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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Zweites Quartal.

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der früheren gemeinschaftlichen Bcralhungsweise des Generaldirectoriums. Ein be¬
sonderes Kriegsministerium wurde eingesetzt. Beim Heere fanden wesentliche Ver¬
besserungen statt. Zwei Waffen, die Friedrich arg vernachlässigt hatte, Artillerie
und Geniecorps, wurden gehoben. Die kärgliche Besoldung der Subalternofficiere
wurde erhöht, die ausländische Werbung beschränkt. Für die Invalide" wurde besser
als früher gesorgt, ebenso für die Wittwen und Waisen verstorbener Officiere.

So sah man die Regierung mit einer Reihe entschiedener Fortschritte hervor¬
treten. Doch bald genug sollte sich ein Wechsel vollziehen. Der neue Monarch umgab
sich mit Günstlingen, denen er zuletzt allein noch sein Ohr lieh. Da war Rietz, der
nominelle Gatte der Ente, jetzt Geheimkämmerer, ein roher Mensch, der den jungen
Rauch, welcher für die Skulptur ausgebildet werden sollte, in die Lakaieuuniform
steckte. Da waren die Rosenkreuzer Wöllner, Bischoffswerder, der zum Generalmajor
avancirte, die sächsischen Grafen Lindenau und Brust, der ehrwürdige Bruder Soc,
der, ein ehemaliger Bankrotterer, zum Geheimen Commerzienrath ernannt wurde.
Nur Obscuranten kamen vorwärts. Der dominirende Günstling aber war Wöllner.
Seit 1786 geadelt, erhielt dieser jetzt die Leitung der königlichen Dispositionskasse.
Damit hatte er ein Mittel, die Gunst des Königs sich dauernd zu sichern. Er
schmeichelte seinem Hang zu bequemer Geldwirthschaft und bestärkte ihn in der An¬
sicht, daß diese Gelder eigentlich Privateigentum des Königs seien. So stiegen
denn bald die Ausgaben für die Person des Königs, seinen Hofstaat und seine
Hofbauten bis auf 2 Millionen, fast den achten Theil der damaligen reinen Staats¬
einnahmen !

Eine kurze Zeit schien die Herrschaft der Rosenkreuzer einmal gefährdet. Neben
seiner rechtmäßigen Gattin ließ sich Friedrich Wilhelm 1787 noch Julie vou Voß
als Gräfin Jugenheim zur linken Hand antrauen. Sie wirkte Wöllner und der
Rietz entgegen, starb aber schon 1788 an der Schwindsucht. Ihre Nachfolgerin,
die Gräfin Sophie Dönhoff, vermochte keinen Einfluß zu gewinnen: Wöllner blieb
allmächtig. Nun konnte auch der Kampf gegen die Aufklärung beginnen. Zunächst
wurden dein Minister Zedlitz das Joachimsthalsche Gymnasium und die schlesischen
Schulen entzogen. Zwar arbeitete er noch die Abiturienten-Prüfungsordnung aus,
die, wenn auch damals nur facultativ eingeführt, zur Hebung der Universitäten
wesentlich beigetragen hat. Dann aber wurde er gestürzt. Am 3. Juli 1788
wurde Wöllner zum Justiz- und Unterrichtsminister ernannt, er, der nie die Rechte
studirt, der nicht einmal richtig schreiben gelernt hatte. Damit ist von jetzt ein der
Verwaltung Friedrich Wilhelms II. der verhängnißvolle, unauslöschliche Stempel
aufgedrückt. Eine seiner ersten Amtshandlungen war die, die Lehrerprüfungen wieder
der geistlichen Behörde zu überliefern. Es folgte das Religionsedict vom 9. Juli
1788, das rücksichtslos die allgemeine Gewissensfreiheit angriff und dabei in einem
ungewöhnlichen, polternden, unanständigen Tone vorschrieb, was geglaubt werden
solle, was nicht. Zwar regte sich bald überall die Opposition gegen das Edict;
eine Muth von Streitschriften erschien. Aber durch das Censnredict vom 19. De¬
cember 1788 wurde ihr ein Damm gesetzt. Das freie Wort war auf der Kanzel


der früheren gemeinschaftlichen Bcralhungsweise des Generaldirectoriums. Ein be¬
sonderes Kriegsministerium wurde eingesetzt. Beim Heere fanden wesentliche Ver¬
besserungen statt. Zwei Waffen, die Friedrich arg vernachlässigt hatte, Artillerie
und Geniecorps, wurden gehoben. Die kärgliche Besoldung der Subalternofficiere
wurde erhöht, die ausländische Werbung beschränkt. Für die Invalide» wurde besser
als früher gesorgt, ebenso für die Wittwen und Waisen verstorbener Officiere.

So sah man die Regierung mit einer Reihe entschiedener Fortschritte hervor¬
treten. Doch bald genug sollte sich ein Wechsel vollziehen. Der neue Monarch umgab
sich mit Günstlingen, denen er zuletzt allein noch sein Ohr lieh. Da war Rietz, der
nominelle Gatte der Ente, jetzt Geheimkämmerer, ein roher Mensch, der den jungen
Rauch, welcher für die Skulptur ausgebildet werden sollte, in die Lakaieuuniform
steckte. Da waren die Rosenkreuzer Wöllner, Bischoffswerder, der zum Generalmajor
avancirte, die sächsischen Grafen Lindenau und Brust, der ehrwürdige Bruder Soc,
der, ein ehemaliger Bankrotterer, zum Geheimen Commerzienrath ernannt wurde.
Nur Obscuranten kamen vorwärts. Der dominirende Günstling aber war Wöllner.
Seit 1786 geadelt, erhielt dieser jetzt die Leitung der königlichen Dispositionskasse.
Damit hatte er ein Mittel, die Gunst des Königs sich dauernd zu sichern. Er
schmeichelte seinem Hang zu bequemer Geldwirthschaft und bestärkte ihn in der An¬
sicht, daß diese Gelder eigentlich Privateigentum des Königs seien. So stiegen
denn bald die Ausgaben für die Person des Königs, seinen Hofstaat und seine
Hofbauten bis auf 2 Millionen, fast den achten Theil der damaligen reinen Staats¬
einnahmen !

Eine kurze Zeit schien die Herrschaft der Rosenkreuzer einmal gefährdet. Neben
seiner rechtmäßigen Gattin ließ sich Friedrich Wilhelm 1787 noch Julie vou Voß
als Gräfin Jugenheim zur linken Hand antrauen. Sie wirkte Wöllner und der
Rietz entgegen, starb aber schon 1788 an der Schwindsucht. Ihre Nachfolgerin,
die Gräfin Sophie Dönhoff, vermochte keinen Einfluß zu gewinnen: Wöllner blieb
allmächtig. Nun konnte auch der Kampf gegen die Aufklärung beginnen. Zunächst
wurden dein Minister Zedlitz das Joachimsthalsche Gymnasium und die schlesischen
Schulen entzogen. Zwar arbeitete er noch die Abiturienten-Prüfungsordnung aus,
die, wenn auch damals nur facultativ eingeführt, zur Hebung der Universitäten
wesentlich beigetragen hat. Dann aber wurde er gestürzt. Am 3. Juli 1788
wurde Wöllner zum Justiz- und Unterrichtsminister ernannt, er, der nie die Rechte
studirt, der nicht einmal richtig schreiben gelernt hatte. Damit ist von jetzt ein der
Verwaltung Friedrich Wilhelms II. der verhängnißvolle, unauslöschliche Stempel
aufgedrückt. Eine seiner ersten Amtshandlungen war die, die Lehrerprüfungen wieder
der geistlichen Behörde zu überliefern. Es folgte das Religionsedict vom 9. Juli
1788, das rücksichtslos die allgemeine Gewissensfreiheit angriff und dabei in einem
ungewöhnlichen, polternden, unanständigen Tone vorschrieb, was geglaubt werden
solle, was nicht. Zwar regte sich bald überall die Opposition gegen das Edict;
eine Muth von Streitschriften erschien. Aber durch das Censnredict vom 19. De¬
cember 1788 wurde ihr ein Damm gesetzt. Das freie Wort war auf der Kanzel


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157679/425>, abgerufen am 22.07.2024.