Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, II. Semester. I. Band.der Kundschaft kümmern und überhaupt mit weniger Eifer arbeiten; b) wegen Der Privatunternehmer vermag augenblicklich zu handeln, wo das Be¬ der Kundschaft kümmern und überhaupt mit weniger Eifer arbeiten; b) wegen Der Privatunternehmer vermag augenblicklich zu handeln, wo das Be¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0294" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/136405"/> <p xml:id="ID_760" prev="#ID_759"> der Kundschaft kümmern und überhaupt mit weniger Eifer arbeiten; b) wegen<lb/> des Gebundenseins an bestimmte, nur schwer veränderliche Jnstructionen, welche<lb/> verhindern. daß die Leiter einer Staatsanstalt sich den Marktconjuncturen<lb/> rasch anschmiegen, rechtzeitig ein Uebel abwenden, oder schnell eines Vortheils<lb/> sich bemächtigen; e) an der Macht der Gewohnheit, welche, da eine Anstalt,<lb/> hinter welcher der große Staatssäckel steht, unbesorgt um ihre Existenz sein<lb/> kann, leicht zum Schlendrian einrostet. Beim Privatunternehmer stehen die<lb/> Verhältnisse natürlich anders, weil das betreffende Gewerbe für eigene Rech¬<lb/> nung und Gefahr betrieben wird. Derselbe wird alle Kräfte aufbieten, um<lb/> Verlust abzuwenden und seinen Gewinn zu vermehren. Er wird mit größerem<lb/> Eifer in die Natur und Geheimnisse seines Geschäfts einzudringen suchen.<lb/> Bei ausstoßenden Hindernissen und Unfällen, wird er manche schlaflose Nacht<lb/> zubringen, im Nachdenken über die besten Mittel und Wege, diesen Schwie¬<lb/> rigkeiten zu begegnen, oder neue Vortheile zu erringen. Gerade dieses Nach¬<lb/> denken im eigenen Interesse ist das wichtigste Förderungsmittel der Privat¬<lb/> unternehmung. Darum können ja auch Erfinder nur einzelne Personen sein.<lb/> Der Privatunternehmer hat ferner den Vortheil, daß er sich an keine In-<lb/> struction zu halten, bei wechselnden Bedürfnissen und Handelsconjuncturen<lb/> nicht an die Entscheidung höherer Behörden zu requiriren und Wochen oder<lb/> Monate ans deren Antwort zu warten braucht, während welcher oft die<lb/> passende Gelegenheit versäumt wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_761" next="#ID_762"> Der Privatunternehmer vermag augenblicklich zu handeln, wo das Be¬<lb/> dürfniß es erheischt, und kann dadurch selbst unvermeidliche Verluste abwen¬<lb/> den, oder bedeutende Vortheile erHaschen. Unter so bewandten Umständen<lb/> war daher bei den Sachkundigen die Sache längst vorherrschend, daß die<lb/> Privatthätigkeit in allen denjenigen Erwerbsarten ausschließlich Platz zu<lb/> greifen habe, bei denen rasch wechselnde Conjuncturen vorkommen, wie z. B.<lb/> im Handel, oder bei denjenigen Producten, wo öfterer Wechsel eintritt, wie<lb/> z. B. bei der Verfertigung von Modewaaren oder deren Erzeugnisse hervor¬<lb/> ragende künstlerische oder technische Begabung, aufmerksames Verfolgen aller<lb/> neuen Erfindungen und Verbesserungen sowohl in den angefertigten Artikeln<lb/> selbst, als in den zu ihrer Herstellung erforderlichen Maschinen, Werkzeugen<lb/> und Methoden erheischen. Die gewerbliche Staatsthätigkeit kann nur da mit<lb/> Erfolg Platz greifen, wo alle diese Anforderungen nicht gestellt werden: in<lb/> Anstalten, deren Betrieb es von selbst mit sich bringt, daß er schablonenmäßig<lb/> und nach Jnstructionen vor sich geht, welche lange Zeit nicht verändert zu<lb/> werden brauchen; bei welchen auch keine raschen Veränderungen zu treffen<lb/> sind, da der Charakter der Industrie oder der gewerblichen Bethätigung es<lb/> mit sich bringt, daß diese Jahr aus Jahr ein ihren regelmäßigen Gang fort-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0294]
der Kundschaft kümmern und überhaupt mit weniger Eifer arbeiten; b) wegen
des Gebundenseins an bestimmte, nur schwer veränderliche Jnstructionen, welche
verhindern. daß die Leiter einer Staatsanstalt sich den Marktconjuncturen
rasch anschmiegen, rechtzeitig ein Uebel abwenden, oder schnell eines Vortheils
sich bemächtigen; e) an der Macht der Gewohnheit, welche, da eine Anstalt,
hinter welcher der große Staatssäckel steht, unbesorgt um ihre Existenz sein
kann, leicht zum Schlendrian einrostet. Beim Privatunternehmer stehen die
Verhältnisse natürlich anders, weil das betreffende Gewerbe für eigene Rech¬
nung und Gefahr betrieben wird. Derselbe wird alle Kräfte aufbieten, um
Verlust abzuwenden und seinen Gewinn zu vermehren. Er wird mit größerem
Eifer in die Natur und Geheimnisse seines Geschäfts einzudringen suchen.
Bei ausstoßenden Hindernissen und Unfällen, wird er manche schlaflose Nacht
zubringen, im Nachdenken über die besten Mittel und Wege, diesen Schwie¬
rigkeiten zu begegnen, oder neue Vortheile zu erringen. Gerade dieses Nach¬
denken im eigenen Interesse ist das wichtigste Förderungsmittel der Privat¬
unternehmung. Darum können ja auch Erfinder nur einzelne Personen sein.
Der Privatunternehmer hat ferner den Vortheil, daß er sich an keine In-
struction zu halten, bei wechselnden Bedürfnissen und Handelsconjuncturen
nicht an die Entscheidung höherer Behörden zu requiriren und Wochen oder
Monate ans deren Antwort zu warten braucht, während welcher oft die
passende Gelegenheit versäumt wird.
Der Privatunternehmer vermag augenblicklich zu handeln, wo das Be¬
dürfniß es erheischt, und kann dadurch selbst unvermeidliche Verluste abwen¬
den, oder bedeutende Vortheile erHaschen. Unter so bewandten Umständen
war daher bei den Sachkundigen die Sache längst vorherrschend, daß die
Privatthätigkeit in allen denjenigen Erwerbsarten ausschließlich Platz zu
greifen habe, bei denen rasch wechselnde Conjuncturen vorkommen, wie z. B.
im Handel, oder bei denjenigen Producten, wo öfterer Wechsel eintritt, wie
z. B. bei der Verfertigung von Modewaaren oder deren Erzeugnisse hervor¬
ragende künstlerische oder technische Begabung, aufmerksames Verfolgen aller
neuen Erfindungen und Verbesserungen sowohl in den angefertigten Artikeln
selbst, als in den zu ihrer Herstellung erforderlichen Maschinen, Werkzeugen
und Methoden erheischen. Die gewerbliche Staatsthätigkeit kann nur da mit
Erfolg Platz greifen, wo alle diese Anforderungen nicht gestellt werden: in
Anstalten, deren Betrieb es von selbst mit sich bringt, daß er schablonenmäßig
und nach Jnstructionen vor sich geht, welche lange Zeit nicht verändert zu
werden brauchen; bei welchen auch keine raschen Veränderungen zu treffen
sind, da der Charakter der Industrie oder der gewerblichen Bethätigung es
mit sich bringt, daß diese Jahr aus Jahr ein ihren regelmäßigen Gang fort-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |