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Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, II. Semester. I. Band.

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Centurien ersucht der König um ihre Einwilligung vor dem Beginn eiues
Angriffskrieges.*) -- Jede Centurie hatte eine Stimme. Die Entscheidung lag also
in den Händen der dWiei, welche die 80 Centurien der ersten Klasse und die
18 Ritter-Centurien bildeten. Dafür aber kämpften sie auch mit schwerer und
kostbarer Rüstung in erster Reihe und hatten späterhin überdies noch die
Hauptlast der Kriegssteuer zu tragen.**)

Alle fünf Jahre wurde nach den eidlichen Angaben des versammelten
Volkes die Schatzungstafel und demzufolge die Eintheilung desselben für
Besteuerung und Heerdienst neu geregelt, worauf sich die ganze zum Kriegs¬
dienst berufene Bürgerschaft bewaffnet zu einer Heerschau stellte, die mit feier¬
lichem Opfer endete.

Die Hälfte der Centurienzahl jeder Klasse umfaßte die Männer vom 17.
bis zum 46. Jahre, die wiiiorss; die andere bestand aus Bürgern vom 46.
bis zum 60. Lebensjahre, söniorsL. Jene waren zum Felddienst, diese im
Nothfalle zum Schutz der Stadt bestimmt. Die Reiterei als durchaus zum
Felddieust errichtet, bestand lediglich aus jüngeren Männern.

Innerhalb der Dienstzeit vom 17. bis zum vollendeten 45. Jahre war
der Legionär übrigens nur zu 16, äußersten Falles zu 20 Feldziigen, der
Reiter nur zu 10 Feldzügen verpflichtet, welchen man mit Unterbrechungen
beiwohnen konnte. Niemand aber durfte sich um ein öffentliches Amt be¬
werben, der nicht wenigstens die Hälfte dieser Feldzüge mitgemacht hatte. Aus¬
nahmen waren nur als Belohnung für Ausgezeichnete Dienste gestattet.***)
Zeitweise oder gänzliche Befreiung vom Kriegsdienste fand allein Staatsdienern,
Priestern oder körperlich Unfähigen gegenüber statt. -- Eine Verwendung der
ssriivrW trat übrigens, zumal in späterer Zeit, nur in seltenen Fällen ein.f)

Die Bewaffnung innerhalb der Centurien war verschieden. Nur die
Vollhufuer trugen die vollständige Hovlitenrüstung; und von Klasse zu Klasse
nahm die Zahl der Rüststücke ab.

Wenn das Volk einen Angriffskrieg beschlossen hatte, so waren damit auch
die erforderlichen Mittel genehmigt. Meist bedürfte man zu einer Heerfahrt
nicht der Gesammtzcchl der in den 85 esuwriaiz wniorrun enthaltenen Mann¬
schaft, und es fand dann eine Aushebung, "Zilizows, statt. Zu dieser hatten






Mommsen a. a, O>
") Jhre a, a, O.
I.le. V. 19. Z 52.
1') Bei Beginn eines Krieges wurden sie niemals gleich aufgestellt. Der wahrend des
Krieges das Stadtkommando führende prs-stsews urins konnte sie jederzeit, wenn es nöthig
war, Unter die Waffen rufen.
Grenzboten III. 1878. Is

Centurien ersucht der König um ihre Einwilligung vor dem Beginn eiues
Angriffskrieges.*) — Jede Centurie hatte eine Stimme. Die Entscheidung lag also
in den Händen der dWiei, welche die 80 Centurien der ersten Klasse und die
18 Ritter-Centurien bildeten. Dafür aber kämpften sie auch mit schwerer und
kostbarer Rüstung in erster Reihe und hatten späterhin überdies noch die
Hauptlast der Kriegssteuer zu tragen.**)

Alle fünf Jahre wurde nach den eidlichen Angaben des versammelten
Volkes die Schatzungstafel und demzufolge die Eintheilung desselben für
Besteuerung und Heerdienst neu geregelt, worauf sich die ganze zum Kriegs¬
dienst berufene Bürgerschaft bewaffnet zu einer Heerschau stellte, die mit feier¬
lichem Opfer endete.

Die Hälfte der Centurienzahl jeder Klasse umfaßte die Männer vom 17.
bis zum 46. Jahre, die wiiiorss; die andere bestand aus Bürgern vom 46.
bis zum 60. Lebensjahre, söniorsL. Jene waren zum Felddienst, diese im
Nothfalle zum Schutz der Stadt bestimmt. Die Reiterei als durchaus zum
Felddieust errichtet, bestand lediglich aus jüngeren Männern.

Innerhalb der Dienstzeit vom 17. bis zum vollendeten 45. Jahre war
der Legionär übrigens nur zu 16, äußersten Falles zu 20 Feldziigen, der
Reiter nur zu 10 Feldzügen verpflichtet, welchen man mit Unterbrechungen
beiwohnen konnte. Niemand aber durfte sich um ein öffentliches Amt be¬
werben, der nicht wenigstens die Hälfte dieser Feldzüge mitgemacht hatte. Aus¬
nahmen waren nur als Belohnung für Ausgezeichnete Dienste gestattet.***)
Zeitweise oder gänzliche Befreiung vom Kriegsdienste fand allein Staatsdienern,
Priestern oder körperlich Unfähigen gegenüber statt. — Eine Verwendung der
ssriivrW trat übrigens, zumal in späterer Zeit, nur in seltenen Fällen ein.f)

Die Bewaffnung innerhalb der Centurien war verschieden. Nur die
Vollhufuer trugen die vollständige Hovlitenrüstung; und von Klasse zu Klasse
nahm die Zahl der Rüststücke ab.

Wenn das Volk einen Angriffskrieg beschlossen hatte, so waren damit auch
die erforderlichen Mittel genehmigt. Meist bedürfte man zu einer Heerfahrt
nicht der Gesammtzcchl der in den 85 esuwriaiz wniorrun enthaltenen Mann¬
schaft, und es fand dann eine Aushebung, «Zilizows, statt. Zu dieser hatten






Mommsen a. a, O>
") Jhre a, a, O.
I.le. V. 19. Z 52.
1') Bei Beginn eines Krieges wurden sie niemals gleich aufgestellt. Der wahrend des
Krieges das Stadtkommando führende prs-stsews urins konnte sie jederzeit, wenn es nöthig
war, Unter die Waffen rufen.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341827_157661/97>, abgerufen am 22.07.2024.