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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal.

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werden soll, so umfassend wie mir möglich zu machen -- innere Gründe, weil
in der That eine Abgrenzung kaum möglich ist*) und gerade diejenigen Arbeiter¬
kreise, welche z. B- bei der Beschränkung auf Fabrikarbeiter ausgeschlossen
bleiben würden, einer solchen Einrichtung am allermeisten bedürftig sind; äußere,
weil die Anstalt um so billiger verwaltet und mit um so zweckmäßigeren Ein¬
richtungen versehen werden kann, je größer und allgemeiner die Mitgliedschaft ist.

Aber noch mehr. Wenn man einmal so weit gehen will, so lassen sich
sehr gewichtige Gründe dasür anführen, auch das gesammte Krankenkassenwesen
mit der Altersversorgungsanstalt zu verbinden. Besteht doch eine technische
Hauptschwierigkeit für die Verwaltung einer Altersversorgungsanstalt darin,
vorübergehende Krankheit oder auch Arbeitsunfähigkeit von bleibender Invali¬
dität zu unterscheiden, sowie die Grenzlinie zwischen Ganz- und Halb-Jnvalidi-
tät zu ziehen, und haben doch auch die gegenwärtigen Krankenkassen mit den
Schwierigkeiten dieser Abgrenzung sehr zu kämpfen, während andrerseits ein
Hauptgrund für die noch mangelhafte Ausbildung des Unfallversicherungswesens
eben auch darin zu suchen ist, daß man in vielen Fällen nicht recht weiß, wer
gewisse unversicherte Lasten eigentlich zu tragen hat. Aber auch dies ist noch
nicht Alles. Die Krankenkassen mögen sich, eine jede wie sie will, einrichten, ohne
Rücksicht darauf, wie. die ausscheidenden Mitglieder sich nachher zurechtfinden;
die regelmäßige Absorption der Mitgliederbeiträge dnrch die stets vorkommenden
Krankheitsfälle ist eine so starke, daß verhältnißmäßig nur wenig erübrigt werden



Die aus der Abgrenzungsfrage erwachsenden Schwierigkeiten werden in trefflicher
Weist in einer der Publikationen des Mittclrheinischcn Fabrikanten-Vereins dargelegt; da
heißt es: "Wer ist ein .unselbständiger Arbeiter'? Ist es der ländliche Taglöhner, der ein
kleines Eigenthum besitzt, aber je nach Bedürfniß und Jahreszeit seine Arbeitskraft in fremden
Diensten aufwendet? Ist es der Kleinbauer, der gelegentlich Fuhren übernimmt, in Rüben¬
zucker- oder ähnlichen Fabriken vorübergehend arbeitet ze.? Ist es überhaupt der Arbeiter
in Fabriken, welche nur während einer bestimmten Saison in Thätigkeit sind, oder der länd¬
liche Arbeiter, welcher, z. B. beim Baue von Handelsgewächsen, nur eine bestimmte Periode
hindurch beschäftigt wird? Ist es der städtische Kleingewerbtreibendc, der hauptsächlich im
Auftrage eines Industriellen, eines Cvnfectionsgeschästs, einer Schuhfabrik :c. thätig ist?
Ist es der nicht besitzlose Mann, der in Gemeinschaft mit einer Anzahl Genossen eine Arbeit
beim Straßenbau, im Steinbruche ze. übernimmt, und der in diesem Jahre vielleicht als
Unternehmer fungirt, während im nächsten Jahre einer seiner Genossen diese Stellung be¬
kleidet? Ist es der Bauernsohn, der, statt auf dem väterlichen Besitzthum zu arbeiten, sich
für einige Jahre an Fremde verdingt? Ist es, mit einem Worte, derjenige, der aus irgend
einem Grunde vorübergehend in Lohnarbeit steht und auch vielleicht später wieder stehen
wird, der aber ebenso gut selbständig arbeiten könnte und jedenfalls nicht dauernd ein
Lohnarbeiter sein wird? Und gesetzt, alle diese Fragen würden bejaht: wie ist dann der
Beitrag zu berechnen, da doch die Invalidenversicherung ständige Beiträge voraussetzt und
man Niemandem zumuthen kann, ein paar Wochen oder Monate lang Beiträge zu entrichten,
die nachher weggeworfen sein würden? Muß also auch derjenige, der nur vorübergehend
oder gelegentlich Lohnarbeiter ist und es aller Voraussicht nach nicht bleibt, gleichwohl
lebenslang Mitglied der Kasse bleiben?"

werden soll, so umfassend wie mir möglich zu machen — innere Gründe, weil
in der That eine Abgrenzung kaum möglich ist*) und gerade diejenigen Arbeiter¬
kreise, welche z. B- bei der Beschränkung auf Fabrikarbeiter ausgeschlossen
bleiben würden, einer solchen Einrichtung am allermeisten bedürftig sind; äußere,
weil die Anstalt um so billiger verwaltet und mit um so zweckmäßigeren Ein¬
richtungen versehen werden kann, je größer und allgemeiner die Mitgliedschaft ist.

Aber noch mehr. Wenn man einmal so weit gehen will, so lassen sich
sehr gewichtige Gründe dasür anführen, auch das gesammte Krankenkassenwesen
mit der Altersversorgungsanstalt zu verbinden. Besteht doch eine technische
Hauptschwierigkeit für die Verwaltung einer Altersversorgungsanstalt darin,
vorübergehende Krankheit oder auch Arbeitsunfähigkeit von bleibender Invali¬
dität zu unterscheiden, sowie die Grenzlinie zwischen Ganz- und Halb-Jnvalidi-
tät zu ziehen, und haben doch auch die gegenwärtigen Krankenkassen mit den
Schwierigkeiten dieser Abgrenzung sehr zu kämpfen, während andrerseits ein
Hauptgrund für die noch mangelhafte Ausbildung des Unfallversicherungswesens
eben auch darin zu suchen ist, daß man in vielen Fällen nicht recht weiß, wer
gewisse unversicherte Lasten eigentlich zu tragen hat. Aber auch dies ist noch
nicht Alles. Die Krankenkassen mögen sich, eine jede wie sie will, einrichten, ohne
Rücksicht darauf, wie. die ausscheidenden Mitglieder sich nachher zurechtfinden;
die regelmäßige Absorption der Mitgliederbeiträge dnrch die stets vorkommenden
Krankheitsfälle ist eine so starke, daß verhältnißmäßig nur wenig erübrigt werden



Die aus der Abgrenzungsfrage erwachsenden Schwierigkeiten werden in trefflicher
Weist in einer der Publikationen des Mittclrheinischcn Fabrikanten-Vereins dargelegt; da
heißt es: „Wer ist ein .unselbständiger Arbeiter'? Ist es der ländliche Taglöhner, der ein
kleines Eigenthum besitzt, aber je nach Bedürfniß und Jahreszeit seine Arbeitskraft in fremden
Diensten aufwendet? Ist es der Kleinbauer, der gelegentlich Fuhren übernimmt, in Rüben¬
zucker- oder ähnlichen Fabriken vorübergehend arbeitet ze.? Ist es überhaupt der Arbeiter
in Fabriken, welche nur während einer bestimmten Saison in Thätigkeit sind, oder der länd¬
liche Arbeiter, welcher, z. B. beim Baue von Handelsgewächsen, nur eine bestimmte Periode
hindurch beschäftigt wird? Ist es der städtische Kleingewerbtreibendc, der hauptsächlich im
Auftrage eines Industriellen, eines Cvnfectionsgeschästs, einer Schuhfabrik :c. thätig ist?
Ist es der nicht besitzlose Mann, der in Gemeinschaft mit einer Anzahl Genossen eine Arbeit
beim Straßenbau, im Steinbruche ze. übernimmt, und der in diesem Jahre vielleicht als
Unternehmer fungirt, während im nächsten Jahre einer seiner Genossen diese Stellung be¬
kleidet? Ist es der Bauernsohn, der, statt auf dem väterlichen Besitzthum zu arbeiten, sich
für einige Jahre an Fremde verdingt? Ist es, mit einem Worte, derjenige, der aus irgend
einem Grunde vorübergehend in Lohnarbeit steht und auch vielleicht später wieder stehen
wird, der aber ebenso gut selbständig arbeiten könnte und jedenfalls nicht dauernd ein
Lohnarbeiter sein wird? Und gesetzt, alle diese Fragen würden bejaht: wie ist dann der
Beitrag zu berechnen, da doch die Invalidenversicherung ständige Beiträge voraussetzt und
man Niemandem zumuthen kann, ein paar Wochen oder Monate lang Beiträge zu entrichten,
die nachher weggeworfen sein würden? Muß also auch derjenige, der nur vorübergehend
oder gelegentlich Lohnarbeiter ist und es aller Voraussicht nach nicht bleibt, gleichwohl
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157681/165>, abgerufen am 25.08.2024.