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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. I. Band.

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lischen Gewerkvereins handelt, das andere das Wesen des modernen englischen
Gewerkvereins schildert. Ein Anhang führt uns interessante statistische Ta¬
bellen vor, welche die Ergebnisse der innerhalb der Gesellschaft der vereinigten
Maschinenbauer in den Jahren 18S1 und 1852 veranstalteten Erhebungen
in Betreff der Zahl der Gewerkvereinsmitglieder und der Districte, der Zahl
der in dem Gewerk beschäftigten Pflichtvereinsmitglieder in den Districten,
der wöchentlichen Arbeitsstunden, in Betreff des Verhältnisses zwischen der
Zahl der Lehrlinge zu der der Arbeiter und in Betreff der Lohnhöhe, sowie
der Ueberzeitstunden und des Ueberzeitlohnes, ferner für 1868 auch in Betreff
der Stücklöhne enthalten; endlich ist eine Tabelle mit Angaben über die Kassen¬
verhältnisse der Gesellschaft während der Jahre 18S1--62 beigefügt. Der
Anhang schließt mit einer, sehr zur Erleichterung der Lectüre, besonders ge¬
druckten Zusammenstellung der Beleg- und Quellenmaterialien, welche durch
Anmerkungen und Erläuterungen hier und da bereichert ist.

In einem zweiten, in nahe Aussicht gestellten Bande soll die Gewerbe¬
politik der Gewerkvereine geschildert und kritisirt, der Einfluß dieser Vereine
auf die Lohnhöhe geprüft, ein besonderes Capitel den englischen Arbeitskam¬
mern, und ein Schlußkapitel der Zusammenfassung der historischen und öko¬
nomischen Resultate der ganzen Untersuchung gewidmet werden.

Die Einleitung enthält eine streng historische Untersuchung. Wer der¬
artige Arbeiten kritisiren wollte, müßte sie vorgethan haben oder ihnen an
der Hand der Quellen nachzugehen in der Lage sein. Uns genüge, den
Lesern den allgemeinen Gang und einige Ergebnisse der Untersuchung vor¬
zuführen.

Die Abfassung der drei ältesten Gildestatuten fällt in den Anfang des
11. Jahrhunderts. Aber die Gilden selbst sind älter. Gilde ist ursprünglich
das aus gemeinschaftlichen Beiträgen gehaltene Opfermahl, dann Opfermahl¬
zeit überhaupt und endlich die Genossenschaft. Als Genossenschaft tritt sie
zuerst in's Leben zur Wahrnehmung solcher Angelegenheiten der Zusammen¬
lebenden, welche die Familie überhaupt nicht, oder wegen gesteigerter Com-
Plieation der Lebensverhältnisse nicht mehr wahrnehmen kann, welche aber auch
nicht oder noch nicht in die Machtsphäre des Staates fallen. Dem Zwecke
nach sind diese ersten Gilden sehr verschiedenartig; gemeinsam ist ihnen allen
der familienartige Zusammenhalt der Mitglieder, welche alle mit ihrer ganzen
Persönlichkeit für die Gilden-Aufgaben einstehen. Besonders häufig sind reli¬
giöse, dann aber Rechtsschutz-Gilden. Die letzteren entstanden vorzüglich in
Städten und umfaßten dann die Vollbürger. Stadtgemeinde und Gilde wur¬
den identisch; das Gilderecht wurde Stadtrecht. Hie und da, namentlich in
größeren Städten, bildeten sich mehrere Schutzgilden neben einander aus;
dann gelangte meist eine zu hervorragender Gewalt (z. B. in Köln die "Richer-


lischen Gewerkvereins handelt, das andere das Wesen des modernen englischen
Gewerkvereins schildert. Ein Anhang führt uns interessante statistische Ta¬
bellen vor, welche die Ergebnisse der innerhalb der Gesellschaft der vereinigten
Maschinenbauer in den Jahren 18S1 und 1852 veranstalteten Erhebungen
in Betreff der Zahl der Gewerkvereinsmitglieder und der Districte, der Zahl
der in dem Gewerk beschäftigten Pflichtvereinsmitglieder in den Districten,
der wöchentlichen Arbeitsstunden, in Betreff des Verhältnisses zwischen der
Zahl der Lehrlinge zu der der Arbeiter und in Betreff der Lohnhöhe, sowie
der Ueberzeitstunden und des Ueberzeitlohnes, ferner für 1868 auch in Betreff
der Stücklöhne enthalten; endlich ist eine Tabelle mit Angaben über die Kassen¬
verhältnisse der Gesellschaft während der Jahre 18S1—62 beigefügt. Der
Anhang schließt mit einer, sehr zur Erleichterung der Lectüre, besonders ge¬
druckten Zusammenstellung der Beleg- und Quellenmaterialien, welche durch
Anmerkungen und Erläuterungen hier und da bereichert ist.

In einem zweiten, in nahe Aussicht gestellten Bande soll die Gewerbe¬
politik der Gewerkvereine geschildert und kritisirt, der Einfluß dieser Vereine
auf die Lohnhöhe geprüft, ein besonderes Capitel den englischen Arbeitskam¬
mern, und ein Schlußkapitel der Zusammenfassung der historischen und öko¬
nomischen Resultate der ganzen Untersuchung gewidmet werden.

Die Einleitung enthält eine streng historische Untersuchung. Wer der¬
artige Arbeiten kritisiren wollte, müßte sie vorgethan haben oder ihnen an
der Hand der Quellen nachzugehen in der Lage sein. Uns genüge, den
Lesern den allgemeinen Gang und einige Ergebnisse der Untersuchung vor¬
zuführen.

Die Abfassung der drei ältesten Gildestatuten fällt in den Anfang des
11. Jahrhunderts. Aber die Gilden selbst sind älter. Gilde ist ursprünglich
das aus gemeinschaftlichen Beiträgen gehaltene Opfermahl, dann Opfermahl¬
zeit überhaupt und endlich die Genossenschaft. Als Genossenschaft tritt sie
zuerst in's Leben zur Wahrnehmung solcher Angelegenheiten der Zusammen¬
lebenden, welche die Familie überhaupt nicht, oder wegen gesteigerter Com-
Plieation der Lebensverhältnisse nicht mehr wahrnehmen kann, welche aber auch
nicht oder noch nicht in die Machtsphäre des Staates fallen. Dem Zwecke
nach sind diese ersten Gilden sehr verschiedenartig; gemeinsam ist ihnen allen
der familienartige Zusammenhalt der Mitglieder, welche alle mit ihrer ganzen
Persönlichkeit für die Gilden-Aufgaben einstehen. Besonders häufig sind reli¬
giöse, dann aber Rechtsschutz-Gilden. Die letzteren entstanden vorzüglich in
Städten und umfaßten dann die Vollbürger. Stadtgemeinde und Gilde wur¬
den identisch; das Gilderecht wurde Stadtrecht. Hie und da, namentlich in
größeren Städten, bildeten sich mehrere Schutzgilden neben einander aus;
dann gelangte meist eine zu hervorragender Gewalt (z. B. in Köln die „Richer-


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[0311] lischen Gewerkvereins handelt, das andere das Wesen des modernen englischen Gewerkvereins schildert. Ein Anhang führt uns interessante statistische Ta¬ bellen vor, welche die Ergebnisse der innerhalb der Gesellschaft der vereinigten Maschinenbauer in den Jahren 18S1 und 1852 veranstalteten Erhebungen in Betreff der Zahl der Gewerkvereinsmitglieder und der Districte, der Zahl der in dem Gewerk beschäftigten Pflichtvereinsmitglieder in den Districten, der wöchentlichen Arbeitsstunden, in Betreff des Verhältnisses zwischen der Zahl der Lehrlinge zu der der Arbeiter und in Betreff der Lohnhöhe, sowie der Ueberzeitstunden und des Ueberzeitlohnes, ferner für 1868 auch in Betreff der Stücklöhne enthalten; endlich ist eine Tabelle mit Angaben über die Kassen¬ verhältnisse der Gesellschaft während der Jahre 18S1—62 beigefügt. Der Anhang schließt mit einer, sehr zur Erleichterung der Lectüre, besonders ge¬ druckten Zusammenstellung der Beleg- und Quellenmaterialien, welche durch Anmerkungen und Erläuterungen hier und da bereichert ist. In einem zweiten, in nahe Aussicht gestellten Bande soll die Gewerbe¬ politik der Gewerkvereine geschildert und kritisirt, der Einfluß dieser Vereine auf die Lohnhöhe geprüft, ein besonderes Capitel den englischen Arbeitskam¬ mern, und ein Schlußkapitel der Zusammenfassung der historischen und öko¬ nomischen Resultate der ganzen Untersuchung gewidmet werden. Die Einleitung enthält eine streng historische Untersuchung. Wer der¬ artige Arbeiten kritisiren wollte, müßte sie vorgethan haben oder ihnen an der Hand der Quellen nachzugehen in der Lage sein. Uns genüge, den Lesern den allgemeinen Gang und einige Ergebnisse der Untersuchung vor¬ zuführen. Die Abfassung der drei ältesten Gildestatuten fällt in den Anfang des 11. Jahrhunderts. Aber die Gilden selbst sind älter. Gilde ist ursprünglich das aus gemeinschaftlichen Beiträgen gehaltene Opfermahl, dann Opfermahl¬ zeit überhaupt und endlich die Genossenschaft. Als Genossenschaft tritt sie zuerst in's Leben zur Wahrnehmung solcher Angelegenheiten der Zusammen¬ lebenden, welche die Familie überhaupt nicht, oder wegen gesteigerter Com- Plieation der Lebensverhältnisse nicht mehr wahrnehmen kann, welche aber auch nicht oder noch nicht in die Machtsphäre des Staates fallen. Dem Zwecke nach sind diese ersten Gilden sehr verschiedenartig; gemeinsam ist ihnen allen der familienartige Zusammenhalt der Mitglieder, welche alle mit ihrer ganzen Persönlichkeit für die Gilden-Aufgaben einstehen. Besonders häufig sind reli¬ giöse, dann aber Rechtsschutz-Gilden. Die letzteren entstanden vorzüglich in Städten und umfaßten dann die Vollbürger. Stadtgemeinde und Gilde wur¬ den identisch; das Gilderecht wurde Stadtrecht. Hie und da, namentlich in größeren Städten, bildeten sich mehrere Schutzgilden neben einander aus; dann gelangte meist eine zu hervorragender Gewalt (z. B. in Köln die „Richer-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_126315/311>, abgerufen am 25.07.2024.