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Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, II. Semester. II. Band.

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daß auch Arnims intime Beziehungen zu den biedern Mtramontanen ihren An¬
theil an seinem Verhalten in dieser Frage gehabt haben.

Durch diesen neuen Ungehorsam hatte Arnim die letzte Geduld in Berlin
verscherzt. Längst hatte er sich seines hohen Postens unwürdig und unfähig
gezeigt. Er war überreif zur Abberufung. Und diese ward am 22. Februar
1874 vom Kaiser anch beschlossen.

Wir haben diese Vorgänge eingehender berührt, weil sie in der Hauptsache
nicht Gegenstand der drei wider Armin geführten Prozesse bilden und dennoch
zur Charakteristik des Mannes sowohl, als zur Erklärung der späteren Hand¬
lungen des Grafen, die zu seiner krimminellen und disziplinarischen Verurtheilung
führten, unentbehrlich sind. Mit Recht verweilt daher unsere Schrift eingehend
bei dieser Vorgeschichte des Prozesses.

Es ist lediglich Arnims Schuld, daß diese Vorgänge heute schon an die
Öffentlichkeit getreten find und daß das traurige Schauspiel, welches der Bot¬
schafter in Paris aufführte, noch das peinliche Nachspiel erlebt hat, welches ein
dem Grafen fo unrühmliches Ende nahm. Nichts ist mehr geeignet, die scham¬
losen Angriffe gegen den deutschen Kanzler, mit denen sich die von Arnim ge¬
wonnenen oder beeinflußten österreichischen und deutschen Blätter bei der
Nachricht von der späteren Verhaftung Arnims befleckten, in ihrer Grund-
losigkeit darzuthun, als die Thatsache, daß der Reichskanzler nach all den
Thorheiten und Intriguen, die der Graf als Pariser Botschafter unternommen,
sich durchaus damit begnügte, ihn unschädlich gemacht zu haben; daß Bismarck
uicht einmal eine Disziplinaruntersuchung gegen den abberufenen Nebenbuhler
Anstrengen ließ. Lediglich die Schritte, die Arnim nach seiner Abberufung
that, in der Absicht, seine höhere politische Befähigung und Einsicht nun vor
^r öffentlichen Meinung Europa's darzuthun, wie er dies früher vergeblich
hinter dem Rücken des Kanzlers beim Kaiser versucht hatte, und wobei er
die tiefsten Staatsgeheimnisse unbefugt offenbarte, geheime Staatsdepeschen ent¬
sendete und veröffentlichte, die Ehre des Kanzlers und der ganzen deutschen
Nation auf das perfideste verleumdete und selbst vor der Beleidigung seines
kaiserlichen Herrn nicht zurückschreckte, erst diese in zahlreichen anonymen Pre߬
artikeln und Broschüren (pro niliilo u. s. w.) verübten Vergehen und Verbrechen
des einstigen Botschafters haben diesem die für jeden Menschen Schimpflichste
Strafe zugezogen.

Diese in der Geschichte des deutschen Beamtenthums beispiellosen Vergehen
leben aber noch so frisch in Aller Erinnerung, daß wir sie nicht im einzelnen
verfolgen brauchen. Es genügt zu sagen, daß die vorliegende Schrift uns
^und in dieser Hinsicht, sowie über alle einschlagenden Rechtsfragen besser und


daß auch Arnims intime Beziehungen zu den biedern Mtramontanen ihren An¬
theil an seinem Verhalten in dieser Frage gehabt haben.

Durch diesen neuen Ungehorsam hatte Arnim die letzte Geduld in Berlin
verscherzt. Längst hatte er sich seines hohen Postens unwürdig und unfähig
gezeigt. Er war überreif zur Abberufung. Und diese ward am 22. Februar
1874 vom Kaiser anch beschlossen.

Wir haben diese Vorgänge eingehender berührt, weil sie in der Hauptsache
nicht Gegenstand der drei wider Armin geführten Prozesse bilden und dennoch
zur Charakteristik des Mannes sowohl, als zur Erklärung der späteren Hand¬
lungen des Grafen, die zu seiner krimminellen und disziplinarischen Verurtheilung
führten, unentbehrlich sind. Mit Recht verweilt daher unsere Schrift eingehend
bei dieser Vorgeschichte des Prozesses.

Es ist lediglich Arnims Schuld, daß diese Vorgänge heute schon an die
Öffentlichkeit getreten find und daß das traurige Schauspiel, welches der Bot¬
schafter in Paris aufführte, noch das peinliche Nachspiel erlebt hat, welches ein
dem Grafen fo unrühmliches Ende nahm. Nichts ist mehr geeignet, die scham¬
losen Angriffe gegen den deutschen Kanzler, mit denen sich die von Arnim ge¬
wonnenen oder beeinflußten österreichischen und deutschen Blätter bei der
Nachricht von der späteren Verhaftung Arnims befleckten, in ihrer Grund-
losigkeit darzuthun, als die Thatsache, daß der Reichskanzler nach all den
Thorheiten und Intriguen, die der Graf als Pariser Botschafter unternommen,
sich durchaus damit begnügte, ihn unschädlich gemacht zu haben; daß Bismarck
uicht einmal eine Disziplinaruntersuchung gegen den abberufenen Nebenbuhler
Anstrengen ließ. Lediglich die Schritte, die Arnim nach seiner Abberufung
that, in der Absicht, seine höhere politische Befähigung und Einsicht nun vor
^r öffentlichen Meinung Europa's darzuthun, wie er dies früher vergeblich
hinter dem Rücken des Kanzlers beim Kaiser versucht hatte, und wobei er
die tiefsten Staatsgeheimnisse unbefugt offenbarte, geheime Staatsdepeschen ent¬
sendete und veröffentlichte, die Ehre des Kanzlers und der ganzen deutschen
Nation auf das perfideste verleumdete und selbst vor der Beleidigung seines
kaiserlichen Herrn nicht zurückschreckte, erst diese in zahlreichen anonymen Pre߬
artikeln und Broschüren (pro niliilo u. s. w.) verübten Vergehen und Verbrechen
des einstigen Botschafters haben diesem die für jeden Menschen Schimpflichste
Strafe zugezogen.

Diese in der Geschichte des deutschen Beamtenthums beispiellosen Vergehen
leben aber noch so frisch in Aller Erinnerung, daß wir sie nicht im einzelnen
verfolgen brauchen. Es genügt zu sagen, daß die vorliegende Schrift uns
^und in dieser Hinsicht, sowie über alle einschlagenden Rechtsfragen besser und


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341825_157645/119>, abgerufen am 05.02.2025.