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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. I. Band.

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ein Franzose vor Dijon am Tage nach dem blutigen Gefechte unter gefalle¬
nen Helden fand. Und wie diese armen Seelen nicht fähig waren, den
Triumph der deutschen Nation über den bösartigen Erbfeind und die eigene
Zerrissenheit Schritt für Schritt mitzufühlen, so'haben sie natürlich auch
keinen Sinn für das. was den deutschen Herzen nach glücklich abgeschlossenen
Kampfe an gemeinsamer Aeußerung und seitlicher Feier "dringendes Bedürf¬
niß" ist. Sie reden wie der Esel vom Löwen. Herrn Rüstow namentlich
hätte der blose Anstand, und wenn diese Rücksicht seiner Natur zu schwer siel,
die einfache Klugheit abhalten sollen, ein Urtheil in der Sache abzugeben.
Denn er, der eigenössische Oberst hat sich damit auf die Seite von Aufrührern
geschlagen, welche wegen öffentlicher Ruhestörung und Auflehnung gegen die
Kameraden des Herrn Rüstow criminell bestraft worden sind. Daß übrigens
diese deutsche Versammlung nicht anfangs Sieges- und erst später Frie¬
densfest genannt wurde, wie Herr Rüstow insinuirt, geht für Jeden, der
lesen kann, aus der ersten Aufforderung hervor, die also lautet: "Wir laden
alle hier wohnenden Deutschen, die mit uns in der Wiederaufrichtung des
deutschen Reiches ein freudiges Ereigniß erblicke", sowie alle Schweizer, die
Freunde der deutschen Sache sind. zu einem Abendcommerse in der Torhalle
ein/' Man kann aber natürlich einen ersiegten Erfolg nicht feiern ohne sich
der Siege, wenn auch ohne alle Ueberhebung, zu freuen, und den Siegern
ein dankbares Andenken zu widmen. Dies ist zu elementar um darüber ein
weiteres Wort zu verlieren.

"Die Masse der Züricher Bevölkerung", sagt Rüstow, "kümmerte sich
um die deutsche Feier so wenig, als um Nationalfeste, welche Amerikaner,
Polen u. s. f. auf ihrem Boden begehen'. Allein ein Theil -- d. h. also,
da man die Masse abziehen muß, ein kleiner Theil -- "ward von dieser
Feier unangenehm berührt." -- Wie geistreich diese Folgerung: wenn ein
kleiner Theil einer Bevölkerung, in einem Lande, wo die freieste Meinungs¬
äußerung herrscht, von einer Privatfeier, welche einer zahlreichen Körperschaft
am Herzen liegt, und die sich auch nicht im entferntesten formell oder mate¬
riell gegen diese Bevölkerung richtet, aus irgend einer Grille oder Schrulle
"unangenehm berührt wird", so muß sie deßhalb par vrais an Nut'ti unter¬
bleiben? Und welche Stellung weist denn ein Deutscher den Deutschen in
dem "freiesten Lande Europa's" an, wenn sie ihren theuersten Ueberzeugungen
auch in geschlossener Gesellschaft keinen gemeinschaftlichen Ausdruck geben dürfen,
weil "ein kleiner Theil der Bevölkerung davon unangenehm berührt wird."

Und nun höre man einmal die Gründe, wegen deren Rüstow über die
Feier empört worden ist: Es waren unter den festfeiernden Deutschen "sehr
viele, welche sich in Zürich entweder 1) durch Speculation bereichert hatten;
oder 2) welche seit langen Jahren in Zürich besoldete Stellungen bekleideten;
oder 3) die im Canton Zürich Bürgerrechte erworben oder sogar geschenkt er¬
halten hatten; auch 4) solche, die früher geradezu auf ihr Baterland und
dessen Einrichtungen mit Königen u. s. w. geschimpft und sich als reine
schweizerische Republikaner gerirt hatten."

Aber Herr Oberst, nennen Sie das Gründe? Da die Feier sich durch¬
aus nicht gegen die Schweiz oder Zürich richtete, da so eben selbst Ihr
Bundesrat!) dem Kaiser ganz herzlich zur Neugestaltung Deutschlands gratu-
lire hatte, so konnte ja'für Kategorie l--3 nicht der mindeste Grund vor¬
liegen, an einer solchen'Feier sich nicht zu betheiligen. Oder bin ich etwa
da, wo ich. -- nicht als beliebig geduldeter Gast, sondern kraft des Gegen¬
rechtes, welches der Schweizer bei uns genießt -- speculire und Hanthiere --
oder bin ich in besoldeter Stellung -- oder bin ich -- noch lächerlicher --


ein Franzose vor Dijon am Tage nach dem blutigen Gefechte unter gefalle¬
nen Helden fand. Und wie diese armen Seelen nicht fähig waren, den
Triumph der deutschen Nation über den bösartigen Erbfeind und die eigene
Zerrissenheit Schritt für Schritt mitzufühlen, so'haben sie natürlich auch
keinen Sinn für das. was den deutschen Herzen nach glücklich abgeschlossenen
Kampfe an gemeinsamer Aeußerung und seitlicher Feier „dringendes Bedürf¬
niß" ist. Sie reden wie der Esel vom Löwen. Herrn Rüstow namentlich
hätte der blose Anstand, und wenn diese Rücksicht seiner Natur zu schwer siel,
die einfache Klugheit abhalten sollen, ein Urtheil in der Sache abzugeben.
Denn er, der eigenössische Oberst hat sich damit auf die Seite von Aufrührern
geschlagen, welche wegen öffentlicher Ruhestörung und Auflehnung gegen die
Kameraden des Herrn Rüstow criminell bestraft worden sind. Daß übrigens
diese deutsche Versammlung nicht anfangs Sieges- und erst später Frie¬
densfest genannt wurde, wie Herr Rüstow insinuirt, geht für Jeden, der
lesen kann, aus der ersten Aufforderung hervor, die also lautet: „Wir laden
alle hier wohnenden Deutschen, die mit uns in der Wiederaufrichtung des
deutschen Reiches ein freudiges Ereigniß erblicke«, sowie alle Schweizer, die
Freunde der deutschen Sache sind. zu einem Abendcommerse in der Torhalle
ein/' Man kann aber natürlich einen ersiegten Erfolg nicht feiern ohne sich
der Siege, wenn auch ohne alle Ueberhebung, zu freuen, und den Siegern
ein dankbares Andenken zu widmen. Dies ist zu elementar um darüber ein
weiteres Wort zu verlieren.

„Die Masse der Züricher Bevölkerung", sagt Rüstow, „kümmerte sich
um die deutsche Feier so wenig, als um Nationalfeste, welche Amerikaner,
Polen u. s. f. auf ihrem Boden begehen'. Allein ein Theil — d. h. also,
da man die Masse abziehen muß, ein kleiner Theil — „ward von dieser
Feier unangenehm berührt." — Wie geistreich diese Folgerung: wenn ein
kleiner Theil einer Bevölkerung, in einem Lande, wo die freieste Meinungs¬
äußerung herrscht, von einer Privatfeier, welche einer zahlreichen Körperschaft
am Herzen liegt, und die sich auch nicht im entferntesten formell oder mate¬
riell gegen diese Bevölkerung richtet, aus irgend einer Grille oder Schrulle
„unangenehm berührt wird", so muß sie deßhalb par vrais an Nut'ti unter¬
bleiben? Und welche Stellung weist denn ein Deutscher den Deutschen in
dem „freiesten Lande Europa's" an, wenn sie ihren theuersten Ueberzeugungen
auch in geschlossener Gesellschaft keinen gemeinschaftlichen Ausdruck geben dürfen,
weil „ein kleiner Theil der Bevölkerung davon unangenehm berührt wird."

Und nun höre man einmal die Gründe, wegen deren Rüstow über die
Feier empört worden ist: Es waren unter den festfeiernden Deutschen „sehr
viele, welche sich in Zürich entweder 1) durch Speculation bereichert hatten;
oder 2) welche seit langen Jahren in Zürich besoldete Stellungen bekleideten;
oder 3) die im Canton Zürich Bürgerrechte erworben oder sogar geschenkt er¬
halten hatten; auch 4) solche, die früher geradezu auf ihr Baterland und
dessen Einrichtungen mit Königen u. s. w. geschimpft und sich als reine
schweizerische Republikaner gerirt hatten."

Aber Herr Oberst, nennen Sie das Gründe? Da die Feier sich durch¬
aus nicht gegen die Schweiz oder Zürich richtete, da so eben selbst Ihr
Bundesrat!) dem Kaiser ganz herzlich zur Neugestaltung Deutschlands gratu-
lire hatte, so konnte ja'für Kategorie l—3 nicht der mindeste Grund vor¬
liegen, an einer solchen'Feier sich nicht zu betheiligen. Oder bin ich etwa
da, wo ich. — nicht als beliebig geduldeter Gast, sondern kraft des Gegen¬
rechtes, welches der Schweizer bei uns genießt — speculire und Hanthiere —
oder bin ich in besoldeter Stellung — oder bin ich — noch lächerlicher —


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_126315/484>, abgerufen am 25.07.2024.