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Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. II. Band.

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Partikularistischen Austritt 60 Stimmen mit sich genommen. Sie hätten also
jeden Tarifakt verhindern können, selbst wenn alle diejenigen, welche sür die
Tarife unter den thatsächlichen Verhältnissen stimmten, auch unter normalen
Verhältnissen dasselbe gethan hätten. Dies ist aber nicht anzunehmen, denn
viele Repräsentanten haben ausdrücklich erklärt, daß, als sie für die verschie¬
denen Erhöhungen stimmten, sie es nur thaten, weil das Einkommen der
Unionsregierung vermehrt werden mußte zur Fortsetzung des Krieges, welcher
ohne den Abfall der Südstaaten nicht zum Ausdruck) gekommen wäre. Die
Behauptung also, das Freihandelsprinzip habe einen entscheidenden Einfluß
auf den Austritt der Südstaaten aus der Union ausgeübt, muß Jedem, der
die thatsächlichen Verhältnisse irgendwie genauer kennt, als ganz unbegründet
erscheinen.

Wahr ist, daß die Partei der Republikaner, im Begriff, einen ihr durch
die Demokraten aufgezwungenen Kampf ans Tod und Leben gegen die Skla¬
verei und zur Erhaltung der Union zu beginnen, die Schutzzollpolitik theil¬
weise in ihr Programm aufgenommen hat, um einen großen Staat (Pennsyl-
vanien) für sich zu gewinnen. Es sind aber, wie die politische Geschichte der
Vereinigten Staaten wiederholt gelehrt hat, leider zwei ganz verschiedene Dinge,
ob eine politische Partei in Amerika einen Punkt in ihre Planform dem Worte
nach aufnimmt, oder ob sie ihn auch thatsächlich ausführt. Ein großer
Theil der Republikaner gehört jetzt und gehörte auch früher zu der entschiedenen
Freihandelspartei, und man hatte, wenn es irgendwie anders gegangen wäre,
gar nicht die Absicht, ein Schutzzollsystem wirklich ins Leben treten zu lassen,
sondern glaubte vielmehr, daß man größerer Zwecke wegen, d. h. um die
Einheit der Republik, der Union, zu erhalten, den Protektionisten
gewisse Zugeständnisse auf eine kurze Zeit machen müßte. Unter den dnrch
die südliche Rebellion hervorgerufenen thatsächlichen Verhältnissen war indeß
das Resultat dieser Zugeständnisse leicht vorauszusehen. Die Schutzzöllner
nämlich, die sich an die republikanische Partei anschlössen, handelten immer als
ein fest organisirtes Ganzes nach festen Plänen, und jede Gelegenheit wurde
von ihnen benutzt, um das einmal angenommene Schutzzollsystem weiter aus¬
zubilden, während die Hauptaufmerksamkeit der Nation von dem verderblichen
Bürgerkriege in Anspruch genommen war. "Die Gesetzgebung der Vereinigten
Staaten in Bezug auf das Zollwesen ist," wie or. James mit Recht sagt,
"eine Kompromißgesetzgebung, wie dies auch hinsichtlich der meisten anderen
wichtigen Fragen der Fall ist. Sie ist ans dem Ringen der Privatinteressen
hervorgegangen. Es fehlt überall in den Tarifgesetzen Amerikas ein einheit¬
liches Prinzip solcher Art, wie es jeder ausgedehnten Gesetzgebung zu Grunde
liegen sollte. Sie bestehen aus Auswegen und Hülfsmitteln, -- sie sind nichts


Partikularistischen Austritt 60 Stimmen mit sich genommen. Sie hätten also
jeden Tarifakt verhindern können, selbst wenn alle diejenigen, welche sür die
Tarife unter den thatsächlichen Verhältnissen stimmten, auch unter normalen
Verhältnissen dasselbe gethan hätten. Dies ist aber nicht anzunehmen, denn
viele Repräsentanten haben ausdrücklich erklärt, daß, als sie für die verschie¬
denen Erhöhungen stimmten, sie es nur thaten, weil das Einkommen der
Unionsregierung vermehrt werden mußte zur Fortsetzung des Krieges, welcher
ohne den Abfall der Südstaaten nicht zum Ausdruck) gekommen wäre. Die
Behauptung also, das Freihandelsprinzip habe einen entscheidenden Einfluß
auf den Austritt der Südstaaten aus der Union ausgeübt, muß Jedem, der
die thatsächlichen Verhältnisse irgendwie genauer kennt, als ganz unbegründet
erscheinen.

Wahr ist, daß die Partei der Republikaner, im Begriff, einen ihr durch
die Demokraten aufgezwungenen Kampf ans Tod und Leben gegen die Skla¬
verei und zur Erhaltung der Union zu beginnen, die Schutzzollpolitik theil¬
weise in ihr Programm aufgenommen hat, um einen großen Staat (Pennsyl-
vanien) für sich zu gewinnen. Es sind aber, wie die politische Geschichte der
Vereinigten Staaten wiederholt gelehrt hat, leider zwei ganz verschiedene Dinge,
ob eine politische Partei in Amerika einen Punkt in ihre Planform dem Worte
nach aufnimmt, oder ob sie ihn auch thatsächlich ausführt. Ein großer
Theil der Republikaner gehört jetzt und gehörte auch früher zu der entschiedenen
Freihandelspartei, und man hatte, wenn es irgendwie anders gegangen wäre,
gar nicht die Absicht, ein Schutzzollsystem wirklich ins Leben treten zu lassen,
sondern glaubte vielmehr, daß man größerer Zwecke wegen, d. h. um die
Einheit der Republik, der Union, zu erhalten, den Protektionisten
gewisse Zugeständnisse auf eine kurze Zeit machen müßte. Unter den dnrch
die südliche Rebellion hervorgerufenen thatsächlichen Verhältnissen war indeß
das Resultat dieser Zugeständnisse leicht vorauszusehen. Die Schutzzöllner
nämlich, die sich an die republikanische Partei anschlössen, handelten immer als
ein fest organisirtes Ganzes nach festen Plänen, und jede Gelegenheit wurde
von ihnen benutzt, um das einmal angenommene Schutzzollsystem weiter aus¬
zubilden, während die Hauptaufmerksamkeit der Nation von dem verderblichen
Bürgerkriege in Anspruch genommen war. „Die Gesetzgebung der Vereinigten
Staaten in Bezug auf das Zollwesen ist," wie or. James mit Recht sagt,
„eine Kompromißgesetzgebung, wie dies auch hinsichtlich der meisten anderen
wichtigen Fragen der Fall ist. Sie ist ans dem Ringen der Privatinteressen
hervorgegangen. Es fehlt überall in den Tarifgesetzen Amerikas ein einheit¬
liches Prinzip solcher Art, wie es jeder ausgedehnten Gesetzgebung zu Grunde
liegen sollte. Sie bestehen aus Auswegen und Hülfsmitteln, — sie sind nichts


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[0142] Partikularistischen Austritt 60 Stimmen mit sich genommen. Sie hätten also jeden Tarifakt verhindern können, selbst wenn alle diejenigen, welche sür die Tarife unter den thatsächlichen Verhältnissen stimmten, auch unter normalen Verhältnissen dasselbe gethan hätten. Dies ist aber nicht anzunehmen, denn viele Repräsentanten haben ausdrücklich erklärt, daß, als sie für die verschie¬ denen Erhöhungen stimmten, sie es nur thaten, weil das Einkommen der Unionsregierung vermehrt werden mußte zur Fortsetzung des Krieges, welcher ohne den Abfall der Südstaaten nicht zum Ausdruck) gekommen wäre. Die Behauptung also, das Freihandelsprinzip habe einen entscheidenden Einfluß auf den Austritt der Südstaaten aus der Union ausgeübt, muß Jedem, der die thatsächlichen Verhältnisse irgendwie genauer kennt, als ganz unbegründet erscheinen. Wahr ist, daß die Partei der Republikaner, im Begriff, einen ihr durch die Demokraten aufgezwungenen Kampf ans Tod und Leben gegen die Skla¬ verei und zur Erhaltung der Union zu beginnen, die Schutzzollpolitik theil¬ weise in ihr Programm aufgenommen hat, um einen großen Staat (Pennsyl- vanien) für sich zu gewinnen. Es sind aber, wie die politische Geschichte der Vereinigten Staaten wiederholt gelehrt hat, leider zwei ganz verschiedene Dinge, ob eine politische Partei in Amerika einen Punkt in ihre Planform dem Worte nach aufnimmt, oder ob sie ihn auch thatsächlich ausführt. Ein großer Theil der Republikaner gehört jetzt und gehörte auch früher zu der entschiedenen Freihandelspartei, und man hatte, wenn es irgendwie anders gegangen wäre, gar nicht die Absicht, ein Schutzzollsystem wirklich ins Leben treten zu lassen, sondern glaubte vielmehr, daß man größerer Zwecke wegen, d. h. um die Einheit der Republik, der Union, zu erhalten, den Protektionisten gewisse Zugeständnisse auf eine kurze Zeit machen müßte. Unter den dnrch die südliche Rebellion hervorgerufenen thatsächlichen Verhältnissen war indeß das Resultat dieser Zugeständnisse leicht vorauszusehen. Die Schutzzöllner nämlich, die sich an die republikanische Partei anschlössen, handelten immer als ein fest organisirtes Ganzes nach festen Plänen, und jede Gelegenheit wurde von ihnen benutzt, um das einmal angenommene Schutzzollsystem weiter aus¬ zubilden, während die Hauptaufmerksamkeit der Nation von dem verderblichen Bürgerkriege in Anspruch genommen war. „Die Gesetzgebung der Vereinigten Staaten in Bezug auf das Zollwesen ist," wie or. James mit Recht sagt, „eine Kompromißgesetzgebung, wie dies auch hinsichtlich der meisten anderen wichtigen Fragen der Fall ist. Sie ist ans dem Ringen der Privatinteressen hervorgegangen. Es fehlt überall in den Tarifgesetzen Amerikas ein einheit¬ liches Prinzip solcher Art, wie es jeder ausgedehnten Gesetzgebung zu Grunde liegen sollte. Sie bestehen aus Auswegen und Hülfsmitteln, — sie sind nichts

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341827_157653/142>, abgerufen am 01.09.2024.