Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. II. Band.Jllustrirtes Lexikon der Verfälschungen der Nahrungsmittel und Getränke. Nicht zum ersten Male bearbeitet der bekannte sachkundige Verfasser diesen Die deutschen Justizgesetze bietet der Verlag von Fr. Kvrtkampf Verantwortlicher Redakteur: or. Hans Bl"in in Leipzig. Verlag von F. L. Herbig i" Leipzig. - Druck von Hüthcl Herrn,""" in Leipzig. Jllustrirtes Lexikon der Verfälschungen der Nahrungsmittel und Getränke. Nicht zum ersten Male bearbeitet der bekannte sachkundige Verfasser diesen Die deutschen Justizgesetze bietet der Verlag von Fr. Kvrtkampf Verantwortlicher Redakteur: or. Hans Bl«in in Leipzig. Verlag von F. L. Herbig i» Leipzig. - Druck von Hüthcl Herrn,«»» in Leipzig. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0284" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/140105"/> <p xml:id="ID_852"> Jllustrirtes Lexikon der Verfälschungen der Nahrungsmittel und Getränke.<lb/> Dr. Hermann Klencke, Leipzig, I. I. Weber. 1. Lieferung, 1878.</p><lb/> <p xml:id="ID_853"> Nicht zum ersten Male bearbeitet der bekannte sachkundige Verfasser diesen<lb/> Stoff. Er hat im nämlichen Verlag schon vor Jahren ein ähnliches illu-<lb/> strirtes Werk herausgegeben. Der Vorzug des gegenwärtigen vor jenem ist<lb/> der lexikalische Charakter, der durch die alphabetarische Reihenfolge der Genuß-<lb/> mittel, welche Fälschungen unterliegen, rasche Orientirung ermöglicht und so¬<lb/> dann und hauptsächlich durch die erweiterte Anlage des Inhaltes. Denn auch<lb/> die Verfälschungen, welche an Kolonialwaaren und Manufakturwaaren, Dro-<lb/> guen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Produkten — selbst an Dokumenten<lb/> und Werthzeichen vorzukommen pflegen, werden sammt den Erkennungsmitteln<lb/> ihrer Echtheit und Fälschung eingehend behandelt. Obwohl augenblicklich die<lb/> Gesetzgebung sich anschickt, dem allmcilig bis zur Gemeingefährlichkeit gestei¬<lb/> gerten Treiben, das hier enthüllt wird, durch besondere Strafen zu steuern, so<lb/> ist es doch gewiß nicht überflüssig, daß auch dem Publikum durch das vor¬<lb/> liegende Werk, das auf acht monatliche Lieferungen berechnet ist, die Mittel<lb/> der Selbsterkenntniß und Selbsthülfe gewährt werden. Die Illustrationen, die<lb/> meist die Ergebnisse mikroskopischer Beobachtungen darstellen, sind höchst an¬<lb/> schaulich und belehrend.</p><lb/> <p xml:id="ID_854"> Die deutschen Justizgesetze bietet der Verlag von Fr. Kvrtkampf<lb/> in Berlin (1877) in sehr billigen und korrekten Ausgaben. Wir erhalten hier<lb/> die Civilprozeß-Ordnung mit einer Einleitung, die dem Kommissionsbericht<lb/> von Becker (Oldenburg) entnommen ist, die Konknrsordnung mit einer Einleitung<lb/> von Kreisgerichtsrath Dr. I. Meißner in Thorn, das Gerichtsverfassungsgesetz<lb/> und die Strafprozeßordnung mit einer, das System und deu Inhalt des Ge¬<lb/> setzes darstellenden Einleitung von Gneist. Jedes dieser Bändchen bietet das<lb/> zu dem betreffenden Gesetze gehörige Einführnngsgesetz und ein ausführliches<lb/> Sachregister. In demselben Verlage sind die Verhandlungen der Reichs-Justiz-<lb/> Kommission über die vorgenannten Reichsjustizgesetze in einer sehr lesbaren<lb/> vollständigen Ausgabe erschienen.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <note type="byline"> Verantwortlicher Redakteur: or. Hans Bl«in in Leipzig.<lb/> Verlag von F. L. Herbig i» Leipzig. - Druck von Hüthcl Herrn,«»» in Leipzig.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0284]
Jllustrirtes Lexikon der Verfälschungen der Nahrungsmittel und Getränke.
Dr. Hermann Klencke, Leipzig, I. I. Weber. 1. Lieferung, 1878.
Nicht zum ersten Male bearbeitet der bekannte sachkundige Verfasser diesen
Stoff. Er hat im nämlichen Verlag schon vor Jahren ein ähnliches illu-
strirtes Werk herausgegeben. Der Vorzug des gegenwärtigen vor jenem ist
der lexikalische Charakter, der durch die alphabetarische Reihenfolge der Genuß-
mittel, welche Fälschungen unterliegen, rasche Orientirung ermöglicht und so¬
dann und hauptsächlich durch die erweiterte Anlage des Inhaltes. Denn auch
die Verfälschungen, welche an Kolonialwaaren und Manufakturwaaren, Dro-
guen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Produkten — selbst an Dokumenten
und Werthzeichen vorzukommen pflegen, werden sammt den Erkennungsmitteln
ihrer Echtheit und Fälschung eingehend behandelt. Obwohl augenblicklich die
Gesetzgebung sich anschickt, dem allmcilig bis zur Gemeingefährlichkeit gestei¬
gerten Treiben, das hier enthüllt wird, durch besondere Strafen zu steuern, so
ist es doch gewiß nicht überflüssig, daß auch dem Publikum durch das vor¬
liegende Werk, das auf acht monatliche Lieferungen berechnet ist, die Mittel
der Selbsterkenntniß und Selbsthülfe gewährt werden. Die Illustrationen, die
meist die Ergebnisse mikroskopischer Beobachtungen darstellen, sind höchst an¬
schaulich und belehrend.
Die deutschen Justizgesetze bietet der Verlag von Fr. Kvrtkampf
in Berlin (1877) in sehr billigen und korrekten Ausgaben. Wir erhalten hier
die Civilprozeß-Ordnung mit einer Einleitung, die dem Kommissionsbericht
von Becker (Oldenburg) entnommen ist, die Konknrsordnung mit einer Einleitung
von Kreisgerichtsrath Dr. I. Meißner in Thorn, das Gerichtsverfassungsgesetz
und die Strafprozeßordnung mit einer, das System und deu Inhalt des Ge¬
setzes darstellenden Einleitung von Gneist. Jedes dieser Bändchen bietet das
zu dem betreffenden Gesetze gehörige Einführnngsgesetz und ein ausführliches
Sachregister. In demselben Verlage sind die Verhandlungen der Reichs-Justiz-
Kommission über die vorgenannten Reichsjustizgesetze in einer sehr lesbaren
vollständigen Ausgabe erschienen.
Verantwortlicher Redakteur: or. Hans Bl«in in Leipzig.
Verlag von F. L. Herbig i» Leipzig. - Druck von Hüthcl Herrn,«»» in Leipzig.
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