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Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Viertes Quartal.

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der Gleichheit vor dem Gesetze, an Privilegien festzuhalten, daß jeder, der eines
Nationalverbrechens beschuldigt werde, auch wenn er Deputirter sei, vor das
Revolutionstribunal gestellt werden solle. Kurz darauf wurden 34 Deputirte
proskribirt. Die von Robespierre durchgesetzte zweite Verfassung fügte die ab¬
geschafften Privilegien allerdings wieder ein, wurde aber nie praktisch, und so
verfielen nicht weniger als 125 Deputirte der Proskription und viele davon
der Guillotine. Die dritte Verfassung, 1795 vom Volke angenommen, kam
wieder auf die Konstitution von 1791 zurück. Aber der Gewaltstreich vom
4. September 1797 bewies von neuem den geringen Werth geschriebener Ver¬
fassungen in revolutionären Zeiten. 51 Abgeordnete wurden damals verhaftet
und 20 derselben zur Deportation verurtheilt. Der Staatsstreich vom 9. No¬
vember 1799 war von neuen Gewaltthätigkeiten gegen die widerstrebenden
Mitglieder des gesetzgebenden Körpers begleitet. Dann begann jene Periode,
in welcher Frankreich zwar in verfassungsmäßigen Formen, im Grunde aber
nur nach dem Willen Eines Mannes regiert wurde, und in welcher von Un¬
verletzlichkeit und Redefreiheit der Abgeordneten nichts mehr zu spüren war.
Unter der Konstitution von 1814 kamen zwei Fälle der Ausschließung von
Deputirten vor, obwohl keine der beiden Kammern eine Strafgewalt über ihre
Mitglieder besaß. Am 11. September 1819 wurde der ehemalige Bischof von
Blois, Gregoire, in Grenoble zum Deputirten gewühlt, und da derselbe einst
für Abschaffung des Königthums gestimmt und die Verurtheilung Ludwigs XVI.
empfohlen, so drangen die Royalisten in der Kammer auf seine Nichtzulassung,
und die Liberalen, die seine Wahl wenigstens für einen Skandal und eine
Unklugheit hielten, schlössen sich ihnen an. 1823 sagte Manuel, der Führer
der äußersten Linken, indem er gegen die Bewilligung eines von der Regierung
geforderten Kredits für deu spanischen Krieg sprach: "Soll ich an die Gefahren
der königlichen Familie in Frankreich erinnern, die sich nur deshalb so häuften,
weil fremde Heere in unser Gebiet einfielen und Frankreich zwangen, sich durch
neue Kräfte und eine neue Energie zu vertheidigen?" Die Royalisten sahen
darin eine Anspielung auf die Hinrichtung Ludwigs XVI., er wurde zur
Ordnung gerufen, und obwohl er in einer gedruckten Erklärung die Unver¬
fänglichkeit jener Bemerkung darthat, beantragte am 2. März Labourdonnaye
feine Ausschließung. Der Ministerpräsident Villele erklärte, daß hier kein Fall
der Proskription vorliege, sondern es sich lediglich frage, wie weit sich die
Rechte der Kammer über ihre Mitglieder erstreckten, und am folgenden Tage
wurde Manuel gegen die Stimmen der Linken für die Dauer der Session aus¬
gestoßen. Am 4. erschien er trotzdem wieder auf seinem Platze, um die Erklä¬
rung abzugeben, daß er nur der Gewalt weichen werde. Man ließ ihn durch
Gensdarmen hinausschaffen. 62 Abgeordnete der Linken, Lafayette und Dupont
de l'Eure an der Spitze, folgten ihm. Schließlich kehrte sich auch die Repu¬
blik nicht an die Unverletzlichkeit und Haftfreiheit der Deputirten. Nach dem
Versuche der sogenannten Bergpartei, am 13. Juni 1849, einen sozialistischen
Aufstand hervorzurufen und sich als Konvent zu konstituiren, genehmigte die
Nationalversammlung am folgenden Tage die gerichtliche Verfolgung der ent¬
kommenen Führer, und am 15. November verurtheilte der Gerichtshof in Ver¬
sailles Ledru-Nollin und drei andere Abgeordnete in eoQwllia,"iÄw, zu lebens¬
länglicher Deportation.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.
Verlag von F. L. Herbig in Leipzig. -- Druck von Hüthel 6r Herrmann in Leipzig-

der Gleichheit vor dem Gesetze, an Privilegien festzuhalten, daß jeder, der eines
Nationalverbrechens beschuldigt werde, auch wenn er Deputirter sei, vor das
Revolutionstribunal gestellt werden solle. Kurz darauf wurden 34 Deputirte
proskribirt. Die von Robespierre durchgesetzte zweite Verfassung fügte die ab¬
geschafften Privilegien allerdings wieder ein, wurde aber nie praktisch, und so
verfielen nicht weniger als 125 Deputirte der Proskription und viele davon
der Guillotine. Die dritte Verfassung, 1795 vom Volke angenommen, kam
wieder auf die Konstitution von 1791 zurück. Aber der Gewaltstreich vom
4. September 1797 bewies von neuem den geringen Werth geschriebener Ver¬
fassungen in revolutionären Zeiten. 51 Abgeordnete wurden damals verhaftet
und 20 derselben zur Deportation verurtheilt. Der Staatsstreich vom 9. No¬
vember 1799 war von neuen Gewaltthätigkeiten gegen die widerstrebenden
Mitglieder des gesetzgebenden Körpers begleitet. Dann begann jene Periode,
in welcher Frankreich zwar in verfassungsmäßigen Formen, im Grunde aber
nur nach dem Willen Eines Mannes regiert wurde, und in welcher von Un¬
verletzlichkeit und Redefreiheit der Abgeordneten nichts mehr zu spüren war.
Unter der Konstitution von 1814 kamen zwei Fälle der Ausschließung von
Deputirten vor, obwohl keine der beiden Kammern eine Strafgewalt über ihre
Mitglieder besaß. Am 11. September 1819 wurde der ehemalige Bischof von
Blois, Gregoire, in Grenoble zum Deputirten gewühlt, und da derselbe einst
für Abschaffung des Königthums gestimmt und die Verurtheilung Ludwigs XVI.
empfohlen, so drangen die Royalisten in der Kammer auf seine Nichtzulassung,
und die Liberalen, die seine Wahl wenigstens für einen Skandal und eine
Unklugheit hielten, schlössen sich ihnen an. 1823 sagte Manuel, der Führer
der äußersten Linken, indem er gegen die Bewilligung eines von der Regierung
geforderten Kredits für deu spanischen Krieg sprach: „Soll ich an die Gefahren
der königlichen Familie in Frankreich erinnern, die sich nur deshalb so häuften,
weil fremde Heere in unser Gebiet einfielen und Frankreich zwangen, sich durch
neue Kräfte und eine neue Energie zu vertheidigen?" Die Royalisten sahen
darin eine Anspielung auf die Hinrichtung Ludwigs XVI., er wurde zur
Ordnung gerufen, und obwohl er in einer gedruckten Erklärung die Unver¬
fänglichkeit jener Bemerkung darthat, beantragte am 2. März Labourdonnaye
feine Ausschließung. Der Ministerpräsident Villele erklärte, daß hier kein Fall
der Proskription vorliege, sondern es sich lediglich frage, wie weit sich die
Rechte der Kammer über ihre Mitglieder erstreckten, und am folgenden Tage
wurde Manuel gegen die Stimmen der Linken für die Dauer der Session aus¬
gestoßen. Am 4. erschien er trotzdem wieder auf seinem Platze, um die Erklä¬
rung abzugeben, daß er nur der Gewalt weichen werde. Man ließ ihn durch
Gensdarmen hinausschaffen. 62 Abgeordnete der Linken, Lafayette und Dupont
de l'Eure an der Spitze, folgten ihm. Schließlich kehrte sich auch die Repu¬
blik nicht an die Unverletzlichkeit und Haftfreiheit der Deputirten. Nach dem
Versuche der sogenannten Bergpartei, am 13. Juni 1849, einen sozialistischen
Aufstand hervorzurufen und sich als Konvent zu konstituiren, genehmigte die
Nationalversammlung am folgenden Tage die gerichtliche Verfolgung der ent¬
kommenen Führer, und am 15. November verurtheilte der Gerichtshof in Ver¬
sailles Ledru-Nollin und drei andere Abgeordnete in eoQwllia,«iÄw, zu lebens¬
länglicher Deportation.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.
Verlag von F. L. Herbig in Leipzig. — Druck von Hüthel 6r Herrmann in Leipzig-
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[0300] der Gleichheit vor dem Gesetze, an Privilegien festzuhalten, daß jeder, der eines Nationalverbrechens beschuldigt werde, auch wenn er Deputirter sei, vor das Revolutionstribunal gestellt werden solle. Kurz darauf wurden 34 Deputirte proskribirt. Die von Robespierre durchgesetzte zweite Verfassung fügte die ab¬ geschafften Privilegien allerdings wieder ein, wurde aber nie praktisch, und so verfielen nicht weniger als 125 Deputirte der Proskription und viele davon der Guillotine. Die dritte Verfassung, 1795 vom Volke angenommen, kam wieder auf die Konstitution von 1791 zurück. Aber der Gewaltstreich vom 4. September 1797 bewies von neuem den geringen Werth geschriebener Ver¬ fassungen in revolutionären Zeiten. 51 Abgeordnete wurden damals verhaftet und 20 derselben zur Deportation verurtheilt. Der Staatsstreich vom 9. No¬ vember 1799 war von neuen Gewaltthätigkeiten gegen die widerstrebenden Mitglieder des gesetzgebenden Körpers begleitet. Dann begann jene Periode, in welcher Frankreich zwar in verfassungsmäßigen Formen, im Grunde aber nur nach dem Willen Eines Mannes regiert wurde, und in welcher von Un¬ verletzlichkeit und Redefreiheit der Abgeordneten nichts mehr zu spüren war. Unter der Konstitution von 1814 kamen zwei Fälle der Ausschließung von Deputirten vor, obwohl keine der beiden Kammern eine Strafgewalt über ihre Mitglieder besaß. Am 11. September 1819 wurde der ehemalige Bischof von Blois, Gregoire, in Grenoble zum Deputirten gewühlt, und da derselbe einst für Abschaffung des Königthums gestimmt und die Verurtheilung Ludwigs XVI. empfohlen, so drangen die Royalisten in der Kammer auf seine Nichtzulassung, und die Liberalen, die seine Wahl wenigstens für einen Skandal und eine Unklugheit hielten, schlössen sich ihnen an. 1823 sagte Manuel, der Führer der äußersten Linken, indem er gegen die Bewilligung eines von der Regierung geforderten Kredits für deu spanischen Krieg sprach: „Soll ich an die Gefahren der königlichen Familie in Frankreich erinnern, die sich nur deshalb so häuften, weil fremde Heere in unser Gebiet einfielen und Frankreich zwangen, sich durch neue Kräfte und eine neue Energie zu vertheidigen?" Die Royalisten sahen darin eine Anspielung auf die Hinrichtung Ludwigs XVI., er wurde zur Ordnung gerufen, und obwohl er in einer gedruckten Erklärung die Unver¬ fänglichkeit jener Bemerkung darthat, beantragte am 2. März Labourdonnaye feine Ausschließung. Der Ministerpräsident Villele erklärte, daß hier kein Fall der Proskription vorliege, sondern es sich lediglich frage, wie weit sich die Rechte der Kammer über ihre Mitglieder erstreckten, und am folgenden Tage wurde Manuel gegen die Stimmen der Linken für die Dauer der Session aus¬ gestoßen. Am 4. erschien er trotzdem wieder auf seinem Platze, um die Erklä¬ rung abzugeben, daß er nur der Gewalt weichen werde. Man ließ ihn durch Gensdarmen hinausschaffen. 62 Abgeordnete der Linken, Lafayette und Dupont de l'Eure an der Spitze, folgten ihm. Schließlich kehrte sich auch die Repu¬ blik nicht an die Unverletzlichkeit und Haftfreiheit der Deputirten. Nach dem Versuche der sogenannten Bergpartei, am 13. Juni 1849, einen sozialistischen Aufstand hervorzurufen und sich als Konvent zu konstituiren, genehmigte die Nationalversammlung am folgenden Tage die gerichtliche Verfolgung der ent¬ kommenen Führer, und am 15. November verurtheilte der Gerichtshof in Ver¬ sailles Ledru-Nollin und drei andere Abgeordnete in eoQwllia,«iÄw, zu lebens¬ länglicher Deportation. Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig. Verlag von F. L. Herbig in Leipzig. — Druck von Hüthel 6r Herrmann in Leipzig-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341829_157675/300>, abgerufen am 23.07.2024.