Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band.bedeutend verstärktes Vollziehungspersonal untergeben, oder man hätte können Es hat aber die neue Einrichtung die Fragen zu lösen nach dem rich¬ Aristokratische Einrichtungen, das heißt Einrichtungen, welche zur Bil¬ bedeutend verstärktes Vollziehungspersonal untergeben, oder man hätte können Es hat aber die neue Einrichtung die Fragen zu lösen nach dem rich¬ Aristokratische Einrichtungen, das heißt Einrichtungen, welche zur Bil¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0087" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/127483"/> <p xml:id="ID_292" prev="#ID_291"> bedeutend verstärktes Vollziehungspersonal untergeben, oder man hätte können<lb/> im äußersten Gegensatz hierzu die Ortspolizei in die Hände der Schulzen legen<lb/> und aus denselben als localen Obrigkeiten die erste polizeiliche Instanz machen.<lb/> Oder man hätte können den Kreis in Districte zerlegen und an die Spitze<lb/> derselben besoldete Beamte stellen. Weder die zuerst erwähnte Centralisation<lb/> der Kreispolizei, noch die entgegengesetzte locale Decentralisation hätten ohne<lb/> große Nachtheile ergriffen werden können. Das Nichtige war die Bildung<lb/> von Polizeibezirken, die, kleiner als der Kreis, gleichwohl eine Mehrzahl von<lb/> Ortschaften umfassen. Der Ortschulze ragt nicht genug über seines Gleichen<lb/> hervor, um mit einer selbständigen Autorität bekleidet zu werden, und der<lb/> Landrath ist bei der Ausdehnung unserer Kreise zu fern, um, selbst mit reich¬<lb/> lichem Executionspersonal, der Wahrnehmung einer gehörigen Ortspolizei<lb/> Nichts schuldig bleiben zu müssen. Anstatt nun aber die Polizeibezirke inner¬<lb/> halb des Kreises durch besoldete Beamte verwalten zu lassen, hat man den<lb/> sehr richtigen und heilsamen Weg betreten, dieselben durch angesehene Kreis¬<lb/> angehörige als unbesoldetes Amt auf bestimmte Perioden versehen zu lassen.<lb/> Diese Polizeibczirke heißen in der jetzigen Kreisordnung Amtsbezirke und die<lb/> Polizeiherrn derselben sind Amtsvorsteher genannt worden. Der Unterschied<lb/> dieser neuen Polizeiämter von der gutsherrlichen Obrigkeit springt in die<lb/> Augen. Man hat bei der neuen Einrichtung die Wahl geeigneter Persön¬<lb/> lichkeiten in der Hand. Die neuen Obrigkeiten fungiren nicht lebenslänglich,<lb/> sondern periodisch unter staatlicher Verantwortung nach Gesetz und disciplinarischen<lb/> Regeln. Die neuen Polizeibezirke endlich sind nach dem Bedürfniß und nicht<lb/> nach Zufall gebildet.</p><lb/> <p xml:id="ID_293"> Es hat aber die neue Einrichtung die Fragen zu lösen nach dem rich¬<lb/> tigen Umfang der Bezirke und nach der Art und Weise der Bestellung der<lb/> Obrigkeit. Der Kreisordnungs-Entwurf von 1869 hatte Amtsbezirke von<lb/> durchschnittlich 6000 Einwohnern ins Auge gefaßt und ihre Vorsteher Amts¬<lb/> hauptleute genannt. Die Verwaltung so großer Bezirke setzt überall ein<lb/> Hülfspersonal voraus, dessen Beschaffung den Amtshauptleuten zufiel. Nur<lb/> größere Gutsbesitzer konnten sich in der Lage befinden, die Stelle eines Amts¬<lb/> hauptmannes zu versehen. Die ganze Einrichtung war aristokratisch. Merk¬<lb/> würdiger Weise stieß sie auf nicht geringere Abneigung bei dem ländlichen<lb/> Erbadel, als bei derjenigen Richtung des Liberalismus, welche das kleine<lb/> Bürgerthum und den kleinen ländlichen Besitz zum Mittelpunkt des Staates<lb/> zu machen getrieben wird. Der Landadel sah in den Amtshauptmannschaften<lb/> weiter nichts als eine kostspielige Einrichtung, verbunden mit unbequemer<lb/> Verantwortung, deren doppelte Last an Geld und verantwortlicher Arbeit<lb/> als eine höchst unwillkommene Bürde den Landedelleuten zu tragen zuge-<lb/> muthet werden solle. Fürwahr eine Aristokratie, die so denkt, schreit nach<lb/> Abdankung von jeder politischen Rolle. Das Geschrei wurde zur Wahlparole<lb/> gemacht, als die nachher durch den Krieg verzögerten Wahlen des Jahres<lb/> 1870 bevorstanden. Der kleinbürgerliche Liberalismus seinerseits wollte natür¬<lb/> lich auch Nichts von einem so aristokratischen Institut wie die Amtshaupt¬<lb/> mannschaften wissen. Er verlangte Sammtgemeinden, etwa ein Dritttheil so<lb/> groß wie die Amtshauptmannsch'after, und vollständige Gemeinden, d. h. mit<lb/> gewählten, bei Leibe nicht mit ernannten Obrigkeiten, umgeben und control-<lb/> lirt von Sammtgemeindeparlamenten.</p><lb/> <p xml:id="ID_294" next="#ID_295"> Aristokratische Einrichtungen, das heißt Einrichtungen, welche zur Bil¬<lb/> dung einer lebendigen Aristokratie sich eignen, möchten etwas höchst Vortreff¬<lb/> liche's sein. Aber was läßt sich thun, wenn die Elemente, welchen der aristo¬<lb/> kratische Beruf angetragen wird, Nichts davon wissen wollen, wenn sie an</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0087]
bedeutend verstärktes Vollziehungspersonal untergeben, oder man hätte können
im äußersten Gegensatz hierzu die Ortspolizei in die Hände der Schulzen legen
und aus denselben als localen Obrigkeiten die erste polizeiliche Instanz machen.
Oder man hätte können den Kreis in Districte zerlegen und an die Spitze
derselben besoldete Beamte stellen. Weder die zuerst erwähnte Centralisation
der Kreispolizei, noch die entgegengesetzte locale Decentralisation hätten ohne
große Nachtheile ergriffen werden können. Das Nichtige war die Bildung
von Polizeibezirken, die, kleiner als der Kreis, gleichwohl eine Mehrzahl von
Ortschaften umfassen. Der Ortschulze ragt nicht genug über seines Gleichen
hervor, um mit einer selbständigen Autorität bekleidet zu werden, und der
Landrath ist bei der Ausdehnung unserer Kreise zu fern, um, selbst mit reich¬
lichem Executionspersonal, der Wahrnehmung einer gehörigen Ortspolizei
Nichts schuldig bleiben zu müssen. Anstatt nun aber die Polizeibezirke inner¬
halb des Kreises durch besoldete Beamte verwalten zu lassen, hat man den
sehr richtigen und heilsamen Weg betreten, dieselben durch angesehene Kreis¬
angehörige als unbesoldetes Amt auf bestimmte Perioden versehen zu lassen.
Diese Polizeibczirke heißen in der jetzigen Kreisordnung Amtsbezirke und die
Polizeiherrn derselben sind Amtsvorsteher genannt worden. Der Unterschied
dieser neuen Polizeiämter von der gutsherrlichen Obrigkeit springt in die
Augen. Man hat bei der neuen Einrichtung die Wahl geeigneter Persön¬
lichkeiten in der Hand. Die neuen Obrigkeiten fungiren nicht lebenslänglich,
sondern periodisch unter staatlicher Verantwortung nach Gesetz und disciplinarischen
Regeln. Die neuen Polizeibezirke endlich sind nach dem Bedürfniß und nicht
nach Zufall gebildet.
Es hat aber die neue Einrichtung die Fragen zu lösen nach dem rich¬
tigen Umfang der Bezirke und nach der Art und Weise der Bestellung der
Obrigkeit. Der Kreisordnungs-Entwurf von 1869 hatte Amtsbezirke von
durchschnittlich 6000 Einwohnern ins Auge gefaßt und ihre Vorsteher Amts¬
hauptleute genannt. Die Verwaltung so großer Bezirke setzt überall ein
Hülfspersonal voraus, dessen Beschaffung den Amtshauptleuten zufiel. Nur
größere Gutsbesitzer konnten sich in der Lage befinden, die Stelle eines Amts¬
hauptmannes zu versehen. Die ganze Einrichtung war aristokratisch. Merk¬
würdiger Weise stieß sie auf nicht geringere Abneigung bei dem ländlichen
Erbadel, als bei derjenigen Richtung des Liberalismus, welche das kleine
Bürgerthum und den kleinen ländlichen Besitz zum Mittelpunkt des Staates
zu machen getrieben wird. Der Landadel sah in den Amtshauptmannschaften
weiter nichts als eine kostspielige Einrichtung, verbunden mit unbequemer
Verantwortung, deren doppelte Last an Geld und verantwortlicher Arbeit
als eine höchst unwillkommene Bürde den Landedelleuten zu tragen zuge-
muthet werden solle. Fürwahr eine Aristokratie, die so denkt, schreit nach
Abdankung von jeder politischen Rolle. Das Geschrei wurde zur Wahlparole
gemacht, als die nachher durch den Krieg verzögerten Wahlen des Jahres
1870 bevorstanden. Der kleinbürgerliche Liberalismus seinerseits wollte natür¬
lich auch Nichts von einem so aristokratischen Institut wie die Amtshaupt¬
mannschaften wissen. Er verlangte Sammtgemeinden, etwa ein Dritttheil so
groß wie die Amtshauptmannsch'after, und vollständige Gemeinden, d. h. mit
gewählten, bei Leibe nicht mit ernannten Obrigkeiten, umgeben und control-
lirt von Sammtgemeindeparlamenten.
Aristokratische Einrichtungen, das heißt Einrichtungen, welche zur Bil¬
dung einer lebendigen Aristokratie sich eignen, möchten etwas höchst Vortreff¬
liche's sein. Aber was läßt sich thun, wenn die Elemente, welchen der aristo¬
kratische Beruf angetragen wird, Nichts davon wissen wollen, wenn sie an
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