Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, II. Semester. I. Band.wirtschaftlichem Blick, wie Justus Möser (a, a. O.) so wichtig erschien, daß .Sollte einem solchen Unwesen (der stetigen Abminderung des Silberfeingehaltes Der bei Nan angeführte Grund, daß ein solcher Zwang das Ein¬ b) Die Nachtheile des Legirungszwanges scheinen uns überhaupt dessen wirtschaftlichem Blick, wie Justus Möser (a, a. O.) so wichtig erschien, daß .Sollte einem solchen Unwesen (der stetigen Abminderung des Silberfeingehaltes Der bei Nan angeführte Grund, daß ein solcher Zwang das Ein¬ b) Die Nachtheile des Legirungszwanges scheinen uns überhaupt dessen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0346" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/193149"/> <p xml:id="ID_1186" prev="#ID_1185"> wirtschaftlichem Blick, wie Justus Möser (a, a. O.) so wichtig erschien, daß<lb/> er außer dem Legirungszwang noch eine obrigkeitliche Taxation des Silbers<lb/> vorschlug:</p><lb/> <quote> .Sollte einem solchen Unwesen (der stetigen Abminderung des Silberfeingehaltes<lb/> unter Beibehaltung der alten Preise) nicht durch Kreisschlüsfe abgeholfen, einerlei<lb/> Silberprobe eingeführt und der Preis desselben auf dem Kreis¬<lb/> tage so gesetzt werden, wie es die auswärtige Correspondenz mit<lb/> sich brächte?"</quote><lb/> <p xml:id="ID_1187"> Der bei Nan angeführte Grund, daß ein solcher Zwang das Ein¬<lb/> schmelzen der Landesmünzen verhindere, dürfte dagegen, zumal<lb/> bei dem heutigen Stande der Technik, kaum haltbar sein. Dieses Einschmelzen,<lb/> welches stets mit dem Verluste der unnöthig aufgewendeten Prägekosten ver¬<lb/> bunden ist, bildet einen volkswirthschaftlich bedeutenden Nachtheil. Gleichwohl<lb/> erscheinen uns die in den meisten Staaten erlassenen gesetzlichen Verbote dieses<lb/> Verfahrens als ungeeignet, da eine Controle ihrer Beobachtung fast<lb/> unmöglich ist; und als ungerecht, da 'ein in meinem Eigenthum befind¬<lb/> liches Geldstück mir so gut zur freiesten Verfügung stehen muß, wie eine an¬<lb/> dere, mir gehörige Sache. Kein Staat der Welt hindert seine Bürger, ihr<lb/> Geld in dem Krater eines Vulkans für alle Zeit zu begraben, und doch sol¬<lb/> len dieselben Bürger gehindert sein, dasselbe Geld zu schönen und nützlichen,<lb/> Waaren umzuarbeiten? Selbst hohe Denunciantenprämien würden, ganz ab¬<lb/> gesehen von der Mißlichkeit derartiger Hülfsmittel, dieses Uebel nicht beseitigen.<lb/> Es kann daher, nach der diesseitigen Ansicht, nicht darauf ankommen, ein<lb/> solches uncontrolirbares Verfahren zu verbieten, sondern nur darauf, es<lb/> zu verüberflüssigen, und dieses geschieht am leichtesten und sichersten,<lb/> wenn den Gold- und Silberarbeitern Gelegenheit geboten wird, Edelmetall¬<lb/> barren ohne größere Kosten bei der Staatsmünze direct zu erhalten. Eine<lb/> solche Einrichtung bewahrt den Staat vor dem unverwertheten Verluste der<lb/> Prägekosten und vor dem, im Interesse der Loyalität zu beseitigenden Nach¬<lb/> theile, daß ein nicht zu überwachendes Verbot übertreren wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_1188" next="#ID_1189"> b) Die Nachtheile des Legirungszwanges scheinen uns überhaupt dessen<lb/> leicht wiegende und durch andere Mittel ebenfalls zu erreichende Vortheile sehr<lb/> erheblich zu überwiegen. Wenn die Wirthschaftspolitik früherer Zeiten die<lb/> vermeintlich geeignetste Erzeugungsweise und Beschaffenheit gewerblicher Waaren<lb/> gesetzlich vorschrieb, wenn die Länge und Breite aller Wollenzeuge, das Ge¬<lb/> wicht seidener Strümpfe, die Breite der Webeblätter in der Leineweberei und<lb/> andere technologische Details der einzelnen Gewerbe auf das Genaueste ver¬<lb/> ordnet wurden, so mußten doch die häufig nothwendig werdenden Abän¬<lb/> derungen einer solchen Gesetzgebung das Unbequeme und Hinderliche derselben<lb/> darthun. Denn dieselben Regeln waren, soweit sie mit der Praxis überein-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0346]
wirtschaftlichem Blick, wie Justus Möser (a, a. O.) so wichtig erschien, daß
er außer dem Legirungszwang noch eine obrigkeitliche Taxation des Silbers
vorschlug:
.Sollte einem solchen Unwesen (der stetigen Abminderung des Silberfeingehaltes
unter Beibehaltung der alten Preise) nicht durch Kreisschlüsfe abgeholfen, einerlei
Silberprobe eingeführt und der Preis desselben auf dem Kreis¬
tage so gesetzt werden, wie es die auswärtige Correspondenz mit
sich brächte?"
Der bei Nan angeführte Grund, daß ein solcher Zwang das Ein¬
schmelzen der Landesmünzen verhindere, dürfte dagegen, zumal
bei dem heutigen Stande der Technik, kaum haltbar sein. Dieses Einschmelzen,
welches stets mit dem Verluste der unnöthig aufgewendeten Prägekosten ver¬
bunden ist, bildet einen volkswirthschaftlich bedeutenden Nachtheil. Gleichwohl
erscheinen uns die in den meisten Staaten erlassenen gesetzlichen Verbote dieses
Verfahrens als ungeeignet, da eine Controle ihrer Beobachtung fast
unmöglich ist; und als ungerecht, da 'ein in meinem Eigenthum befind¬
liches Geldstück mir so gut zur freiesten Verfügung stehen muß, wie eine an¬
dere, mir gehörige Sache. Kein Staat der Welt hindert seine Bürger, ihr
Geld in dem Krater eines Vulkans für alle Zeit zu begraben, und doch sol¬
len dieselben Bürger gehindert sein, dasselbe Geld zu schönen und nützlichen,
Waaren umzuarbeiten? Selbst hohe Denunciantenprämien würden, ganz ab¬
gesehen von der Mißlichkeit derartiger Hülfsmittel, dieses Uebel nicht beseitigen.
Es kann daher, nach der diesseitigen Ansicht, nicht darauf ankommen, ein
solches uncontrolirbares Verfahren zu verbieten, sondern nur darauf, es
zu verüberflüssigen, und dieses geschieht am leichtesten und sichersten,
wenn den Gold- und Silberarbeitern Gelegenheit geboten wird, Edelmetall¬
barren ohne größere Kosten bei der Staatsmünze direct zu erhalten. Eine
solche Einrichtung bewahrt den Staat vor dem unverwertheten Verluste der
Prägekosten und vor dem, im Interesse der Loyalität zu beseitigenden Nach¬
theile, daß ein nicht zu überwachendes Verbot übertreren wird.
b) Die Nachtheile des Legirungszwanges scheinen uns überhaupt dessen
leicht wiegende und durch andere Mittel ebenfalls zu erreichende Vortheile sehr
erheblich zu überwiegen. Wenn die Wirthschaftspolitik früherer Zeiten die
vermeintlich geeignetste Erzeugungsweise und Beschaffenheit gewerblicher Waaren
gesetzlich vorschrieb, wenn die Länge und Breite aller Wollenzeuge, das Ge¬
wicht seidener Strümpfe, die Breite der Webeblätter in der Leineweberei und
andere technologische Details der einzelnen Gewerbe auf das Genaueste ver¬
ordnet wurden, so mußten doch die häufig nothwendig werdenden Abän¬
derungen einer solchen Gesetzgebung das Unbequeme und Hinderliche derselben
darthun. Denn dieselben Regeln waren, soweit sie mit der Praxis überein-
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