Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, I. Semester, I. Band.wendigkeit der Stadterweiterung Straßburgs nochmals an der Hand jener Aus dem Oberelsaß kann ich diesmal von einer bedeutungsvollen Der Tenor dieser Bittschrift lautet demgemäß: "Es möge beschlossen wendigkeit der Stadterweiterung Straßburgs nochmals an der Hand jener Aus dem Oberelsaß kann ich diesmal von einer bedeutungsvollen Der Tenor dieser Bittschrift lautet demgemäß: „Es möge beschlossen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0447" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/135500"/> <p xml:id="ID_1371" prev="#ID_1370"> wendigkeit der Stadterweiterung Straßburgs nochmals an der Hand jener<lb/> Aktenstücke an diesem Orte nachweisen zu'wollen. Ebensowenig können die<lb/> Details für die Leser der „Grenzboten", trotz allem Interesses, das sie Nach¬<lb/> richten aus dem Elsaß entgegen bringen mögen, von einiger Bedeutung sein,<lb/> da es sich ja dabei doch wesentlich um eine Straßburger Localfrage handelt.<lb/> Es genüge, darauf hinzuweisen, daß sich hier zu Lande, außer jener Hand<lb/> voll spießbürgerlicher Philister, Alles d. h. Schwob' und Elsässer, schon seit<lb/> Langem mit jener Maßregel mit Freuden einverstanden erklärt hat, daß die<lb/> Verlegung der Stadtumwallung unter allen Umständen und selbst unter den<lb/> lästigsten Bedingungen der aufstrebenden Handelsstadt nur von Nutzen sein<lb/> kann und daß die Stadt dabei immer noch unzweifelhaft ein gutes Geschäft<lb/> machen wird, daß endlich, um nach einem andern auch hier einschlagenden<lb/> Gesichtspunkte ein naheliegendes zum Vergleich heranzuziehen, die bevölkertste<lb/> Stadt Badens nach der neuesten Statistik, Mannheim, trotz zweimaliger<lb/> Zerstörung und Verwüstung in den ältern Franzosenkriegen heute schon wieder<lb/> eine Einwohnerzahl von 50,000 Seelen aufweist. —</p><lb/> <p xml:id="ID_1372"> Aus dem Oberelsaß kann ich diesmal von einer bedeutungsvollen<lb/> Kundgebung berichten. Es ist dies eine Petition, welche der Baron<lb/> v. Klöcker zu Colmar zu Gunsten Derjenigen elsässtschen Optanten, die,<lb/> in Folge jener Operation gezwungen, ihr Domizil nach Frankreich zu<lb/> verlegen, gerne in ihre alte Heimath wieder zurückkehren, dabei aber ihre<lb/> einmal erworbene Nationalität als Franzosen behalten möchten, in Berlin<lb/> an maßgebender Stelle überreicht hat. In den Erwägungsgründen dieses<lb/> zuerst in französischer Sprache im Inäustriel Älsac. veröffentlichten und für<lb/> die augenblickliche Situation und Stimmung äußerst bezeichnenden Schrift¬<lb/> stücks heißt es u. A.: „I. E. daß ihre (der betr. Optanten) Nationalität<lb/> heute, nach der factischen Verlegung ihres Domizils während einer Dauer<lb/> von über drei Jahren, hinlänglich festgestellt sein dürfte, wäre es nicht<lb/> weniger gerecht, als den Interessen des Landes entsprechend, von nun<lb/> an den durch die Option wieder französisch gewordenen Elsässern und Loth¬<lb/> ringern jedesmal, falls nichts gegen ihre Persönlichkeit einzu¬<lb/> wenden, oder von ihrer Anwesenheit zu fürchten ist, gegenseitig dieselben<lb/> Rechte zu bewilligen, deren sich die deutschen Unterthanen erfreuen, die ihren<lb/> Wohnsitz in Frankreich haben, und ihnen nicht die Naturalisation als eon-<lb/> üitio sino «ins. non eines permanenten Aufenthaltes in ihrem Geburtslande<lb/> aufzuerlegen; — I. E. daß anderseits unter den Optanten unzweifelhaft<lb/> auch solche sich befinden, deren Rückkehr nichts weniger als erwünscht wäre,<lb/> und daß es sich wohlverstanden nicht darum handelt, verdächtige Ele¬<lb/> mente wieder einzuführen, sondern einzig und allein, darum, das zur aus¬<lb/> schließlichen Regel zu erheben, was heutzutage eine Ausnahme ist ?c....."</p><lb/> <p xml:id="ID_1373" next="#ID_1374"> Der Tenor dieser Bittschrift lautet demgemäß: „Es möge beschlossen<lb/> werden, daß künftighin nach Einholung des Gutachtens des zuständigen<lb/> Munizipalrathes und wenn kein schwerer Verdacht oder feindselige Handlungen<lb/> vorliegen, sich unbehelligt als „Ausländer" in Elsaß-Lothringen und zwar<lb/> fortwährend aufhalten dürfen: 1) Jeder Optant, der in Anbetracht seines<lb/> Alters nicht mehr dienstpflichtig ist; 2) Alle Andern, welche, sei es durch eigene<lb/> Option, sei es durch die ihres gesetzlichen Vertreters, die elsaß-lothringische<lb/> Landesangehörigkeit verloren haben und die, obgleich sie noch im dienstpflich¬<lb/> tigen Alter stehen, im Falle die entsprechende Klasse in Elsaß-Lothringen aus¬<lb/> gedient hat, und wenn sie selbst, nachdem sie in Frankreich von den Control-<lb/> listen der activen Armee gestrichen sind, nur unter denselben Bedingungen,</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0447]
wendigkeit der Stadterweiterung Straßburgs nochmals an der Hand jener
Aktenstücke an diesem Orte nachweisen zu'wollen. Ebensowenig können die
Details für die Leser der „Grenzboten", trotz allem Interesses, das sie Nach¬
richten aus dem Elsaß entgegen bringen mögen, von einiger Bedeutung sein,
da es sich ja dabei doch wesentlich um eine Straßburger Localfrage handelt.
Es genüge, darauf hinzuweisen, daß sich hier zu Lande, außer jener Hand
voll spießbürgerlicher Philister, Alles d. h. Schwob' und Elsässer, schon seit
Langem mit jener Maßregel mit Freuden einverstanden erklärt hat, daß die
Verlegung der Stadtumwallung unter allen Umständen und selbst unter den
lästigsten Bedingungen der aufstrebenden Handelsstadt nur von Nutzen sein
kann und daß die Stadt dabei immer noch unzweifelhaft ein gutes Geschäft
machen wird, daß endlich, um nach einem andern auch hier einschlagenden
Gesichtspunkte ein naheliegendes zum Vergleich heranzuziehen, die bevölkertste
Stadt Badens nach der neuesten Statistik, Mannheim, trotz zweimaliger
Zerstörung und Verwüstung in den ältern Franzosenkriegen heute schon wieder
eine Einwohnerzahl von 50,000 Seelen aufweist. —
Aus dem Oberelsaß kann ich diesmal von einer bedeutungsvollen
Kundgebung berichten. Es ist dies eine Petition, welche der Baron
v. Klöcker zu Colmar zu Gunsten Derjenigen elsässtschen Optanten, die,
in Folge jener Operation gezwungen, ihr Domizil nach Frankreich zu
verlegen, gerne in ihre alte Heimath wieder zurückkehren, dabei aber ihre
einmal erworbene Nationalität als Franzosen behalten möchten, in Berlin
an maßgebender Stelle überreicht hat. In den Erwägungsgründen dieses
zuerst in französischer Sprache im Inäustriel Älsac. veröffentlichten und für
die augenblickliche Situation und Stimmung äußerst bezeichnenden Schrift¬
stücks heißt es u. A.: „I. E. daß ihre (der betr. Optanten) Nationalität
heute, nach der factischen Verlegung ihres Domizils während einer Dauer
von über drei Jahren, hinlänglich festgestellt sein dürfte, wäre es nicht
weniger gerecht, als den Interessen des Landes entsprechend, von nun
an den durch die Option wieder französisch gewordenen Elsässern und Loth¬
ringern jedesmal, falls nichts gegen ihre Persönlichkeit einzu¬
wenden, oder von ihrer Anwesenheit zu fürchten ist, gegenseitig dieselben
Rechte zu bewilligen, deren sich die deutschen Unterthanen erfreuen, die ihren
Wohnsitz in Frankreich haben, und ihnen nicht die Naturalisation als eon-
üitio sino «ins. non eines permanenten Aufenthaltes in ihrem Geburtslande
aufzuerlegen; — I. E. daß anderseits unter den Optanten unzweifelhaft
auch solche sich befinden, deren Rückkehr nichts weniger als erwünscht wäre,
und daß es sich wohlverstanden nicht darum handelt, verdächtige Ele¬
mente wieder einzuführen, sondern einzig und allein, darum, das zur aus¬
schließlichen Regel zu erheben, was heutzutage eine Ausnahme ist ?c....."
Der Tenor dieser Bittschrift lautet demgemäß: „Es möge beschlossen
werden, daß künftighin nach Einholung des Gutachtens des zuständigen
Munizipalrathes und wenn kein schwerer Verdacht oder feindselige Handlungen
vorliegen, sich unbehelligt als „Ausländer" in Elsaß-Lothringen und zwar
fortwährend aufhalten dürfen: 1) Jeder Optant, der in Anbetracht seines
Alters nicht mehr dienstpflichtig ist; 2) Alle Andern, welche, sei es durch eigene
Option, sei es durch die ihres gesetzlichen Vertreters, die elsaß-lothringische
Landesangehörigkeit verloren haben und die, obgleich sie noch im dienstpflich¬
tigen Alter stehen, im Falle die entsprechende Klasse in Elsaß-Lothringen aus¬
gedient hat, und wenn sie selbst, nachdem sie in Frankreich von den Control-
listen der activen Armee gestrichen sind, nur unter denselben Bedingungen,
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