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Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. I. Band.

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der wird die zwölf bestätigen zu haben (hio), wenn sie von ihrem Viertel
erwählt werden, und umbziehen in die drei Zungen und Aufsehen haben, daß
sie recht regieren zu der Ehr Gottes und gemeinem Nutz. Und wo er diese
Herrn und Land nicht alle Todtfallens halben wird besuchen können, so werden
alsdenn die zwölf einen andern erwählen zu diesen Amt, und wo denn der
verstorbene Herr das Regiment gelassen, wird der ander vollenden und dieser
Herre wird von Gott bestätiget werden."

Als eine Art Beamte sollen außerdem unter jedem Landesherrn "Flurweise"
und "Schriftweise" stehen, "Flurweisen, die sich verstehen ans dem Flur, was
er vermag und ertragen kann, und wird also mit dem Flur ernähren den
Leib, und es wird ein itzund Flur einen haben, Schriftweisen, die das Wort
Gottes zu der Seele Heil lehren und also die Seel mit der Schrift ernähren,
und wird auch ein itzund Flur einen haben."

Auf periodischen Zusammenkünften der unteren Regierungsgewalten soll
etwaiger Nothstand oder Ueberfluß in den einzelnen Fluren zur Sprache ge¬
bracht und für dessen Ausgleich gesorgt werden. So soll jeder Landesherr
"alle Kirchenernährer des Jahrs zwei oder drei Mal oder so viel es vonnöthen
sein wird, bei einander haben", und eben so heißt es von dem Viertelsherrn:
"Alle Landesherren werden des Jahrs einmal oder zwei zu ihm kommen
und ihm zu erkennen geben, was ein Land überig hätte oder ihm fehlet".
Der überflüssige Bodenertrag soll in Vorrathshäusern zum Nutzen der Landes¬
gemeinde oder zur Unterstützung andrer Länder aufgespeichert werden.

Neben dieser rein agrarischen Organisation wird der Gewerbe nur sehr im
Vorübergehen gedacht. "Sie werden", heißt es, auch ihre Handwerk haben, als
Schneider, Schuster, Wollenweber, Leineweber, Schmiede, Müller und Bücken
und was für Handwerke noth werden sein auf einem itzlichen Flur. Es werden
auch alle Handwerk wieder in ihren rechten Brauch (kommen?) und werden
hinlegen eigne Nutzsnchunge und gemeine Nutzsuchunge anhängen über den
ganzen Flur . . . Auch wird ein itzlicher Handwerksmann einen andern zu
sich nehmen und ihn das Handwerk lehren umbs gemeinen Nutzes willen."

Die Erziehung der Jugend soll den Einzelnen abgenommen und der Ge¬
meinde übertragen werden. "Wenn dieselbigen Menschen werden Kinder haben,
werden sie die, so sie drei oder vier Jahr alt werden, in die Kirch tragen und
Gott opfern, so wird kommen der Kirchenernährer und sie aufheben und befehlen
einem, der unter denselbigen Menschen der besten Wandlung ist, in einem Haus,
derselbige wird sie ziehen als ein getreuer Vater zu der Ehr Gottes und ge¬
meinem Nutz. Den Kindern des fraulichen Geschlechts wird man zugeben
ein ehrbare, fromme Fraue oder Jungfraue aus demselbigen Haus, die die
Kinder unterweiset, so lang bis sie mannbar werden. Warm sie dann Lieb


der wird die zwölf bestätigen zu haben (hio), wenn sie von ihrem Viertel
erwählt werden, und umbziehen in die drei Zungen und Aufsehen haben, daß
sie recht regieren zu der Ehr Gottes und gemeinem Nutz. Und wo er diese
Herrn und Land nicht alle Todtfallens halben wird besuchen können, so werden
alsdenn die zwölf einen andern erwählen zu diesen Amt, und wo denn der
verstorbene Herr das Regiment gelassen, wird der ander vollenden und dieser
Herre wird von Gott bestätiget werden."

Als eine Art Beamte sollen außerdem unter jedem Landesherrn „Flurweise"
und „Schriftweise" stehen, „Flurweisen, die sich verstehen ans dem Flur, was
er vermag und ertragen kann, und wird also mit dem Flur ernähren den
Leib, und es wird ein itzund Flur einen haben, Schriftweisen, die das Wort
Gottes zu der Seele Heil lehren und also die Seel mit der Schrift ernähren,
und wird auch ein itzund Flur einen haben."

Auf periodischen Zusammenkünften der unteren Regierungsgewalten soll
etwaiger Nothstand oder Ueberfluß in den einzelnen Fluren zur Sprache ge¬
bracht und für dessen Ausgleich gesorgt werden. So soll jeder Landesherr
„alle Kirchenernährer des Jahrs zwei oder drei Mal oder so viel es vonnöthen
sein wird, bei einander haben", und eben so heißt es von dem Viertelsherrn:
„Alle Landesherren werden des Jahrs einmal oder zwei zu ihm kommen
und ihm zu erkennen geben, was ein Land überig hätte oder ihm fehlet".
Der überflüssige Bodenertrag soll in Vorrathshäusern zum Nutzen der Landes¬
gemeinde oder zur Unterstützung andrer Länder aufgespeichert werden.

Neben dieser rein agrarischen Organisation wird der Gewerbe nur sehr im
Vorübergehen gedacht. „Sie werden", heißt es, auch ihre Handwerk haben, als
Schneider, Schuster, Wollenweber, Leineweber, Schmiede, Müller und Bücken
und was für Handwerke noth werden sein auf einem itzlichen Flur. Es werden
auch alle Handwerk wieder in ihren rechten Brauch (kommen?) und werden
hinlegen eigne Nutzsnchunge und gemeine Nutzsuchunge anhängen über den
ganzen Flur . . . Auch wird ein itzlicher Handwerksmann einen andern zu
sich nehmen und ihn das Handwerk lehren umbs gemeinen Nutzes willen."

Die Erziehung der Jugend soll den Einzelnen abgenommen und der Ge¬
meinde übertragen werden. „Wenn dieselbigen Menschen werden Kinder haben,
werden sie die, so sie drei oder vier Jahr alt werden, in die Kirch tragen und
Gott opfern, so wird kommen der Kirchenernährer und sie aufheben und befehlen
einem, der unter denselbigen Menschen der besten Wandlung ist, in einem Haus,
derselbige wird sie ziehen als ein getreuer Vater zu der Ehr Gottes und ge¬
meinem Nutz. Den Kindern des fraulichen Geschlechts wird man zugeben
ein ehrbare, fromme Fraue oder Jungfraue aus demselbigen Haus, die die
Kinder unterweiset, so lang bis sie mannbar werden. Warm sie dann Lieb


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341827_157649/480>, abgerufen am 20.10.2024.