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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal.

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Edelleuten bessere Manieren gehabt haben, aber die meisten waren an so bäuerische
Sitte gewöhnt, daß sie mit bloßer Hand ins Salzfaß griffen, ihres Nachbars
Löffel gebrauchten, direct aus der Schüssel schlürften oder sie mit dem Zeigefinger
auswischten, sich auf den Tisch aufstützten, schmausten, schmatzten und andere un¬
passende Töne ausstießen, sich in den Zähnen stocherten und im Verlaufe der
Mahlzeit den Gürtel weiter schnallten. Für Leute der Art waren Anstandsregeln
wie die obigen nichts weniger als überflüssig.

Auch die Anweisungen, die der Roman de la Rose den Damen giebt, sind
bezeichnend für die Sitten der Zeit. Die Fran vom Hause soll merken lassen, daß
sie sich um die Wirthschaft kümmert, und deshalb zu spät zu Tische kommen und
sich zuletzt niedersetzen. Dann soll sie dem Tischgenossen, der mit ihr aus einer
Schüssel ißt, vorschneiden und vorlegen. Hierauf wird sie vom Dichter ermahnt,
die Finger nicht bis an die Gelenke in die Brühe zu tauchen, die Lippen nicht
mit Suppe und fettem Fleische unsauber zu machen und nicht zu viel auf einmal
in den Mund zu schieben. Sie soll ferner die Bissen fein mit den Fingerspitzen
fassen, sich nicht betröpfelt, nicht mit vollem Munde und nicht, bevor sie sich die
Lippen vom Fett gesäubert, trinken. Endlich soll sie kleine Schlucke thun, statt den
Becher auf eiuen Zug hinunter zu stürzen.

Ein Festgelage, das ein großer Fürst veranstaltete, "währte länger als ein
Wintertag zur Weihnachtszeit". Der Wein floß während des Essens und nach
demselben in Strömen. Aber noch galt es nicht für anständig, sich zu übernehmen,
und von dem Cultus der Betrunkenheit, der von den Fürsten und Edelleuten des
sechzehnten und siebzehnten Jahrhunderts gepflegt wurde, war man noch weit ent¬
fernt, Eine Verherrlichung der Trunksucht findet sich in den Dichtungen der
Minnesingerperiode nirgends; Compositionen wie der "Weinschwelch" und "Der
Wiener Meerfahrt" sind nicht in höfischen, sondern in bürgerlichen Kreisen entstanden.

Die Ueberreste der Mahlzeit wurden an die Armen vertheilt. Als König
Wenzel von Böhmen 1297 sein Krönungsfest feierte, war so viel übrig geblieben,
daß mau deu Werth auf 200 Mark (etwa 8000 Mark unseres Geldes) veran¬
schlagte; trotzdem wurde alles den Armen gegeben, und ähnlich verfuhr man mit
den Ueberbleibseln des Mahles, welches König Albrecht während des Reichstags
zu Nürnberg seinen Gästen spendete. Und das war den armen Leuten zu gönnen,
da sie für gewöhnlich sehr schlecht lebten. Die Bauern sind nicht zu den Armen
zu zählen, und doch, welch ein Leben führten sie zu Anfang der hier ins Auge
gefaßten Zeit! Ihre Nahrung war ihnen (unter den Babenbergern wenigstens)
gesetzlich vorgeschrieben, Wildbret ihnen verboten, Fleisch, Kraut und Gerstenbrei
dagegen gestattet; in den Fasten sollten sie Hanf, Linsen und Bohnen essen, Fische
und Oel aber den Herren überlassen. Gegen das Ende des dreizehnten Jahr¬
hunderts freilich war dies vorbei, und die Bauern ließen sich zu großem Verdrusse
des Adels selbst Delicatessen wohlschmecken. Indeß konnten das nur die reichen,
die unbemittelten lebten recht kümmerlich. Wie es bei ihren Hochzeiten zuging,
mag uus ein Auszug aus dem Gedichte "Von Metzens Hochzeit" erzählen.

Der junge Meier Bärschi will seine Geliebte Metzi heirathen. Beide wählen
sich biderbe Leute zu Trauzeugen. Der alte Nudung fragt erst ihn, dann sie, ob
sie einander zur Ehe nehmen wollen, und als sie das bejahen, ist die Ehe ge¬
schlossen, "ohne Schüler und Pfaffen". Sie bringt mit: drei Bienenstöcke, eine Stute,
einen Bock, ein Kalb, eine halbe Kuh und etliche Ferkel. Er sichert ihr einen
Juchart Landes mit Flachs besäet, einen Malter Hafer, zwei Schafe, einen Hahn
mit vierzehn Hennen und ein Pfund Pfennige zu. Noch denselben Abend feiert
man in Bärschis Hause die Hochzeit. Hier stillen die Gäste zuerst ihren Hunger


Edelleuten bessere Manieren gehabt haben, aber die meisten waren an so bäuerische
Sitte gewöhnt, daß sie mit bloßer Hand ins Salzfaß griffen, ihres Nachbars
Löffel gebrauchten, direct aus der Schüssel schlürften oder sie mit dem Zeigefinger
auswischten, sich auf den Tisch aufstützten, schmausten, schmatzten und andere un¬
passende Töne ausstießen, sich in den Zähnen stocherten und im Verlaufe der
Mahlzeit den Gürtel weiter schnallten. Für Leute der Art waren Anstandsregeln
wie die obigen nichts weniger als überflüssig.

Auch die Anweisungen, die der Roman de la Rose den Damen giebt, sind
bezeichnend für die Sitten der Zeit. Die Fran vom Hause soll merken lassen, daß
sie sich um die Wirthschaft kümmert, und deshalb zu spät zu Tische kommen und
sich zuletzt niedersetzen. Dann soll sie dem Tischgenossen, der mit ihr aus einer
Schüssel ißt, vorschneiden und vorlegen. Hierauf wird sie vom Dichter ermahnt,
die Finger nicht bis an die Gelenke in die Brühe zu tauchen, die Lippen nicht
mit Suppe und fettem Fleische unsauber zu machen und nicht zu viel auf einmal
in den Mund zu schieben. Sie soll ferner die Bissen fein mit den Fingerspitzen
fassen, sich nicht betröpfelt, nicht mit vollem Munde und nicht, bevor sie sich die
Lippen vom Fett gesäubert, trinken. Endlich soll sie kleine Schlucke thun, statt den
Becher auf eiuen Zug hinunter zu stürzen.

Ein Festgelage, das ein großer Fürst veranstaltete, „währte länger als ein
Wintertag zur Weihnachtszeit". Der Wein floß während des Essens und nach
demselben in Strömen. Aber noch galt es nicht für anständig, sich zu übernehmen,
und von dem Cultus der Betrunkenheit, der von den Fürsten und Edelleuten des
sechzehnten und siebzehnten Jahrhunderts gepflegt wurde, war man noch weit ent¬
fernt, Eine Verherrlichung der Trunksucht findet sich in den Dichtungen der
Minnesingerperiode nirgends; Compositionen wie der „Weinschwelch" und „Der
Wiener Meerfahrt" sind nicht in höfischen, sondern in bürgerlichen Kreisen entstanden.

Die Ueberreste der Mahlzeit wurden an die Armen vertheilt. Als König
Wenzel von Böhmen 1297 sein Krönungsfest feierte, war so viel übrig geblieben,
daß mau deu Werth auf 200 Mark (etwa 8000 Mark unseres Geldes) veran¬
schlagte; trotzdem wurde alles den Armen gegeben, und ähnlich verfuhr man mit
den Ueberbleibseln des Mahles, welches König Albrecht während des Reichstags
zu Nürnberg seinen Gästen spendete. Und das war den armen Leuten zu gönnen,
da sie für gewöhnlich sehr schlecht lebten. Die Bauern sind nicht zu den Armen
zu zählen, und doch, welch ein Leben führten sie zu Anfang der hier ins Auge
gefaßten Zeit! Ihre Nahrung war ihnen (unter den Babenbergern wenigstens)
gesetzlich vorgeschrieben, Wildbret ihnen verboten, Fleisch, Kraut und Gerstenbrei
dagegen gestattet; in den Fasten sollten sie Hanf, Linsen und Bohnen essen, Fische
und Oel aber den Herren überlassen. Gegen das Ende des dreizehnten Jahr¬
hunderts freilich war dies vorbei, und die Bauern ließen sich zu großem Verdrusse
des Adels selbst Delicatessen wohlschmecken. Indeß konnten das nur die reichen,
die unbemittelten lebten recht kümmerlich. Wie es bei ihren Hochzeiten zuging,
mag uus ein Auszug aus dem Gedichte „Von Metzens Hochzeit" erzählen.

Der junge Meier Bärschi will seine Geliebte Metzi heirathen. Beide wählen
sich biderbe Leute zu Trauzeugen. Der alte Nudung fragt erst ihn, dann sie, ob
sie einander zur Ehe nehmen wollen, und als sie das bejahen, ist die Ehe ge¬
schlossen, „ohne Schüler und Pfaffen". Sie bringt mit: drei Bienenstöcke, eine Stute,
einen Bock, ein Kalb, eine halbe Kuh und etliche Ferkel. Er sichert ihr einen
Juchart Landes mit Flachs besäet, einen Malter Hafer, zwei Schafe, einen Hahn
mit vierzehn Hennen und ein Pfund Pfennige zu. Noch denselben Abend feiert
man in Bärschis Hause die Hochzeit. Hier stillen die Gäste zuerst ihren Hunger


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[0263] Edelleuten bessere Manieren gehabt haben, aber die meisten waren an so bäuerische Sitte gewöhnt, daß sie mit bloßer Hand ins Salzfaß griffen, ihres Nachbars Löffel gebrauchten, direct aus der Schüssel schlürften oder sie mit dem Zeigefinger auswischten, sich auf den Tisch aufstützten, schmausten, schmatzten und andere un¬ passende Töne ausstießen, sich in den Zähnen stocherten und im Verlaufe der Mahlzeit den Gürtel weiter schnallten. Für Leute der Art waren Anstandsregeln wie die obigen nichts weniger als überflüssig. Auch die Anweisungen, die der Roman de la Rose den Damen giebt, sind bezeichnend für die Sitten der Zeit. Die Fran vom Hause soll merken lassen, daß sie sich um die Wirthschaft kümmert, und deshalb zu spät zu Tische kommen und sich zuletzt niedersetzen. Dann soll sie dem Tischgenossen, der mit ihr aus einer Schüssel ißt, vorschneiden und vorlegen. Hierauf wird sie vom Dichter ermahnt, die Finger nicht bis an die Gelenke in die Brühe zu tauchen, die Lippen nicht mit Suppe und fettem Fleische unsauber zu machen und nicht zu viel auf einmal in den Mund zu schieben. Sie soll ferner die Bissen fein mit den Fingerspitzen fassen, sich nicht betröpfelt, nicht mit vollem Munde und nicht, bevor sie sich die Lippen vom Fett gesäubert, trinken. Endlich soll sie kleine Schlucke thun, statt den Becher auf eiuen Zug hinunter zu stürzen. Ein Festgelage, das ein großer Fürst veranstaltete, „währte länger als ein Wintertag zur Weihnachtszeit". Der Wein floß während des Essens und nach demselben in Strömen. Aber noch galt es nicht für anständig, sich zu übernehmen, und von dem Cultus der Betrunkenheit, der von den Fürsten und Edelleuten des sechzehnten und siebzehnten Jahrhunderts gepflegt wurde, war man noch weit ent¬ fernt, Eine Verherrlichung der Trunksucht findet sich in den Dichtungen der Minnesingerperiode nirgends; Compositionen wie der „Weinschwelch" und „Der Wiener Meerfahrt" sind nicht in höfischen, sondern in bürgerlichen Kreisen entstanden. Die Ueberreste der Mahlzeit wurden an die Armen vertheilt. Als König Wenzel von Böhmen 1297 sein Krönungsfest feierte, war so viel übrig geblieben, daß mau deu Werth auf 200 Mark (etwa 8000 Mark unseres Geldes) veran¬ schlagte; trotzdem wurde alles den Armen gegeben, und ähnlich verfuhr man mit den Ueberbleibseln des Mahles, welches König Albrecht während des Reichstags zu Nürnberg seinen Gästen spendete. Und das war den armen Leuten zu gönnen, da sie für gewöhnlich sehr schlecht lebten. Die Bauern sind nicht zu den Armen zu zählen, und doch, welch ein Leben führten sie zu Anfang der hier ins Auge gefaßten Zeit! Ihre Nahrung war ihnen (unter den Babenbergern wenigstens) gesetzlich vorgeschrieben, Wildbret ihnen verboten, Fleisch, Kraut und Gerstenbrei dagegen gestattet; in den Fasten sollten sie Hanf, Linsen und Bohnen essen, Fische und Oel aber den Herren überlassen. Gegen das Ende des dreizehnten Jahr¬ hunderts freilich war dies vorbei, und die Bauern ließen sich zu großem Verdrusse des Adels selbst Delicatessen wohlschmecken. Indeß konnten das nur die reichen, die unbemittelten lebten recht kümmerlich. Wie es bei ihren Hochzeiten zuging, mag uus ein Auszug aus dem Gedichte „Von Metzens Hochzeit" erzählen. Der junge Meier Bärschi will seine Geliebte Metzi heirathen. Beide wählen sich biderbe Leute zu Trauzeugen. Der alte Nudung fragt erst ihn, dann sie, ob sie einander zur Ehe nehmen wollen, und als sie das bejahen, ist die Ehe ge¬ schlossen, „ohne Schüler und Pfaffen". Sie bringt mit: drei Bienenstöcke, eine Stute, einen Bock, ein Kalb, eine halbe Kuh und etliche Ferkel. Er sichert ihr einen Juchart Landes mit Flachs besäet, einen Malter Hafer, zwei Schafe, einen Hahn mit vierzehn Hennen und ein Pfund Pfennige zu. Noch denselben Abend feiert man in Bärschis Hause die Hochzeit. Hier stillen die Gäste zuerst ihren Hunger

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157681/263>, abgerufen am 03.07.2024.