Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, I. Semester, II. Band.eine parlamentarische Versammlung in vues. ähnlich den "Provinzial-Land- Mit lebhaftem Dankgefühl ist von der Bevölkerung im ganzen Lande eine parlamentarische Versammlung in vues. ähnlich den „Provinzial-Land- Mit lebhaftem Dankgefühl ist von der Bevölkerung im ganzen Lande <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0268" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/135849"/> <p xml:id="ID_834" prev="#ID_833"> eine parlamentarische Versammlung in vues. ähnlich den „Provinzial-Land-<lb/> tagen des Königreichs Preußen", aber mit noch engerer Competenz. Er ver¬<lb/> hält sich zu einer wirklichen Volksvertretung im modernen konstitutionellen<lb/> Sinne, wie etwa der Embryo, in dem sämmtliche Keime der späteren Ent¬<lb/> wicklung enthalten sind, zu dem ausgetragenen Individuum. Er ist einer<lb/> solchen innern Ausbildung und Fortentwicklung fähig; denn er besitzt in<lb/> seiner Mitte namhafte Capacitäten, denen zwar noch die formelle Gewandt¬<lb/> heit und der parlamentarische Schliff größtentheils abgehen mag. die aber<lb/> für das Wohl und Interesse ihres Landes u d dessen Fortschritt auf dem<lb/> Boden der neuen Verhältnisse und unter gegebenen Bedingungen gerne bereit<lb/> sind, Zeit und Mühe freudig zum Opfer zu bringen. Er ist ihrer auch wür¬<lb/> dig; denn seine maßvolle, ruhige und praktische Haltung während der letzten<lb/> Session im vergangenen Jahre hat die offene Anerkennung und den Beifall<lb/> von Freund und Feind sich zu erringen und zu erhalten gewußt und bietet<lb/> gewisse Garantien für die Zukunft. Wenn nun u. A. vorgeschlagen wird,<lb/> daß die Entschließungen des Landesausschusses bloß im Falle der Bestreitung<lb/> seitens der Regierung dem deutschen Reichstage vorgelegt, daß sie aber im<lb/> umgekehrten Falle als endgültig angenommen werden möchten, so ist wirklich<lb/> nicht abzusehen, wie man einen solchen Vorschlag unpolitisch, unpraktisch<lb/> oder gar unbillig finden kann. Dem deutschen Reichstag gegenüber bildet<lb/> ja doch die Stellung des elsaß-lothringischen Landes-Ausschusses ein anormales<lb/> und ganz merkwürdiges Verhältniß. Zum allerwenigsten dürfte die Durch¬<lb/> führung dieses Projectes eine Arbeitsentlastung des Erster», als Anwendung<lb/> des allgemein gültigen Princips der Arbeitstheilung zur Folge haben. Auch<lb/> die deutsche, wie die elsaß-lothringische Landesregierung kann sich kaum durch<lb/> diesen Vorschlag, schon mit Rücksicht auf die darin zu ihren Gunsten ent¬<lb/> haltene salvatorische Clausel beeinträchtigt oder vernachlässigt fühlen. Wenn<lb/> ferner für den Landesausschuß von der öffentlichen Meinung wiederholt die<lb/> Oeffentlichkeit der Sitzungen und die parlamentarische Initiative gefordert<lb/> wird, so ist auch dies u. E. keine Arroganz seitens der Petenten. sondern<lb/> höchstens eine der Billigkeit und der Natur der Sache entsprechende Forderung,<lb/> deren Abweisung ungerecht und unbillig wäre. Mit einem Worte — der<lb/> jetzige Stand der Dinge und die Haltung des Landesausschusses bietet der<lb/> Regierung Garantien genug, um sich diesen oft wiederholten Wünschen der<lb/> Bevölkerung gegenüber nicht allzu spröde zu verhalten. Auch hier gilt der<lb/> Satz: „schmiedet das Eisen, so lang es noch warm ist!"</p><lb/> <p xml:id="ID_835" next="#ID_836"> Mit lebhaftem Dankgefühl ist von der Bevölkerung im ganzen Lande<lb/> die Verordnung vom 28. April entgegen genommen worden, durch welche die<lb/> Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Jan. 1873 über die Wahlen zu den<lb/> Gemeinderäthen eine zeitgemäße Abänderung erfahren haben. Die Blätter</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0268]
eine parlamentarische Versammlung in vues. ähnlich den „Provinzial-Land-
tagen des Königreichs Preußen", aber mit noch engerer Competenz. Er ver¬
hält sich zu einer wirklichen Volksvertretung im modernen konstitutionellen
Sinne, wie etwa der Embryo, in dem sämmtliche Keime der späteren Ent¬
wicklung enthalten sind, zu dem ausgetragenen Individuum. Er ist einer
solchen innern Ausbildung und Fortentwicklung fähig; denn er besitzt in
seiner Mitte namhafte Capacitäten, denen zwar noch die formelle Gewandt¬
heit und der parlamentarische Schliff größtentheils abgehen mag. die aber
für das Wohl und Interesse ihres Landes u d dessen Fortschritt auf dem
Boden der neuen Verhältnisse und unter gegebenen Bedingungen gerne bereit
sind, Zeit und Mühe freudig zum Opfer zu bringen. Er ist ihrer auch wür¬
dig; denn seine maßvolle, ruhige und praktische Haltung während der letzten
Session im vergangenen Jahre hat die offene Anerkennung und den Beifall
von Freund und Feind sich zu erringen und zu erhalten gewußt und bietet
gewisse Garantien für die Zukunft. Wenn nun u. A. vorgeschlagen wird,
daß die Entschließungen des Landesausschusses bloß im Falle der Bestreitung
seitens der Regierung dem deutschen Reichstage vorgelegt, daß sie aber im
umgekehrten Falle als endgültig angenommen werden möchten, so ist wirklich
nicht abzusehen, wie man einen solchen Vorschlag unpolitisch, unpraktisch
oder gar unbillig finden kann. Dem deutschen Reichstag gegenüber bildet
ja doch die Stellung des elsaß-lothringischen Landes-Ausschusses ein anormales
und ganz merkwürdiges Verhältniß. Zum allerwenigsten dürfte die Durch¬
führung dieses Projectes eine Arbeitsentlastung des Erster», als Anwendung
des allgemein gültigen Princips der Arbeitstheilung zur Folge haben. Auch
die deutsche, wie die elsaß-lothringische Landesregierung kann sich kaum durch
diesen Vorschlag, schon mit Rücksicht auf die darin zu ihren Gunsten ent¬
haltene salvatorische Clausel beeinträchtigt oder vernachlässigt fühlen. Wenn
ferner für den Landesausschuß von der öffentlichen Meinung wiederholt die
Oeffentlichkeit der Sitzungen und die parlamentarische Initiative gefordert
wird, so ist auch dies u. E. keine Arroganz seitens der Petenten. sondern
höchstens eine der Billigkeit und der Natur der Sache entsprechende Forderung,
deren Abweisung ungerecht und unbillig wäre. Mit einem Worte — der
jetzige Stand der Dinge und die Haltung des Landesausschusses bietet der
Regierung Garantien genug, um sich diesen oft wiederholten Wünschen der
Bevölkerung gegenüber nicht allzu spröde zu verhalten. Auch hier gilt der
Satz: „schmiedet das Eisen, so lang es noch warm ist!"
Mit lebhaftem Dankgefühl ist von der Bevölkerung im ganzen Lande
die Verordnung vom 28. April entgegen genommen worden, durch welche die
Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Jan. 1873 über die Wahlen zu den
Gemeinderäthen eine zeitgemäße Abänderung erfahren haben. Die Blätter
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