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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal.

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ervWt, bewirthschaftet und betrieben werden; die breitspurigen, weil dieselben
nur noch für die Besitzer der Hauptbahnen als Zubringer rentabel werden, die
schmalspurigen, weil diese vielfach nicht nur als Zubringer, sondern anch an
und für sich rentabel werden, und weil die Verwaltung des Hauptbahnnetzes
diese mit viel geringeren Kosten nebenher verwalten und betreiben kann als
besondere kleine Verwaltungen.

Die Lösung der Secundärbahnfrcige würde also im Anschlusse an unsere
deceutralisirenden Vorschläge eine sehr einfache und günstige werdeu. Das
Hauptaugenmerk jeder Provinz würde darauf gerichtet sein, sich ein möglichst
reiches Netz vou Secundärbahnen zu verschaffen. Es würde also jede Provinz
ein Tableau aller wünschenswerten Linien auf beschränktem und wohlbekannten
Gebiete ausarbeiten, daraus würde" sich durch Verhandlungen von Provinz zu
Provinz die zunächst bauwürdigen Linien Heransstellen, und ohne Zweifel würde
dann aus den eigenen Mitteln der Provinzen gebaut werdeu, was irgend gebaut
werden kann. Der Staat oder die Gesammtvertretnug des Staates würde nur
ausnahmsweise in die heikle Lage kommen, sein Gewissen zu befragen, welcher
der Provinzen er diesmal eine Zubuße zum Bau von Secundärbahnen ge¬
währen und wie die Linie laufen soll.

Fassen wir die im Vorstehenden gemachten Vorschläge nochmals in Kürze
zusammen, so ergeben sich die folgenden Hauptpunkte:

1) Der Staat besorgt direct nur den durchgehenden und internationalen
Eilgutverkehr mit eigenen: Betriebspark und Fahrpersonal. Die Erhaltung aller
Bahnstrecke" und den Betrieb im übrigen, sowie die Verwaltung giebt derselbe
dagegen an die Provinzen ab.

2) Jeder Provinz wird das in derselben befindliche normalspurige Eisen-
bahnnetz zur selbständigen Verwaltung und Bewirthschaftung überwiesen, am
besten als Eigenthum. Wo dies letztere Verhältniß nicht möglich ist, sollen
wenigstens alle Einnahmen des territorialen Netzes der Provinz zufließen, wogegen
diese alle Ausgaben für Betrieb, Verzinsung und Amortisation der Schulden:c.
zu tragen hat.

3) Jede Provinz hat ihren eigenen Wagenpark an Personen- und Güter¬
wagen, nur die Eilzüge haben dem Staate gehörige Wagen.

4) Jede Provinz hat ihren eigenen Betriebspark an Locomotiven und ihr
eigenes Corps an Maschinenführer- und Fahrpersonal; nur die durchgehenden
Eilzüge haben eigene, dem Staate gehörige Maschinen und der Staatsverwaltung
direct und allein unterstehendes Maschinen- und Fahrpersonal.

5) Jede Provinz besorgt s,) die Zugförderung für ihren internen Verkehr
selbst, dagegen ist d) die Zugförderung auf solchen längeren Strecken, welche
durch die Grenzen einer Provinz getheilt werden, nur einer Provinz zu über-


ervWt, bewirthschaftet und betrieben werden; die breitspurigen, weil dieselben
nur noch für die Besitzer der Hauptbahnen als Zubringer rentabel werden, die
schmalspurigen, weil diese vielfach nicht nur als Zubringer, sondern anch an
und für sich rentabel werden, und weil die Verwaltung des Hauptbahnnetzes
diese mit viel geringeren Kosten nebenher verwalten und betreiben kann als
besondere kleine Verwaltungen.

Die Lösung der Secundärbahnfrcige würde also im Anschlusse an unsere
deceutralisirenden Vorschläge eine sehr einfache und günstige werdeu. Das
Hauptaugenmerk jeder Provinz würde darauf gerichtet sein, sich ein möglichst
reiches Netz vou Secundärbahnen zu verschaffen. Es würde also jede Provinz
ein Tableau aller wünschenswerten Linien auf beschränktem und wohlbekannten
Gebiete ausarbeiten, daraus würde» sich durch Verhandlungen von Provinz zu
Provinz die zunächst bauwürdigen Linien Heransstellen, und ohne Zweifel würde
dann aus den eigenen Mitteln der Provinzen gebaut werdeu, was irgend gebaut
werden kann. Der Staat oder die Gesammtvertretnug des Staates würde nur
ausnahmsweise in die heikle Lage kommen, sein Gewissen zu befragen, welcher
der Provinzen er diesmal eine Zubuße zum Bau von Secundärbahnen ge¬
währen und wie die Linie laufen soll.

Fassen wir die im Vorstehenden gemachten Vorschläge nochmals in Kürze
zusammen, so ergeben sich die folgenden Hauptpunkte:

1) Der Staat besorgt direct nur den durchgehenden und internationalen
Eilgutverkehr mit eigenen: Betriebspark und Fahrpersonal. Die Erhaltung aller
Bahnstrecke« und den Betrieb im übrigen, sowie die Verwaltung giebt derselbe
dagegen an die Provinzen ab.

2) Jeder Provinz wird das in derselben befindliche normalspurige Eisen-
bahnnetz zur selbständigen Verwaltung und Bewirthschaftung überwiesen, am
besten als Eigenthum. Wo dies letztere Verhältniß nicht möglich ist, sollen
wenigstens alle Einnahmen des territorialen Netzes der Provinz zufließen, wogegen
diese alle Ausgaben für Betrieb, Verzinsung und Amortisation der Schulden:c.
zu tragen hat.

3) Jede Provinz hat ihren eigenen Wagenpark an Personen- und Güter¬
wagen, nur die Eilzüge haben dem Staate gehörige Wagen.

4) Jede Provinz hat ihren eigenen Betriebspark an Locomotiven und ihr
eigenes Corps an Maschinenführer- und Fahrpersonal; nur die durchgehenden
Eilzüge haben eigene, dem Staate gehörige Maschinen und der Staatsverwaltung
direct und allein unterstehendes Maschinen- und Fahrpersonal.

5) Jede Provinz besorgt s,) die Zugförderung für ihren internen Verkehr
selbst, dagegen ist d) die Zugförderung auf solchen längeren Strecken, welche
durch die Grenzen einer Provinz getheilt werden, nur einer Provinz zu über-


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[0414] ervWt, bewirthschaftet und betrieben werden; die breitspurigen, weil dieselben nur noch für die Besitzer der Hauptbahnen als Zubringer rentabel werden, die schmalspurigen, weil diese vielfach nicht nur als Zubringer, sondern anch an und für sich rentabel werden, und weil die Verwaltung des Hauptbahnnetzes diese mit viel geringeren Kosten nebenher verwalten und betreiben kann als besondere kleine Verwaltungen. Die Lösung der Secundärbahnfrcige würde also im Anschlusse an unsere deceutralisirenden Vorschläge eine sehr einfache und günstige werdeu. Das Hauptaugenmerk jeder Provinz würde darauf gerichtet sein, sich ein möglichst reiches Netz vou Secundärbahnen zu verschaffen. Es würde also jede Provinz ein Tableau aller wünschenswerten Linien auf beschränktem und wohlbekannten Gebiete ausarbeiten, daraus würde» sich durch Verhandlungen von Provinz zu Provinz die zunächst bauwürdigen Linien Heransstellen, und ohne Zweifel würde dann aus den eigenen Mitteln der Provinzen gebaut werdeu, was irgend gebaut werden kann. Der Staat oder die Gesammtvertretnug des Staates würde nur ausnahmsweise in die heikle Lage kommen, sein Gewissen zu befragen, welcher der Provinzen er diesmal eine Zubuße zum Bau von Secundärbahnen ge¬ währen und wie die Linie laufen soll. Fassen wir die im Vorstehenden gemachten Vorschläge nochmals in Kürze zusammen, so ergeben sich die folgenden Hauptpunkte: 1) Der Staat besorgt direct nur den durchgehenden und internationalen Eilgutverkehr mit eigenen: Betriebspark und Fahrpersonal. Die Erhaltung aller Bahnstrecke« und den Betrieb im übrigen, sowie die Verwaltung giebt derselbe dagegen an die Provinzen ab. 2) Jeder Provinz wird das in derselben befindliche normalspurige Eisen- bahnnetz zur selbständigen Verwaltung und Bewirthschaftung überwiesen, am besten als Eigenthum. Wo dies letztere Verhältniß nicht möglich ist, sollen wenigstens alle Einnahmen des territorialen Netzes der Provinz zufließen, wogegen diese alle Ausgaben für Betrieb, Verzinsung und Amortisation der Schulden:c. zu tragen hat. 3) Jede Provinz hat ihren eigenen Wagenpark an Personen- und Güter¬ wagen, nur die Eilzüge haben dem Staate gehörige Wagen. 4) Jede Provinz hat ihren eigenen Betriebspark an Locomotiven und ihr eigenes Corps an Maschinenführer- und Fahrpersonal; nur die durchgehenden Eilzüge haben eigene, dem Staate gehörige Maschinen und der Staatsverwaltung direct und allein unterstehendes Maschinen- und Fahrpersonal. 5) Jede Provinz besorgt s,) die Zugförderung für ihren internen Verkehr selbst, dagegen ist d) die Zugförderung auf solchen längeren Strecken, welche durch die Grenzen einer Provinz getheilt werden, nur einer Provinz zu über-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157681/414>, abgerufen am 23.07.2024.