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Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, I. Semester. I. Band.

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Antritte seiner Würde vorfand, in ihrer gedeihlichen Entwickelung zu erhalten.
Statt diese gerechte Erwartung zu erfüllen, welche er durch eine seiner Wahl
vorausgegangene schriftliche Versicherung zu einem vollen Vertrauen befestigt
hatte, setzte er sich mit Willkür über die Landes-Gesetze hinweg, verkannte das
königliche Ansehen und brachte verwirrende Störung in geordnete Verhältnisse.

Da die zunächst auf Anordnung der höchsten Staatsbehörden angewandten
und sodann auf unmittelbaren Allerhöchsten Befehl wiederholten Versuche
den Erzbischof auf gütlichem Wege über die Schranken seiner Amtsbefugnisse
zu verständigen, eben so fruchtlos gewesen sind, als die Warnungen über die
unvermeidlichen ernstlichen Folgen seines fortgesetzten Widerstreben? gegen die
bestehenden Gesetze, derselbe vielmehr erklärt hat, bet der Anwendung der von
ihm aufgestellten Grundsätze, wie bisher, so auch ferner beharren zu wollen,
zuletzt auch sich nicht gescheuet, selbst Schritte zur Aufregung der Gemüther
zu thun; so blieb unter diesen Umständen Seiner Majestät dem Könige,
indem Sie Sich aus Rücksicht auf die bestehenden freundschaftlichen Verhält¬
nisse mit dem päpstlichen Stuhle enthalten wollten, der Strenge der Gesetze
auf das Verfahren des Erzbischofs Anwendung zu geben, zur Wahrung der
Rechte Ihrer Krone, zur Abwendung verderblicher Störungen in dem Gange
der Verwaltung eines der wichtigsten Theile der öffentlichen Angelegenheiten,
vorzüglich aber zur Aufrechthaltung des Friedens und der Eintracht unter
Ihren Unterthanen, für welchen Zweck die göttliche Vorsehung Ihre Be¬
mühungen unausgesetzt gesegnet hat, kein anderes Mittel übrig, als wenig¬
stens der Ausübung der amtlichen Wirksamkeit des genannten Prälaten in
aller und jeder Beziehung ein Ziel zu setzen.

Zu dem Ende haben Allerhöchstdieselben mittelst Ordre vom heutigen
Tage anzuordnen geruht, daß der Erzbischof seinen Sprengel verlasse und
außerhalb desselben seinen Wohnsitz nehme, das Metropolitan-Kapitel zu
Köln aber unter Mittheilung dieser Allerhöchsten Verfügung aufgefordert
werde, nach den canonischen Vorschriften diejenigen Maßregeln einzuleiten und
zu treffen, welche zur Aufrechthaltung des unentbehrlichen Geschäftsganges
erforderlich und dem Zustande der eingetretenen Hemmung des erzbischöfltchen
Amtes angemessen sind, auch über diesen Vorgang an den päpstlichen Stuhl,
welcher von dem Gange der Ereignisse in vollständiger Kenntniß erhalten
worden ist, mit den ihm geeignet scheinenden Anträgen zur weiteren Veran¬
lassung unmittelbar zu berichten.

Bei der Veröffentlichung dieses Publikandi ist jener Allerhöchste Befehl
bereits vollzogen, und erwarten Seine Majestät um so mehr die Zustimmung
aller Wohlgesinnten und das Unterbleiben jedes Versuchs, sich den Allerhöch¬
sten Befehlen entgegenzusetzen, als die bisherigen Erfahrungen des guten
Sinnes, Gehorsams und Vertrauens zu der beruhigenden Hoffnung berechtigen,


Antritte seiner Würde vorfand, in ihrer gedeihlichen Entwickelung zu erhalten.
Statt diese gerechte Erwartung zu erfüllen, welche er durch eine seiner Wahl
vorausgegangene schriftliche Versicherung zu einem vollen Vertrauen befestigt
hatte, setzte er sich mit Willkür über die Landes-Gesetze hinweg, verkannte das
königliche Ansehen und brachte verwirrende Störung in geordnete Verhältnisse.

Da die zunächst auf Anordnung der höchsten Staatsbehörden angewandten
und sodann auf unmittelbaren Allerhöchsten Befehl wiederholten Versuche
den Erzbischof auf gütlichem Wege über die Schranken seiner Amtsbefugnisse
zu verständigen, eben so fruchtlos gewesen sind, als die Warnungen über die
unvermeidlichen ernstlichen Folgen seines fortgesetzten Widerstreben? gegen die
bestehenden Gesetze, derselbe vielmehr erklärt hat, bet der Anwendung der von
ihm aufgestellten Grundsätze, wie bisher, so auch ferner beharren zu wollen,
zuletzt auch sich nicht gescheuet, selbst Schritte zur Aufregung der Gemüther
zu thun; so blieb unter diesen Umständen Seiner Majestät dem Könige,
indem Sie Sich aus Rücksicht auf die bestehenden freundschaftlichen Verhält¬
nisse mit dem päpstlichen Stuhle enthalten wollten, der Strenge der Gesetze
auf das Verfahren des Erzbischofs Anwendung zu geben, zur Wahrung der
Rechte Ihrer Krone, zur Abwendung verderblicher Störungen in dem Gange
der Verwaltung eines der wichtigsten Theile der öffentlichen Angelegenheiten,
vorzüglich aber zur Aufrechthaltung des Friedens und der Eintracht unter
Ihren Unterthanen, für welchen Zweck die göttliche Vorsehung Ihre Be¬
mühungen unausgesetzt gesegnet hat, kein anderes Mittel übrig, als wenig¬
stens der Ausübung der amtlichen Wirksamkeit des genannten Prälaten in
aller und jeder Beziehung ein Ziel zu setzen.

Zu dem Ende haben Allerhöchstdieselben mittelst Ordre vom heutigen
Tage anzuordnen geruht, daß der Erzbischof seinen Sprengel verlasse und
außerhalb desselben seinen Wohnsitz nehme, das Metropolitan-Kapitel zu
Köln aber unter Mittheilung dieser Allerhöchsten Verfügung aufgefordert
werde, nach den canonischen Vorschriften diejenigen Maßregeln einzuleiten und
zu treffen, welche zur Aufrechthaltung des unentbehrlichen Geschäftsganges
erforderlich und dem Zustande der eingetretenen Hemmung des erzbischöfltchen
Amtes angemessen sind, auch über diesen Vorgang an den päpstlichen Stuhl,
welcher von dem Gange der Ereignisse in vollständiger Kenntniß erhalten
worden ist, mit den ihm geeignet scheinenden Anträgen zur weiteren Veran¬
lassung unmittelbar zu berichten.

Bei der Veröffentlichung dieses Publikandi ist jener Allerhöchste Befehl
bereits vollzogen, und erwarten Seine Majestät um so mehr die Zustimmung
aller Wohlgesinnten und das Unterbleiben jedes Versuchs, sich den Allerhöch¬
sten Befehlen entgegenzusetzen, als die bisherigen Erfahrungen des guten
Sinnes, Gehorsams und Vertrauens zu der beruhigenden Hoffnung berechtigen,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_130643/157>, abgerufen am 22.07.2024.