Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. II. Band.einigen Gegenden z. B. Frankreichs, verschwindet es allgemach ganz, um der Das Land ist in eine Menge von Parzellen getheilt, welche man Güter Die eine Hälfte aller Einkünfte des Gutes gehört dem Bauern als Lohn *) Kismonüi, Ktnilvs i-ur ^"onomiv polie!<me. I?"s-ü Vl. I)e w voiMtiou <lo" mi- o"tvurs su l'ille-rio. -- Und-^.ißv, p.-"- Jo vto. So <Z""l>lU'i". vliap. IV. G'enzboten II. 1875. 45
einigen Gegenden z. B. Frankreichs, verschwindet es allgemach ganz, um der Das Land ist in eine Menge von Parzellen getheilt, welche man Güter Die eine Hälfte aller Einkünfte des Gutes gehört dem Bauern als Lohn *) Kismonüi, Ktnilvs i-ur ^«onomiv polie!<me. I?»s-ü Vl. I)e w voiMtiou <lo» mi- o»tvurs su l'ille-rio. — Und-^.ißv, p.-«- Jo vto. So <Z»«l>lU'i». vliap. IV. G'enzboten II. 1875. 45
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einigen Gegenden z. B. Frankreichs, verschwindet es allgemach ganz, um der
Pacht oder der Selbstbestellung der Felder Platz zu machen.-) Wir beschränken
uns jedoch hier nur darauf, diesen landwirthschaftlichen Vertrag in seiner
gelungensten Form, in Toscana zu betrachten, wo er mehr als Alles andere da¬
zu beigetragen hat, das Land in einen förmlichen Garten zu verwandeln, in¬
dem er es mit einer Kultur ausgestattet, die den Vergleich mit derjenigen
der hindersten und vorgeschrittensten Länder Europas aushalten kann.
Das Land ist in eine Menge von Parzellen getheilt, welche man Güter
(poclizri) nennt; jedes wird von einer Bauernfamilie bearbeitet, zu deren Er¬
haltung es ausreicht. Das toscanische Landgut ist sehr verschieden an Größe,
und mit dieser wechselt auch die Größe der dasselbe bedauerten Familie.
Jedes Bauerngut hat sein Haus, das einen Keller für die Weinkufen und
einen Stall für das Vieh enthält; neben dem Hause steht ein Schuppen für
die Futterkräuter und ein Düngerhaufen. Die Wohnhäuser sind geräumig
und bequem; sie bestehen aus einer Küche und mehreren Schlafzimmern, je
nach der Zahl der Familienmitglieder. Diese sind der Autorität Eines von
ihnen unterworfen, dem Vater oder einem der Brüder, gemeiniglich dem
^echten, welcher „eaxoeeia," genannt wird und der die Familie dem Besitzer
des Bodens gegenüber vertritt, wie auch in allen gemeinschaftlichen Beziehungen
wie Dritten oder mit den administrativen und politischen Obrigkeiten. Sein
Weib, die „massais," oder irgend eine Frau des Hauses, wenn er unver¬
heiratet ist, besorgt die äußere und innere Wirthschaft. Der Besitzer des
Bodens hat das Recht den Oaxoeeil», zu wählen, ihn abzusetzen und zu ver¬
ändern; da der Bertrag jedoch ein völlig freier, so ist jene Wahl immer das
Resultat eines gegenseitigen Uebereinkommens, sei es eines stillschweigenden
^er eines ausgesprochenen. Das ganze Jahr hindurch ist die Familie mit
den Arbeiten des Gutes beschäftigt und in dem Augenblicke, wo sie besonderer
Hilfe bedarf, ruft sie Taglöhner herbei. Manchmal, wenn die beständige
Arbeit den Familiengliedern zu viel wird, nimmt der vapoooia eher einen
Knecht in seinen Dienst, als daß er zugäbe ein Feld zu verlieren. Dieser
^ohne mit den Andern des Hauses, arbeitet und ißt mit ihnen, und hat
^'nen jährlichen Lohn von ungefähr 110 Mark, während noch einige kleine
Ausgaben für ihn bezahlt werden.
Die eine Hälfte aller Einkünfte des Gutes gehört dem Bauern als Lohn
seiner Arbeit und er behält ihn in Producten; die andere Hälfte fällt dem
H^rü zu. Der Bauer ist überdies zu einer gewissen Anzahl von Obliegen¬
heiten verpflichtet, welche theilweise in Dienstleistungen, theilweise in Abgaben
^n^Hühnern, Eiern, Schinken, in für das Herrenhaus zu bestreitender
*) Kismonüi, Ktnilvs i-ur ^«onomiv polie!<me. I?»s-ü Vl. I)e w voiMtiou <lo» mi-
o»tvurs su l'ille-rio. — Und-^.ißv, p.-«- Jo vto. So <Z»«l>lU'i». vliap. IV.
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