Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

Zeitraums gar keine Erhöhung ihrer Beiträge eintreten. Bon Weimar aus
dagegen fand außer einigen kleineren Posten eine landständische Bewilligung
von 4111 Thalern, ferner 1826 eine solche zu Extrabesoldungen im Belaufe
von 2121 Thalern und seit 1839 eine solche von 1541 Thalern statt. Später
wurde Alles zu einer einzigen Leistung mit einem Quartalsdeputat von 4009
Thalern kovstituirt. Als 1866 zunächst noch 1330 Thaler hinzuverwilligt
wurden, stand Alles in Allem genommen ein Weimarischer Zuschuß zur Uni¬
versität von etwa 17,383 Thalern einer Summe von 7500 Thalern gegenüber,
welche die drei Herzogthümer aufbrachten.

Im Jahre 1865 überzeugte man sich von der Nothwendigkeit, die Zu¬
schüsse zu erhöhen. Weimar übernahm noch weiter 1494 Thaler, jede der drei
anderen Regierungen 2500 Thaler. Seit 1865 gewährte Weimar überhaupt
etwa 18,800 Thaler, Meiningen 5561, Altenburg 5575, Coburg-Gotha 5561
Thaler zu der gemeinsamen Kasse, alle zusammen 34.081 Thaler.

Von da ab hat man sich zu gemeinsamer Erhöhung der laufenden Bei¬
träge zur Gesammtkasse nicht geeinigt. Wohl aber haben einige Separatver-
willigungen stattgefunden. Neben der Gemeinsamkeitskasse der Universität be¬
stehen vier Separatkassen, über deren Verwendung jeder einzelne Staat beson¬
ders disponirt. Inwiefern es ein glückliches Verhältniß ist, wenn für eine
gemeinsame Universität auch wieder separate Kassen bestehen, woraus folgt,
daß, wo ein Beitrag aus einer Separatkasse für allgemeine Zwecke in Anspruch
genommen wird, allemal erst eine eigene Verständigung vorausgehen muß,
ganz abgesehen von der Verweitläusigung der ohnehin hinlänglich weitläufigen
Rechnungsführung, mag man sich selbst sagen. Gemeinsame Universität, aber
mit Separatkassen; das scheint fast wie eine evntraäietio in acheeto, wird
aber sehr erklärlich, sobald man die Verschiedenheit der Leistungen sieht. In
Weimar bewilligte der Landtag bereitwilligst im Jahre 1872 abermals 8000
Thaler jährlich und neuerdings 1874 dazu noch 4000 Thaler. Eine Meininger
Separatverwilligung beträgt ganze 500 Thaler jährlich. Desgleichen eine
Gothaische. Dagegen hat Altenburg 1872 eine Separatbewilligung von 2500
Thalern gemacht.

Die Summe der Weimarischen Beitragsleistungen war inbegriffen jener
8000 Thaler Separatzuschuß aus 26,877 Thaler gestiegen. Alle Einnahmen
der Universität zusammen genommen betrugen 1872 die Summe von 52,904
Thaler. Ihnen stand eine Gesammtausgabe von 52,798 Thalern gegenüber.
Es blieb sonach nur noch ein geringer Ueberschuß von 105 Thalern. Gün¬
stiger hat sich die Finanzverwaltung 1873 gewiß nicht gestaltet. Sonst
hätte die Weimarische Regierung schwerlich im Jahre 1874 bereits einen
neuen Nothpfennig von 4000 begehrt und erhalten, durch den die Weimari¬
schen Leistungen auf 30.878 Thaler stiegen.


Zeitraums gar keine Erhöhung ihrer Beiträge eintreten. Bon Weimar aus
dagegen fand außer einigen kleineren Posten eine landständische Bewilligung
von 4111 Thalern, ferner 1826 eine solche zu Extrabesoldungen im Belaufe
von 2121 Thalern und seit 1839 eine solche von 1541 Thalern statt. Später
wurde Alles zu einer einzigen Leistung mit einem Quartalsdeputat von 4009
Thalern kovstituirt. Als 1866 zunächst noch 1330 Thaler hinzuverwilligt
wurden, stand Alles in Allem genommen ein Weimarischer Zuschuß zur Uni¬
versität von etwa 17,383 Thalern einer Summe von 7500 Thalern gegenüber,
welche die drei Herzogthümer aufbrachten.

Im Jahre 1865 überzeugte man sich von der Nothwendigkeit, die Zu¬
schüsse zu erhöhen. Weimar übernahm noch weiter 1494 Thaler, jede der drei
anderen Regierungen 2500 Thaler. Seit 1865 gewährte Weimar überhaupt
etwa 18,800 Thaler, Meiningen 5561, Altenburg 5575, Coburg-Gotha 5561
Thaler zu der gemeinsamen Kasse, alle zusammen 34.081 Thaler.

Von da ab hat man sich zu gemeinsamer Erhöhung der laufenden Bei¬
träge zur Gesammtkasse nicht geeinigt. Wohl aber haben einige Separatver-
willigungen stattgefunden. Neben der Gemeinsamkeitskasse der Universität be¬
stehen vier Separatkassen, über deren Verwendung jeder einzelne Staat beson¬
ders disponirt. Inwiefern es ein glückliches Verhältniß ist, wenn für eine
gemeinsame Universität auch wieder separate Kassen bestehen, woraus folgt,
daß, wo ein Beitrag aus einer Separatkasse für allgemeine Zwecke in Anspruch
genommen wird, allemal erst eine eigene Verständigung vorausgehen muß,
ganz abgesehen von der Verweitläusigung der ohnehin hinlänglich weitläufigen
Rechnungsführung, mag man sich selbst sagen. Gemeinsame Universität, aber
mit Separatkassen; das scheint fast wie eine evntraäietio in acheeto, wird
aber sehr erklärlich, sobald man die Verschiedenheit der Leistungen sieht. In
Weimar bewilligte der Landtag bereitwilligst im Jahre 1872 abermals 8000
Thaler jährlich und neuerdings 1874 dazu noch 4000 Thaler. Eine Meininger
Separatverwilligung beträgt ganze 500 Thaler jährlich. Desgleichen eine
Gothaische. Dagegen hat Altenburg 1872 eine Separatbewilligung von 2500
Thalern gemacht.

Die Summe der Weimarischen Beitragsleistungen war inbegriffen jener
8000 Thaler Separatzuschuß aus 26,877 Thaler gestiegen. Alle Einnahmen
der Universität zusammen genommen betrugen 1872 die Summe von 52,904
Thaler. Ihnen stand eine Gesammtausgabe von 52,798 Thalern gegenüber.
Es blieb sonach nur noch ein geringer Ueberschuß von 105 Thalern. Gün¬
stiger hat sich die Finanzverwaltung 1873 gewiß nicht gestaltet. Sonst
hätte die Weimarische Regierung schwerlich im Jahre 1874 bereits einen
neuen Nothpfennig von 4000 begehrt und erhalten, durch den die Weimari¬
schen Leistungen auf 30.878 Thaler stiegen.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0296" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/131990"/>
          <p xml:id="ID_1101" prev="#ID_1100"> Zeitraums gar keine Erhöhung ihrer Beiträge eintreten. Bon Weimar aus<lb/>
dagegen fand außer einigen kleineren Posten eine landständische Bewilligung<lb/>
von 4111 Thalern, ferner 1826 eine solche zu Extrabesoldungen im Belaufe<lb/>
von 2121 Thalern und seit 1839 eine solche von 1541 Thalern statt. Später<lb/>
wurde Alles zu einer einzigen Leistung mit einem Quartalsdeputat von 4009<lb/>
Thalern kovstituirt. Als 1866 zunächst noch 1330 Thaler hinzuverwilligt<lb/>
wurden, stand Alles in Allem genommen ein Weimarischer Zuschuß zur Uni¬<lb/>
versität von etwa 17,383 Thalern einer Summe von 7500 Thalern gegenüber,<lb/>
welche die drei Herzogthümer aufbrachten.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1102"> Im Jahre 1865 überzeugte man sich von der Nothwendigkeit, die Zu¬<lb/>
schüsse zu erhöhen. Weimar übernahm noch weiter 1494 Thaler, jede der drei<lb/>
anderen Regierungen 2500 Thaler. Seit 1865 gewährte Weimar überhaupt<lb/>
etwa 18,800 Thaler, Meiningen 5561, Altenburg 5575, Coburg-Gotha 5561<lb/>
Thaler zu der gemeinsamen Kasse, alle zusammen 34.081 Thaler.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1103"> Von da ab hat man sich zu gemeinsamer Erhöhung der laufenden Bei¬<lb/>
träge zur Gesammtkasse nicht geeinigt. Wohl aber haben einige Separatver-<lb/>
willigungen stattgefunden. Neben der Gemeinsamkeitskasse der Universität be¬<lb/>
stehen vier Separatkassen, über deren Verwendung jeder einzelne Staat beson¬<lb/>
ders disponirt. Inwiefern es ein glückliches Verhältniß ist, wenn für eine<lb/>
gemeinsame Universität auch wieder separate Kassen bestehen, woraus folgt,<lb/>
daß, wo ein Beitrag aus einer Separatkasse für allgemeine Zwecke in Anspruch<lb/>
genommen wird, allemal erst eine eigene Verständigung vorausgehen muß,<lb/>
ganz abgesehen von der Verweitläusigung der ohnehin hinlänglich weitläufigen<lb/>
Rechnungsführung, mag man sich selbst sagen. Gemeinsame Universität, aber<lb/>
mit Separatkassen; das scheint fast wie eine evntraäietio in acheeto, wird<lb/>
aber sehr erklärlich, sobald man die Verschiedenheit der Leistungen sieht. In<lb/>
Weimar bewilligte der Landtag bereitwilligst im Jahre 1872 abermals 8000<lb/>
Thaler jährlich und neuerdings 1874 dazu noch 4000 Thaler. Eine Meininger<lb/>
Separatverwilligung beträgt ganze 500 Thaler jährlich. Desgleichen eine<lb/>
Gothaische. Dagegen hat Altenburg 1872 eine Separatbewilligung von 2500<lb/>
Thalern gemacht.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1104"> Die Summe der Weimarischen Beitragsleistungen war inbegriffen jener<lb/>
8000 Thaler Separatzuschuß aus 26,877 Thaler gestiegen. Alle Einnahmen<lb/>
der Universität zusammen genommen betrugen 1872 die Summe von 52,904<lb/>
Thaler. Ihnen stand eine Gesammtausgabe von 52,798 Thalern gegenüber.<lb/>
Es blieb sonach nur noch ein geringer Ueberschuß von 105 Thalern. Gün¬<lb/>
stiger hat sich die Finanzverwaltung 1873 gewiß nicht gestaltet. Sonst<lb/>
hätte die Weimarische Regierung schwerlich im Jahre 1874 bereits einen<lb/>
neuen Nothpfennig von 4000 begehrt und erhalten, durch den die Weimari¬<lb/>
schen Leistungen auf 30.878 Thaler stiegen.</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0296] Zeitraums gar keine Erhöhung ihrer Beiträge eintreten. Bon Weimar aus dagegen fand außer einigen kleineren Posten eine landständische Bewilligung von 4111 Thalern, ferner 1826 eine solche zu Extrabesoldungen im Belaufe von 2121 Thalern und seit 1839 eine solche von 1541 Thalern statt. Später wurde Alles zu einer einzigen Leistung mit einem Quartalsdeputat von 4009 Thalern kovstituirt. Als 1866 zunächst noch 1330 Thaler hinzuverwilligt wurden, stand Alles in Allem genommen ein Weimarischer Zuschuß zur Uni¬ versität von etwa 17,383 Thalern einer Summe von 7500 Thalern gegenüber, welche die drei Herzogthümer aufbrachten. Im Jahre 1865 überzeugte man sich von der Nothwendigkeit, die Zu¬ schüsse zu erhöhen. Weimar übernahm noch weiter 1494 Thaler, jede der drei anderen Regierungen 2500 Thaler. Seit 1865 gewährte Weimar überhaupt etwa 18,800 Thaler, Meiningen 5561, Altenburg 5575, Coburg-Gotha 5561 Thaler zu der gemeinsamen Kasse, alle zusammen 34.081 Thaler. Von da ab hat man sich zu gemeinsamer Erhöhung der laufenden Bei¬ träge zur Gesammtkasse nicht geeinigt. Wohl aber haben einige Separatver- willigungen stattgefunden. Neben der Gemeinsamkeitskasse der Universität be¬ stehen vier Separatkassen, über deren Verwendung jeder einzelne Staat beson¬ ders disponirt. Inwiefern es ein glückliches Verhältniß ist, wenn für eine gemeinsame Universität auch wieder separate Kassen bestehen, woraus folgt, daß, wo ein Beitrag aus einer Separatkasse für allgemeine Zwecke in Anspruch genommen wird, allemal erst eine eigene Verständigung vorausgehen muß, ganz abgesehen von der Verweitläusigung der ohnehin hinlänglich weitläufigen Rechnungsführung, mag man sich selbst sagen. Gemeinsame Universität, aber mit Separatkassen; das scheint fast wie eine evntraäietio in acheeto, wird aber sehr erklärlich, sobald man die Verschiedenheit der Leistungen sieht. In Weimar bewilligte der Landtag bereitwilligst im Jahre 1872 abermals 8000 Thaler jährlich und neuerdings 1874 dazu noch 4000 Thaler. Eine Meininger Separatverwilligung beträgt ganze 500 Thaler jährlich. Desgleichen eine Gothaische. Dagegen hat Altenburg 1872 eine Separatbewilligung von 2500 Thalern gemacht. Die Summe der Weimarischen Beitragsleistungen war inbegriffen jener 8000 Thaler Separatzuschuß aus 26,877 Thaler gestiegen. Alle Einnahmen der Universität zusammen genommen betrugen 1872 die Summe von 52,904 Thaler. Ihnen stand eine Gesammtausgabe von 52,798 Thalern gegenüber. Es blieb sonach nur noch ein geringer Ueberschuß von 105 Thalern. Gün¬ stiger hat sich die Finanzverwaltung 1873 gewiß nicht gestaltet. Sonst hätte die Weimarische Regierung schwerlich im Jahre 1874 bereits einen neuen Nothpfennig von 4000 begehrt und erhalten, durch den die Weimari¬ schen Leistungen auf 30.878 Thaler stiegen.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_359152
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_359152/296
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_359152/296>, abgerufen am 22.07.2024.