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Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, II. Semester. II. Band.

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sachliche Bedeutung habe, sondern daß die kirchliche Bruderschaft das Binde¬
mittel der einzelnen Bürger gleichen Standes und gleicher Beschäftigung ge¬
wesen sei, sodaß hieraus erst die gewerklichen Verbindungen entstanden seien.

Natürlich hat auch die Bauhütte ihre allgemeinen und speciellen Patrone.
Dies sind die heilige Dreifaltigkeit, die Mutter Gottes und die vier ge¬
krönten Märtyrer. Diese vier Coronati sind vier Jünglinge, welche
Wegen eines Tempelbaues -- hier die Beziehung zum Baugewerke -- den
Märtyrertod erlitten und also die Märtyrer kro ne erlangten. Ihre Namen
Waren unbekannt, doch wurde später einer Nonne die Offenbarung zu Theil,
daß sie Severins. Severinus, Carpophorus und Victorinus ge¬
hießen haben. Indessen müssen auch noch andere Offenbarungen stattgefun¬
den haben, da man mit Leichtigkeit ein Dutzend Varianten beibringen
könnte.

Die Meister waren verflichtst alle Geldfasten, das.ist wohl alle Quatember.
und am Tage von Petri Stuhlerhöhung je vier Messen lesen zu lassen; eine
von der heiligen Dreifaltigkeit, eine von unser lieben Frauen, die dritte von
den vier gekrönten Märtyrern, die vierte für die Seelen derer, die aus der
Ordnung gestorben sind. Außerdem sollen Messen gelesen werden an den
Frauenfesten d. i. an den Marientagen für die Seelen der Verstorbenen.
Das Geld zu diesen Messen soll aus der Büchse genommen werden, der et¬
wa übrigbleibende Rest wird an die Haupthütte abgeführt.

Wichtiger noch als diese gottesdienstlichen Leistungen ist die ausgeprägte
Tendenz sittliche Zucht in der Bruderschaft zu halten, wie es die Würde der
Hütte und der Ernst der Beschäftigung mit kirchlichen Dingen forderte. Es
soll kein Meister in der Ordnung aufgenommen werden, der des Jahrs nicht
Zum heiligen Sacrament ginge, oder nicht christliche Ordnung hielte, oder das
seine verspielte. Wäre ein solcher in der Ordnung aufgenommen, so sollen
weder Meister noch Gesellen mit ihm Gemeinschaft machen, bis er sich
bessert.

Es soll auch kein Meister einen Gesellen fördern, der den andern belügt
"der Unrecht thut oder sich mit offenbarltchen Frauen umführt. Welcher Ge-
h°it den andern spottet, stochert oder manet mit Hinderkosen, der soll 15 -H.
W Buße geben. Welcher Gesell sich übertrinkt oder überißt, der soll einen
Wochenlohn 1 Pfd Wachs geben. Welcher Geselle Hüttengeld unterschlägt
"der stielt oder mordet, raubet oder andere Unehre thut und sich mit bösen
Frauen im Lande umführt und nicht beichtet und Gottes Gebot nicht hält,
den soll man aus dem Handwerke verwerfen und ewiglich verweisen.

Wie schon die früher beigebrachten Baurechnungen zeigten, ist der M e i ster
uicht beauftragter Unternehmer des Baues auf eigene Rechnung und Gefahr.
Das verbot einerseits die Unsicherheit der Einnahme an Baugeldern, anderer-


sachliche Bedeutung habe, sondern daß die kirchliche Bruderschaft das Binde¬
mittel der einzelnen Bürger gleichen Standes und gleicher Beschäftigung ge¬
wesen sei, sodaß hieraus erst die gewerklichen Verbindungen entstanden seien.

Natürlich hat auch die Bauhütte ihre allgemeinen und speciellen Patrone.
Dies sind die heilige Dreifaltigkeit, die Mutter Gottes und die vier ge¬
krönten Märtyrer. Diese vier Coronati sind vier Jünglinge, welche
Wegen eines Tempelbaues — hier die Beziehung zum Baugewerke — den
Märtyrertod erlitten und also die Märtyrer kro ne erlangten. Ihre Namen
Waren unbekannt, doch wurde später einer Nonne die Offenbarung zu Theil,
daß sie Severins. Severinus, Carpophorus und Victorinus ge¬
hießen haben. Indessen müssen auch noch andere Offenbarungen stattgefun¬
den haben, da man mit Leichtigkeit ein Dutzend Varianten beibringen
könnte.

Die Meister waren verflichtst alle Geldfasten, das.ist wohl alle Quatember.
und am Tage von Petri Stuhlerhöhung je vier Messen lesen zu lassen; eine
von der heiligen Dreifaltigkeit, eine von unser lieben Frauen, die dritte von
den vier gekrönten Märtyrern, die vierte für die Seelen derer, die aus der
Ordnung gestorben sind. Außerdem sollen Messen gelesen werden an den
Frauenfesten d. i. an den Marientagen für die Seelen der Verstorbenen.
Das Geld zu diesen Messen soll aus der Büchse genommen werden, der et¬
wa übrigbleibende Rest wird an die Haupthütte abgeführt.

Wichtiger noch als diese gottesdienstlichen Leistungen ist die ausgeprägte
Tendenz sittliche Zucht in der Bruderschaft zu halten, wie es die Würde der
Hütte und der Ernst der Beschäftigung mit kirchlichen Dingen forderte. Es
soll kein Meister in der Ordnung aufgenommen werden, der des Jahrs nicht
Zum heiligen Sacrament ginge, oder nicht christliche Ordnung hielte, oder das
seine verspielte. Wäre ein solcher in der Ordnung aufgenommen, so sollen
weder Meister noch Gesellen mit ihm Gemeinschaft machen, bis er sich
bessert.

Es soll auch kein Meister einen Gesellen fördern, der den andern belügt
"der Unrecht thut oder sich mit offenbarltchen Frauen umführt. Welcher Ge-
h°it den andern spottet, stochert oder manet mit Hinderkosen, der soll 15 -H.
W Buße geben. Welcher Gesell sich übertrinkt oder überißt, der soll einen
Wochenlohn 1 Pfd Wachs geben. Welcher Geselle Hüttengeld unterschlägt
"der stielt oder mordet, raubet oder andere Unehre thut und sich mit bösen
Frauen im Lande umführt und nicht beichtet und Gottes Gebot nicht hält,
den soll man aus dem Handwerke verwerfen und ewiglich verweisen.

Wie schon die früher beigebrachten Baurechnungen zeigten, ist der M e i ster
uicht beauftragter Unternehmer des Baues auf eigene Rechnung und Gefahr.
Das verbot einerseits die Unsicherheit der Einnahme an Baugeldern, anderer-


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[0153] sachliche Bedeutung habe, sondern daß die kirchliche Bruderschaft das Binde¬ mittel der einzelnen Bürger gleichen Standes und gleicher Beschäftigung ge¬ wesen sei, sodaß hieraus erst die gewerklichen Verbindungen entstanden seien. Natürlich hat auch die Bauhütte ihre allgemeinen und speciellen Patrone. Dies sind die heilige Dreifaltigkeit, die Mutter Gottes und die vier ge¬ krönten Märtyrer. Diese vier Coronati sind vier Jünglinge, welche Wegen eines Tempelbaues — hier die Beziehung zum Baugewerke — den Märtyrertod erlitten und also die Märtyrer kro ne erlangten. Ihre Namen Waren unbekannt, doch wurde später einer Nonne die Offenbarung zu Theil, daß sie Severins. Severinus, Carpophorus und Victorinus ge¬ hießen haben. Indessen müssen auch noch andere Offenbarungen stattgefun¬ den haben, da man mit Leichtigkeit ein Dutzend Varianten beibringen könnte. Die Meister waren verflichtst alle Geldfasten, das.ist wohl alle Quatember. und am Tage von Petri Stuhlerhöhung je vier Messen lesen zu lassen; eine von der heiligen Dreifaltigkeit, eine von unser lieben Frauen, die dritte von den vier gekrönten Märtyrern, die vierte für die Seelen derer, die aus der Ordnung gestorben sind. Außerdem sollen Messen gelesen werden an den Frauenfesten d. i. an den Marientagen für die Seelen der Verstorbenen. Das Geld zu diesen Messen soll aus der Büchse genommen werden, der et¬ wa übrigbleibende Rest wird an die Haupthütte abgeführt. Wichtiger noch als diese gottesdienstlichen Leistungen ist die ausgeprägte Tendenz sittliche Zucht in der Bruderschaft zu halten, wie es die Würde der Hütte und der Ernst der Beschäftigung mit kirchlichen Dingen forderte. Es soll kein Meister in der Ordnung aufgenommen werden, der des Jahrs nicht Zum heiligen Sacrament ginge, oder nicht christliche Ordnung hielte, oder das seine verspielte. Wäre ein solcher in der Ordnung aufgenommen, so sollen weder Meister noch Gesellen mit ihm Gemeinschaft machen, bis er sich bessert. Es soll auch kein Meister einen Gesellen fördern, der den andern belügt "der Unrecht thut oder sich mit offenbarltchen Frauen umführt. Welcher Ge- h°it den andern spottet, stochert oder manet mit Hinderkosen, der soll 15 -H. W Buße geben. Welcher Gesell sich übertrinkt oder überißt, der soll einen Wochenlohn 1 Pfd Wachs geben. Welcher Geselle Hüttengeld unterschlägt "der stielt oder mordet, raubet oder andere Unehre thut und sich mit bösen Frauen im Lande umführt und nicht beichtet und Gottes Gebot nicht hält, den soll man aus dem Handwerke verwerfen und ewiglich verweisen. Wie schon die früher beigebrachten Baurechnungen zeigten, ist der M e i ster uicht beauftragter Unternehmer des Baues auf eigene Rechnung und Gefahr. Das verbot einerseits die Unsicherheit der Einnahme an Baugeldern, anderer-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341821_148596/153>, abgerufen am 03.07.2024.