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Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, I. Semester. I. Band.

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currenz-Gesellschaft "Mneral soeiöt,^" die Erlai:dniß zur Bildung einer neuen
ostindischen Compagnie ertheilt; doch schon 1702 vereinigte sich diese mit
der alten unter dem Namen "nunca eompagn^ o k mereüant.8
ok LnZIa-na, er^äinF to elle Last Inäios". Durch eine neue
Charter vom Jahre 1726 wurde der Compagnie gestattet, einen Gerichts¬
hof in jeder der drei unterdessen geschaffenen Präsidentschaften Calcutta,
Bombay und Madras zu errichten.

Das Reich der Groß-Mogule begann nun zu sinken; Nadir-
Schah von Persien überzog das Land mit Krieg und verwüstete Delhi; die
Mahratten machten Einfälle, und die indischen Statthalter schwangen sich
allmählich zu selbständigen Herrschern auf. Die Compagnie suchte ihrerseits,
die Statthalter zum Kampfe gegen einander zu treiben und sich die Einzelnen
dnrch Verträge zu verbinden. Einige der Statthalter, vor Allen der Nabob
von Bengalen, traten feindlich gegen die Engländer ans. Der Gouverneur
Clive schlug jedoch deu Nabob, und nach neunjährigen Kampfe erlangte die
Compagnie durch Vertrag mit dem Großmogul (1765) gegen eine
jährliche Rente von 1 Million L. die Hoheitsrechte über Ben¬
galen.

Die Herrschaft der nur auf Gewinn ausgehenden Kaufleute war für das
Land drückender noch, als die seiner früheren Herren. Das Erbpachts-Ver-
hältniß der ackerbauenden Bevölkerung wurde in eine jährliche Pacht verwan¬
delt und der Handel mit Opium, Salz und anderen nöthigen Lebensbedürf¬
nissen monopolisirt. Dies führte eine Erbitterung herbei, die nur mit Gewalt
niedergehalten werden konnte, und da es an hinreichenden europäischen Truppen
fehlte, schritt mau zur Organisation einer Streitmacht aus Einge¬
borenen. 1773 wurde die Verwaltung r cor g amis ire; es wurde nämlich
der Gouverneur von Bengalen General-Gouverneur der gesammten
Besitzungen unter Beiordnung eines höchsten Raths,

Der erste General-Gouverneur Warren Hastings, ein energischer
und harter Mann, begann einen Eroberungskrieg gegen die Mahratten.
Diese wurden durch Hyder-Ali, den Sultan vonMaysur, und nach dessen
Tode durch seinen Sohn Tippo Sahib unterstützt. Obwohl gleichzeitig durch
Aufruhr in fast allen ihren Besitzungen bedrängt, gelang es den Eng¬
ländern, Zwietracht unter ihren Feinden zu stifte". 1784 wurden ihnen
alle Verluste an Land wieder zugestellt und von Seiten Tippo
Sahibs freier Handel gewährt.

Gleichzeitig änderten sich aber die Machtbefugnisse der Compagnie der
englischen Krone gegenüber in sehr einschneidender Weise: In Folge der von
Pitt veranlaßten sogenannten ostindischen Bill wurde die Diree-


currenz-Gesellschaft „Mneral soeiöt,^" die Erlai:dniß zur Bildung einer neuen
ostindischen Compagnie ertheilt; doch schon 1702 vereinigte sich diese mit
der alten unter dem Namen „nunca eompagn^ o k mereüant.8
ok LnZIa-na, er^äinF to elle Last Inäios". Durch eine neue
Charter vom Jahre 1726 wurde der Compagnie gestattet, einen Gerichts¬
hof in jeder der drei unterdessen geschaffenen Präsidentschaften Calcutta,
Bombay und Madras zu errichten.

Das Reich der Groß-Mogule begann nun zu sinken; Nadir-
Schah von Persien überzog das Land mit Krieg und verwüstete Delhi; die
Mahratten machten Einfälle, und die indischen Statthalter schwangen sich
allmählich zu selbständigen Herrschern auf. Die Compagnie suchte ihrerseits,
die Statthalter zum Kampfe gegen einander zu treiben und sich die Einzelnen
dnrch Verträge zu verbinden. Einige der Statthalter, vor Allen der Nabob
von Bengalen, traten feindlich gegen die Engländer ans. Der Gouverneur
Clive schlug jedoch deu Nabob, und nach neunjährigen Kampfe erlangte die
Compagnie durch Vertrag mit dem Großmogul (1765) gegen eine
jährliche Rente von 1 Million L. die Hoheitsrechte über Ben¬
galen.

Die Herrschaft der nur auf Gewinn ausgehenden Kaufleute war für das
Land drückender noch, als die seiner früheren Herren. Das Erbpachts-Ver-
hältniß der ackerbauenden Bevölkerung wurde in eine jährliche Pacht verwan¬
delt und der Handel mit Opium, Salz und anderen nöthigen Lebensbedürf¬
nissen monopolisirt. Dies führte eine Erbitterung herbei, die nur mit Gewalt
niedergehalten werden konnte, und da es an hinreichenden europäischen Truppen
fehlte, schritt mau zur Organisation einer Streitmacht aus Einge¬
borenen. 1773 wurde die Verwaltung r cor g amis ire; es wurde nämlich
der Gouverneur von Bengalen General-Gouverneur der gesammten
Besitzungen unter Beiordnung eines höchsten Raths,

Der erste General-Gouverneur Warren Hastings, ein energischer
und harter Mann, begann einen Eroberungskrieg gegen die Mahratten.
Diese wurden durch Hyder-Ali, den Sultan vonMaysur, und nach dessen
Tode durch seinen Sohn Tippo Sahib unterstützt. Obwohl gleichzeitig durch
Aufruhr in fast allen ihren Besitzungen bedrängt, gelang es den Eng¬
ländern, Zwietracht unter ihren Feinden zu stifte». 1784 wurden ihnen
alle Verluste an Land wieder zugestellt und von Seiten Tippo
Sahibs freier Handel gewährt.

Gleichzeitig änderten sich aber die Machtbefugnisse der Compagnie der
englischen Krone gegenüber in sehr einschneidender Weise: In Folge der von
Pitt veranlaßten sogenannten ostindischen Bill wurde die Diree-


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[0212] currenz-Gesellschaft „Mneral soeiöt,^" die Erlai:dniß zur Bildung einer neuen ostindischen Compagnie ertheilt; doch schon 1702 vereinigte sich diese mit der alten unter dem Namen „nunca eompagn^ o k mereüant.8 ok LnZIa-na, er^äinF to elle Last Inäios". Durch eine neue Charter vom Jahre 1726 wurde der Compagnie gestattet, einen Gerichts¬ hof in jeder der drei unterdessen geschaffenen Präsidentschaften Calcutta, Bombay und Madras zu errichten. Das Reich der Groß-Mogule begann nun zu sinken; Nadir- Schah von Persien überzog das Land mit Krieg und verwüstete Delhi; die Mahratten machten Einfälle, und die indischen Statthalter schwangen sich allmählich zu selbständigen Herrschern auf. Die Compagnie suchte ihrerseits, die Statthalter zum Kampfe gegen einander zu treiben und sich die Einzelnen dnrch Verträge zu verbinden. Einige der Statthalter, vor Allen der Nabob von Bengalen, traten feindlich gegen die Engländer ans. Der Gouverneur Clive schlug jedoch deu Nabob, und nach neunjährigen Kampfe erlangte die Compagnie durch Vertrag mit dem Großmogul (1765) gegen eine jährliche Rente von 1 Million L. die Hoheitsrechte über Ben¬ galen. Die Herrschaft der nur auf Gewinn ausgehenden Kaufleute war für das Land drückender noch, als die seiner früheren Herren. Das Erbpachts-Ver- hältniß der ackerbauenden Bevölkerung wurde in eine jährliche Pacht verwan¬ delt und der Handel mit Opium, Salz und anderen nöthigen Lebensbedürf¬ nissen monopolisirt. Dies führte eine Erbitterung herbei, die nur mit Gewalt niedergehalten werden konnte, und da es an hinreichenden europäischen Truppen fehlte, schritt mau zur Organisation einer Streitmacht aus Einge¬ borenen. 1773 wurde die Verwaltung r cor g amis ire; es wurde nämlich der Gouverneur von Bengalen General-Gouverneur der gesammten Besitzungen unter Beiordnung eines höchsten Raths, Der erste General-Gouverneur Warren Hastings, ein energischer und harter Mann, begann einen Eroberungskrieg gegen die Mahratten. Diese wurden durch Hyder-Ali, den Sultan vonMaysur, und nach dessen Tode durch seinen Sohn Tippo Sahib unterstützt. Obwohl gleichzeitig durch Aufruhr in fast allen ihren Besitzungen bedrängt, gelang es den Eng¬ ländern, Zwietracht unter ihren Feinden zu stifte». 1784 wurden ihnen alle Verluste an Land wieder zugestellt und von Seiten Tippo Sahibs freier Handel gewährt. Gleichzeitig änderten sich aber die Machtbefugnisse der Compagnie der englischen Krone gegenüber in sehr einschneidender Weise: In Folge der von Pitt veranlaßten sogenannten ostindischen Bill wurde die Diree-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341825_157640/212>, abgerufen am 23.07.2024.