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Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Erstes Quartal.

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2 Jahren) auf Grund des Abgangszeugnisses einer königlichen oder gleichge¬
stellten technischen Schule. Als einen der Hauptvortheile der Vereinigung des
technischen Schulwesens in dem Unterrichtsministerium verspricht man sich eine
immer bessere Vorbereitung der Zöglinge der technischen Schulen (die von An¬
fang an unter dem Unterrichtsministerium standen) auf die technischen Institute,
und zwar unbeschadet des für den größten Theil der Zöglinge der zuerst ge¬
nannten Anstalten abschließenden Charakters des Unterrichtes. Gleichwerthig
sind die Abgangszeugnisse der Anstalten einer und derselben Ordnung nirgends
in der Welt. Für Italien ist in den nächsten Jahren speziell zu befürchten,
daß namentlich die besseren technischen Institute in ihren Aufnahmeprüfungen
strenger verfahren werden als die Schlußprüfungs-Kommissionen der technischen
Schulen, und daß in Folge ungenügender Vorbereitung der Prozentsatz der
im ersten Jahre von der Versetzung ausgeschlossenen Zöglinge sich unverhält-
nißmüßig steigern wird. Es wäre auf keinen Fall vortheilhaft für das tech¬
nische Institut, wenn sich die Vorstellung verbreitete, es sei schwieriger, sich
durch dieses durchzuarbeiten, als durch das Gymnasium, welches doch auf mehr
Berufsarten vorbereitet. Das Abgangszeugniß der allgemein-wissenschaftlichen
Abtheilung berechtigt zum Eintritt ohne Aufnahmeprüfung in die naturwissen¬
schaftliche und mathematische Fakultät, in die höheren Fachschulen für Land¬
wirthschaft in Mailand, Visa und Portici, in die höhere Handelsschule in
Venedig, in die höhere nautische Schule in Genua und in das Gewerbemuseum
in Turin.

Bei dieser Gelegenheit müssen wir beklagen, daß auch nach Aufhebung
der Bestimmungen, wonach trotz der Abgangszeugnisse einer vorbereitenden
Anstalt die Aufnahmeprüfungen der entsprechenden höheren Schule gemacht
werden mußten, in Italien noch immer viel zu viel geprüft wird. Kostbare
Zeit, die für den Unterricht verwendet werden könnte und, wenn keine bygiei¬
nischen Bedenken entgegenstehen, auch gebraucht werden sollte, wird am Ende
des Schuljahres zur Abhaltung von Prüfungen benutzt, über deren Ausgang
die Lehrer nur in seltenen Fällen in Zweifel sein können. Allerdings darf
ein besserer Zögling im einzelnen Fache oder auch in allen Fächern ohne
Uebergangsprüfung versetzt werden; nnr schließt ungeeignetes Betragen von
dieser Vergünstigung aus, und der Lehrer, der, um den Schüler zu strafen,
die Arbeit einer unnöthiger Prüfung übernehmen muß, wird in naiver Weife
mit bestraft. Zudem ist die Ertheilung der in Zahlen auszudrückenden Noten
fast ausschließlich auf die gewonnenen Früchte basirt, und die moralische Seite
der Sache fällt wenig, nach unseren Erfahrungen möchten wir sagen, gar nicht
in's Gewicht. Ein Junge, der bei mittelmäßiger oder geringer Begabung das
Menschenmögliche geleistet hat, wird sich niemals des Vortheiles einer Versetzung


2 Jahren) auf Grund des Abgangszeugnisses einer königlichen oder gleichge¬
stellten technischen Schule. Als einen der Hauptvortheile der Vereinigung des
technischen Schulwesens in dem Unterrichtsministerium verspricht man sich eine
immer bessere Vorbereitung der Zöglinge der technischen Schulen (die von An¬
fang an unter dem Unterrichtsministerium standen) auf die technischen Institute,
und zwar unbeschadet des für den größten Theil der Zöglinge der zuerst ge¬
nannten Anstalten abschließenden Charakters des Unterrichtes. Gleichwerthig
sind die Abgangszeugnisse der Anstalten einer und derselben Ordnung nirgends
in der Welt. Für Italien ist in den nächsten Jahren speziell zu befürchten,
daß namentlich die besseren technischen Institute in ihren Aufnahmeprüfungen
strenger verfahren werden als die Schlußprüfungs-Kommissionen der technischen
Schulen, und daß in Folge ungenügender Vorbereitung der Prozentsatz der
im ersten Jahre von der Versetzung ausgeschlossenen Zöglinge sich unverhält-
nißmüßig steigern wird. Es wäre auf keinen Fall vortheilhaft für das tech¬
nische Institut, wenn sich die Vorstellung verbreitete, es sei schwieriger, sich
durch dieses durchzuarbeiten, als durch das Gymnasium, welches doch auf mehr
Berufsarten vorbereitet. Das Abgangszeugniß der allgemein-wissenschaftlichen
Abtheilung berechtigt zum Eintritt ohne Aufnahmeprüfung in die naturwissen¬
schaftliche und mathematische Fakultät, in die höheren Fachschulen für Land¬
wirthschaft in Mailand, Visa und Portici, in die höhere Handelsschule in
Venedig, in die höhere nautische Schule in Genua und in das Gewerbemuseum
in Turin.

Bei dieser Gelegenheit müssen wir beklagen, daß auch nach Aufhebung
der Bestimmungen, wonach trotz der Abgangszeugnisse einer vorbereitenden
Anstalt die Aufnahmeprüfungen der entsprechenden höheren Schule gemacht
werden mußten, in Italien noch immer viel zu viel geprüft wird. Kostbare
Zeit, die für den Unterricht verwendet werden könnte und, wenn keine bygiei¬
nischen Bedenken entgegenstehen, auch gebraucht werden sollte, wird am Ende
des Schuljahres zur Abhaltung von Prüfungen benutzt, über deren Ausgang
die Lehrer nur in seltenen Fällen in Zweifel sein können. Allerdings darf
ein besserer Zögling im einzelnen Fache oder auch in allen Fächern ohne
Uebergangsprüfung versetzt werden; nnr schließt ungeeignetes Betragen von
dieser Vergünstigung aus, und der Lehrer, der, um den Schüler zu strafen,
die Arbeit einer unnöthiger Prüfung übernehmen muß, wird in naiver Weife
mit bestraft. Zudem ist die Ertheilung der in Zahlen auszudrückenden Noten
fast ausschließlich auf die gewonnenen Früchte basirt, und die moralische Seite
der Sache fällt wenig, nach unseren Erfahrungen möchten wir sagen, gar nicht
in's Gewicht. Ein Junge, der bei mittelmäßiger oder geringer Begabung das
Menschenmögliche geleistet hat, wird sich niemals des Vortheiles einer Versetzung


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[0433] 2 Jahren) auf Grund des Abgangszeugnisses einer königlichen oder gleichge¬ stellten technischen Schule. Als einen der Hauptvortheile der Vereinigung des technischen Schulwesens in dem Unterrichtsministerium verspricht man sich eine immer bessere Vorbereitung der Zöglinge der technischen Schulen (die von An¬ fang an unter dem Unterrichtsministerium standen) auf die technischen Institute, und zwar unbeschadet des für den größten Theil der Zöglinge der zuerst ge¬ nannten Anstalten abschließenden Charakters des Unterrichtes. Gleichwerthig sind die Abgangszeugnisse der Anstalten einer und derselben Ordnung nirgends in der Welt. Für Italien ist in den nächsten Jahren speziell zu befürchten, daß namentlich die besseren technischen Institute in ihren Aufnahmeprüfungen strenger verfahren werden als die Schlußprüfungs-Kommissionen der technischen Schulen, und daß in Folge ungenügender Vorbereitung der Prozentsatz der im ersten Jahre von der Versetzung ausgeschlossenen Zöglinge sich unverhält- nißmüßig steigern wird. Es wäre auf keinen Fall vortheilhaft für das tech¬ nische Institut, wenn sich die Vorstellung verbreitete, es sei schwieriger, sich durch dieses durchzuarbeiten, als durch das Gymnasium, welches doch auf mehr Berufsarten vorbereitet. Das Abgangszeugniß der allgemein-wissenschaftlichen Abtheilung berechtigt zum Eintritt ohne Aufnahmeprüfung in die naturwissen¬ schaftliche und mathematische Fakultät, in die höheren Fachschulen für Land¬ wirthschaft in Mailand, Visa und Portici, in die höhere Handelsschule in Venedig, in die höhere nautische Schule in Genua und in das Gewerbemuseum in Turin. Bei dieser Gelegenheit müssen wir beklagen, daß auch nach Aufhebung der Bestimmungen, wonach trotz der Abgangszeugnisse einer vorbereitenden Anstalt die Aufnahmeprüfungen der entsprechenden höheren Schule gemacht werden mußten, in Italien noch immer viel zu viel geprüft wird. Kostbare Zeit, die für den Unterricht verwendet werden könnte und, wenn keine bygiei¬ nischen Bedenken entgegenstehen, auch gebraucht werden sollte, wird am Ende des Schuljahres zur Abhaltung von Prüfungen benutzt, über deren Ausgang die Lehrer nur in seltenen Fällen in Zweifel sein können. Allerdings darf ein besserer Zögling im einzelnen Fache oder auch in allen Fächern ohne Uebergangsprüfung versetzt werden; nnr schließt ungeeignetes Betragen von dieser Vergünstigung aus, und der Lehrer, der, um den Schüler zu strafen, die Arbeit einer unnöthiger Prüfung übernehmen muß, wird in naiver Weife mit bestraft. Zudem ist die Ertheilung der in Zahlen auszudrückenden Noten fast ausschließlich auf die gewonnenen Früchte basirt, und die moralische Seite der Sache fällt wenig, nach unseren Erfahrungen möchten wir sagen, gar nicht in's Gewicht. Ein Junge, der bei mittelmäßiger oder geringer Begabung das Menschenmögliche geleistet hat, wird sich niemals des Vortheiles einer Versetzung

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341829_141412/433>, abgerufen am 03.07.2024.