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Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band.

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Die Arbeiter von Creuzot wußten zu Anfang des Jahres 1870 schwer¬
lich, welchen Ränken sie dienten, und die Föderirten von 1871 fragten sich
nicht, ob die Jnsurrection, auf deren Gelingen sie so stolz waren, nicht zu¬
fällig jemandem außerhalb Frankreichs Freude machte. Wenn Villetard dabei
auf Berlin und Bismarck räth, so ist das einfach dummes Zeug. Viel eher
könnte man auf den Exkaiser und seine Umgebung schließen.

Die Mitglieder des Generalrathes sind fast ohne Ausnahme Arbeiter.
Sie repräsentiren die verschiedenen Nationen, welche der Internationale ange¬
hören. "Die Mitglieder des Bureau," sagt Testut, "werden aus seiner Mitte
genommen. Es gibt da einen Präsidenten, einen Generalsccretär, einen Schatz¬
meister und so viele besondere Secretäre, als es Länder gibt, in denen sich
Sectionen der Internationale befinden. Diese letzteren haben zur Aufgabe,
mit den für jede Section bestimmten Specialsecretären zu correspondiren. Sie
sind gleichsam Bevollmächtig-te, welche allein in den betreffenden Städten die
Mittheilungen erhalten, welche der Generalrats dem Bunde macht, dieselben
den Affiliirten zukommen lassen, die Beiträge einnehmen, die sie nach London
schicken, den Generalrats auf dem Laufenden über die Bewegung in der ar¬
beitenden Classe erhalten, ihm Berichte über die Lage, über die Bedürfnisse,
über die Bestrebungen jeder Section erstatten und ihn überhaupt in alles ein¬
weihen, was in ihrer Actionssphäre besprochen und gethan wird. Aber bei
diesen Mittheilungen haben sie hierarchische Regeln zu beobachten. Sie können
dieselben nicht unmittelbar an den Präsidenten des Generalraths richten. Alle
ihre Correspondenzen müssen an den besondern Secretair gerichtet werden,
welcher beim Rathe die Nation vertritt, der sie angehören. So können und
dürfen die Secretäre der Sectionen von Rouen, Lyon, Paris, Marseille nur
mit dem Bürger Dupont, dem Secretair für die französischen Angelegenheiten
beim Generalrats, correspondiren. Es muß hinzugefügt werden, daß in den
Ländern, wo Restrictivgesetze die Bildung eines Actionsmittelpunktes unsicher
machen, der Generalrats die Aufgabe hat, mit individuellen Zweigen in
Correspoi?denz zu treten. Der Art war die Lage Frankreichs vor 1869.

Der Generalrats spielt in der Internationale die Rolle der Executivge-
walt, und als solche ist er permanent. Die gesetzgebende Gewalt, welche die
Verhältnisse nur einmal jährlich und nur zu einer ganz kurzen Sitzung zu
vereinigen gestatten, ist der Kongreß. Dem Generalrats liegt es ob, den
Congreß zu organisiren, dessen endgültiges Programm zusammenzustellen, und
dasselbe durch Vermittlung der Korrespondenten allen Föderationen und
Sectionen zukommen zu lassen. Dieses Programm wird überdies vor Zu¬
sammentritt des Congresses durch alle Blätter veröffentlicht, über welche der
Bund verfügt.


Die Arbeiter von Creuzot wußten zu Anfang des Jahres 1870 schwer¬
lich, welchen Ränken sie dienten, und die Föderirten von 1871 fragten sich
nicht, ob die Jnsurrection, auf deren Gelingen sie so stolz waren, nicht zu¬
fällig jemandem außerhalb Frankreichs Freude machte. Wenn Villetard dabei
auf Berlin und Bismarck räth, so ist das einfach dummes Zeug. Viel eher
könnte man auf den Exkaiser und seine Umgebung schließen.

Die Mitglieder des Generalrathes sind fast ohne Ausnahme Arbeiter.
Sie repräsentiren die verschiedenen Nationen, welche der Internationale ange¬
hören. „Die Mitglieder des Bureau," sagt Testut, „werden aus seiner Mitte
genommen. Es gibt da einen Präsidenten, einen Generalsccretär, einen Schatz¬
meister und so viele besondere Secretäre, als es Länder gibt, in denen sich
Sectionen der Internationale befinden. Diese letzteren haben zur Aufgabe,
mit den für jede Section bestimmten Specialsecretären zu correspondiren. Sie
sind gleichsam Bevollmächtig-te, welche allein in den betreffenden Städten die
Mittheilungen erhalten, welche der Generalrats dem Bunde macht, dieselben
den Affiliirten zukommen lassen, die Beiträge einnehmen, die sie nach London
schicken, den Generalrats auf dem Laufenden über die Bewegung in der ar¬
beitenden Classe erhalten, ihm Berichte über die Lage, über die Bedürfnisse,
über die Bestrebungen jeder Section erstatten und ihn überhaupt in alles ein¬
weihen, was in ihrer Actionssphäre besprochen und gethan wird. Aber bei
diesen Mittheilungen haben sie hierarchische Regeln zu beobachten. Sie können
dieselben nicht unmittelbar an den Präsidenten des Generalraths richten. Alle
ihre Correspondenzen müssen an den besondern Secretair gerichtet werden,
welcher beim Rathe die Nation vertritt, der sie angehören. So können und
dürfen die Secretäre der Sectionen von Rouen, Lyon, Paris, Marseille nur
mit dem Bürger Dupont, dem Secretair für die französischen Angelegenheiten
beim Generalrats, correspondiren. Es muß hinzugefügt werden, daß in den
Ländern, wo Restrictivgesetze die Bildung eines Actionsmittelpunktes unsicher
machen, der Generalrats die Aufgabe hat, mit individuellen Zweigen in
Correspoi?denz zu treten. Der Art war die Lage Frankreichs vor 1869.

Der Generalrats spielt in der Internationale die Rolle der Executivge-
walt, und als solche ist er permanent. Die gesetzgebende Gewalt, welche die
Verhältnisse nur einmal jährlich und nur zu einer ganz kurzen Sitzung zu
vereinigen gestatten, ist der Kongreß. Dem Generalrats liegt es ob, den
Congreß zu organisiren, dessen endgültiges Programm zusammenzustellen, und
dasselbe durch Vermittlung der Korrespondenten allen Föderationen und
Sectionen zukommen zu lassen. Dieses Programm wird überdies vor Zu¬
sammentritt des Congresses durch alle Blätter veröffentlicht, über welche der
Bund verfügt.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_127395/28>, abgerufen am 22.07.2024.