Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. II. Band.Die Angelegenheit ist hierauf innerhalb der leitenden Personen noch reiflich Und die Prinzipien, auf denen die Arbeiten der Jmmedtatcommission Wer sich diese auf Grund aktenmäßiger Kenntniß von Pertz berichteten Aber Schön würde gar nicht einmal mit einem solchen Lobe zufrieden sein. Die Angelegenheit ist hierauf innerhalb der leitenden Personen noch reiflich Und die Prinzipien, auf denen die Arbeiten der Jmmedtatcommission Wer sich diese auf Grund aktenmäßiger Kenntniß von Pertz berichteten Aber Schön würde gar nicht einmal mit einem solchen Lobe zufrieden sein. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0494" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/133782"/> <p xml:id="ID_1675" prev="#ID_1674"> Die Angelegenheit ist hierauf innerhalb der leitenden Personen noch reiflich<lb/> erwogen und discutirt und amendirt worden, ehe sie an Stein gelangte.</p><lb/> <p xml:id="ID_1676"> Und die Prinzipien, auf denen die Arbeiten der Jmmedtatcommission<lb/> und der Gesetzentwurf derselben beruhten, waren, wie wir sogleich sehen wer¬<lb/> den, längst schon von Stein selbst vertreten. So billigte er sofort nach seiner<lb/> Ankunft in Memel die Grundsätze des ihm sogleich vorgelegten Gesetzentwur¬<lb/> fes. Er schrieb ein eingehendes Gutachten darüber; — am 8. Oktober 1807,<lb/> aus dem Pertz II. 19 und 20 einen Auszug mittheilt — er verlangte auch<lb/> zwei wichtige Aenderungen (Ausdehnung des Gesetzes auf die ganze Monarchie<lb/> und Maßregeln zum Schutz des kleinen Bauernstandes); er hielt dann dem<lb/> Könige Vortrag darüber und erlangte die königliche Genehmigung für das<lb/> Ganze, das also von der ersten Anregung bis zum Erlaß des Gesetzes ver¬<lb/> schiedene Abwandelungen durchgemacht hatte. Am 9. Oktober endlich erging<lb/> das Gesetz, zu welchem noch Ausführungsinstructionen erfolgten; auf Stein's<lb/> Veranlassung hatte Schön eine ausführliche Erläuterung zu verfassen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1677"> Wer sich diese auf Grund aktenmäßiger Kenntniß von Pertz berichteten<lb/> Thatsachen vorführt, wird .als Einen der für das Gesetz thätig gewesenen Mit¬<lb/> arbeiter sicherlich Schön aufzählen; aber es wird ihm nicht möglich scheinen,<lb/> diesem detaillirt dargelegten Thatbestande gegenüber auf die bloßen Behaup¬<lb/> tungen Schön's und seiner Freunde, welche in viel späterer Zeit erst auf¬<lb/> tauchen. Schön als den eigentlichen Urheber des Gesetzes auszugeben.</p><lb/> <p xml:id="ID_1678" next="#ID_1679"> Aber Schön würde gar nicht einmal mit einem solchen Lobe zufrieden sein.<lb/> Seine Behauptung geht dahin, daß nicht nur er selbst der Vater des Gesetzes,<lb/> sondern daß Stein sich nur den Ruhm dieser Gesetzgebung angeeignet, d. h. gerade<lb/> solcher Gesetze, die mit seinen eigenen Ideen nicht im Einklange gestanden.<lb/> Nach Schön ist Stein nicht nur nicht der geistige Vater oder Eigenthümer<lb/> der von ihm publicirten Gesetze, sondern Stein hat Gesetze unterschrieben, welche<lb/> seinen eigensten Ideen nicht entsprachen, er hat sie unterschrieben im Hinblick<lb/> auf den Ruhm, der ihm daraus zufallen mußte. Ich citire einige der Schön'schen<lb/> Aeußerungen. In der Selbstbiographie heißt es über das Gesetz vom 9. Oktober<lb/> 1807 (S. 42.): »Hier ging sein Kopf und sein Ehrgeiz mit seiner inneren<lb/> Richtung durch; sein Kopf sagte ihm, daß das Gesetz gescheit sei, und sein<lb/> Ehrgeiz zeigte ihm die Glorie, die für ihn entstehen würde. Er nahm den<lb/> Gedanken mit Wärme auf, und co n t r asi gnirte das Gesetz, welches<lb/> er einige Zeit vor seinem Tode noch verwünscht haben soll."<lb/> Weiterhin kommt Schön darauf zurück: „Stein freute sich zwar schon in<lb/> Memel über seinen neuen Heiligenschein, allein dort isolirt lebend konnte ihm<lb/> das Feuer .nicht gegeben werden, auf der eröffneten Bahn gleich unaufhaltsam<lb/> fortzugehen u. s. w. (S. 48)." — „Stein wurde trotz seiner veralteten Vor¬<lb/> urtheile von der Zeit und dem Treiben um ihn so fortgerissen, daß er, indem</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0494]
Die Angelegenheit ist hierauf innerhalb der leitenden Personen noch reiflich
erwogen und discutirt und amendirt worden, ehe sie an Stein gelangte.
Und die Prinzipien, auf denen die Arbeiten der Jmmedtatcommission
und der Gesetzentwurf derselben beruhten, waren, wie wir sogleich sehen wer¬
den, längst schon von Stein selbst vertreten. So billigte er sofort nach seiner
Ankunft in Memel die Grundsätze des ihm sogleich vorgelegten Gesetzentwur¬
fes. Er schrieb ein eingehendes Gutachten darüber; — am 8. Oktober 1807,
aus dem Pertz II. 19 und 20 einen Auszug mittheilt — er verlangte auch
zwei wichtige Aenderungen (Ausdehnung des Gesetzes auf die ganze Monarchie
und Maßregeln zum Schutz des kleinen Bauernstandes); er hielt dann dem
Könige Vortrag darüber und erlangte die königliche Genehmigung für das
Ganze, das also von der ersten Anregung bis zum Erlaß des Gesetzes ver¬
schiedene Abwandelungen durchgemacht hatte. Am 9. Oktober endlich erging
das Gesetz, zu welchem noch Ausführungsinstructionen erfolgten; auf Stein's
Veranlassung hatte Schön eine ausführliche Erläuterung zu verfassen.
Wer sich diese auf Grund aktenmäßiger Kenntniß von Pertz berichteten
Thatsachen vorführt, wird .als Einen der für das Gesetz thätig gewesenen Mit¬
arbeiter sicherlich Schön aufzählen; aber es wird ihm nicht möglich scheinen,
diesem detaillirt dargelegten Thatbestande gegenüber auf die bloßen Behaup¬
tungen Schön's und seiner Freunde, welche in viel späterer Zeit erst auf¬
tauchen. Schön als den eigentlichen Urheber des Gesetzes auszugeben.
Aber Schön würde gar nicht einmal mit einem solchen Lobe zufrieden sein.
Seine Behauptung geht dahin, daß nicht nur er selbst der Vater des Gesetzes,
sondern daß Stein sich nur den Ruhm dieser Gesetzgebung angeeignet, d. h. gerade
solcher Gesetze, die mit seinen eigenen Ideen nicht im Einklange gestanden.
Nach Schön ist Stein nicht nur nicht der geistige Vater oder Eigenthümer
der von ihm publicirten Gesetze, sondern Stein hat Gesetze unterschrieben, welche
seinen eigensten Ideen nicht entsprachen, er hat sie unterschrieben im Hinblick
auf den Ruhm, der ihm daraus zufallen mußte. Ich citire einige der Schön'schen
Aeußerungen. In der Selbstbiographie heißt es über das Gesetz vom 9. Oktober
1807 (S. 42.): »Hier ging sein Kopf und sein Ehrgeiz mit seiner inneren
Richtung durch; sein Kopf sagte ihm, daß das Gesetz gescheit sei, und sein
Ehrgeiz zeigte ihm die Glorie, die für ihn entstehen würde. Er nahm den
Gedanken mit Wärme auf, und co n t r asi gnirte das Gesetz, welches
er einige Zeit vor seinem Tode noch verwünscht haben soll."
Weiterhin kommt Schön darauf zurück: „Stein freute sich zwar schon in
Memel über seinen neuen Heiligenschein, allein dort isolirt lebend konnte ihm
das Feuer .nicht gegeben werden, auf der eröffneten Bahn gleich unaufhaltsam
fortzugehen u. s. w. (S. 48)." — „Stein wurde trotz seiner veralteten Vor¬
urtheile von der Zeit und dem Treiben um ihn so fortgerissen, daß er, indem
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