Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Zweites Quartal.einem Worte, daß er seinen Unterthanen das Beispiel eines Regenten gab, der Auch hier hat Friedrich Wilhelm bisweilen geirrt, auch hier hat er als Sehr groß ist der Kontrast zwischen den Verfügungen auf dem hier vor¬ einem Worte, daß er seinen Unterthanen das Beispiel eines Regenten gab, der Auch hier hat Friedrich Wilhelm bisweilen geirrt, auch hier hat er als Sehr groß ist der Kontrast zwischen den Verfügungen auf dem hier vor¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0020" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/141975"/> <p xml:id="ID_43" prev="#ID_42"> einem Worte, daß er seinen Unterthanen das Beispiel eines Regenten gab, der<lb/> die Bedeutung der Landwirthschaft für den Staat und den Nationalwohlstand<lb/> voll zu würdigen wußte und selbst als umsichtiger Landwirth thätig war.<lb/> „Königliche Exempla wirken mehr als alle Regeln."</p><lb/> <p xml:id="ID_44"> Auch hier hat Friedrich Wilhelm bisweilen geirrt, auch hier hat er als<lb/> „roe-nsr as broQM" die freie Bewegung oft zu sehr eingeschränkt. Aber im<lb/> Allgemeinen verfuhr er vorsichtig und überlegscun. „Selten schreitet," wie der<lb/> Verfasser sagt, „der König zum Angriff größerer Unternehmungen, ohne seine<lb/> eigene Ansicht von der Sache an der von bewährten Räthen geprüft oder sie,<lb/> nachdem er eine oberste Verwaltungsbehörde geschaffen, der Berathung im<lb/> Generaldirektorium unter seinen: Beisein unterzogen zu haben. Erst wenn Gründe<lb/> gegen Gründe reiflich erwogen sind, erfolgt die Entscheidung des Königs.<lb/> War diese aber ausgesprochen, so durfte allerdings ohne seine ausdrückliche<lb/> Bewilligung eine Diskussion kaum noch stattfinden. Es war dann einfach<lb/> Ordre zu pariren." Ueberhaupt gibt sich die Eigenart des Königs in der Lei¬<lb/> tung der Staatsgeschäfte und seine Methode, mit den Behörden zu verkehren<lb/> und zu arbeiten, auch in den hier mitgetheilten Akten überall kund, und zwar<lb/> sofort nach dem Regierungswechsel. Unmittelbar nach demselben sehen wir ihn<lb/> an vielen Fragen sich persönlich betheiligen, häufig nnr in charakteristischen<lb/> kurzen Randbemerkungen wie „Gust", „Sehr gude," „Alles richtig" oder<lb/> „Narren Possen", „Platt abweißen" oder (wie sehr oft) „Wo die Raison?",<lb/> zuweilen aber auch in bogenlangen eigenhändigen Abhandlungen. Nach diesen<lb/> Meinungsäußerungen verfaßten dann die Minister Verfügungen, die dem König<lb/> bei wichtigeren Fragen im Konzept vorgelegt werden mußten und nicht selten<lb/> von ihm mit Abänderungen versehen wurden.</p><lb/> <p xml:id="ID_45" next="#ID_46"> Sehr groß ist der Kontrast zwischen den Verfügungen auf dem hier vor¬<lb/> liegenden Gebiete, die von dem Vorgänger Friedrich Wilhelm's, und denen, die<lb/> von letzterem ausgingen: dort Geduld und Nachsicht, hier Rauhheit und Drängen<lb/> ans schnelles Handeln. In keiner Angelegenheit hat es Zeit, Alles soll, wo<lb/> möglich, auf der Stelle erledigt werden. Früher Kabalisiren des einen Be¬<lb/> amten gegen den andern, jetzt strengste Abweisung jedes Versuches zur Intrigue.<lb/> Früher von oben her Wandelbarkeit der Ansichten, stetes Sichverlassen auf die<lb/> wechselnde Auffassung der Dinge von Seiten der verschiedenen Behörden, über¬<lb/> haupt der Wille Vieler, jetzt ein einziger Wille und feste, bestimmte Weisungen.<lb/> Ueberall eingreifendes Reguliren und nie ruhendes Wachen über genaue Ein¬<lb/> haltung der ertheilten Vorschriften. Dies begegnet uus namentlich in vielen<lb/> von den Verfügungen, welche der Einrichtung des Generaldirektoriums und<lb/> der Provinzialkcnnmern folgen. So befiehlt eine an sämmtliche Kammern ge¬<lb/> richtete Kabinetsordre vom 19. April 1723 diesen Behörden, über alle und</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0020]
einem Worte, daß er seinen Unterthanen das Beispiel eines Regenten gab, der
die Bedeutung der Landwirthschaft für den Staat und den Nationalwohlstand
voll zu würdigen wußte und selbst als umsichtiger Landwirth thätig war.
„Königliche Exempla wirken mehr als alle Regeln."
Auch hier hat Friedrich Wilhelm bisweilen geirrt, auch hier hat er als
„roe-nsr as broQM" die freie Bewegung oft zu sehr eingeschränkt. Aber im
Allgemeinen verfuhr er vorsichtig und überlegscun. „Selten schreitet," wie der
Verfasser sagt, „der König zum Angriff größerer Unternehmungen, ohne seine
eigene Ansicht von der Sache an der von bewährten Räthen geprüft oder sie,
nachdem er eine oberste Verwaltungsbehörde geschaffen, der Berathung im
Generaldirektorium unter seinen: Beisein unterzogen zu haben. Erst wenn Gründe
gegen Gründe reiflich erwogen sind, erfolgt die Entscheidung des Königs.
War diese aber ausgesprochen, so durfte allerdings ohne seine ausdrückliche
Bewilligung eine Diskussion kaum noch stattfinden. Es war dann einfach
Ordre zu pariren." Ueberhaupt gibt sich die Eigenart des Königs in der Lei¬
tung der Staatsgeschäfte und seine Methode, mit den Behörden zu verkehren
und zu arbeiten, auch in den hier mitgetheilten Akten überall kund, und zwar
sofort nach dem Regierungswechsel. Unmittelbar nach demselben sehen wir ihn
an vielen Fragen sich persönlich betheiligen, häufig nnr in charakteristischen
kurzen Randbemerkungen wie „Gust", „Sehr gude," „Alles richtig" oder
„Narren Possen", „Platt abweißen" oder (wie sehr oft) „Wo die Raison?",
zuweilen aber auch in bogenlangen eigenhändigen Abhandlungen. Nach diesen
Meinungsäußerungen verfaßten dann die Minister Verfügungen, die dem König
bei wichtigeren Fragen im Konzept vorgelegt werden mußten und nicht selten
von ihm mit Abänderungen versehen wurden.
Sehr groß ist der Kontrast zwischen den Verfügungen auf dem hier vor¬
liegenden Gebiete, die von dem Vorgänger Friedrich Wilhelm's, und denen, die
von letzterem ausgingen: dort Geduld und Nachsicht, hier Rauhheit und Drängen
ans schnelles Handeln. In keiner Angelegenheit hat es Zeit, Alles soll, wo
möglich, auf der Stelle erledigt werden. Früher Kabalisiren des einen Be¬
amten gegen den andern, jetzt strengste Abweisung jedes Versuches zur Intrigue.
Früher von oben her Wandelbarkeit der Ansichten, stetes Sichverlassen auf die
wechselnde Auffassung der Dinge von Seiten der verschiedenen Behörden, über¬
haupt der Wille Vieler, jetzt ein einziger Wille und feste, bestimmte Weisungen.
Ueberall eingreifendes Reguliren und nie ruhendes Wachen über genaue Ein¬
haltung der ertheilten Vorschriften. Dies begegnet uus namentlich in vielen
von den Verfügungen, welche der Einrichtung des Generaldirektoriums und
der Provinzialkcnnmern folgen. So befiehlt eine an sämmtliche Kammern ge¬
richtete Kabinetsordre vom 19. April 1723 diesen Behörden, über alle und
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