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Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, II. Band.

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telbar vor Antritt einer Reise bei mir abgegeben worden ist und von mir erst
jetzt nach meiner Rückkehr beantwortet werden kann. Ich habe von diesem
Schreiben mit dem allergrößten Befremden Kenntniß genommen. Es war zu
erwarten, daß ein Beamter, der sich gegen einen Reisenden in der beleidigendsten
Weise benommen, alles Mögliche versuchen werde, um unliebsame Folgen seines
Benehmens von sich abzuwenden. In dieser Voraussicht hatte ich in meinem
Schreiben vier hochachtbare, in öffentlichen Aemtern stehende Männer namhaft
gemacht, welche Augenzeugen des gedachten Vorgangs gewesen waren, und
die königliche Generaldirection ersucht, diese Männer so wie mich selbst mit
dem betreffenden Beamten zu confrontiren, falls derselbe eine der von mir
angeführten Thatsachen leugnen sollte. -- Obwohl nun dieser letztere, Pack-
Meister G., eine von der meinigen wesentlich abweichende, ihm ungleich günstigere
Darstellung des Sachverhaltes gegeben, so hat es die königliche Generaldirection
doch nicht für geboten erachtet, auf mein Gesuch einzugehen, sondern ihr Ur¬
theil über den "bedauerlichen Vorfall" lediglich auf den einseitigen Bericht jenes
Beamten und auf eine Bemerkung des Gensdarmen C. gegründet, welcher jenem
Vorfalle nur zum geringsten Theile beigewohnt hat. Während aber die könig¬
liche Generaldirection das Zeugniß von vier hochachtbaren Männern als völlig
unerheblich ignorut, nimmt dieselbe keinen Anstand, auf die Aussage eines
Zugsbeamten hin. der laut seines eigenen Zugeständnisses mehrfache Unziem-
lichkeiten gegen mich begangen hat. die Beschuldigung gegen mich auszu¬
sprechen, daß ich einen ihrer Beamten öffentlich beleidigt habe. -- Ich weise
diese Beschuldigung als vollständig unwahr und unbegründet mit Entrüstung
Zurück. Gegenüber der unbewiesenen und durchaus wahrheitswidrigen Behaup¬
tung G.'s erkläre ich hiermit und bin bereit, jederzeit eidlich zu erhärten, daß
'es weder die Aeußerung gethan: "das geht Sie nichts an, Sie dummer
Mensch'" noch irgend einen andern injuriösen Ausdruck gebraucht habe. Viel¬
er habe ich mit G. lediglich in den unter Gebildeten üblichen Formen und
^ einem höflicheren Tone verkehrt, als derjenige ist, den die königliche General¬
direction in ihrem Schreiben gegen mich anzuschlagen für passend befunden hat. --
^um übrigens die königliche Generaldirection die Unwtllfährigkeit G.'s,
""r behufs Festnehmung eines Excedenten Beistand zu leisten, entschuldigt
"ud nur bedauert, daß derselbe mich nicht an den Vertreter der Bahnhofs-
'"spection als den in diesem Falle competenten Beamten gewiesen habe, so
efindet sich dieselbe in einem offenen Widerspruche mit den Bestimmungen
^' §§ 12 und 69 des "Bahnpolizeireglements für die Eisenbahnen im nord-
^tscheu Bunde"*), welche u. a. besagen: § 72. "Zur Ausübung der Bahn-
I^isind zunächst berufen und verpflichtet folgende Eisenbahnbe-



blal" c> getreten am 1. Januar 1871, veröffentlicht in dem Gesetz- und BerordnungS-
für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870 V. 377 --S9S.

telbar vor Antritt einer Reise bei mir abgegeben worden ist und von mir erst
jetzt nach meiner Rückkehr beantwortet werden kann. Ich habe von diesem
Schreiben mit dem allergrößten Befremden Kenntniß genommen. Es war zu
erwarten, daß ein Beamter, der sich gegen einen Reisenden in der beleidigendsten
Weise benommen, alles Mögliche versuchen werde, um unliebsame Folgen seines
Benehmens von sich abzuwenden. In dieser Voraussicht hatte ich in meinem
Schreiben vier hochachtbare, in öffentlichen Aemtern stehende Männer namhaft
gemacht, welche Augenzeugen des gedachten Vorgangs gewesen waren, und
die königliche Generaldirection ersucht, diese Männer so wie mich selbst mit
dem betreffenden Beamten zu confrontiren, falls derselbe eine der von mir
angeführten Thatsachen leugnen sollte. — Obwohl nun dieser letztere, Pack-
Meister G., eine von der meinigen wesentlich abweichende, ihm ungleich günstigere
Darstellung des Sachverhaltes gegeben, so hat es die königliche Generaldirection
doch nicht für geboten erachtet, auf mein Gesuch einzugehen, sondern ihr Ur¬
theil über den „bedauerlichen Vorfall" lediglich auf den einseitigen Bericht jenes
Beamten und auf eine Bemerkung des Gensdarmen C. gegründet, welcher jenem
Vorfalle nur zum geringsten Theile beigewohnt hat. Während aber die könig¬
liche Generaldirection das Zeugniß von vier hochachtbaren Männern als völlig
unerheblich ignorut, nimmt dieselbe keinen Anstand, auf die Aussage eines
Zugsbeamten hin. der laut seines eigenen Zugeständnisses mehrfache Unziem-
lichkeiten gegen mich begangen hat. die Beschuldigung gegen mich auszu¬
sprechen, daß ich einen ihrer Beamten öffentlich beleidigt habe. — Ich weise
diese Beschuldigung als vollständig unwahr und unbegründet mit Entrüstung
Zurück. Gegenüber der unbewiesenen und durchaus wahrheitswidrigen Behaup¬
tung G.'s erkläre ich hiermit und bin bereit, jederzeit eidlich zu erhärten, daß
'es weder die Aeußerung gethan: „das geht Sie nichts an, Sie dummer
Mensch'" noch irgend einen andern injuriösen Ausdruck gebraucht habe. Viel¬
er habe ich mit G. lediglich in den unter Gebildeten üblichen Formen und
^ einem höflicheren Tone verkehrt, als derjenige ist, den die königliche General¬
direction in ihrem Schreiben gegen mich anzuschlagen für passend befunden hat. —
^um übrigens die königliche Generaldirection die Unwtllfährigkeit G.'s,
""r behufs Festnehmung eines Excedenten Beistand zu leisten, entschuldigt
"ud nur bedauert, daß derselbe mich nicht an den Vertreter der Bahnhofs-
'"spection als den in diesem Falle competenten Beamten gewiesen habe, so
efindet sich dieselbe in einem offenen Widerspruche mit den Bestimmungen
^' §§ 12 und 69 des „Bahnpolizeireglements für die Eisenbahnen im nord-
^tscheu Bunde"*), welche u. a. besagen: § 72. „Zur Ausübung der Bahn-
I^isind zunächst berufen und verpflichtet folgende Eisenbahnbe-



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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_359154/465>, abgerufen am 28.07.2024.