Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. I. Band.veranschlagte Summe um zwei Prozent, das heißt im Ganzen um nahezu In dankenswerther Weise wurde diesmal bei dem Etat der Zölle die be¬ Die Ersparnisse im Marineetat, im Ganzen ungefähr 3 Millionen, sind Sonst standen im Reichstage nur noch Wahlprüfungen und einige Anträge veranschlagte Summe um zwei Prozent, das heißt im Ganzen um nahezu In dankenswerther Weise wurde diesmal bei dem Etat der Zölle die be¬ Die Ersparnisse im Marineetat, im Ganzen ungefähr 3 Millionen, sind Sonst standen im Reichstage nur noch Wahlprüfungen und einige Anträge <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0526" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/139819"/> <p xml:id="ID_1676" prev="#ID_1675"> veranschlagte Summe um zwei Prozent, das heißt im Ganzen um nahezu<lb/> 5 Millionen Mark erhöht. Seitens der Regierung wurde gegen diesen Mehr¬<lb/> ansatz allerdings lebhaft opponire; indeß wird die Richtigkeit des Prinzips<lb/> jedenfalls nicht bestritten werden können. Ob im Uebrigen die vom Bundes¬<lb/> rathstische aus beliebte Schwarzmalerei betreffs des Rückganges der indirekten<lb/> Steuern sich als berechtigt erweisen wird, kann erst die Zukunft lehren.</p><lb/> <p xml:id="ID_1677"> In dankenswerther Weise wurde diesmal bei dem Etat der Zölle die be¬<lb/> vorzugte Stellung zur Sprache gebracht, welche die freien Städte Hamburg<lb/> und Bremen thatsächlich einnehmen. Es wurde eine Resolution gefaßt, durch<lb/> welche der Reichskanzler ersucht wird, bei der Aufstellung des nächstjährigen<lb/> Etats in Erwägung zu ziehen, ob nicht eine erhebliche Erhöhung des soge¬<lb/> nannten Zuschlags pro Kopf der städtischen Bevölkerung von Hamburg und<lb/> Bremen geboten und nicht anch für die städtische Bevölkerung von Altona ein<lb/> Zuschlag pro Kopf zu fordern sei. Zugleich wurden lebhafte Beschwerden er¬<lb/> hoben über den in Hamburg bestehenden Mißbrauch, daß der Zuschlag nnr<lb/> pro Kopf der Bevölkerung der eigentlichen Stadt entrichtet wird, während doch<lb/> die sogenannten Vororte auch vorzugsweise städtisch bebaut sind und eine<lb/> städtische Bevölkerung haben. Auch dieser Punkt wurde der Regierung aus¬<lb/> drücklich zur Erwägung gegeben.</p><lb/> <p xml:id="ID_1678"> Die Ersparnisse im Marineetat, im Ganzen ungefähr 3 Millionen, sind<lb/> weniger einer prinzipiellen Opposition zu verdanken, als vielmehr der An¬<lb/> schauung, daß für den Ausbau der Marine fortan ein gemäßigteres Tempo<lb/> zweckdienlich sein werde. In diesem Zusammenhange wurde auch der Reichs¬<lb/> kanzler ersucht, zum nächstjährigen Etat eine Uebersicht vorzulegen über<lb/> die seit 1873 im Extraordinarinm verwendeten und die zur Durchführung des<lb/> Flotteugründuugsplans noch erforderlichen Summen unter Vergleichung der<lb/> Gescimmtkosten mit dem Anschlage nach dem Flottengründungsplan von 1873.</p><lb/> <p xml:id="ID_1679" next="#ID_1680"> Sonst standen im Reichstage nur noch Wahlprüfungen und einige Anträge<lb/> von Mitgliedern des Hauses zur Berathung. Unter den letzteren besaß die<lb/> größte Bedeutung ein Vorschlag der Sozialdemokraten, den Artikel 31 der<lb/> Reichsverfassung in dem Sinne abzuändern, daß der Reichstag das Recht<lb/> haben sollte, die Vollziehung der Strafhaft von Mitgliedern des Reichstages<lb/> für die Dauer der Session zu inhibiren. Es ist durchaus falsch, wenn dieser<lb/> Antrag mit demjenigen auf gleiche Linie gestellt wird, welcher vor einigen<lb/> Jahren in Folge der plötzlichen Verhaftung des Abg. Majunke im Reichstage<lb/> verhandelt wurde. Damals wurde für den Reichstag nur das Recht in An¬<lb/> spruch genommen, daß es zur Verhaftung eines seiner Mitglieder während der<lb/> Dauer der Session unter allen Umständen, nicht allein im Falle der Unter¬<lb/> suchungshaft, was ja nach dem Wortlaute der Verfassung außer Zweifel ist,</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0526]
veranschlagte Summe um zwei Prozent, das heißt im Ganzen um nahezu
5 Millionen Mark erhöht. Seitens der Regierung wurde gegen diesen Mehr¬
ansatz allerdings lebhaft opponire; indeß wird die Richtigkeit des Prinzips
jedenfalls nicht bestritten werden können. Ob im Uebrigen die vom Bundes¬
rathstische aus beliebte Schwarzmalerei betreffs des Rückganges der indirekten
Steuern sich als berechtigt erweisen wird, kann erst die Zukunft lehren.
In dankenswerther Weise wurde diesmal bei dem Etat der Zölle die be¬
vorzugte Stellung zur Sprache gebracht, welche die freien Städte Hamburg
und Bremen thatsächlich einnehmen. Es wurde eine Resolution gefaßt, durch
welche der Reichskanzler ersucht wird, bei der Aufstellung des nächstjährigen
Etats in Erwägung zu ziehen, ob nicht eine erhebliche Erhöhung des soge¬
nannten Zuschlags pro Kopf der städtischen Bevölkerung von Hamburg und
Bremen geboten und nicht anch für die städtische Bevölkerung von Altona ein
Zuschlag pro Kopf zu fordern sei. Zugleich wurden lebhafte Beschwerden er¬
hoben über den in Hamburg bestehenden Mißbrauch, daß der Zuschlag nnr
pro Kopf der Bevölkerung der eigentlichen Stadt entrichtet wird, während doch
die sogenannten Vororte auch vorzugsweise städtisch bebaut sind und eine
städtische Bevölkerung haben. Auch dieser Punkt wurde der Regierung aus¬
drücklich zur Erwägung gegeben.
Die Ersparnisse im Marineetat, im Ganzen ungefähr 3 Millionen, sind
weniger einer prinzipiellen Opposition zu verdanken, als vielmehr der An¬
schauung, daß für den Ausbau der Marine fortan ein gemäßigteres Tempo
zweckdienlich sein werde. In diesem Zusammenhange wurde auch der Reichs¬
kanzler ersucht, zum nächstjährigen Etat eine Uebersicht vorzulegen über
die seit 1873 im Extraordinarinm verwendeten und die zur Durchführung des
Flotteugründuugsplans noch erforderlichen Summen unter Vergleichung der
Gescimmtkosten mit dem Anschlage nach dem Flottengründungsplan von 1873.
Sonst standen im Reichstage nur noch Wahlprüfungen und einige Anträge
von Mitgliedern des Hauses zur Berathung. Unter den letzteren besaß die
größte Bedeutung ein Vorschlag der Sozialdemokraten, den Artikel 31 der
Reichsverfassung in dem Sinne abzuändern, daß der Reichstag das Recht
haben sollte, die Vollziehung der Strafhaft von Mitgliedern des Reichstages
für die Dauer der Session zu inhibiren. Es ist durchaus falsch, wenn dieser
Antrag mit demjenigen auf gleiche Linie gestellt wird, welcher vor einigen
Jahren in Folge der plötzlichen Verhaftung des Abg. Majunke im Reichstage
verhandelt wurde. Damals wurde für den Reichstag nur das Recht in An¬
spruch genommen, daß es zur Verhaftung eines seiner Mitglieder während der
Dauer der Session unter allen Umständen, nicht allein im Falle der Unter¬
suchungshaft, was ja nach dem Wortlaute der Verfassung außer Zweifel ist,
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