Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, II. Semester. I. Band.Zur Beachtung. Die Entwickelung des altrömischen Kriegswesens. Von Max Jähns. V. Die Zeit des ersten punischen Krieges. Ueberblicke man die Gesammtheit der römischen Heeresent¬ Den großen Grundsatz, daß die Vertheidigung des Staates Recht und *) Nitzsch a, a O. Grenzboten III. 1873.81
Zur Beachtung. Die Entwickelung des altrömischen Kriegswesens. Von Max Jähns. V. Die Zeit des ersten punischen Krieges. Ueberblicke man die Gesammtheit der römischen Heeresent¬ Den großen Grundsatz, daß die Vertheidigung des Staates Recht und *) Nitzsch a, a O. Grenzboten III. 1873.81
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0249" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/140600"/> </div> <div> <floatingText> <body> <div type="advertisement"> <p> Zur Beachtung.<lb/> Da von dem laufenden Jahrgange der „Grenzboten" die erste Nummer<lb/> bereits am 27. Dezember 1877 erschienen ist, die Zeitschrift also dem Kalender¬<lb/> jahr um eine Woche voraus ist, so wird, um diese Differenz auszugleichen,<lb/> das nächste Heft erst Donnerstag den 15. August ausgegeben werden.<lb/> Die Verlagshandlung.</p> </div> </body> </floatingText> </div> <div n="1"> <head> Die Entwickelung des altrömischen Kriegswesens.<lb/><note type="byline"> Von Max Jähns.</note> V.<lb/> Die Zeit des ersten punischen Krieges.</head><lb/> <p xml:id="ID_751"> Ueberblicke man die Gesammtheit der römischen Heeresent¬<lb/> wickelung bis zu den punischen Kriegen, so erkennt man, daß ihre<lb/> Stärke durchaus auf ihrem innigen Zusammenhange mit der bürgerlichen Ver¬<lb/> fassung beruht.</p><lb/> <p xml:id="ID_752" next="#ID_753"> Den großen Grundsatz, daß die Vertheidigung des Staates Recht und<lb/> Pflicht eines jeden Bürgers, aber auch nur des Bürgers sei, hat kein Volk so<lb/> energisch und für alle Zeiten vorbildlich durchgeführt wie das römische. Zur<lb/> Zeit des großen Marcus Furius Camillus waren die Römer einen Augenblick<lb/> in Gefahr gewesen, Söldner und Reisläufer zu werden, wie es damals die<lb/> Kmnpaner wurden. Aber die Neugestaltung der Legion und die Erhebung<lb/> des Bauernstandes durch die licinischen Gesetze entschieden für Jahrhunderte,<lb/> daß die Söldnerei kein römisches Geschäft und die Legion ein Bürgerheer sein<lb/> solle.*) Zwar bedingte die Manipularordnung eine weit ernstere und längere<lb/> militärische Schule als die frühere phalangitische Legion, in welcher das<lb/> Schwergewicht der Masse auch die Ungeübten zusammenhielt. Wenn dennoch<lb/> kein eigener Soldatenstand sich entwickelte, so ward dies hauptsächlich dadurch<lb/> erreicht, daß man die Gliederung der Mannschaft nach dem Vermögen aufgab<lb/> und sie durch eine solche nach dem Dienstalter ersetzte. Der römische Rekrut<lb/> trat jetzt ein unter die leichtbewaffneten Veliten und wurde dann allmählich<lb/> von Treffen zu Treffen weiterbefördert, bis endlich die langgedienten und er-</p><lb/> <note xml:id="FID_189" place="foot"> *) Nitzsch a, a O.</note><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten III. 1873.81</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0249]
Zur Beachtung.
Da von dem laufenden Jahrgange der „Grenzboten" die erste Nummer
bereits am 27. Dezember 1877 erschienen ist, die Zeitschrift also dem Kalender¬
jahr um eine Woche voraus ist, so wird, um diese Differenz auszugleichen,
das nächste Heft erst Donnerstag den 15. August ausgegeben werden.
Die Verlagshandlung.
Die Entwickelung des altrömischen Kriegswesens.
Von Max Jähns. V.
Die Zeit des ersten punischen Krieges.
Ueberblicke man die Gesammtheit der römischen Heeresent¬
wickelung bis zu den punischen Kriegen, so erkennt man, daß ihre
Stärke durchaus auf ihrem innigen Zusammenhange mit der bürgerlichen Ver¬
fassung beruht.
Den großen Grundsatz, daß die Vertheidigung des Staates Recht und
Pflicht eines jeden Bürgers, aber auch nur des Bürgers sei, hat kein Volk so
energisch und für alle Zeiten vorbildlich durchgeführt wie das römische. Zur
Zeit des großen Marcus Furius Camillus waren die Römer einen Augenblick
in Gefahr gewesen, Söldner und Reisläufer zu werden, wie es damals die
Kmnpaner wurden. Aber die Neugestaltung der Legion und die Erhebung
des Bauernstandes durch die licinischen Gesetze entschieden für Jahrhunderte,
daß die Söldnerei kein römisches Geschäft und die Legion ein Bürgerheer sein
solle.*) Zwar bedingte die Manipularordnung eine weit ernstere und längere
militärische Schule als die frühere phalangitische Legion, in welcher das
Schwergewicht der Masse auch die Ungeübten zusammenhielt. Wenn dennoch
kein eigener Soldatenstand sich entwickelte, so ward dies hauptsächlich dadurch
erreicht, daß man die Gliederung der Mannschaft nach dem Vermögen aufgab
und sie durch eine solche nach dem Dienstalter ersetzte. Der römische Rekrut
trat jetzt ein unter die leichtbewaffneten Veliten und wurde dann allmählich
von Treffen zu Treffen weiterbefördert, bis endlich die langgedienten und er-
*) Nitzsch a, a O.
Grenzboten III. 1873.81
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |