche dem Institute den Charakter einer allgemeinen und öffentlichen wissen-
schaftlichen Anstalt gebe. Dieselbe solle "mit all ihrem gegenwärtigen und zu¬
künftigen Besitze für ein unveräußerliches Eigenthum der archäologischen Wissen¬
schaft, unzertrennlich von der Stadt Rom, erklärt werden". Nach längeren
Berathungen kam mit Gerhards Zustimmung auf dieser Grundlage ein neues
Statut zu Stande, welches als Beilage zum Lullettwo des Jahres 1834
veröffentlicht wurde. Ju vier Punkten waren Modificationen eingeführt. Die
Direction sollte aus zehn ordentlichen Mitgliedern bestehen: dem Präsidenten,
dem Generalsecretär, den beiden Directionssecretären, denjenigen der vier
Sectionen, dem Archivar und einem Künstler. Außer der öffentlichen Fest¬
versammlung des 21. April sollte eine Generalversammlung der Direction am
9. December stattfinden. In der Vermögensverwaltung wurden drei Arten
von Fonds unterschieden: der laufende, aus den Subscriptionsbeiträgen gebildete
Fonds, aus welchem Druckkosten und Gehalte bestritten werden, der Reserve¬
fonds für unvorhergesehene Ausgaben, und der Fonds für Vermehrung der
Bibliothek. Im Falle einer Auflösung des Instituts sollten die Publikationen
in den Besitz der leitenden Secretäre, die Sammlungen an eine öffentliche Anstalt
der Stadt Rom übergehen.

Als Assistenten traten der Däne Kellermann, Lcmci, Ambrosch und Abeken,
der preußische Gesandtschafsprediger, ein. Gerhard unterließ in Deutschland
keine Bemühung, um für das Institut zu wirken. In Folge seiner Schrift
"Thatsachen des archäologischen Instituts in Rom" stieg die Zahl der sub-
scribirenden Bibliotheken und fürstlichen Personen auf das Fünffache. Die
Könige von Frankreich, Preußen und Belgien und der Prinz Wilhelm, der
jetzige deutsche Kaiser, traten bei. Das sparsame preußische Finanzministerium
konnte nur zur Gewährung eines Beitrages von 420 Thalern auf drei Jahre


Nase rümpften und das Institut spottend als sui^rit mouriurt bezeichneten
Dennoch wurde nicht bloß dieser Uebelstand, sondern auch die finanziellen Nöthe,
welche durch das unpünktliche Eingehen der Beiträge entstanden, überwunden.
Mit lobenswertester Uneigennützigkeit opferten die beiden Secretäre Gerhard
und Panofka nicht bloß ihre Zeit und Kraft unentgeltlich, sondern deckten auch
noch ein Deficit von 526 Scudi.

Bisher beruhte das Bestehen des Instituts wesentlich auf der Thätigkeit
Gerhards als seinem Ausgangs- und Centralpunkt. Als dieser aber im
Sommer 1832 für längere Zeit nach Deutschland zurückkehren mußte, drängte
sich die Frage aus, wie für die Zukunft eine von den Persönlichkeiten unab¬
hängige sichere Grundlage für das Fortbestehen des Unternehmens zu gewinnen
sei. Bunsen war es, der, indem er als Generalsecretär zunächst in die Lücke
trat, zur Bedingung dafür die Aufstellung einer neuen Organisation machte,
welche dem Institute den Charakter einer allgemeinen und öffentlichen wissen-
schaftlichen Anstalt gebe. Dieselbe solle „mit all ihrem gegenwärtigen und zu¬
künftigen Besitze für ein unveräußerliches Eigenthum der archäologischen Wissen¬
schaft, unzertrennlich von der Stadt Rom, erklärt werden". Nach längeren
Berathungen kam mit Gerhards Zustimmung auf dieser Grundlage ein neues
Statut zu Stande, welches als Beilage zum Lullettwo des Jahres 1834
veröffentlicht wurde. Ju vier Punkten waren Modificationen eingeführt. Die
Direction sollte aus zehn ordentlichen Mitgliedern bestehen: dem Präsidenten,
dem Generalsecretär, den beiden Directionssecretären, denjenigen der vier
Sectionen, dem Archivar und einem Künstler. Außer der öffentlichen Fest¬
versammlung des 21. April sollte eine Generalversammlung der Direction am
9. December stattfinden. In der Vermögensverwaltung wurden drei Arten
von Fonds unterschieden: der laufende, aus den Subscriptionsbeiträgen gebildete
Fonds, aus welchem Druckkosten und Gehalte bestritten werden, der Reserve¬
fonds für unvorhergesehene Ausgaben, und der Fonds für Vermehrung der
Bibliothek. Im Falle einer Auflösung des Instituts sollten die Publikationen
in den Besitz der leitenden Secretäre, die Sammlungen an eine öffentliche Anstalt
der Stadt Rom übergehen.

Als Assistenten traten der Däne Kellermann, Lcmci, Ambrosch und Abeken,
der preußische Gesandtschafsprediger, ein. Gerhard unterließ in Deutschland
keine Bemühung, um für das Institut zu wirken. In Folge seiner Schrift
„Thatsachen des archäologischen Instituts in Rom" stieg die Zahl der sub-
scribirenden Bibliotheken und fürstlichen Personen auf das Fünffache. Die
Könige von Frankreich, Preußen und Belgien und der Prinz Wilhelm, der
jetzige deutsche Kaiser, traten bei. Das sparsame preußische Finanzministerium
konnte nur zur Gewährung eines Beitrages von 420 Thalern auf drei Jahre


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[0424] Nase rümpften und das Institut spottend als sui^rit mouriurt bezeichneten Dennoch wurde nicht bloß dieser Uebelstand, sondern auch die finanziellen Nöthe, welche durch das unpünktliche Eingehen der Beiträge entstanden, überwunden. Mit lobenswertester Uneigennützigkeit opferten die beiden Secretäre Gerhard und Panofka nicht bloß ihre Zeit und Kraft unentgeltlich, sondern deckten auch noch ein Deficit von 526 Scudi. Bisher beruhte das Bestehen des Instituts wesentlich auf der Thätigkeit Gerhards als seinem Ausgangs- und Centralpunkt. Als dieser aber im Sommer 1832 für längere Zeit nach Deutschland zurückkehren mußte, drängte sich die Frage aus, wie für die Zukunft eine von den Persönlichkeiten unab¬ hängige sichere Grundlage für das Fortbestehen des Unternehmens zu gewinnen sei. Bunsen war es, der, indem er als Generalsecretär zunächst in die Lücke trat, zur Bedingung dafür die Aufstellung einer neuen Organisation machte, welche dem Institute den Charakter einer allgemeinen und öffentlichen wissen- schaftlichen Anstalt gebe. Dieselbe solle „mit all ihrem gegenwärtigen und zu¬ künftigen Besitze für ein unveräußerliches Eigenthum der archäologischen Wissen¬ schaft, unzertrennlich von der Stadt Rom, erklärt werden". Nach längeren Berathungen kam mit Gerhards Zustimmung auf dieser Grundlage ein neues Statut zu Stande, welches als Beilage zum Lullettwo des Jahres 1834 veröffentlicht wurde. Ju vier Punkten waren Modificationen eingeführt. Die Direction sollte aus zehn ordentlichen Mitgliedern bestehen: dem Präsidenten, dem Generalsecretär, den beiden Directionssecretären, denjenigen der vier Sectionen, dem Archivar und einem Künstler. Außer der öffentlichen Fest¬ versammlung des 21. April sollte eine Generalversammlung der Direction am 9. December stattfinden. In der Vermögensverwaltung wurden drei Arten von Fonds unterschieden: der laufende, aus den Subscriptionsbeiträgen gebildete Fonds, aus welchem Druckkosten und Gehalte bestritten werden, der Reserve¬ fonds für unvorhergesehene Ausgaben, und der Fonds für Vermehrung der Bibliothek. Im Falle einer Auflösung des Instituts sollten die Publikationen in den Besitz der leitenden Secretäre, die Sammlungen an eine öffentliche Anstalt der Stadt Rom übergehen. Als Assistenten traten der Däne Kellermann, Lcmci, Ambrosch und Abeken, der preußische Gesandtschafsprediger, ein. Gerhard unterließ in Deutschland keine Bemühung, um für das Institut zu wirken. In Folge seiner Schrift „Thatsachen des archäologischen Instituts in Rom" stieg die Zahl der sub- scribirenden Bibliotheken und fürstlichen Personen auf das Fünffache. Die Könige von Frankreich, Preußen und Belgien und der Prinz Wilhelm, der jetzige deutsche Kaiser, traten bei. Das sparsame preußische Finanzministerium konnte nur zur Gewährung eines Beitrages von 420 Thalern auf drei Jahre

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157681/424>, abgerufen am 23.07.2024.