Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, II. Semester. I. Band.quartiere verfügen nur über sehr mäßige Vorräthe, die überdies? von zweifel¬ Der Unterhalt der Soldaten wird theils in Geld, theils in Natura ver¬ Am Besten ist, wenigstens in der Reichshauptstadt, für die Kasernirung quartiere verfügen nur über sehr mäßige Vorräthe, die überdies? von zweifel¬ Der Unterhalt der Soldaten wird theils in Geld, theils in Natura ver¬ Am Besten ist, wenigstens in der Reichshauptstadt, für die Kasernirung <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0355" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/136466"/> <p xml:id="ID_914" prev="#ID_913"> quartiere verfügen nur über sehr mäßige Vorräthe, die überdies? von zweifel¬<lb/> haftem Werthe sind. Die Pferdezucht ist in der Türkei in tiefem Verfalle,<lb/> und das Zureiten der Pferde, Reitschulen und Reitbahnen sind völlig unbe¬<lb/> kannte Dinge. Für die Artillerie bezieht man seine Remonten aus dem<lb/> Auslande, und wir haben bei dieser Truppe recht gute Thiere gesehen. Wie<lb/> die Kavallerie beritten sein muß, erhellt aus dem soeben Gesagten.</p><lb/> <p xml:id="ID_915"> Der Unterhalt der Soldaten wird theils in Geld, theils in Natura ver¬<lb/> abfolgt. Die tägliche Ration (Taia) soll für die Gemeinen und die unteren<lb/> Chargen bis zum Leutnant hinauf aus 300 Drem (1 Kilogramm) Brot, 80<lb/> Drem Fleisch, 13 Drem Butter, 25 Drem Reis, 6 Drem Salz, 9 Drem<lb/> Gemüse bestehen, desgleichen aus Seife, Oel und Licht. Die Rationen der<lb/> höheren Offiziere, die immer in Geld bezahlt werden sollen, sind zum Theil<lb/> sehr reichlich: der Oberst bekommt 16, der Brigadegeneral (Lima) 32, der<lb/> Divistonär (Ferik) 64 und der Feldmarschall (Muschir) 128 einfache Rationen.<lb/> In ähnlicher Weise steigt die Besoldung, die seit 1856 bei den Gemeinen.<lb/> Unteroffizieren und Offizieren bis zum Obersten etwas erhöht, bet den höheren<lb/> Chargen dagegen herabgesetzt worden ist, bei der aber noch immer das<lb/> außerordentliche Mißverhältniß zwischen der Löhnung der Gemeinen und Un¬<lb/> teroffiziere sowie den Gagen der niedern Offiziere und den Gehalten der Generale<lb/> auffällt. An monatlichen Sold bekommt der Gemeine (Refer) 25, der Kor-<lb/> peral (On Baschi) 35, der Fourier (Bölük Emmi) 40, der sergant (Tschausch)<lb/> 50, der Leutnant 250—300, der Hauptmann 484, der Major 1200, der<lb/> Oberst 2500, der Brigadier 5000, der Divisionsgeneral 8335, und der Mar¬<lb/> schall 40,000 Piaster, d. h. während der Gemeine sich mit 5, der Sergeant<lb/> mit 10, der Leutnant mit 50 bis 60 Mark per Monat begnügen muß, er¬<lb/> hält der Brigadegeneral 1000 und der Marschall sogar 8000 Mark monat¬<lb/> lich. Die tägliche Ratton des Soldaten ist nach Obigem sehr reichlich be¬<lb/> messen, und in Konstantiopel wird sie auch meist nach diesem Maße geliefert.<lb/> Doch geschieht es hier bisweilen, daß, da der Gehalt der Offizier mitunter 2 Jahre<lb/> auf sich warten läßt, auf Kosten der Mannschaftsverpflegung mit den Lieferanten<lb/> Abkommen getroffen werden, nach denen sich die Offiziere von jenen bestechen<lb/> lassen, zu kärglich und schlecht gelieferten Nahrungsmitteln die Augen zuzu¬<lb/> drücken.</p><lb/> <p xml:id="ID_916" next="#ID_917"> Am Besten ist, wenigstens in der Reichshauptstadt, für die Kasernirung<lb/> der Soldaten gesorgt. Es giebt in Konstantinopel elf große Kasernen, von<lb/> denen die von Daub Pascha und Ramis Tschiflik westlich von der Stadt,<lb/> sowie die in Per« und Skutari wahre Riesenwerke sind, die an Größe fast<lb/> alle Gebäude der Art in civilisirten Ländern übertreffen. Die Kaserne in<lb/> Skutari, nach ihrem Erbauer, Selim III. Selimije genannt, ist die merkwür¬<lb/> digste und bildet einen der hervorragendsten Punkte in der dortigen herrlichen</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0355]
quartiere verfügen nur über sehr mäßige Vorräthe, die überdies? von zweifel¬
haftem Werthe sind. Die Pferdezucht ist in der Türkei in tiefem Verfalle,
und das Zureiten der Pferde, Reitschulen und Reitbahnen sind völlig unbe¬
kannte Dinge. Für die Artillerie bezieht man seine Remonten aus dem
Auslande, und wir haben bei dieser Truppe recht gute Thiere gesehen. Wie
die Kavallerie beritten sein muß, erhellt aus dem soeben Gesagten.
Der Unterhalt der Soldaten wird theils in Geld, theils in Natura ver¬
abfolgt. Die tägliche Ration (Taia) soll für die Gemeinen und die unteren
Chargen bis zum Leutnant hinauf aus 300 Drem (1 Kilogramm) Brot, 80
Drem Fleisch, 13 Drem Butter, 25 Drem Reis, 6 Drem Salz, 9 Drem
Gemüse bestehen, desgleichen aus Seife, Oel und Licht. Die Rationen der
höheren Offiziere, die immer in Geld bezahlt werden sollen, sind zum Theil
sehr reichlich: der Oberst bekommt 16, der Brigadegeneral (Lima) 32, der
Divistonär (Ferik) 64 und der Feldmarschall (Muschir) 128 einfache Rationen.
In ähnlicher Weise steigt die Besoldung, die seit 1856 bei den Gemeinen.
Unteroffizieren und Offizieren bis zum Obersten etwas erhöht, bet den höheren
Chargen dagegen herabgesetzt worden ist, bei der aber noch immer das
außerordentliche Mißverhältniß zwischen der Löhnung der Gemeinen und Un¬
teroffiziere sowie den Gagen der niedern Offiziere und den Gehalten der Generale
auffällt. An monatlichen Sold bekommt der Gemeine (Refer) 25, der Kor-
peral (On Baschi) 35, der Fourier (Bölük Emmi) 40, der sergant (Tschausch)
50, der Leutnant 250—300, der Hauptmann 484, der Major 1200, der
Oberst 2500, der Brigadier 5000, der Divisionsgeneral 8335, und der Mar¬
schall 40,000 Piaster, d. h. während der Gemeine sich mit 5, der Sergeant
mit 10, der Leutnant mit 50 bis 60 Mark per Monat begnügen muß, er¬
hält der Brigadegeneral 1000 und der Marschall sogar 8000 Mark monat¬
lich. Die tägliche Ratton des Soldaten ist nach Obigem sehr reichlich be¬
messen, und in Konstantiopel wird sie auch meist nach diesem Maße geliefert.
Doch geschieht es hier bisweilen, daß, da der Gehalt der Offizier mitunter 2 Jahre
auf sich warten läßt, auf Kosten der Mannschaftsverpflegung mit den Lieferanten
Abkommen getroffen werden, nach denen sich die Offiziere von jenen bestechen
lassen, zu kärglich und schlecht gelieferten Nahrungsmitteln die Augen zuzu¬
drücken.
Am Besten ist, wenigstens in der Reichshauptstadt, für die Kasernirung
der Soldaten gesorgt. Es giebt in Konstantinopel elf große Kasernen, von
denen die von Daub Pascha und Ramis Tschiflik westlich von der Stadt,
sowie die in Per« und Skutari wahre Riesenwerke sind, die an Größe fast
alle Gebäude der Art in civilisirten Ländern übertreffen. Die Kaserne in
Skutari, nach ihrem Erbauer, Selim III. Selimije genannt, ist die merkwür¬
digste und bildet einen der hervorragendsten Punkte in der dortigen herrlichen
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |