Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, I. Semester. I. Band.Mitwirkung eines deutschen Parlaments. Ebenso energisch bekämpfte er die Beim Herannahen der Katastrophe von 1866 kämpfte Metz in Wort und Mitwirkung eines deutschen Parlaments. Ebenso energisch bekämpfte er die Beim Herannahen der Katastrophe von 1866 kämpfte Metz in Wort und <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0395" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/131039"/> <p xml:id="ID_1146" prev="#ID_1145"> Mitwirkung eines deutschen Parlaments. Ebenso energisch bekämpfte er die<lb/> Intriguen des Herrn von Dalwigk gegen Erneuerung des Zollvereins aus<lb/> Anlaß des preußisch-französischen Handelsvertrags, und zwar mit solchem<lb/> Erfolg, daß die zweite Kammer beinahe einstimmig der arti-nationalen Handels¬<lb/> politik des Ministeriums entgegentrat. Auch erhob Metz eine von der Mehr¬<lb/> heit der Kammer gebilligte Anklage gegen das Ministerium Dalwigk wegen<lb/> Verfassungsbruches. Aber freilich ohne dadurch den Rücktritt des Verhaßten<lb/> zu erzwingen. Dazugehörten stärkere Gewalten, als diejenigen der Minister«<lb/> anklage Seiten der hessischen Landesvertretung. — Neben den Fragen der<lb/> großen Politik waren es vornehmlich die der Finanzen und inneren Staats¬<lb/> wirthschaft, in welchen Metz sich als leitender Kopf im hessischen Landtage<lb/> auszeichnete. Als ständiger Präsident des Finanzausschusses bearbeitete er<lb/> theilweise in gedruckten, theilweise in geheimen Berichten die delikatesten<lb/> Theile des Budgets, wie die Civilliste und deren Schulden, die Apanagen,<lb/> Gesandtschaften u. f. w. und drang, freilich nur theilweise mit Erfolg, auf<lb/> finanzielle Ersparnisse und volkswirthschaftliche Verbesserungen. Als die besten<lb/> Lorbeern auf diesem Gebiete seine Thätigkeit vor 1866 sind zu nennen: die<lb/> Abschaffung des Chausseegeldes sowie die Erhöhung der Gehälter der Volks-<lb/> schullehrer. — Selbstverständlich suchte Metz in seiner parlamentarischen Thätig¬<lb/> keit lebhaft die Fühlung mit den College» der andern deutschen Land¬<lb/> tage, welche seit 1862 in dem in Weimar begründeten Abgeordnetentage und<lb/> dessen permanenten Ausschusse eine gemeinsame Vetretung hatten. Metz<lb/> wurde in diesen Ausschuß und ebenso in die geschäftsleitende Commission<lb/> der gesammten deutschen Volksvertretungen (den sog. Sechsunddreißiger-<lb/> Ausschuß) gewählt, und war in beiden Stellungen jahrelang sehr thätig;<lb/> namentlich vertrat er den Sechsundreißiger-Ausschuß in Elmshorn und in<lb/> Altona.</p><lb/> <p xml:id="ID_1147" next="#ID_1148"> Beim Herannahen der Katastrophe von 1866 kämpfte Metz in Wort und<lb/> Schrift für Neutralität Hessens und für Annahme des Bismarckischen Bundes-<lb/> reformvorschlages auf der Grundlage eines Deutschen Parlaments. Auf<lb/> seinen Bericht hin wurde, trotz der schärfsten Angriffe Dalwigk's gegen Preußen,<lb/> die Anforderung der Millionen für den Kampf mit 28 gegen 21 Stimmen<lb/> von der zweiten Kammer verworfen, in der ersten Kammer dagegen einstimmig<lb/> angenommen. Erst nachdem die Preußen von Wetzlar aus nach Gießen über<lb/> die hessische Grenze eingerückt waren, und nachdem das Ministerium, angeblich<lb/> nur zum Schutz gegen etwaige Eventualitäten und lediglich zur Ausrüstung<lb/> und Vorbeitung der Schlagfertigkeit der hessischen Division, und zwar nur<lb/> die Hälfte der früheren Forderung verlangte, ohne, seiner Betheuerung nach,<lb/> sich damit für eine oder die andre der beiden Großmächte zu entscheiden: erst<lb/> da bewilligte die zweite Kammer die geforderte Summe einstimmig, jedoch mit</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0395]
Mitwirkung eines deutschen Parlaments. Ebenso energisch bekämpfte er die
Intriguen des Herrn von Dalwigk gegen Erneuerung des Zollvereins aus
Anlaß des preußisch-französischen Handelsvertrags, und zwar mit solchem
Erfolg, daß die zweite Kammer beinahe einstimmig der arti-nationalen Handels¬
politik des Ministeriums entgegentrat. Auch erhob Metz eine von der Mehr¬
heit der Kammer gebilligte Anklage gegen das Ministerium Dalwigk wegen
Verfassungsbruches. Aber freilich ohne dadurch den Rücktritt des Verhaßten
zu erzwingen. Dazugehörten stärkere Gewalten, als diejenigen der Minister«
anklage Seiten der hessischen Landesvertretung. — Neben den Fragen der
großen Politik waren es vornehmlich die der Finanzen und inneren Staats¬
wirthschaft, in welchen Metz sich als leitender Kopf im hessischen Landtage
auszeichnete. Als ständiger Präsident des Finanzausschusses bearbeitete er
theilweise in gedruckten, theilweise in geheimen Berichten die delikatesten
Theile des Budgets, wie die Civilliste und deren Schulden, die Apanagen,
Gesandtschaften u. f. w. und drang, freilich nur theilweise mit Erfolg, auf
finanzielle Ersparnisse und volkswirthschaftliche Verbesserungen. Als die besten
Lorbeern auf diesem Gebiete seine Thätigkeit vor 1866 sind zu nennen: die
Abschaffung des Chausseegeldes sowie die Erhöhung der Gehälter der Volks-
schullehrer. — Selbstverständlich suchte Metz in seiner parlamentarischen Thätig¬
keit lebhaft die Fühlung mit den College» der andern deutschen Land¬
tage, welche seit 1862 in dem in Weimar begründeten Abgeordnetentage und
dessen permanenten Ausschusse eine gemeinsame Vetretung hatten. Metz
wurde in diesen Ausschuß und ebenso in die geschäftsleitende Commission
der gesammten deutschen Volksvertretungen (den sog. Sechsunddreißiger-
Ausschuß) gewählt, und war in beiden Stellungen jahrelang sehr thätig;
namentlich vertrat er den Sechsundreißiger-Ausschuß in Elmshorn und in
Altona.
Beim Herannahen der Katastrophe von 1866 kämpfte Metz in Wort und
Schrift für Neutralität Hessens und für Annahme des Bismarckischen Bundes-
reformvorschlages auf der Grundlage eines Deutschen Parlaments. Auf
seinen Bericht hin wurde, trotz der schärfsten Angriffe Dalwigk's gegen Preußen,
die Anforderung der Millionen für den Kampf mit 28 gegen 21 Stimmen
von der zweiten Kammer verworfen, in der ersten Kammer dagegen einstimmig
angenommen. Erst nachdem die Preußen von Wetzlar aus nach Gießen über
die hessische Grenze eingerückt waren, und nachdem das Ministerium, angeblich
nur zum Schutz gegen etwaige Eventualitäten und lediglich zur Ausrüstung
und Vorbeitung der Schlagfertigkeit der hessischen Division, und zwar nur
die Hälfte der früheren Forderung verlangte, ohne, seiner Betheuerung nach,
sich damit für eine oder die andre der beiden Großmächte zu entscheiden: erst
da bewilligte die zweite Kammer die geforderte Summe einstimmig, jedoch mit
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