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Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. II. Band.

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reiht in die alten, oder besser gesagt, activen Truppen, bildet sie den Einschlag dieses
Gewebes und ermangelt zu ihrem großen Vortheil besonderer Cadres, wie sie in Preu¬
ßen bestehn, wo die Regimenter ihre besten Officiere ungern genug hergeben müssen,
um jenen Bastard-Anhängseln etwas Leben zu geben! -- Wie steht es nun mit der
deutschen allgemeinen Dienstpflicht!? Zwölf Jahr Dienst, eiserne Disciplin,
Unmöglichkeit vorwärts zu kommen ohne Geburt oder Vermögen -- das ist die Bilanz
des preußischen Soldaten. Es wird ihn sicherlich wenig trösten, wenn er weiß, daß
die Nichtgcstaltung der Stellvertretung ihm zu eventuellen Drillcameraden ebensogut Fritz
an die Seite stellt, der da wohlhabend ist, als Hermann, welcher arm ist! -- Wie
anders bei uns! Was das Nemplacement betrifft, so ist es allerdings ein Privi¬
legium (xrivata. lex), welches denen, die Geld haben, die Fähigkeit gewährleistet, dies
Geld auch zu brauchen. Es befreit sie ja nicht vollständig vom Dienst, aber es ge¬
stattet ihnen, sich in der Armee durch einen Stellvertreter repräsentiren zu lassen. Neh¬
men wir an, Peter, Paul und Jakob seien Capitalien. Peter kauft Grundbesitz, Paul
führt ein vergnügtes Leben, Jakob aber hält sich einen geschickten Stellvertreter. Würde
es nicht eine Verachtung der Freiheit und des Eigenthumsrechtes sein, wenn man Jakob
hindern wollte, sich einen Nemplacant zu miethen, während man Peter gestattet, Häuser
zu kaufen, oder Paul, seine hübschen Maitressen luxuriös zu unterhalten? ... Und
im Grunde ist ja die Dienstpflicht allgemein. ... Jacques Bonhomme sei
ins Wasser gefallen. Am Ufer stehen zwei junge Leute, beide gleich muthig, der eine
reich, der andere arm. Jener bietet diesem seine Börse, wenn er versuchen wolle, den
alten Jacques zu retten. Gesagt, gethan! Aber Jacques sammt seinem gemietheten
Retter, unfähig, gegen die Fluth anzukämpfen, drohen beide zu ertrinken. Da wirft
unser Reicher sich ebenfalls in die Wellen und rettet beide. -- Jacques Bonhomme
ist Frankreich; der arme junge Mann ist der Nemplacant, der reiche Jüngling aber
-- der Mobilgardist!

Nicht übel, diese Parabel von Jacques Bonhomme! Aber ist sie nicht
bezeichnend für den unendlichen Leichtsinn und die fasrige Frivolität, mit
welcher man in Frankreich die ernstesten Fragen behandelt!? Und hat denn
1870/71 der Mobilgardist den Stellvertreter und Frankreich gerettet; ist er
nicht vielmehr selbst von der Fluth verschlungen worden!? -- Auch in den
Kreisen übrigens, welche sie geschaffen hatten, blieb die Mobilgarde nicht lange
Mode. Die "Kranes militaire" hatte sich zu Anfang für die neue Institution
so begeistert, daß sie sich unter dem neuen Titel: "^ournalv de ig, garäv na-
tiornrlL inobilö, ^lonitour av 1a ä6tense ein ?g.^s" ausschließlich den Inter¬
essen der Mobilgarde widmen wollte. Bald aber gab sie, wie es scheint mit
der Hoffnung, daß die Institution lebensfähig sei, auch jenen Titel auf und
vertrat vom October 1869 ab als "ki'rtmev nitida>!re" nur nebenbei und ge¬
legentlich das specielle Interesse der mobilen Nationalgarde, die damals schon
dem Schicksal aller Moden von gestern verfiel, indem man sich über sie
lustig machte.

Es ist nicht zu verkennen, daß die toi du I. ^prier wol geeignet war,


reiht in die alten, oder besser gesagt, activen Truppen, bildet sie den Einschlag dieses
Gewebes und ermangelt zu ihrem großen Vortheil besonderer Cadres, wie sie in Preu¬
ßen bestehn, wo die Regimenter ihre besten Officiere ungern genug hergeben müssen,
um jenen Bastard-Anhängseln etwas Leben zu geben! — Wie steht es nun mit der
deutschen allgemeinen Dienstpflicht!? Zwölf Jahr Dienst, eiserne Disciplin,
Unmöglichkeit vorwärts zu kommen ohne Geburt oder Vermögen — das ist die Bilanz
des preußischen Soldaten. Es wird ihn sicherlich wenig trösten, wenn er weiß, daß
die Nichtgcstaltung der Stellvertretung ihm zu eventuellen Drillcameraden ebensogut Fritz
an die Seite stellt, der da wohlhabend ist, als Hermann, welcher arm ist! — Wie
anders bei uns! Was das Nemplacement betrifft, so ist es allerdings ein Privi¬
legium (xrivata. lex), welches denen, die Geld haben, die Fähigkeit gewährleistet, dies
Geld auch zu brauchen. Es befreit sie ja nicht vollständig vom Dienst, aber es ge¬
stattet ihnen, sich in der Armee durch einen Stellvertreter repräsentiren zu lassen. Neh¬
men wir an, Peter, Paul und Jakob seien Capitalien. Peter kauft Grundbesitz, Paul
führt ein vergnügtes Leben, Jakob aber hält sich einen geschickten Stellvertreter. Würde
es nicht eine Verachtung der Freiheit und des Eigenthumsrechtes sein, wenn man Jakob
hindern wollte, sich einen Nemplacant zu miethen, während man Peter gestattet, Häuser
zu kaufen, oder Paul, seine hübschen Maitressen luxuriös zu unterhalten? ... Und
im Grunde ist ja die Dienstpflicht allgemein. ... Jacques Bonhomme sei
ins Wasser gefallen. Am Ufer stehen zwei junge Leute, beide gleich muthig, der eine
reich, der andere arm. Jener bietet diesem seine Börse, wenn er versuchen wolle, den
alten Jacques zu retten. Gesagt, gethan! Aber Jacques sammt seinem gemietheten
Retter, unfähig, gegen die Fluth anzukämpfen, drohen beide zu ertrinken. Da wirft
unser Reicher sich ebenfalls in die Wellen und rettet beide. — Jacques Bonhomme
ist Frankreich; der arme junge Mann ist der Nemplacant, der reiche Jüngling aber
— der Mobilgardist!

Nicht übel, diese Parabel von Jacques Bonhomme! Aber ist sie nicht
bezeichnend für den unendlichen Leichtsinn und die fasrige Frivolität, mit
welcher man in Frankreich die ernstesten Fragen behandelt!? Und hat denn
1870/71 der Mobilgardist den Stellvertreter und Frankreich gerettet; ist er
nicht vielmehr selbst von der Fluth verschlungen worden!? — Auch in den
Kreisen übrigens, welche sie geschaffen hatten, blieb die Mobilgarde nicht lange
Mode. Die „Kranes militaire" hatte sich zu Anfang für die neue Institution
so begeistert, daß sie sich unter dem neuen Titel: „^ournalv de ig, garäv na-
tiornrlL inobilö, ^lonitour av 1a ä6tense ein ?g.^s" ausschließlich den Inter¬
essen der Mobilgarde widmen wollte. Bald aber gab sie, wie es scheint mit
der Hoffnung, daß die Institution lebensfähig sei, auch jenen Titel auf und
vertrat vom October 1869 ab als „ki'rtmev nitida>!re" nur nebenbei und ge¬
legentlich das specielle Interesse der mobilen Nationalgarde, die damals schon
dem Schicksal aller Moden von gestern verfiel, indem man sich über sie
lustig machte.

Es ist nicht zu verkennen, daß die toi du I. ^prier wol geeignet war,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_128453/152>, abgerufen am 22.07.2024.