Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. II. Band.münze zu widerlegen. Denn natürlich würde eine solche Gleichwertigkeit Die zweite Frage, welche durch die Gründung eines deutschen Münzsystems Man weiß, wie die ursprüngliche Borlage des Reichskanzleramtes die münze zu widerlegen. Denn natürlich würde eine solche Gleichwertigkeit Die zweite Frage, welche durch die Gründung eines deutschen Münzsystems Man weiß, wie die ursprüngliche Borlage des Reichskanzleramtes die <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0323" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/192624"/> <p xml:id="ID_1214" prev="#ID_1213"> münze zu widerlegen. Denn natürlich würde eine solche Gleichwertigkeit<lb/> nur dann Sinn haben, wenn man die analoge ausländische Goldmünze,<lb/> beispielsweise das französische 25 Frankstück, im inländischen Verkehr regel¬<lb/> mäßig zuließe. Ohne Convention würde dies nun seine Gefahren haben, und<lb/> ohne erstere mag es besser sein, von jeder Uebereinstimmung unserer Haupt¬<lb/> goldmünze mit einer ausländischen abzusehen. Minister Delbrück brachte gegen<lb/> diese Uebereinstimmung noch die Schwierigkeit einer Anrechnung sämmtlicher<lb/> bei uns in Silber eingegangenen Verbindlichkeiten vor: eine'Schwierigkeit<lb/> welche sogar Verluste zur Folge haben müsse. Wir vermögen diese Schwierig¬<lb/> keit freilich nicht einzusehen. Wenn beispielsweise das künftige 10 Markstück<lb/> anstatt, wie beabsichtigt ist, im Werthe von 6 Thlr. 20 Sgr. vielmehr nach<lb/> dem Vorschlage des Abgeordneten Mohl im Werthe von 6 Thlr. 22'/-z Sgr.<lb/> ausgeprägt worden wäre, wodurch es dem 25 Frankstück gleich geworden, so<lb/> hätte man damit doch nicht die Anrechnung der Thalerbeträge in Zehnmarkstück¬<lb/> beträge mit unlösbaren Schwierigkeiten umgeben.</p><lb/> <p xml:id="ID_1215"> Die zweite Frage, welche durch die Gründung eines deutschen Münzsystems<lb/> hervorgerufen wird, betrifft die Modalitätendes Ueberganges zur Goldwährung.<lb/> Denn die Goldwährung selbst ist sür jeden Urtheilsfähigen keine Frage mehr.<lb/> Die Beibehaltung der einfachen Silberwährung wird kaum noch von einigen<lb/> Sonderlingen befürwortet. Es ist also nur die sogenannte Doppelwährung<lb/> noch, welche hier und da die Köpfe verwirrt. Namentlich seit der bekannten<lb/> Ausführung, welche der Professor Wolowsky in Paris Ende 1868 über diesen<lb/> Gegenstand erscheinen ließ. Es ist uns immer eine der befremdendsten<lb/> Erscheinungen gewesen, daß die Häupter unserer deutschen Manchester-Schule<lb/> von diesen Wolowsky'schen Trugschlüssen sieh sofort überwältigen ließen.<lb/> Heute scheint freilich nur der eigentliche Patriarch der Schule, Proce-Smith,<lb/> noch den Wolowski'schen Thesen anzuhängen. Glücklicherweise mußte er im<lb/> Reichstag seinem Bekenntniß für die Doppelwährung hinzufügen, daß dies nur<lb/> eine subj'eelive Ansicht sei, mit der er so gut wie allein stehe. Vom Reichs¬<lb/> tag war also für die Goldwährung nichts zu befürchten. Die Frage war<lb/> blos, wie die Reichsregierung den Uebergang zu bewerkstelligen gedenke.'</p><lb/> <p xml:id="ID_1216" next="#ID_1217"> Man weiß, wie die ursprüngliche Borlage des Reichskanzleramtes die<lb/> Aufgabe mit gefährlicher Zaghaftigkeit und Halbheit anfaßte. Die deutschen<lb/> Goldmünzen sollten vorläufig nur einen Cassencours haben, o. h. sie sollten<lb/> in einem festen Verhältniß zur bestehenden Silberwährung bei den öffentlichen<lb/> Cassen angenommen werden. Aber im Privatverkehr sollte Niemand zur<lb/> Annahme von Goldmünzen verpflichtet sein. Der Bundesrat!) hat nun diese<lb/> Bestimmung bekanntlich dahin abgeändert, daß die neuen Goldmünzen im<lb/> Privatverkehr als Zahlungsmittel überall angenommen werden müssen. Wir<lb/> unsererseits hätten für richtig gehalten, zu bestimmen, daß von einem gewissen<lb/> Zeitpunkt an Jedermann das Recht hat, seine Zahlungen in Gold zu fordern.<lb/> Dies wäre die Einführung der alleinigen Goldwährung von einem bestimmten,<lb/> wenn auch nicht ganz nahen Termin ab gewesen. Eine solche Bestimmung<lb/> hätte dazu geführt, daß wir das Gold im Lande behalten. Das große Be¬<lb/> denken gegen die Regierungsvorlage, wie sie der Bundesrath verbessert und<lb/> der Reichstag in den beiden ersten Lesungen bestätigt hat, ist die Wahr¬<lb/> scheinlichkeit, daß alles Gold, das wir durch einen beispiellos siegreichen Krieg<lb/> in unseren Cassen haben, sobald wir es in Gestalt einheimischer Münzen in<lb/> den Verkehr bringen, unaufhaltsam wie durch das Sieb der Danaiden nach<lb/> dem Ausland abfließt. Diese Gefahr liegt in dem Umstand, daß der deutsche<lb/> ^erkehr einen Ueberfluß von Circulationsmitteln in Silber und Papier be¬<lb/> sitzt. Dieser Umstand muß in hohem Grade die Operation begünstigen, das</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0323]
münze zu widerlegen. Denn natürlich würde eine solche Gleichwertigkeit
nur dann Sinn haben, wenn man die analoge ausländische Goldmünze,
beispielsweise das französische 25 Frankstück, im inländischen Verkehr regel¬
mäßig zuließe. Ohne Convention würde dies nun seine Gefahren haben, und
ohne erstere mag es besser sein, von jeder Uebereinstimmung unserer Haupt¬
goldmünze mit einer ausländischen abzusehen. Minister Delbrück brachte gegen
diese Uebereinstimmung noch die Schwierigkeit einer Anrechnung sämmtlicher
bei uns in Silber eingegangenen Verbindlichkeiten vor: eine'Schwierigkeit
welche sogar Verluste zur Folge haben müsse. Wir vermögen diese Schwierig¬
keit freilich nicht einzusehen. Wenn beispielsweise das künftige 10 Markstück
anstatt, wie beabsichtigt ist, im Werthe von 6 Thlr. 20 Sgr. vielmehr nach
dem Vorschlage des Abgeordneten Mohl im Werthe von 6 Thlr. 22'/-z Sgr.
ausgeprägt worden wäre, wodurch es dem 25 Frankstück gleich geworden, so
hätte man damit doch nicht die Anrechnung der Thalerbeträge in Zehnmarkstück¬
beträge mit unlösbaren Schwierigkeiten umgeben.
Die zweite Frage, welche durch die Gründung eines deutschen Münzsystems
hervorgerufen wird, betrifft die Modalitätendes Ueberganges zur Goldwährung.
Denn die Goldwährung selbst ist sür jeden Urtheilsfähigen keine Frage mehr.
Die Beibehaltung der einfachen Silberwährung wird kaum noch von einigen
Sonderlingen befürwortet. Es ist also nur die sogenannte Doppelwährung
noch, welche hier und da die Köpfe verwirrt. Namentlich seit der bekannten
Ausführung, welche der Professor Wolowsky in Paris Ende 1868 über diesen
Gegenstand erscheinen ließ. Es ist uns immer eine der befremdendsten
Erscheinungen gewesen, daß die Häupter unserer deutschen Manchester-Schule
von diesen Wolowsky'schen Trugschlüssen sieh sofort überwältigen ließen.
Heute scheint freilich nur der eigentliche Patriarch der Schule, Proce-Smith,
noch den Wolowski'schen Thesen anzuhängen. Glücklicherweise mußte er im
Reichstag seinem Bekenntniß für die Doppelwährung hinzufügen, daß dies nur
eine subj'eelive Ansicht sei, mit der er so gut wie allein stehe. Vom Reichs¬
tag war also für die Goldwährung nichts zu befürchten. Die Frage war
blos, wie die Reichsregierung den Uebergang zu bewerkstelligen gedenke.'
Man weiß, wie die ursprüngliche Borlage des Reichskanzleramtes die
Aufgabe mit gefährlicher Zaghaftigkeit und Halbheit anfaßte. Die deutschen
Goldmünzen sollten vorläufig nur einen Cassencours haben, o. h. sie sollten
in einem festen Verhältniß zur bestehenden Silberwährung bei den öffentlichen
Cassen angenommen werden. Aber im Privatverkehr sollte Niemand zur
Annahme von Goldmünzen verpflichtet sein. Der Bundesrat!) hat nun diese
Bestimmung bekanntlich dahin abgeändert, daß die neuen Goldmünzen im
Privatverkehr als Zahlungsmittel überall angenommen werden müssen. Wir
unsererseits hätten für richtig gehalten, zu bestimmen, daß von einem gewissen
Zeitpunkt an Jedermann das Recht hat, seine Zahlungen in Gold zu fordern.
Dies wäre die Einführung der alleinigen Goldwährung von einem bestimmten,
wenn auch nicht ganz nahen Termin ab gewesen. Eine solche Bestimmung
hätte dazu geführt, daß wir das Gold im Lande behalten. Das große Be¬
denken gegen die Regierungsvorlage, wie sie der Bundesrath verbessert und
der Reichstag in den beiden ersten Lesungen bestätigt hat, ist die Wahr¬
scheinlichkeit, daß alles Gold, das wir durch einen beispiellos siegreichen Krieg
in unseren Cassen haben, sobald wir es in Gestalt einheimischer Münzen in
den Verkehr bringen, unaufhaltsam wie durch das Sieb der Danaiden nach
dem Ausland abfließt. Diese Gefahr liegt in dem Umstand, daß der deutsche
^erkehr einen Ueberfluß von Circulationsmitteln in Silber und Papier be¬
sitzt. Dieser Umstand muß in hohem Grade die Operation begünstigen, das
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