Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, II. Semester. I. Band.empfahl, hat er gethan, was sich nicht verantworten läßt, wenn man der Ar¬ Die Verhandlung über die Sparkassen ist eigentlich erst durch die ver¬ Wie die Sparkassen, so hatte man auch die Hausindustrie auf öster¬ Die hiermit sich äußerlich berührende Lage des Kleingewerbes Gleiches gilt von der ebenfalls nachträglich in die Versammlung ge¬ Man kann aber die Frage aufwerfen, ob der Volkswirtschaftliche empfahl, hat er gethan, was sich nicht verantworten läßt, wenn man der Ar¬ Die Verhandlung über die Sparkassen ist eigentlich erst durch die ver¬ Wie die Sparkassen, so hatte man auch die Hausindustrie auf öster¬ Die hiermit sich äußerlich berührende Lage des Kleingewerbes Gleiches gilt von der ebenfalls nachträglich in die Versammlung ge¬ Man kann aber die Frage aufwerfen, ob der Volkswirtschaftliche <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0483" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/193286"/> <p xml:id="ID_1597" prev="#ID_1596"> empfahl, hat er gethan, was sich nicht verantworten läßt, wenn man der Ar¬<lb/> menpflege wahrhaft vorwärts helfen will.</p><lb/> <p xml:id="ID_1598"> Die Verhandlung über die Sparkassen ist eigentlich erst durch die ver¬<lb/> rückten Angriffe interessant geworden, welche sie in einem von eingebildeter<lb/> Weisheit triefenden Berliner Blatte, dem ehedem berühmten, jetzt nahezu be¬<lb/> rüchtigt gewordenen „Organ für Jedermann" erfahren hat. Ein junges Breslauer<lb/> Blatt, die „Schlesische Presse", hat darauf so schlagend geantwortet, daß es<lb/> Schade wäre, das Werk noch einmal zu thun. Es genügt zu bestätigen, daß<lb/> es dem Congreß im Traum nicht eingefallen ist, die Spartopfe des kleinen<lb/> Mannes zu wüster Verwirthschaftung an die Schwindelgründer der Börsen<lb/> ausliefern zu wollen. Aber man hat allerdings von der Actiengesellschaft als<lb/> möglicher rechtlicher Form eines Sparkassenunternehmens gesprochen; und<lb/> das ist ja heute der rothe Lappen, welchen Stier-Augen nicht sehen können,<lb/> ohne in Wuth zu gerathen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1599"> Wie die Sparkassen, so hatte man auch die Hausindustrie auf öster¬<lb/> reichischen Rath ins Register aufgenommen, und einem österreichischen Re¬<lb/> ferenten gewissermaßen auf den Leib zugeschnitten. Daß viel dabei herausge¬<lb/> kommen wäre, ließe sich nicht sagen. Es giebt über den Gegenstand eben<lb/> nichts rechtes zu erörtern. Die Hauptsache ist, neue Industriezweige der<lb/> Art zu entdecken oder zu ersinnen, und dann passenden Orts einzubürgern.<lb/> Daß internationale Handelsverträge nicht gerade die günstigste Gelegenheit<lb/> sind, um die Hausindustrie zu fördern, braucht uns nicht erst der Volkswirth-<lb/> schaftliche Congreß zu verrathen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1600"> Die hiermit sich äußerlich berührende Lage des Kleingewerbes<lb/> brachte ein gewisser localer Terrorismus auch noch in die Verhandlung mit<lb/> hinein. Es ließ sich indessen dann doch nichts weiter thun, als die Frage<lb/> dem nächstjährigen Congreß vermachen. Von den beiden Forschern, die neuer¬<lb/> dings darüber geschrieben haben, gehört zwar Schmoller zu den feindseligsten<lb/> Gegnern des Congresses, aber Dannenberg in Hamburg zu seinen treuen<lb/> Besuchern, so daß es der Verhandlung an einem kundigen einleitenden Be¬<lb/> richterstatter nicht fehlen kann.</p><lb/> <p xml:id="ID_1601"> Gleiches gilt von der ebenfalls nachträglich in die Versammlung ge¬<lb/> schleuderten Frage der Klagbarkeit von Börsen-Differenzen. Ale¬<lb/> xander Meyer, der die Jurisprudenz mit der Nationalökonomie so elegant und<lb/> fruchtbar zu verbinden weiß, ist ganz der Mann, einen solchen Gegenstand<lb/> allseitig zu beleuchten.</p><lb/> <p xml:id="ID_1602" next="#ID_1603"> Man kann aber die Frage aufwerfen, ob der Volkswirtschaftliche<lb/> Congreß nicht den Vorgang des Juristentags, der Katheder-Sozialisten und<lb/> .neuestens auch des Statistischen Congresses befolgen und seine Verhandlungs-<lb/> Gegenstände durch vorher eingezogene und gedruckte Gutachten von besonders</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0483]
empfahl, hat er gethan, was sich nicht verantworten läßt, wenn man der Ar¬
menpflege wahrhaft vorwärts helfen will.
Die Verhandlung über die Sparkassen ist eigentlich erst durch die ver¬
rückten Angriffe interessant geworden, welche sie in einem von eingebildeter
Weisheit triefenden Berliner Blatte, dem ehedem berühmten, jetzt nahezu be¬
rüchtigt gewordenen „Organ für Jedermann" erfahren hat. Ein junges Breslauer
Blatt, die „Schlesische Presse", hat darauf so schlagend geantwortet, daß es
Schade wäre, das Werk noch einmal zu thun. Es genügt zu bestätigen, daß
es dem Congreß im Traum nicht eingefallen ist, die Spartopfe des kleinen
Mannes zu wüster Verwirthschaftung an die Schwindelgründer der Börsen
ausliefern zu wollen. Aber man hat allerdings von der Actiengesellschaft als
möglicher rechtlicher Form eines Sparkassenunternehmens gesprochen; und
das ist ja heute der rothe Lappen, welchen Stier-Augen nicht sehen können,
ohne in Wuth zu gerathen.
Wie die Sparkassen, so hatte man auch die Hausindustrie auf öster¬
reichischen Rath ins Register aufgenommen, und einem österreichischen Re¬
ferenten gewissermaßen auf den Leib zugeschnitten. Daß viel dabei herausge¬
kommen wäre, ließe sich nicht sagen. Es giebt über den Gegenstand eben
nichts rechtes zu erörtern. Die Hauptsache ist, neue Industriezweige der
Art zu entdecken oder zu ersinnen, und dann passenden Orts einzubürgern.
Daß internationale Handelsverträge nicht gerade die günstigste Gelegenheit
sind, um die Hausindustrie zu fördern, braucht uns nicht erst der Volkswirth-
schaftliche Congreß zu verrathen.
Die hiermit sich äußerlich berührende Lage des Kleingewerbes
brachte ein gewisser localer Terrorismus auch noch in die Verhandlung mit
hinein. Es ließ sich indessen dann doch nichts weiter thun, als die Frage
dem nächstjährigen Congreß vermachen. Von den beiden Forschern, die neuer¬
dings darüber geschrieben haben, gehört zwar Schmoller zu den feindseligsten
Gegnern des Congresses, aber Dannenberg in Hamburg zu seinen treuen
Besuchern, so daß es der Verhandlung an einem kundigen einleitenden Be¬
richterstatter nicht fehlen kann.
Gleiches gilt von der ebenfalls nachträglich in die Versammlung ge¬
schleuderten Frage der Klagbarkeit von Börsen-Differenzen. Ale¬
xander Meyer, der die Jurisprudenz mit der Nationalökonomie so elegant und
fruchtbar zu verbinden weiß, ist ganz der Mann, einen solchen Gegenstand
allseitig zu beleuchten.
Man kann aber die Frage aufwerfen, ob der Volkswirtschaftliche
Congreß nicht den Vorgang des Juristentags, der Katheder-Sozialisten und
.neuestens auch des Statistischen Congresses befolgen und seine Verhandlungs-
Gegenstände durch vorher eingezogene und gedruckte Gutachten von besonders
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |