Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, II. Semester. II. Band.doch sehr auffallend. Indessen die Echtheit dieses Briefes zugegeben, so würde Die Hauptgründe für die Echtheit der Chatoullenbriefe waren bisher Diesen Beweismitteln sind wir jetzt im Stande, ein neues, meiner Ansicht doch sehr auffallend. Indessen die Echtheit dieses Briefes zugegeben, so würde Die Hauptgründe für die Echtheit der Chatoullenbriefe waren bisher Diesen Beweismitteln sind wir jetzt im Stande, ein neues, meiner Ansicht <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0457" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/141336"/> <p xml:id="ID_1506" prev="#ID_1505"> doch sehr auffallend. Indessen die Echtheit dieses Briefes zugegeben, so würde<lb/> schlimmsten Falls nur daraus zu folgern sein, daß Crawford, der zur Zeugen¬<lb/> schaft in Dort berufen war und seine Aussage vorbereitete, vorher Kenntniß<lb/> von dem Inhalte der Chatoullenbriefe erhalten haben kann. Gegen die Echt¬<lb/> heit derselben aber zeugt der Inhalt des Lennox'schen Briefes mit nichten.<lb/> Die Chatoullenbriefe hatten dem schottischen Parlamente längst vorgelegen.<lb/> Ueberdies war die Besorgniß von Lennox nur natürlich. Als er den betreffen¬<lb/> den Brief schrieb, war Murray noch immer nicht aus seiner zögernden Haltung<lb/> herausgetreten, zu der ihn der Herzog von Norfolk bekanntlich veranlaßt hat,<lb/> und hielt mit der Hauptklage zurück. Die Besorgniß von Lennox wurde von<lb/> der Königin Elisabeth und den englischen Kommissairen lebhaft getheilt. End¬<lb/> lich erinnere ich daran, daß Throgmorton bereits am 15. Juli 1567 in einem<lb/> Berichte es ausgesprochen hat, daß man in Schottland Zeugnisse von Maria's<lb/> eigener Hand besitze. Ehe ich mich jetzt zu den einzelnen Punkten wende,<lb/> möchte ich noch betonen, daß die bisher beliebte Folgerung, daß wenn sich<lb/> die Unechtheit eines Briefes herausstelle, damit auch das Schicksal aller andern<lb/> entschieden sei, der historischen Kritik nicht entspricht.</p><lb/> <p xml:id="ID_1507"> Die Hauptgründe für die Echtheit der Chatoullenbriefe waren bisher<lb/> folgende. 1. Die Uebereinstimmung des ersten Hauptbriefes mit der Aussage<lb/> Crawford's, dem Darnley den Inhalt seiner Unterredung mit der Königin<lb/> unmittelbar nachher mittheilte, damit dieser seinem Vater Nachricht davon gebe<lb/> 2. Die Erwähnung von Hiegate u. s. w., ein Umstand, den kein Fälscher er¬<lb/> finden konnte. Es war dieser Hiegate ein dorn, KlsrK von Glasgow, der sich<lb/> über die Absicht Darnley's, sich des jungen Prinzen, seines Sohnes, zu bemäch¬<lb/> tigen, geäußert haben sollte. Die Königin schrieb darüber an den Erzbischof<lb/> Beaton am 20. Januar 1567 und hat man lange Jahre die betreffende<lb/> Stelle nicht zu erklären gewußt. 3. Die eigenthümliche Fassung des Briefes,<lb/> der in der Mitte wegen Mangels an Papier u. s. w., abbricht und später<lb/> beendigt wird. 4. Der vertrauliche Brief des Grafen Lennox an seine Ge¬<lb/> mahlin, in welchem der Fund der Chatoullenbriefe besprochen wird. 5. Das<lb/> einstimmige Urtheil der englischen Kommissaire, unter denen sich auch der<lb/> Herzog von Norfolk befand. Niemand hielt die Briefe für gefälscht, es findet<lb/> sich keine Erwähnung der Art in den Akten. 6. Das Verhalten der Königin<lb/> selbst. Ihre Kommissaire erklärten nur (6. Dezember), daß alle Schriften, die<lb/> von Rebellen produzirt werden könnten, Verläumdungen und Privatmittheilungen<lb/> feien, die ihrer Herrin in keiner Weise präjudizirlich sein könnten. Endlich hat<lb/> die Königin selbst erklärt, daß Murray sich allerdings im Besitze schwerwiegen¬<lb/> der Papiere befinde.</p><lb/> <p xml:id="ID_1508" next="#ID_1509"> Diesen Beweismitteln sind wir jetzt im Stande, ein neues, meiner Ansicht</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0457]
doch sehr auffallend. Indessen die Echtheit dieses Briefes zugegeben, so würde
schlimmsten Falls nur daraus zu folgern sein, daß Crawford, der zur Zeugen¬
schaft in Dort berufen war und seine Aussage vorbereitete, vorher Kenntniß
von dem Inhalte der Chatoullenbriefe erhalten haben kann. Gegen die Echt¬
heit derselben aber zeugt der Inhalt des Lennox'schen Briefes mit nichten.
Die Chatoullenbriefe hatten dem schottischen Parlamente längst vorgelegen.
Ueberdies war die Besorgniß von Lennox nur natürlich. Als er den betreffen¬
den Brief schrieb, war Murray noch immer nicht aus seiner zögernden Haltung
herausgetreten, zu der ihn der Herzog von Norfolk bekanntlich veranlaßt hat,
und hielt mit der Hauptklage zurück. Die Besorgniß von Lennox wurde von
der Königin Elisabeth und den englischen Kommissairen lebhaft getheilt. End¬
lich erinnere ich daran, daß Throgmorton bereits am 15. Juli 1567 in einem
Berichte es ausgesprochen hat, daß man in Schottland Zeugnisse von Maria's
eigener Hand besitze. Ehe ich mich jetzt zu den einzelnen Punkten wende,
möchte ich noch betonen, daß die bisher beliebte Folgerung, daß wenn sich
die Unechtheit eines Briefes herausstelle, damit auch das Schicksal aller andern
entschieden sei, der historischen Kritik nicht entspricht.
Die Hauptgründe für die Echtheit der Chatoullenbriefe waren bisher
folgende. 1. Die Uebereinstimmung des ersten Hauptbriefes mit der Aussage
Crawford's, dem Darnley den Inhalt seiner Unterredung mit der Königin
unmittelbar nachher mittheilte, damit dieser seinem Vater Nachricht davon gebe
2. Die Erwähnung von Hiegate u. s. w., ein Umstand, den kein Fälscher er¬
finden konnte. Es war dieser Hiegate ein dorn, KlsrK von Glasgow, der sich
über die Absicht Darnley's, sich des jungen Prinzen, seines Sohnes, zu bemäch¬
tigen, geäußert haben sollte. Die Königin schrieb darüber an den Erzbischof
Beaton am 20. Januar 1567 und hat man lange Jahre die betreffende
Stelle nicht zu erklären gewußt. 3. Die eigenthümliche Fassung des Briefes,
der in der Mitte wegen Mangels an Papier u. s. w., abbricht und später
beendigt wird. 4. Der vertrauliche Brief des Grafen Lennox an seine Ge¬
mahlin, in welchem der Fund der Chatoullenbriefe besprochen wird. 5. Das
einstimmige Urtheil der englischen Kommissaire, unter denen sich auch der
Herzog von Norfolk befand. Niemand hielt die Briefe für gefälscht, es findet
sich keine Erwähnung der Art in den Akten. 6. Das Verhalten der Königin
selbst. Ihre Kommissaire erklärten nur (6. Dezember), daß alle Schriften, die
von Rebellen produzirt werden könnten, Verläumdungen und Privatmittheilungen
feien, die ihrer Herrin in keiner Weise präjudizirlich sein könnten. Endlich hat
die Königin selbst erklärt, daß Murray sich allerdings im Besitze schwerwiegen¬
der Papiere befinde.
Diesen Beweismitteln sind wir jetzt im Stande, ein neues, meiner Ansicht
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