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Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, I. Semester, I. Band.

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so hat er 2^ Stunde gesprochen. Der erste Redner war der Abgeordnete
Techow, gegen die Vorlage, in Wahrheit aber empfahl er sie. Nämlich so:
Er führte aus, daß die Kirchenverfassung hätte ganz anders gemacht werden
sollen, und daß Redner auf der Generalsynode vergeblich dahin gewirkt habe.
Der Landtag aber sei nicht der Ort, die Kirchenverfassung zu ändern, also
möge derselbe sich mit einigen die Regierungsvorlage schärfenden Cautelen und
Beschränkungen gegen die Organe des Kirchenregiments zu Gunsten der
Staatsorgane begnügen. Hierauf sprach im Namen der freiconservativen
Partei Graf Bethusy-Huc. bekanntlich Katholik, mit großer Wärme und
Würde die Vorlage empfehlend, aus einer edlen und besonnenen Anschauung
heraus. Er führte aus, daß mit dieser Verfassung die evangelische Kirche
noch bei weitem nicht so selbständig gestellt sei als die römische Kirche, selbst
nach den drei Jahrgängen der Maigesetze. Der deutlichste Beweis, nach An¬
sicht des Redners, daß es bei diesen Maigesetzen sich nicht handelt, wie man
wohl zu verbreiten gesucht hat. um den Kampf des Protestantismus mit dem
Katholicismus, sondern um die Wahrnehmung und Rückforderung der un¬
entbehrlichen Rechte des Staats gegen alle Kirchen. In der Selbständigkeit,
welche die evangelische Kirche durch die neue Verfassung nun erlangt, sieht
Redner einen Quell der sittlichen Stärkung des Nationallebens in den Kreisen
der protestantischen Kirche. Auch er wünscht einige Cautelen dem Re¬
gierungsentwurf hinzugefügt, aber er will am wenigsten, daß der Landtag
in das von den kirchlichen Organen geschaffene Werk der Verfassung än¬
dernd eingreife.

Es folgte nun Herr Virchow. Er hatte sich in seiner vollen Kraft zu¬
sammengenommen, und wer der Sitzung vom 26, Februar beigewohnt, wird
sagen müssen, daß dieses Original an keinem parlamentarischen Tage, so oft
der Redner auch das Wort genommen, so in selner ganzen Pracht erschienen.
Er erklärte im Eingang dem ganzen Hause, Keiner träte in diese Verhandlung
so vorbereitet wie er. Als darauf von den Bänken der Conservativen ein
gemäßigtes Oho! erscholl, hielt er ihnen den Band der stenographischen Be¬
richte der Generalsynode entgegen mit der Frage: Haben Sie das durch¬
gelesen? Ich habe es von Anfang bis Ende studirt. -- Es war imponirend.
Als er aber seinen 2^ stündigen Vortrag beendigt, wies ihm der Cultus¬
minister nach, daß er in den Berichten höchstens geblättert haben könnte, daß
alle seine Anführungen falsch und mißverständlich waren, daß er nicht nur
die Berichte nicht, sondern nicht einmal die Generalsynodalordnung selbst ge¬
lesen hatte. Man mußte lebhaft an Falstaff's Versicherung denken, als
er verschiedene Kerle in Steifleinen umgebracht: "Ja, da hilft nun kein
Beten mehr."

In der ersten Stunde des Vortrags führte der Redner aus, daß der
Landtag das volle Recht habe, das Gesetz nach allen Seiten zu ändern. Habe
doch der König dasselbe mit den Synodalbeschlüssen gethan und in das
promulgirte Gesetz den wichtigen Beschluß nicht aufgenommen, daß Verfassungs¬
änderungen nur mit zwei Drittel Majorität beschlossen werden können.
Nun steht aber dieser Paragraph in dem Gesetz, nur an einer etwas andern
Stelle als der, wo ihn die Synode ursprünglich hingebracht hatte. Außer¬
dem aber hatte der Redner, der sich für den sorgfältigsten Kenner des Gegen¬
standes mit eignem Munde verkündigt hatte, ganz und gar nicht bemerkt, daß
von allem Anfang an und schon in der Verordnung von 1873 der außer¬
ordentlichen Generalsynode nur berathende Befugnisse beigelegt waren, während
die definitive Synode der neuen Kirchenverfassung allerdings die Befugnisse
eines gesetzgebenden Faktors hat.


so hat er 2^ Stunde gesprochen. Der erste Redner war der Abgeordnete
Techow, gegen die Vorlage, in Wahrheit aber empfahl er sie. Nämlich so:
Er führte aus, daß die Kirchenverfassung hätte ganz anders gemacht werden
sollen, und daß Redner auf der Generalsynode vergeblich dahin gewirkt habe.
Der Landtag aber sei nicht der Ort, die Kirchenverfassung zu ändern, also
möge derselbe sich mit einigen die Regierungsvorlage schärfenden Cautelen und
Beschränkungen gegen die Organe des Kirchenregiments zu Gunsten der
Staatsorgane begnügen. Hierauf sprach im Namen der freiconservativen
Partei Graf Bethusy-Huc. bekanntlich Katholik, mit großer Wärme und
Würde die Vorlage empfehlend, aus einer edlen und besonnenen Anschauung
heraus. Er führte aus, daß mit dieser Verfassung die evangelische Kirche
noch bei weitem nicht so selbständig gestellt sei als die römische Kirche, selbst
nach den drei Jahrgängen der Maigesetze. Der deutlichste Beweis, nach An¬
sicht des Redners, daß es bei diesen Maigesetzen sich nicht handelt, wie man
wohl zu verbreiten gesucht hat. um den Kampf des Protestantismus mit dem
Katholicismus, sondern um die Wahrnehmung und Rückforderung der un¬
entbehrlichen Rechte des Staats gegen alle Kirchen. In der Selbständigkeit,
welche die evangelische Kirche durch die neue Verfassung nun erlangt, sieht
Redner einen Quell der sittlichen Stärkung des Nationallebens in den Kreisen
der protestantischen Kirche. Auch er wünscht einige Cautelen dem Re¬
gierungsentwurf hinzugefügt, aber er will am wenigsten, daß der Landtag
in das von den kirchlichen Organen geschaffene Werk der Verfassung än¬
dernd eingreife.

Es folgte nun Herr Virchow. Er hatte sich in seiner vollen Kraft zu¬
sammengenommen, und wer der Sitzung vom 26, Februar beigewohnt, wird
sagen müssen, daß dieses Original an keinem parlamentarischen Tage, so oft
der Redner auch das Wort genommen, so in selner ganzen Pracht erschienen.
Er erklärte im Eingang dem ganzen Hause, Keiner träte in diese Verhandlung
so vorbereitet wie er. Als darauf von den Bänken der Conservativen ein
gemäßigtes Oho! erscholl, hielt er ihnen den Band der stenographischen Be¬
richte der Generalsynode entgegen mit der Frage: Haben Sie das durch¬
gelesen? Ich habe es von Anfang bis Ende studirt. — Es war imponirend.
Als er aber seinen 2^ stündigen Vortrag beendigt, wies ihm der Cultus¬
minister nach, daß er in den Berichten höchstens geblättert haben könnte, daß
alle seine Anführungen falsch und mißverständlich waren, daß er nicht nur
die Berichte nicht, sondern nicht einmal die Generalsynodalordnung selbst ge¬
lesen hatte. Man mußte lebhaft an Falstaff's Versicherung denken, als
er verschiedene Kerle in Steifleinen umgebracht: „Ja, da hilft nun kein
Beten mehr."

In der ersten Stunde des Vortrags führte der Redner aus, daß der
Landtag das volle Recht habe, das Gesetz nach allen Seiten zu ändern. Habe
doch der König dasselbe mit den Synodalbeschlüssen gethan und in das
promulgirte Gesetz den wichtigen Beschluß nicht aufgenommen, daß Verfassungs¬
änderungen nur mit zwei Drittel Majorität beschlossen werden können.
Nun steht aber dieser Paragraph in dem Gesetz, nur an einer etwas andern
Stelle als der, wo ihn die Synode ursprünglich hingebracht hatte. Außer¬
dem aber hatte der Redner, der sich für den sorgfältigsten Kenner des Gegen¬
standes mit eignem Munde verkündigt hatte, ganz und gar nicht bemerkt, daß
von allem Anfang an und schon in der Verordnung von 1873 der außer¬
ordentlichen Generalsynode nur berathende Befugnisse beigelegt waren, während
die definitive Synode der neuen Kirchenverfassung allerdings die Befugnisse
eines gesetzgebenden Faktors hat.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, I. Semester, I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341823_157636/406>, abgerufen am 27.09.2024.