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Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, II. Semester. II. Band.

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Leib und Lebensstrafe von Bord gelassen werden. Vor allen Dingen aber
muß man von den Kastellen und Fortcressen weit genug abbleiben.

Wenn man einige Türken nähme, welches der Kommandeur mit äußerstem
Fleiß zu suchen hat, soll man die in Lissabon verkaufen, oder so sich das
nicht thun läßt und man alsdann noch keine spanische Schiffe attaqniret haben
sollte, damit nach Kadix laufen, oder er soll sie sonst an einem andern bequemen
Ort zum Besten Sr. Kurfürstl. Durchlaucht losschlagen, die türkische Schiffe
aber, so Sr. Kurfürstl. Durchlaucht dienen können, soll man behalten.

So einige Kapitäns mit Tode abgingen oder geschossen'würden, soll der
Kommandeur die bequemsten Personen zu der Charge wieder employiren und,
die ihr Devoir nicht thun, alsofort nachdem es die Sache erfordert und nach
Schiffsgebranch strafen.

Im Wiederzurückkommen soll sich der Kommandeur sehr genau erkundigen,
wie die Kriegs- und Friedenssachen zwischen Frankreich, Engelland, Holland
und Sr. Kurfürstlichen Durchlaucht stehen, um sich stets vorzusehen, daß er
nicht überfallen werde.

Der Kommandeur soll dieses Dessein, so lauge er's gut findet und nöthig,
I^lbst vor den Kapitänen Sekret halten, gestalt denen selben Kopien an des
Kommandeurs Instruktion in versiegelten Papieren gegeben werden sollen mit
^rdre die nicht zu offnen, ehe es der Kommandeur ordiniret.

Auf was Plätzen einige Schiffe ankern möchten, etwa zu dem Ende,
Wasser oder indes anderes zu holen, sollen alle Kapitäns auf Leib- und Lebens¬
strafe verbieten, daß kein Mensch als die Schaluppe-Ruderer an Land gehe,
unter was Prätext solches auch sein möchte.

Der Kommandeur soll auch allen Kapitänen und Offiziren scharf anbefehlen,
daß sie sich hüten Jemand in der Welt zu schädigen, plündern oder Gewalt
on thun, bei Strafe des Todes; und alle Papiere, Bücher, Chartequen, so in
^'nen genommenen spanischen Schiffen gefunden worden, soll man wohl bewahren,
"und keine Güter unterschlagen, sondern alles fleißig cmotiren und Unserm
^ireeteur und Collegio ing,rin6 Alles getreulich überliefern, damit es zur
Rechnung gebracht werden könne.

Die Gefangenen soll man, nachdem sie genommen sein, als Freunde
^'aktiren, und ihnen volle eivilM widerfahren lassen.

Alle Sachen soll der Kommandeur mit den Kapitänen konzertiren und
nlso überlegen, wie es zu Sr. Kurfürstl. Durchlaucht Diensten wird gut gefunden
werden.

Der Kommandeur soll vor allen Dingen Sorge tragen, daß er sobald die
Gelegenheit es gibt, über Amsterdam, Hamburg, Lissabon, Rochelle und wo
^ sich immer nur will thun lassen, schreibe und was passiret, allemal wissen


Grenzboton IV. 1877. 27

Leib und Lebensstrafe von Bord gelassen werden. Vor allen Dingen aber
muß man von den Kastellen und Fortcressen weit genug abbleiben.

Wenn man einige Türken nähme, welches der Kommandeur mit äußerstem
Fleiß zu suchen hat, soll man die in Lissabon verkaufen, oder so sich das
nicht thun läßt und man alsdann noch keine spanische Schiffe attaqniret haben
sollte, damit nach Kadix laufen, oder er soll sie sonst an einem andern bequemen
Ort zum Besten Sr. Kurfürstl. Durchlaucht losschlagen, die türkische Schiffe
aber, so Sr. Kurfürstl. Durchlaucht dienen können, soll man behalten.

So einige Kapitäns mit Tode abgingen oder geschossen'würden, soll der
Kommandeur die bequemsten Personen zu der Charge wieder employiren und,
die ihr Devoir nicht thun, alsofort nachdem es die Sache erfordert und nach
Schiffsgebranch strafen.

Im Wiederzurückkommen soll sich der Kommandeur sehr genau erkundigen,
wie die Kriegs- und Friedenssachen zwischen Frankreich, Engelland, Holland
und Sr. Kurfürstlichen Durchlaucht stehen, um sich stets vorzusehen, daß er
nicht überfallen werde.

Der Kommandeur soll dieses Dessein, so lauge er's gut findet und nöthig,
I^lbst vor den Kapitänen Sekret halten, gestalt denen selben Kopien an des
Kommandeurs Instruktion in versiegelten Papieren gegeben werden sollen mit
^rdre die nicht zu offnen, ehe es der Kommandeur ordiniret.

Auf was Plätzen einige Schiffe ankern möchten, etwa zu dem Ende,
Wasser oder indes anderes zu holen, sollen alle Kapitäns auf Leib- und Lebens¬
strafe verbieten, daß kein Mensch als die Schaluppe-Ruderer an Land gehe,
unter was Prätext solches auch sein möchte.

Der Kommandeur soll auch allen Kapitänen und Offiziren scharf anbefehlen,
daß sie sich hüten Jemand in der Welt zu schädigen, plündern oder Gewalt
on thun, bei Strafe des Todes; und alle Papiere, Bücher, Chartequen, so in
^'nen genommenen spanischen Schiffen gefunden worden, soll man wohl bewahren,
"und keine Güter unterschlagen, sondern alles fleißig cmotiren und Unserm
^ireeteur und Collegio ing,rin6 Alles getreulich überliefern, damit es zur
Rechnung gebracht werden könne.

Die Gefangenen soll man, nachdem sie genommen sein, als Freunde
^'aktiren, und ihnen volle eivilM widerfahren lassen.

Alle Sachen soll der Kommandeur mit den Kapitänen konzertiren und
nlso überlegen, wie es zu Sr. Kurfürstl. Durchlaucht Diensten wird gut gefunden
werden.

Der Kommandeur soll vor allen Dingen Sorge tragen, daß er sobald die
Gelegenheit es gibt, über Amsterdam, Hamburg, Lissabon, Rochelle und wo
^ sich immer nur will thun lassen, schreibe und was passiret, allemal wissen


Grenzboton IV. 1877. 27
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[0213] Leib und Lebensstrafe von Bord gelassen werden. Vor allen Dingen aber muß man von den Kastellen und Fortcressen weit genug abbleiben. Wenn man einige Türken nähme, welches der Kommandeur mit äußerstem Fleiß zu suchen hat, soll man die in Lissabon verkaufen, oder so sich das nicht thun läßt und man alsdann noch keine spanische Schiffe attaqniret haben sollte, damit nach Kadix laufen, oder er soll sie sonst an einem andern bequemen Ort zum Besten Sr. Kurfürstl. Durchlaucht losschlagen, die türkische Schiffe aber, so Sr. Kurfürstl. Durchlaucht dienen können, soll man behalten. So einige Kapitäns mit Tode abgingen oder geschossen'würden, soll der Kommandeur die bequemsten Personen zu der Charge wieder employiren und, die ihr Devoir nicht thun, alsofort nachdem es die Sache erfordert und nach Schiffsgebranch strafen. Im Wiederzurückkommen soll sich der Kommandeur sehr genau erkundigen, wie die Kriegs- und Friedenssachen zwischen Frankreich, Engelland, Holland und Sr. Kurfürstlichen Durchlaucht stehen, um sich stets vorzusehen, daß er nicht überfallen werde. Der Kommandeur soll dieses Dessein, so lauge er's gut findet und nöthig, I^lbst vor den Kapitänen Sekret halten, gestalt denen selben Kopien an des Kommandeurs Instruktion in versiegelten Papieren gegeben werden sollen mit ^rdre die nicht zu offnen, ehe es der Kommandeur ordiniret. Auf was Plätzen einige Schiffe ankern möchten, etwa zu dem Ende, Wasser oder indes anderes zu holen, sollen alle Kapitäns auf Leib- und Lebens¬ strafe verbieten, daß kein Mensch als die Schaluppe-Ruderer an Land gehe, unter was Prätext solches auch sein möchte. Der Kommandeur soll auch allen Kapitänen und Offiziren scharf anbefehlen, daß sie sich hüten Jemand in der Welt zu schädigen, plündern oder Gewalt on thun, bei Strafe des Todes; und alle Papiere, Bücher, Chartequen, so in ^'nen genommenen spanischen Schiffen gefunden worden, soll man wohl bewahren, "und keine Güter unterschlagen, sondern alles fleißig cmotiren und Unserm ^ireeteur und Collegio ing,rin6 Alles getreulich überliefern, damit es zur Rechnung gebracht werden könne. Die Gefangenen soll man, nachdem sie genommen sein, als Freunde ^'aktiren, und ihnen volle eivilM widerfahren lassen. Alle Sachen soll der Kommandeur mit den Kapitänen konzertiren und nlso überlegen, wie es zu Sr. Kurfürstl. Durchlaucht Diensten wird gut gefunden werden. Der Kommandeur soll vor allen Dingen Sorge tragen, daß er sobald die Gelegenheit es gibt, über Amsterdam, Hamburg, Lissabon, Rochelle und wo ^ sich immer nur will thun lassen, schreibe und was passiret, allemal wissen Grenzboton IV. 1877. 27

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341825_157645/213>, abgerufen am 24.08.2024.