Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, II. Semester. I. Band.Verrichtet, die Wache behörig bezogen und die Posten allezeit anfmerksahm und 8. Hat Er seine Aufmerksamkeit dahin zu richten, daß des Tages vou Was daneben die in der Herrlichkeit sich etwa einfindenden fremden Per¬ 8 9. Hat Er Sorge dahin zu tragen, daß die beiden Brücken der Burg § 10. Hat er darauf zu attendiren, daß des Nachts eine Patrouille vou Verrichtet, die Wache behörig bezogen und die Posten allezeit anfmerksahm und 8. Hat Er seine Aufmerksamkeit dahin zu richten, daß des Tages vou Was daneben die in der Herrlichkeit sich etwa einfindenden fremden Per¬ 8 9. Hat Er Sorge dahin zu tragen, daß die beiden Brücken der Burg § 10. Hat er darauf zu attendiren, daß des Nachts eine Patrouille vou <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0269" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/138500"/> <p xml:id="ID_843" prev="#ID_842"> Verrichtet, die Wache behörig bezogen und die Posten allezeit anfmerksahm und<lb/> wachsahm seyn. Solchen Posten hat Er vorjezzo zwar auszustellen, einen vor<lb/> die vordere Brücke und einen vor der hintersten Brücke, wovon der vor der<lb/> vorderen Brücke, wenn die Brücken aufgezogen sind, des Abends vor das Ge¬<lb/> wehr gesetzet wird, und alsdann ans das vorderste Thor mit Acht hat. Zu<lb/> Winters Zeit kauu des Nachts noch der 3. Posten gesetzet werden, welcher dann<lb/> des Morgens wieder eingezogen wird. Bey großer Kälte werden die Posten<lb/> des Nachts alle Stunde abgelöset. Dieselben müssen so viel möglich verwechselt<lb/> werden, solchergestalt, daß kein Soldat, wo möglich, wieder auf den Posten zu<lb/> stehen komme, auf welchem er bereits einmahl gestanden. Uebrigens müssen die<lb/> Soldaten allemahl um den 3. Tag auf die Wache ziehen.</p><lb/> <p xml:id="ID_844"> 8. Hat Er seine Aufmerksamkeit dahin zu richten, daß des Tages vou<lb/> den Schildwachten keine fremden Persohnen, ohne daß dem anwesenden ersten<lb/> Nsmdw Hochgräflicher Canzeley vorher Anzeige davon geschehe, um nöthigen<lb/> Falls examiniren zu können, eingelassen werden, daß auch die Schildwache so¬<lb/> bald sie jemanden zu Wagen oder zu Pferde nach der Burg kommen siehet,<lb/> sofort den äußersten Schlagbaum herunterfalle» und solchen so lange bis Ordre<lb/> eingehohlet, ob sie Passiren können oder nicht, vor dem Schlagbaum halten<lb/> machen lasse. Sollten mehr als ein Wagen zugleich ankommen, so muß Er<lb/> den zweyten so lange vor den äußersten Schlagbaum halten lassen, bis der<lb/> vorderste die Brücke völlig passirt ist, und solchenfalls allemahl die gantze Wache<lb/> heraus ins Gewehr durch die Schildwache rufen lassen.</p><lb/> <p xml:id="ID_845"> Was daneben die in der Herrlichkeit sich etwa einfindenden fremden Per¬<lb/> sohnen betrifft, so hat Er sich nach der jedesmahligen Allweisung und Aufgabe<lb/> der Hochgrüflichen Canzeley genan zu richten.</p><lb/> <p xml:id="ID_846"> 8 9. Hat Er Sorge dahin zu tragen, daß die beiden Brücken der Burg<lb/> Kniephausen des Abends zur rechten Zeit aufgezogen und die Thore geschlossen,<lb/> des Morgens aber mit genausahmer Cireumspeetivn geöffnet werden. Führ¬<lb/> nehmlich aber ehe die Brücke völlig niedergelassen, wird Er eine Patrouille zum<lb/> recognosciren ausschicken, die Brücke hinter sie ausziehen und nicht eher nieder¬<lb/> lassen, bis dieselbe zurückgekommen ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_847" next="#ID_848"> § 10. Hat er darauf zu attendiren, daß des Nachts eine Patrouille vou<lb/> der Hauptwache nach der sogenannten Bleiche, wo am leichtesten durch den<lb/> Graben zu kommen, von da wieder zurück' über den Burgplatz nach dem<lb/> hintern Thor und von da den Herrschaftlichen Garten vorbey nach dem vordem<lb/> Thor und so wieder nach der Hauptwache geht, wobey die Posten so wie die<lb/> Patrouille einen jeden in die Nähe kommt, gleich auch alle Stunden geschieht, an¬<lb/> rufen 'Nüssen. Dergleichen Patrouillen muß Er bei Winters-Zeit viermahl<lb/> und zwar zu ungewissen Zeiten, als etwa des Abends um 9 oder 10 Uhr</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0269]
Verrichtet, die Wache behörig bezogen und die Posten allezeit anfmerksahm und
wachsahm seyn. Solchen Posten hat Er vorjezzo zwar auszustellen, einen vor
die vordere Brücke und einen vor der hintersten Brücke, wovon der vor der
vorderen Brücke, wenn die Brücken aufgezogen sind, des Abends vor das Ge¬
wehr gesetzet wird, und alsdann ans das vorderste Thor mit Acht hat. Zu
Winters Zeit kauu des Nachts noch der 3. Posten gesetzet werden, welcher dann
des Morgens wieder eingezogen wird. Bey großer Kälte werden die Posten
des Nachts alle Stunde abgelöset. Dieselben müssen so viel möglich verwechselt
werden, solchergestalt, daß kein Soldat, wo möglich, wieder auf den Posten zu
stehen komme, auf welchem er bereits einmahl gestanden. Uebrigens müssen die
Soldaten allemahl um den 3. Tag auf die Wache ziehen.
8. Hat Er seine Aufmerksamkeit dahin zu richten, daß des Tages vou
den Schildwachten keine fremden Persohnen, ohne daß dem anwesenden ersten
Nsmdw Hochgräflicher Canzeley vorher Anzeige davon geschehe, um nöthigen
Falls examiniren zu können, eingelassen werden, daß auch die Schildwache so¬
bald sie jemanden zu Wagen oder zu Pferde nach der Burg kommen siehet,
sofort den äußersten Schlagbaum herunterfalle» und solchen so lange bis Ordre
eingehohlet, ob sie Passiren können oder nicht, vor dem Schlagbaum halten
machen lasse. Sollten mehr als ein Wagen zugleich ankommen, so muß Er
den zweyten so lange vor den äußersten Schlagbaum halten lassen, bis der
vorderste die Brücke völlig passirt ist, und solchenfalls allemahl die gantze Wache
heraus ins Gewehr durch die Schildwache rufen lassen.
Was daneben die in der Herrlichkeit sich etwa einfindenden fremden Per¬
sohnen betrifft, so hat Er sich nach der jedesmahligen Allweisung und Aufgabe
der Hochgrüflichen Canzeley genan zu richten.
8 9. Hat Er Sorge dahin zu tragen, daß die beiden Brücken der Burg
Kniephausen des Abends zur rechten Zeit aufgezogen und die Thore geschlossen,
des Morgens aber mit genausahmer Cireumspeetivn geöffnet werden. Führ¬
nehmlich aber ehe die Brücke völlig niedergelassen, wird Er eine Patrouille zum
recognosciren ausschicken, die Brücke hinter sie ausziehen und nicht eher nieder¬
lassen, bis dieselbe zurückgekommen ist.
§ 10. Hat er darauf zu attendiren, daß des Nachts eine Patrouille vou
der Hauptwache nach der sogenannten Bleiche, wo am leichtesten durch den
Graben zu kommen, von da wieder zurück' über den Burgplatz nach dem
hintern Thor und von da den Herrschaftlichen Garten vorbey nach dem vordem
Thor und so wieder nach der Hauptwache geht, wobey die Posten so wie die
Patrouille einen jeden in die Nähe kommt, gleich auch alle Stunden geschieht, an¬
rufen 'Nüssen. Dergleichen Patrouillen muß Er bei Winters-Zeit viermahl
und zwar zu ungewissen Zeiten, als etwa des Abends um 9 oder 10 Uhr
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