Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. I. Band.von Schön für erhaltuugsfähig und würdig erachtet, so erhielt er nach den s.) entweder zur Abzahlung gekündigter Personal-Schulden, oder t>) zur Abzahlung geküudigter Hypotheken-Schulden, oder o) zum wirkliche" Retablissement der Wirthschaft, entweder baar zur Einrichtung von Schaafstülleu, Anlegung und Vergrößerung von Vorwerkern auf Aeckern, durch die Regulirung der bäuerlichen Ver¬ hältnisse gewonnen :e. oder in feinen Schaafen, die in der Mark Sachsen, Schlesien zusammen gekauft waren. In der vorstehend gezeigten Prodeznr aä 1 und 2 wird uun Folgendes I. Daß die von Sr. Majestät dem Könige so großmüthig bewilligten Man behauptet: habe einmal Geld weggeschenkt werden sollen, so sei III. Daß hiernach der Staat durch diese Beschleunigung der Subhastationen von Schön für erhaltuugsfähig und würdig erachtet, so erhielt er nach den s.) entweder zur Abzahlung gekündigter Personal-Schulden, oder t>) zur Abzahlung geküudigter Hypotheken-Schulden, oder o) zum wirkliche« Retablissement der Wirthschaft, entweder baar zur Einrichtung von Schaafstülleu, Anlegung und Vergrößerung von Vorwerkern auf Aeckern, durch die Regulirung der bäuerlichen Ver¬ hältnisse gewonnen :e. oder in feinen Schaafen, die in der Mark Sachsen, Schlesien zusammen gekauft waren. In der vorstehend gezeigten Prodeznr aä 1 und 2 wird uun Folgendes I. Daß die von Sr. Majestät dem Könige so großmüthig bewilligten Man behauptet: habe einmal Geld weggeschenkt werden sollen, so sei III. Daß hiernach der Staat durch diese Beschleunigung der Subhastationen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0027" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/139320"/> <p xml:id="ID_80" prev="#ID_79"> von Schön für erhaltuugsfähig und würdig erachtet, so erhielt er nach den<lb/> bekannten Grundsätzen Kapital-Unterstützung</p><lb/> <list> <item> s.) entweder zur Abzahlung gekündigter Personal-Schulden, oder</item> <item> t>) zur Abzahlung geküudigter Hypotheken-Schulden, oder</item> <item> o) zum wirkliche« Retablissement der Wirthschaft, entweder baar zur<lb/> Einrichtung von Schaafstülleu, Anlegung und Vergrößerung von<lb/> Vorwerkern auf Aeckern, durch die Regulirung der bäuerlichen Ver¬<lb/> hältnisse gewonnen :e. oder in feinen Schaafen, die in der Mark<lb/> Sachsen, Schlesien zusammen gekauft waren.</item> </list><lb/> <p xml:id="ID_81"> In der vorstehend gezeigten Prodeznr aä 1 und 2 wird uun Folgendes<lb/> zu tadeln gefunden.</p><lb/> <p xml:id="ID_82"> I. Daß die von Sr. Majestät dem Könige so großmüthig bewilligten<lb/> Unterstützlmgs-Kapitale auf die Weise a6. 1 nicht verwandt wurden, um Guts¬<lb/> besitzer zu unterstützen und im Besitze zu erhalten, soudern um das gerade<lb/> Gegeutheil zu bewirken, der Landschaft das Ausstöße« der Besitzer aus dem<lb/> Besitze und neuen Käufern eine leichtsinnige Acquisition zu erleichtern. Weniger<lb/> Mittel, die Ausfälle der Landschaft zu decken, würde diese zu mehr Behutsam¬<lb/> keit in Sequestrationen und Subhastatioueu verpflichtet, solche in einzelnen<lb/> Fällen aufgeschoben und dadurch manchen jetzt herbeigeführten Verlust ver-<lb/> meidlich gemacht haben. II. Daß der Staat durch Deckung der Ausfälle der<lb/> Landschaft die dazu hergegebenen Kapitale für immer verliere, ohne sich<lb/> irgend eine Klasse der Unterthanen oder einzelne Familien zur Dankbarkeit zu<lb/> verpflichten.</p><lb/> <p xml:id="ID_83"> Man behauptet: habe einmal Geld weggeschenkt werden sollen, so sei<lb/> damit vielleicht die Hälfte der aus ihren Gütern vertriebenen Gutsbesitzer zu<lb/> erhalten gewesen, wenn man an Kapital und Zinsen ihnen das erlassen hätte,<lb/> was als Ausfall beim Verkauf ihrer Güter liquidirt und ersetzt worden. Wo<lb/> andere Gläubiger betheiligt gewesen, würden anch diese, — wie man nicht<lb/> ganz ohne Schein des Gelingens meint — sich in den meisten Fällen ger-ne<lb/> ein Abkommen haben gefallen und häufig zu Zinserlassen und weiten Kün¬<lb/> digungsfristen bestimmen lassen, indem ihnen vor allen Dingen an der Er¬<lb/> haltung des Schuldners gelegen sein mußte. Versuche solcher Art, die wohl<lb/> im Geiste der Königl. Bewilligungen gelegen haben, sind nirgends gemacht<lb/> worden.</p><lb/> <p xml:id="ID_84" next="#ID_85"> III. Daß hiernach der Staat durch diese Beschleunigung der Subhastationen<lb/> und durch diese Erleichterung, die Güter in fremde Hände zu bringen, denen<lb/> sie bei mäßiger Industrie nicht selten 10 Prozent Rente gewährten, den Vor¬<lb/> wurf auf sich lade, die übrige» Gläubiger eines Guts um das Ihrige vorschnell</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0027]
von Schön für erhaltuugsfähig und würdig erachtet, so erhielt er nach den
bekannten Grundsätzen Kapital-Unterstützung
s.) entweder zur Abzahlung gekündigter Personal-Schulden, oder
t>) zur Abzahlung geküudigter Hypotheken-Schulden, oder
o) zum wirkliche« Retablissement der Wirthschaft, entweder baar zur
Einrichtung von Schaafstülleu, Anlegung und Vergrößerung von
Vorwerkern auf Aeckern, durch die Regulirung der bäuerlichen Ver¬
hältnisse gewonnen :e. oder in feinen Schaafen, die in der Mark
Sachsen, Schlesien zusammen gekauft waren.
In der vorstehend gezeigten Prodeznr aä 1 und 2 wird uun Folgendes
zu tadeln gefunden.
I. Daß die von Sr. Majestät dem Könige so großmüthig bewilligten
Unterstützlmgs-Kapitale auf die Weise a6. 1 nicht verwandt wurden, um Guts¬
besitzer zu unterstützen und im Besitze zu erhalten, soudern um das gerade
Gegeutheil zu bewirken, der Landschaft das Ausstöße« der Besitzer aus dem
Besitze und neuen Käufern eine leichtsinnige Acquisition zu erleichtern. Weniger
Mittel, die Ausfälle der Landschaft zu decken, würde diese zu mehr Behutsam¬
keit in Sequestrationen und Subhastatioueu verpflichtet, solche in einzelnen
Fällen aufgeschoben und dadurch manchen jetzt herbeigeführten Verlust ver-
meidlich gemacht haben. II. Daß der Staat durch Deckung der Ausfälle der
Landschaft die dazu hergegebenen Kapitale für immer verliere, ohne sich
irgend eine Klasse der Unterthanen oder einzelne Familien zur Dankbarkeit zu
verpflichten.
Man behauptet: habe einmal Geld weggeschenkt werden sollen, so sei
damit vielleicht die Hälfte der aus ihren Gütern vertriebenen Gutsbesitzer zu
erhalten gewesen, wenn man an Kapital und Zinsen ihnen das erlassen hätte,
was als Ausfall beim Verkauf ihrer Güter liquidirt und ersetzt worden. Wo
andere Gläubiger betheiligt gewesen, würden anch diese, — wie man nicht
ganz ohne Schein des Gelingens meint — sich in den meisten Fällen ger-ne
ein Abkommen haben gefallen und häufig zu Zinserlassen und weiten Kün¬
digungsfristen bestimmen lassen, indem ihnen vor allen Dingen an der Er¬
haltung des Schuldners gelegen sein mußte. Versuche solcher Art, die wohl
im Geiste der Königl. Bewilligungen gelegen haben, sind nirgends gemacht
worden.
III. Daß hiernach der Staat durch diese Beschleunigung der Subhastationen
und durch diese Erleichterung, die Güter in fremde Hände zu bringen, denen
sie bei mäßiger Industrie nicht selten 10 Prozent Rente gewährten, den Vor¬
wurf auf sich lade, die übrige» Gläubiger eines Guts um das Ihrige vorschnell
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