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Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, II. Semester. I. Band.

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auf mehr als 100,000 Asse, d. h. Pfunde Kupfers geschätzt waren. Für jede
folgende Klasse nahm die Schätzung um 25,000 Asse ab, sodaß in der 5. Klasse
diejenigen Bürger standen, welche zu weniger als 25,000 Asse geschätzt waren.
Die aber weniger als 11,000 Asse hatten, blieben als xrototsril, d. h. als
bloße Kindererzeuger, von Kriegsdienst im Wesentlichen frei.*)

Nach der damaligen Bvdenvertheilung war mehr als die Hälfte der Bürger
im Besitze eines zum Eintritt in die erste Klasse verpflichtenden Vermögens;
denn es war dies eben nur der mittlere Werth eiuer ganzen Bauerstelle.
Die (ÄWLic-i siud also Vollhufner. -- Die Dreiviertel-, Halb- und Viertel-
Hufuer machten je ein knappes, die Achtelhufner ein reichliches Achtel aller
Ansässigen aus. Dementsprechend wurde festgesetzt, daß für das Fußvolk auf
80 Vollhufner je 20 der drei folgenden und 28 der fünften Klasse aufgehoben
werden sollten; oder, was dasselbe sagen will: die erste Klasse umfaßte 80
Centurien, die zweite, dritte und vierte je 20, die fünfte 28 Centurien. Hierzu
kamen noch 4 Centurien Spielleute, Waffenschmiede und Zimmerleute. (^u.vi-
Qi^of, eorniciuss und tsbri.)^)

Gefördert von dieser Einrichtung des Fußvolks ist die der Reiterei.
Allerdings wurde auch diese Waffe durch Servius Tullius allen Bürgern ohne
Unterschied der Geburt zugänglich gemacht und zugleich der Zahl nach ver¬
dreifacht, indem 12 neue Ritterceuturien geschaffen wurden; aber sie behielt
doch ihren patrizischen Charakter, da uur die vermögendsten und ansehu-
uchsteu Grundbesitzer im Stande waren, in ihren Reihen zu dienen.***)
Denn trotz der den Rittern gewahrten Entschädigung für Pferd und Futter
l>6s oquWtrs und ssL tiorävÄi'ora) blieb die Unterhaltung zweier Rosse und
eiues Reittnechtes noch immer sehr kostspielig, und so nahmen die 18 osirturmiz
Lqaiww innerhalb der ersten Censustlasse eine bevorzugte Stellung ein.

Der neuen Heereseinrichtung entsprach vollkommen die neue bürgerliche
Verfassung: Von den patnzischen Curiatkomitten ging die Volkssouveränetät
über auf die Centuriatkomitien, d. h. auf die Versammlung aller Wehr¬
pflichtigen. Nicht mehr die Curien, sondern die Centurien sind es fortan, die
zu den Testamenten der Krieger vor der Schlacht ihr Vvllwort geben; die





Sie stellte" nur einige ^clevnsi, Ersatzmänner, die als vol^ti (Unbewassnete) mit
dein Heere zogen und im Fall eintretender Lücken mit den Waffen der Gefallenen oder
Kranken ausgerüstet und eingereiht wurden.
Mommsen und Jhre.
Frauen, Unmündige und Greise, welche Grundbesitz hatten, wurden angehalten,
einzelnen Reitern die Pferde zu stellen, so daß es auch eine geringe Anzahl von Reitern
gab, welche nicht Grundbesitzer waren.

auf mehr als 100,000 Asse, d. h. Pfunde Kupfers geschätzt waren. Für jede
folgende Klasse nahm die Schätzung um 25,000 Asse ab, sodaß in der 5. Klasse
diejenigen Bürger standen, welche zu weniger als 25,000 Asse geschätzt waren.
Die aber weniger als 11,000 Asse hatten, blieben als xrototsril, d. h. als
bloße Kindererzeuger, von Kriegsdienst im Wesentlichen frei.*)

Nach der damaligen Bvdenvertheilung war mehr als die Hälfte der Bürger
im Besitze eines zum Eintritt in die erste Klasse verpflichtenden Vermögens;
denn es war dies eben nur der mittlere Werth eiuer ganzen Bauerstelle.
Die (ÄWLic-i siud also Vollhufner. — Die Dreiviertel-, Halb- und Viertel-
Hufuer machten je ein knappes, die Achtelhufner ein reichliches Achtel aller
Ansässigen aus. Dementsprechend wurde festgesetzt, daß für das Fußvolk auf
80 Vollhufner je 20 der drei folgenden und 28 der fünften Klasse aufgehoben
werden sollten; oder, was dasselbe sagen will: die erste Klasse umfaßte 80
Centurien, die zweite, dritte und vierte je 20, die fünfte 28 Centurien. Hierzu
kamen noch 4 Centurien Spielleute, Waffenschmiede und Zimmerleute. (^u.vi-
Qi^of, eorniciuss und tsbri.)^)

Gefördert von dieser Einrichtung des Fußvolks ist die der Reiterei.
Allerdings wurde auch diese Waffe durch Servius Tullius allen Bürgern ohne
Unterschied der Geburt zugänglich gemacht und zugleich der Zahl nach ver¬
dreifacht, indem 12 neue Ritterceuturien geschaffen wurden; aber sie behielt
doch ihren patrizischen Charakter, da uur die vermögendsten und ansehu-
uchsteu Grundbesitzer im Stande waren, in ihren Reihen zu dienen.***)
Denn trotz der den Rittern gewahrten Entschädigung für Pferd und Futter
l>6s oquWtrs und ssL tiorävÄi'ora) blieb die Unterhaltung zweier Rosse und
eiues Reittnechtes noch immer sehr kostspielig, und so nahmen die 18 osirturmiz
Lqaiww innerhalb der ersten Censustlasse eine bevorzugte Stellung ein.

Der neuen Heereseinrichtung entsprach vollkommen die neue bürgerliche
Verfassung: Von den patnzischen Curiatkomitten ging die Volkssouveränetät
über auf die Centuriatkomitien, d. h. auf die Versammlung aller Wehr¬
pflichtigen. Nicht mehr die Curien, sondern die Centurien sind es fortan, die
zu den Testamenten der Krieger vor der Schlacht ihr Vvllwort geben; die





Sie stellte» nur einige ^clevnsi, Ersatzmänner, die als vol^ti (Unbewassnete) mit
dein Heere zogen und im Fall eintretender Lücken mit den Waffen der Gefallenen oder
Kranken ausgerüstet und eingereiht wurden.
Mommsen und Jhre.
Frauen, Unmündige und Greise, welche Grundbesitz hatten, wurden angehalten,
einzelnen Reitern die Pferde zu stellen, so daß es auch eine geringe Anzahl von Reitern
gab, welche nicht Grundbesitzer waren.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341827_157661/96>, abgerufen am 22.07.2024.