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Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. II. Band.

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muß man die untern fünf Grade durchlaufen haben. Im Lager selbst erhält
man drei weitere, welche die "erhabenen Grade" genannt werden. Sieben
Brüder, welche diese besitzen, können mit Genehmigung des Großlagers, oder
wenn noch kein solches besteht, mit Bewilligung der Großloge des deutschen
Reiches, resp, der Vereinigten Staaten, ein neues Lager aufschlagen. Soll
ein Großlager gegründet werden, so bedarf es dazu ebenfalls der Einwilligung
der Centralgroßlogen, die den betreffenden Freibrief ertheilen, wenn wenigstens
fünf "untergeordnete Lager," die unter ihren Soldaten sieben gewesene "Haupt¬
patriarchen" ^) zählen, darum einkommen. "Die Großlager gestehen den
Staats- oder Districts-Großlogen bei öffentlichen Anlässen den Vorrang zu,
(hübsch, da es zeigt, daß so vornehme Leute auch bescheiden sein können) ha¬
ben aber die höchste Jurisdiction über ihre untergeordneten Lager. Sie selbst
sind der Großloge der Vereinigten Staaten, resp, der des deutschen Reiches
unterworfen, der sie ihre Constitutionen und Nebengesetze zur Revision vor¬
legen, und an die sie jährlich für jeden Repräsentanten, den sie an jenen
Groß-Körper zu senden berechtigt sind, eine bestimmte Summe zahlen."

"Das Grundgesetz des Ordens besteht," wie uns Herr Pniower berichtet,
"aus zwei Theilen, einem geschrieben und einem ungeschriebnen." Der letztere,
"das geheime Werk" genannt, vererbt sich durch Tradition, und zu ihm ge¬
hören die Paßwörter und diejenigen Ceremonien, an denen die Geweihten
einander erkennen. Unsere Quellen enthalten natürlich nichts davon. Ein
Freund, der mir schon manchmal bei Schwierigkeiten mit Rath und That bei¬
gestanden hat, hielt mir Daumen und Zeigefinger geöffnet vor die Nasenspitze,
wie wenn er mich damit fassen und führen wollte, lächelte verschmitzt, legte
dann beide Hände zusammengedrückt, aber gestreckt und gespitzt, an den obern
Theil seiner Ohrmuscheln, lächelte noch verschmitzter und stieß das mystische
Wort: "Larifari" aus.

Was er nur damit gemeint haben mag? hätte er mir damit Paßwort
und Erkennungszeichen der Ott Fellows mittheilen wollen, so würde ich mich,
wie gut er auch unterrichtet gewesen sein mag, damit doch kaum in eine
Loge des Ordens zu kommen getrauen.

Das Wagniß wäre aber auch nicht unbedingt erforderlich, da uns "Herz
und Hand" wenigstens eine annähernde Vorstellung gewährt, wie es in Ott
Fellow-Logen meist zuging, und mit einigen Abänderungen, die im Wildey'schen
System erheblich sein mögen, noch jetzt zugeht. Ich meine das Ausnahme-
Ritual bei den jetzt nicht mehr bestehenden "Patriotic Ott Fellows", aus dem
ich einen Auszug geben will.



") So betiteln sich die Vorstände der Lager. Man cntziffre sich dann 7 sowie mit den
Obermeistern die letzten Hieroglyphen des zu Anfang angesi'ehrten Kdictcs des Groft-Sire in
der Hcuschrcckensache-

muß man die untern fünf Grade durchlaufen haben. Im Lager selbst erhält
man drei weitere, welche die „erhabenen Grade" genannt werden. Sieben
Brüder, welche diese besitzen, können mit Genehmigung des Großlagers, oder
wenn noch kein solches besteht, mit Bewilligung der Großloge des deutschen
Reiches, resp, der Vereinigten Staaten, ein neues Lager aufschlagen. Soll
ein Großlager gegründet werden, so bedarf es dazu ebenfalls der Einwilligung
der Centralgroßlogen, die den betreffenden Freibrief ertheilen, wenn wenigstens
fünf „untergeordnete Lager," die unter ihren Soldaten sieben gewesene „Haupt¬
patriarchen" ^) zählen, darum einkommen. „Die Großlager gestehen den
Staats- oder Districts-Großlogen bei öffentlichen Anlässen den Vorrang zu,
(hübsch, da es zeigt, daß so vornehme Leute auch bescheiden sein können) ha¬
ben aber die höchste Jurisdiction über ihre untergeordneten Lager. Sie selbst
sind der Großloge der Vereinigten Staaten, resp, der des deutschen Reiches
unterworfen, der sie ihre Constitutionen und Nebengesetze zur Revision vor¬
legen, und an die sie jährlich für jeden Repräsentanten, den sie an jenen
Groß-Körper zu senden berechtigt sind, eine bestimmte Summe zahlen."

„Das Grundgesetz des Ordens besteht," wie uns Herr Pniower berichtet,
„aus zwei Theilen, einem geschrieben und einem ungeschriebnen." Der letztere,
„das geheime Werk" genannt, vererbt sich durch Tradition, und zu ihm ge¬
hören die Paßwörter und diejenigen Ceremonien, an denen die Geweihten
einander erkennen. Unsere Quellen enthalten natürlich nichts davon. Ein
Freund, der mir schon manchmal bei Schwierigkeiten mit Rath und That bei¬
gestanden hat, hielt mir Daumen und Zeigefinger geöffnet vor die Nasenspitze,
wie wenn er mich damit fassen und führen wollte, lächelte verschmitzt, legte
dann beide Hände zusammengedrückt, aber gestreckt und gespitzt, an den obern
Theil seiner Ohrmuscheln, lächelte noch verschmitzter und stieß das mystische
Wort: „Larifari" aus.

Was er nur damit gemeint haben mag? hätte er mir damit Paßwort
und Erkennungszeichen der Ott Fellows mittheilen wollen, so würde ich mich,
wie gut er auch unterrichtet gewesen sein mag, damit doch kaum in eine
Loge des Ordens zu kommen getrauen.

Das Wagniß wäre aber auch nicht unbedingt erforderlich, da uns „Herz
und Hand" wenigstens eine annähernde Vorstellung gewährt, wie es in Ott
Fellow-Logen meist zuging, und mit einigen Abänderungen, die im Wildey'schen
System erheblich sein mögen, noch jetzt zugeht. Ich meine das Ausnahme-
Ritual bei den jetzt nicht mehr bestehenden „Patriotic Ott Fellows", aus dem
ich einen Auszug geben will.



") So betiteln sich die Vorstände der Lager. Man cntziffre sich dann 7 sowie mit den
Obermeistern die letzten Hieroglyphen des zu Anfang angesi'ehrten Kdictcs des Groft-Sire in
der Hcuschrcckensache-
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341821_134976/220>, abgerufen am 06.02.2025.