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Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, II. Semester. I. Band.

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rend des vierten Jahrhunderts mehrfach vor.*) Nun aber gebot Rom über
die Einwohnerschaft ganz Italien's und damit über eine abhängige Volkskraft,
welche die eigene wesentlich überragte, und welche im Heere ihre Vertretung
dnrch die buudesgenössischen Truppen, die "socii" fand.

Nicht sowohl eine, die römische Rekrutirung übertreffende Heranziehung der
Bundesgenossen zum Kriegsdienste, welche doch nur ausnahmsweise vorkommt,
als vielmehr das Verhältniß der Bevölkerung selbst, hatte zur Folge, daß die
socii den größeren Theil des Heeres ausmachten. Die Bürgertruppen be¬
standen nämlich nur aus Bewohnern des eigentlich römischen Gebietes, sowie
aus denen der römischen Bürgerkolvnien^) und der mit dem Bürgerrechte
begabten mu^ieixes. Voll den letzteren wurden diejenigen, deren Kommunal-
verbcmd aufgehoben war, in die städtischen Legionen eingestellt, während die¬
jenigen, deren Gemeinwesen erhalten worden, selbständige Truppentheile for-
mirter, wie denn z. B. im Jahre 21.1 eine Is^lo OainMirg., vom einem kam-
panischen Präfekten geführt, unter den Bürgertrnppen erscheint. -- Die Bun¬
desgenossen zerfielen in die socii la-lini noinwis (einhebt. lateinischer Kolonien)
und in die föderierten Städte. Beide führten zu den eigentlich römischen Legionen
keine Truppen zu, fondern waren dnrch die besonderen Bestimmungen ihres t'osäns
zur Stellung von Hilfstruppen, Matrosen und Schiffen verpflichtet. Die
Stärke ihres Kontingentes wurde jährlich festgestellt. Die Geldverpslegung
leisteten sie selbst, die Naturalverpflegung der römische Staat. Aushebung und
Vereidigung leiteten die Behörden der sovil; Ort und Zeitpunkt der Einstel¬
lung setzte dagegen das Edikt des Konsuls fest, und das Kontingent erschien
unter einem einheimischen Führer und in Begleitung eines Zahlmeisters. Po-
lybios zufolge war die Stärke des Fußvolkes der socii der der römischen
Legionen nnr wenig überlegen, die der Reiterei aber dreimal so groß als die
der Bürgerkavallerie. Auf ein konsularisches Heer von 2 Legionen (8000 M.)
werden also ungefähr 10,000 xsäitss und 1800 "zqniws Looiorrun gekommen
sein. Aus beiden Waffengattungen wurde eine Elitetruppe ausgesondert: die
"kxtraoräin.s.rü", und zwar ein Fünftel des Fußvolks, ein Drittel der Reiterei.
Nach dieser Auswahl blieb dann ein Kontingent übrig, welches "orÄinWi"
genannt wurde und dessen Fußvolk noch immer der Zahl uach der Bürger¬
infanterie entsprach, während die Reiterei sogar noch doppelt so stark war
als die römische.^*)





*) I.lo. VI, 16; VIII. 16; IX. 26. Um die Wende des 3. und 4. Jahrhunderts
kommen auch Dotimngen mit der ganzen Legionsstürke vor (tlo. X. 1, 3, 13).
So lange die Bürgerkolonicn als Besatzung in Feindesland betrachtet worden
waren, hatte man sie nicht zum Felddienste ausgehoben; seit der Unterwerfung ganz Italien's
hörte aber diese viU'.aUo ini1it,!>,e auf.
Dies und das Nächstfolgende nach Mnrquard II. S. 377-,-un ,
Grenzboten III. IL78. 22

rend des vierten Jahrhunderts mehrfach vor.*) Nun aber gebot Rom über
die Einwohnerschaft ganz Italien's und damit über eine abhängige Volkskraft,
welche die eigene wesentlich überragte, und welche im Heere ihre Vertretung
dnrch die buudesgenössischen Truppen, die „socii" fand.

Nicht sowohl eine, die römische Rekrutirung übertreffende Heranziehung der
Bundesgenossen zum Kriegsdienste, welche doch nur ausnahmsweise vorkommt,
als vielmehr das Verhältniß der Bevölkerung selbst, hatte zur Folge, daß die
socii den größeren Theil des Heeres ausmachten. Die Bürgertruppen be¬
standen nämlich nur aus Bewohnern des eigentlich römischen Gebietes, sowie
aus denen der römischen Bürgerkolvnien^) und der mit dem Bürgerrechte
begabten mu^ieixes. Voll den letzteren wurden diejenigen, deren Kommunal-
verbcmd aufgehoben war, in die städtischen Legionen eingestellt, während die¬
jenigen, deren Gemeinwesen erhalten worden, selbständige Truppentheile for-
mirter, wie denn z. B. im Jahre 21.1 eine Is^lo OainMirg., vom einem kam-
panischen Präfekten geführt, unter den Bürgertrnppen erscheint. — Die Bun¬
desgenossen zerfielen in die socii la-lini noinwis (einhebt. lateinischer Kolonien)
und in die föderierten Städte. Beide führten zu den eigentlich römischen Legionen
keine Truppen zu, fondern waren dnrch die besonderen Bestimmungen ihres t'osäns
zur Stellung von Hilfstruppen, Matrosen und Schiffen verpflichtet. Die
Stärke ihres Kontingentes wurde jährlich festgestellt. Die Geldverpslegung
leisteten sie selbst, die Naturalverpflegung der römische Staat. Aushebung und
Vereidigung leiteten die Behörden der sovil; Ort und Zeitpunkt der Einstel¬
lung setzte dagegen das Edikt des Konsuls fest, und das Kontingent erschien
unter einem einheimischen Führer und in Begleitung eines Zahlmeisters. Po-
lybios zufolge war die Stärke des Fußvolkes der socii der der römischen
Legionen nnr wenig überlegen, die der Reiterei aber dreimal so groß als die
der Bürgerkavallerie. Auf ein konsularisches Heer von 2 Legionen (8000 M.)
werden also ungefähr 10,000 xsäitss und 1800 «zqniws Looiorrun gekommen
sein. Aus beiden Waffengattungen wurde eine Elitetruppe ausgesondert: die
„kxtraoräin.s.rü", und zwar ein Fünftel des Fußvolks, ein Drittel der Reiterei.
Nach dieser Auswahl blieb dann ein Kontingent übrig, welches „orÄinWi"
genannt wurde und dessen Fußvolk noch immer der Zahl uach der Bürger¬
infanterie entsprach, während die Reiterei sogar noch doppelt so stark war
als die römische.^*)





*) I.lo. VI, 16; VIII. 16; IX. 26. Um die Wende des 3. und 4. Jahrhunderts
kommen auch Dotimngen mit der ganzen Legionsstürke vor (tlo. X. 1, 3, 13).
So lange die Bürgerkolonicn als Besatzung in Feindesland betrachtet worden
waren, hatte man sie nicht zum Felddienste ausgehoben; seit der Unterwerfung ganz Italien's
hörte aber diese viU'.aUo ini1it,!>,e auf.
Dies und das Nächstfolgende nach Mnrquard II. S. 377-,-un ,
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341827_157661/177>, abgerufen am 22.07.2024.