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Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, I. Semester. I. Band.

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Die erste Berathung über die Novelle zur Gewerbeordnung, in welcher
Novelle bekanntlich die strafrechtliche Verfolgung des gebrochenen Arbeitsver¬
trages beantragt wird, übergehe ick) bis zum Bericht über die zweite Be¬
rathung. Ob es zu einer solchen in diesem Falle kommt, ist freilich zweifel¬
haft. Die Gedanken über diesen Gegenstand sind noch so widerspruchsvoll,
die Frage selbst so wenig spruchreif, die Regierungsvorlage erscheint so mangel¬
haft, so sehr als eine durch die Ungeduld gewisser Kreise der Regierung
abgezwungene Arbeit, daß die vorwiegende Ansicht dahin geht, man thue am
besten, die Vorlage in der Commission zu begraben. Ein Begräbnis), das
alle Aussichten hat bei der kurzen Arbeitszeit, welche dem Reichstag für die
vielen und schwierigen Aufgaben dieser Session zu Gebote steht.

Ich gehe ebenso hinweg über die erste Berathung des Preßgesetzentwurfs.
Meine Ansicht, wie dieser Gegenstand positiv zu behandeln wäre, kennen Sie,
ohne derselben Beifall zu schenken. Vielleicht erreiche ich mehr auf dem Wege
der negativen Induktion, indem sich zeigt, daß jede andere Art, die Presse
zu behandeln, zu unerträglichen Uebelständen führt. Bei dem vorliegenden
Entwurf ist der betreffende Beweis leicht. Er wird bei der zweiten Berathung
ohne Zweifel siegreich geführt werden, ohne daß die Herrn Redner etwas
Besseres an die Stelle zu setzen im Stande sind, wenn sie auf dem Stand¬
punkt der individuellen Verantwortlichkeit für die Preßerzeugnisse verharren.

Am 23. Februar gelangten zwei eng zusammengehörige Gesetzentwürfe
zur ersten Berathung, nämlich das sogenannte Comptabilitätsgesetz, welches
die Reichsregierung bezeichnet hat als Gesetz über die Verwaltung der Ein¬
nahmen und Ausgaben des Reichs; zweitens ein Gesetz über die Einrichtung
und Befugnisse des Reichsrechnungshofes. Beide Gesetzentwürfe wurden, wie
fast alle Vorlagen dieser Session, zur Vorberathung an eine Commission
verwiesen. Der in die Reichsverfassung tief eingreifende Gegenstand wird
uns bei der zweiten Berathung eingehend beschäftigen.

Am 25. Februar faßte der Reichstag endlich Beschluß über den Platz,
auf welchem das künftige Reichstagsgebäude errichtet werden soll. Von vielen
sehr unzweckmäßigen Vorschlägen lenkte der Abgeordnete August Reichens-
perger den Entschluß des Reichstages auf einen bescheidenen, aber sehr
praktischen Plan durch die Wahl des Terrains, auf dessen einem Theil
das jetzige interimistische Reichstagsgebäude sich befindet. Der Reichstag hat
seinen Beschluß gefaßt, aber manche Stimmen wollen die Ausführung dennoch
bezweifeln, weil die Erwerbung des ganzen erforderlichen Terrains unüber-
steiglichen Schwierigkeiten begegnen werde. Wir wollen dies einstweilen nicht
glauben, eine nähere Erörterung dieser Platzfrage aber, die Alles in Allem
eine Berliner Localfrage ist, den Lesern der Grenzboten an dieser Stelle
L --r. ersparen. '




Die erste Berathung über die Novelle zur Gewerbeordnung, in welcher
Novelle bekanntlich die strafrechtliche Verfolgung des gebrochenen Arbeitsver¬
trages beantragt wird, übergehe ick) bis zum Bericht über die zweite Be¬
rathung. Ob es zu einer solchen in diesem Falle kommt, ist freilich zweifel¬
haft. Die Gedanken über diesen Gegenstand sind noch so widerspruchsvoll,
die Frage selbst so wenig spruchreif, die Regierungsvorlage erscheint so mangel¬
haft, so sehr als eine durch die Ungeduld gewisser Kreise der Regierung
abgezwungene Arbeit, daß die vorwiegende Ansicht dahin geht, man thue am
besten, die Vorlage in der Commission zu begraben. Ein Begräbnis), das
alle Aussichten hat bei der kurzen Arbeitszeit, welche dem Reichstag für die
vielen und schwierigen Aufgaben dieser Session zu Gebote steht.

Ich gehe ebenso hinweg über die erste Berathung des Preßgesetzentwurfs.
Meine Ansicht, wie dieser Gegenstand positiv zu behandeln wäre, kennen Sie,
ohne derselben Beifall zu schenken. Vielleicht erreiche ich mehr auf dem Wege
der negativen Induktion, indem sich zeigt, daß jede andere Art, die Presse
zu behandeln, zu unerträglichen Uebelständen führt. Bei dem vorliegenden
Entwurf ist der betreffende Beweis leicht. Er wird bei der zweiten Berathung
ohne Zweifel siegreich geführt werden, ohne daß die Herrn Redner etwas
Besseres an die Stelle zu setzen im Stande sind, wenn sie auf dem Stand¬
punkt der individuellen Verantwortlichkeit für die Preßerzeugnisse verharren.

Am 23. Februar gelangten zwei eng zusammengehörige Gesetzentwürfe
zur ersten Berathung, nämlich das sogenannte Comptabilitätsgesetz, welches
die Reichsregierung bezeichnet hat als Gesetz über die Verwaltung der Ein¬
nahmen und Ausgaben des Reichs; zweitens ein Gesetz über die Einrichtung
und Befugnisse des Reichsrechnungshofes. Beide Gesetzentwürfe wurden, wie
fast alle Vorlagen dieser Session, zur Vorberathung an eine Commission
verwiesen. Der in die Reichsverfassung tief eingreifende Gegenstand wird
uns bei der zweiten Berathung eingehend beschäftigen.

Am 25. Februar faßte der Reichstag endlich Beschluß über den Platz,
auf welchem das künftige Reichstagsgebäude errichtet werden soll. Von vielen
sehr unzweckmäßigen Vorschlägen lenkte der Abgeordnete August Reichens-
perger den Entschluß des Reichstages auf einen bescheidenen, aber sehr
praktischen Plan durch die Wahl des Terrains, auf dessen einem Theil
das jetzige interimistische Reichstagsgebäude sich befindet. Der Reichstag hat
seinen Beschluß gefaßt, aber manche Stimmen wollen die Ausführung dennoch
bezweifeln, weil die Erwerbung des ganzen erforderlichen Terrains unüber-
steiglichen Schwierigkeiten begegnen werde. Wir wollen dies einstweilen nicht
glauben, eine nähere Erörterung dieser Platzfrage aber, die Alles in Allem
eine Berliner Localfrage ist, den Lesern der Grenzboten an dieser Stelle
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_130643/401>, abgerufen am 25.12.2024.